Abtretung

Die Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Im Kreditwesen steht das Wort Abtretung für eine Lohn- oder Gehaltsabtretung, welche immer dann offen gelegt wird, wenn der Kreditnehmer mit der Zahlung der monatlichen Raten in den Rückstand geraten ist und wenn die Kündigung des Kreditvertrages droht oder bereits erfolgt ist. Unabhängig davon, welche Form der Abtretung im konkreten Einzelfall zutrifft, sind daran immer drei Parteien beteiligt. Bei der Übertragung einer Forderung betrifft dies den alten Gläubiger, den neuen Gläubiger und den Schuldner, bei einer Lohn- oder Gehaltsabtretung den Kreditgeber, den Kreditnehmer und seinen Arbeitgeber.

Übertragung einer Forderung

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger übertragen werden soll. Insbesondere dann, wenn ein Gläubiger erfolglos versucht hat, eine offene Forderung einzutreiben, wird er diese Aufgabe einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt übergeben. Diese Institutionen besitzen zwar nicht die gleichen Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher, sind aber sehr wohl in der Lage, auf den Schuldner einen entsprechenden Druck auszuüben mit dem Ziel, dass er zur Zahlung der gesamten Forderung oder zumindest einem angemessenen Teil davon bewegt wird. Oftmals erklären sich die Inkassobüros oder die Rechtsanwälte damit einverstanden, dass der Schuldner die offene Forderung in Raten begleicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn er fast mittellos ist oder Arbeitslosengeld bezieht. In jedem Falle wäre es dringend angeraten, einmal getroffene Vereinbarungen mit den Inkassobüros oder den Rechtsanwälten einzuhalten. Ansonsten drohen nicht nur hohe Verzugszinsen, sondern auch weiter gehende Maßnahmen, die bis zur Beantragung eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides und der anschließenden Zwangsvollstreckung reichen können. Eine Forderung, die bereits von einem Inkassobüro eingetrieben wird, könnte bei Bedarf erneut übertragen werden. Diese Vorgehensweise wird sehr häufig praktiziert und bedarf keiner Zustimmung des Schuldners. Sobald die Abtretung der Forderung erfolgt ist, wird der Schuldner entsprechend benachrichtigt und in diesem Zusammenhang aufgefordert, zukünftige Geldzahlungen nur noch an den neuen Gläubiger zu leisten. Dies könnte entweder ein anderes Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt sein. Sollte der Schuldner zwischenzeitlich noch eine oder mehrere Zahlungen an den alten Gläubiger geleistet haben, müssen diese Zahlungen in vollem Umfange angerechnet und dürfen von dem neuen Gläubiger nicht noch einmal erhoben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wäre der neue Gläubiger allerdings berechtigt, dem Schuldner eigene Kosten oder Sollzinsen in Rechnung zu stellen. Dies gilt besonders dann, wenn der bisherige Gläubiger erfolglos war und aus diesem Grunde die Abtretung der Forderung veranlasst hat. Oftmals wird eine Abtretung auch praktiziert, um die Eintreibung der Forderung zu vereinfachen. Dies könnte zum Beispiel geschehen, wenn sich der neue Gläubiger näher am Wohnort des Schuldners befindet, als dies bei dem alten Gläubiger der Fall war.

Lohn- oder Gehaltsabtretungen

Eine Lohn- oder Gehaltsabtretung wird sehr häufig angewendet. Viele Kreditgeber bestehen sogar darauf, dass der Kreditnehmer vor der Kreditbewilligung und -auszahlung eine entsprechende Klausel unterschreibt. Dies ist grundsätzlich nicht verboten. Eine Ausnahme bestünde nur für den Fall, das der Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinweist, dass er einer Abtretung von Lohn oder Gehalt nicht zustimmen wird. Selbst wenn eine Abtretung unterschrieben wurde, heißt dies noch lange nicht, dass sie in einem unbegrenzten Umfang wirksam werden kann. Lohn oder Gehalt können nur bis zur Pfändungsfreigrenze abgetreten werden. Diese Pfändungsfreigrenze ist gesetzlich geregelt und wird in regelmäßigen Abständen von den gesetzgebenden Organen überprüft und bei Bedarf den aktuellen Erfordernissen angepasst. Für alle Personen, die Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen haben, kann die Pfändungsfreigrenze erhöht werden. Sobald eine Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber offen gelegt wird, muss der Schuldner damit rechnen, dass der Arbeitgeber nähere Einblicke in seine finanziellen Verhältnisse bekommt und ihm das Ausmaß der Verschuldung seines Mitarbeiters in vollem Umfange bewusst wird. Eine länger anhaltende Lohn- oder Gehaltspfändung könnte im schlimmsten Falle dazu führen, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter kündigt. Die Folgen davon wären fatal und führen nicht selten dazu, dass sich die finanzielle Lage der betreffenden Person weiter verschlechtert. Dies ist auch einer der Gründe, warum es hoch verschuldete Personen meist sehr schwer haben, dauerhaft am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Eine sichere und gut bezahlte Arbeit wäre aber die Voraussetzung, um die Schulden schnell und dauerhaft tilgen zu können.

Abtretung von Steuerrückerstattungen

Eine Abtretung könnte auch für Steuerrückerstattungen in Kraft treten, die der Schuldner aktuell und in Zukunft zu erwarten hat. Dies gilt natürlich nur so lange, bis er seine Schulden vollständig getilgt hat. Ein Einverständnis des Schuldners wird bei dieser Form der Abtretung nicht vorausgesetzt. Sie wird sehr häufig praktiziert, wenn eine steuerpflichte Person Schulden beim Finanzamt hat. Allerdings gibt es noch eine ganze Reihe von Gründen, die eine Abtretung der Steuerrückerstattung rechtfertigen würden. Grundsätzlich sollte jede Person, die Schulden hat, versuchen, alle getroffenen Vereinbarungen einzuhalten und die monatlichen Kredit- oder Tilgungsraten pünktlich zu zahlen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, wäre es unbedingt angeraten, sofort das Gespräch mit dem Kreditgeber oder dem privaten Gläubiger zu suchen, die aktuelle finanzielle Lage zu schildern und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. So kann wirksam verhindert werden, dass die Abtretung in Kraft tritt und ein Teil vom Lohn oder vom monatlichen Gehalt gepfändet wird. Außerdem sollte sich jede Person, die sich mit der Abtretung von Lohn oder Gehalt einverstanden erklärt, darüber im Klaren sein, dass sie dem Gläubiger das Recht einräumt, jederzeit auf einen Teil der Einkünfte zugreifen zu können. Eine Abtretung wird erst unwirksam, wenn die Laufzeit des Kredites vorüber ist und er vollständig getilgt wurde oder wenn der Gläubiger auf anderem Wege befriedigt werden konnte. Gegen die Abtretung einer Forderung, die durch die Übertragung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger zustande gekommen ist, kann der Schuldner nichts unternehmen. Dies ist auch meist nicht nötig, denn der Schuldner hat durch diese Abtretung keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Es könnte allerdings der Fall eintreten, dass der Druck auf ihn verstärkt wird, die offene Forderung möglichst schnell zu begleichen und/oder eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung mit dem neuen Gläubiger abzuschließen. Hier sollte auch entsprechend schnell gehandelt werden. Wenn berechtigte Zweifel an der Höhe der Forderung oder der Zinsen bestehen, wäre es immer besser, eine Schuldnerberatung oder eine Verbraucherzentrale aufzusuchen, wo die Rechtmäßigkeit der Forderung und der Abtretung noch einmal überprüft werden kann.