Ratenkredite

Ein Ratenkredit ist definiert durch einen bestimmten Geldbetrag, der von einem Kreditgeber an einen Kreditnehmer übertragen wird. Dieser Betrag ist in monatlichen Raten an den Kreditgeber zurückzuzahlen, wobei hier zuvor vertraglich geregelte Zinsen ebenfalls monatlich hinzukommen. Im Sprachgebrauch wird ein Ratenkredit auch häufig als Darlehen oder Konsumentenkredit bezeichnet, wobei ein Konsumentenkredit nicht zwingend ein Ratenkredit sein muss. Der Verwendungszweck eines Ratenkredites ist teilweise zuvor vertraglich festgelegt, meist wird er zur Finanzierung größerer Anschaffungen, wie beispielsweise eines Kraftfahrzeuges, eingesetzt, weshalb auch die Bezeichnungen Anschaffungskredit und Autokredit durchaus gebräuchlich sind.

Vertragsbedingungen

Zur KreditanfrageEin Ratenkredit erstreckt sich aufgrund seines eventuell zuvor festgelegten Verwendungszweck meist über eine Höhe von etwa 1000 bis 70000 Euro und eine Laufzeit von 84 bis 120 Monaten. Heutzutage ist für den Erhalt eines Ratenkredites meist keine Sicherheit bei dem jeweiligen Kreditinstitut zu hinterlegen, es sei denn die Bonität des Kreditnehmers wäre nicht gewährleistet, beziehungsweise nicht ausreichend. Die Rückzahlung des Ratenkredites erfolgt in gleichwertigen monatlichen Raten, in denen bereits der zuvor anhand der Bonität des Kreditnehmers berechnete Zinssatz enthalten ist. Gegebenenfalls fallen hierbei auch noch Gebühren des jeweiligen Kreditinstitutes an, wobei diese ebenfalls zuvor vertraglich festgelegt sein müssen. Der Zinssatz eines Ratenkredites muss von einem Kreditinstitut im Vertrag als Effektivzins angegeben werden, sodass der potentielle Kreditnehmer den für ihn wirtschaftlichsten Kredit bei unterschiedlichen Instituten aussuchen kann. In der Regel findet die Aufnahme eines Ratenkredites Eintrag in die Schufa, um zum Einen den Kreditnehmer vor einer möglichen Überschuldung zu schützen, aber vor allem um die Kreditinstitute vor einem Kreditausfall zu bewahren, weshalb eine Person meist nicht mehrere Ratenkredite parallel aufnehmen kann, außer ihre Bonität ist dementsprechend gesichert. Die Kündigung eines solchen Darlehensvertrags kann vom Kreditnehmer seit dem 11.06.2011 ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit vorgenommen werden, allerdings kann das jeweilige Kreditinstitut hierbei eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, welche vom Kreditnehmer in vollem Maße zu begleichen ist. Ebenso ist die Bank nicht gezwungen, die bereits entrichtete Bearbeitungsgebühr für den Vertragsabschluss zurückzuerstatten und kann zudem noch eine angemessene Bearbeitungsgebühr für die Vertragskündigung erheben. Das Kreditinstitut jedoch kann einen Ratenkreditvertrag nur dann kündigen, wenn der Kreditnehmer mit zwei direkt aufeinanderfolgenden Monatsraten im Verzug ist, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Ratenrückstände noch aussteht und wenn das Kreditinstitut bereits in einem dritten Mahnschreiben die Kreditkündigung und deren Folgen angekündigt hat. Diese Bedingungen müssen alle parallel zutreffend sein, damit eine Kündigung des Kreditvertrags von Seiten des Kreditinstituts durchgeführt werden kann.

Vertragsänderungen

Nach Absprache und vertragliche Regelung mit dem Kreditinstitut kann ein Kreditnehmer häufig vor dem Ende der festgelegten Vertragslaufzeit eine Aufstockung seines Kreditbetrages fordern, wobei sich dann der neu erhobene Umschuldungskredit zu dem bereits teilweise getilgten Ratenkredit addiert und eine erweiterte Laufzeit meist unumgänglich ist. Ebenso kann der Kreditnehmer unter bestimmten Umständen eine Minimierung seiner monatlichen Rate fordern, falls diese nicht getilgt werden können. In beiden Fällen kann das Kreditinstitut entsprechende Gebühren nach eigenem Ermessen erheben.

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