Gesetzt den Fall, man benötigt dringend Geld, die Bank will aber aus verschiedenen Gründen keine Kredite vergeben (beispielsweise aufgrund der Schufa-Auskünfte). Es besteht dann die Möglichkeit eines Privatkredits. Kreditgeber können Verwandte, Freunde oder Bekannte sein. Es können aber auch Dritte sein. Wichtig ist, dass es sich beim Kreditgeber in diesem Falle juristisch um eine Privatperson handelt. Der Kreditgeber steht dabei vor der Schwierigkeit, dass er die Bonität des Kreditnehmers nicht einsehen kann. Er handelt also auf Risiko. Auch Kündigungsschutzregeln oder Verbraucherdarlehensverträge sind dann null und nichtig.
Privatkredite können außerdem formlos abgeschlossen werden, der Kreditgeber hat dann aber juristisch kein Rückforderungsrecht. Damit auch ein Privatkredit auf sicheren Füßen steht, kann ein Vertrag aufgesetzt werden, der am besten unter juristischem Beistand formuliert wird. Oft aber basiert ein solcher Privatkredit auf Vertrauen: Man kennt sich und man vertraut sich. Was soll da schon schiefgehen?
Privatkredite sind daher vor allem für Menschen die letzte Lösung, wenn Banken Kreditwünsche rigoros ablehnen. Für diese Menschen kann dies die letzte Rettung sein, um einem finanziellen Loch vorzubeugen. Rein juristisch gesehen birgt aber ein Privatkredit Gefahren für den Kreditgeber, falls er sich nicht hinreichend juristisch absichert. Dies wiederum ist jedoch möglich und insofern spricht nichts gegen private Darlehen. Warum sich nicht an den Verwandten- und Freundeskreis wenden, wenn die Not groß ist? Doch der Kreditnehmer muss sich drüber im Klaren sein, dass er damit ebenfalls eine Verpflichtung eingeht. Ist dies juristisch nicht hinreichend der Fall, so handelt es sich zumindest um eine moralische Verpflichtung.
Tatsache ist, dass ein Darlehen von privater Seite häufig die letzte Rettung in einer schwierigen finanziellen Situation sein kann. Falls sich der Kreditgeber ausreichend absichert, so steht dem auch nichts mehr im Wege. Daher ist gegen diese Kreditform insofern nichts einzuwenden.