Schufa Auskunft kostenlos erhalten
Für Sie als Verbraucher gibt es die Möglichkeit, eine Schufa Auskunft kostenlos zu erhalten. Was die Schufa genau macht, was dies für Privatpersonen bedeutet und wann eine Schufa Auskunft wirklich kostenlos ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit (SCHUFA) stellt in der Rechtsform einer Holding AG eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei in Deutschland dar. Als Aktiengesellschaft wird die Schufa Holding AG von Anteilseignern wie Kreditbanken, Sparkassen, Privatbanken, Handelsunternehmen und anderen Dienstleistern sowie Genossenschaftsbanken unterstützt.
Der Unternehmenszweck besteht darin, darlehensgebende Kreditinstitute und Handelsunternehmen vor Rückzahlungsausfällen zu schützen und den Kreditnehmer vor einer Überschuldung zu bewahren.
Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) steht es rechtlich jeder Person zu, sich eine Schufa Auskunft kostenlos über ihre bei der Schufa gespeicherten Daten geben zu lassen und sie eventuell berichtigen zu lassen. Eine Schufa Auskunft kann kostenlos von jeder Person einmal pro Jahr schriftlich beantragt werden.
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Schufa Auskunft kostenlos - was bedeutet Schufa?
Im Jahre 1927 wurde die Schufa ursprünglich als Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung von den Gebrüdern Kurt und Walter Meyer sowie Robert Kauffmann in Berlin gegründet. Daraufhin entstanden 13 zusätzliche Schufa-Gesellschaften, die sich im Jahre 1952 zu der Bundes-Schufa e.V. zusammenschlossen. Erst im Jahr 2000 wurde die Schufa von der Bundes-Schufa e.V. in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft als Schufa Holding AG neu strukturiert.
Die Vertragspartner der Schufa werden in die drei Klassen A, B und F unterteilt. A-Geschäftspartner sind Kreditkarteninstitute, Kreditinstitute sowie Leasingunternehmen; sie erhalten von der Schufa positive und negative Merkmale.
Als B-Geschäftspartner werden Handelsunternehmen, Versandhandelsgesellschaften, E-Commerce-Unternehmen, Telekommunikationsgesellschaften und sonstige Gesellschaften eingeordnet, die Lieferungen und Leistungen auf Kredit erbringen. Diese erhalten von der Schufa eventuell bestehende Negativmerkmale.
F-Geschäftspartner wie Inkassounternehmen beziehen von der Schufa Adressdaten, allerdings unter der Voraussetzung, dass die entsprechende Person durch die Schufa-Klausel in dem jeweiligen Vertrag eingewilligt hat.
Seit 1977 untersteht die Datenverarbeitung dem Bundesdatenschutzgesetz. Mit dem Schufa-Urteil des Bundesgerichtshofes wurde die Schufa-Klausel 1985 erlassen. Danach dürfen Kundendaten nur mit deren Zustimmung an die Schufa übermittelt werden.
Die Übertragung von Daten ist seit dem 01.04.2010 im §28a des Bundesdatenschutzgesetzes festgelegt. Personenbezogene Daten in Zusammenhang mit einer Forderung dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen übermittelt werden. Neben den Daten aus der Schufa-Klausel sammelt und speichert die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Publikationen.
Die Schufa bezieht externe Organisationen wie die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK), ebenso wie ihre Geschäftspartner an Kreditinstituten, Leasingunternehmen, Telekommunikationsanbieter, Versand- und Handelsunternehmen oder Energieversorger sowie auch öffentliche Quellen wie z.B. das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes in die Ermittlung von Daten mit ein.
Mit Einwilligung erfasst die Schufa Kontaktdaten, Positivmerkmale wie vertraglich eingehaltene Geschäftsabwicklungen, und Negativmerkmale wie ein nichtvertragsgemäßes Zahlungsverhalten oder gerichtliche Zwangsvollstreckungen. Jede Person kann die Schufa Auskunft kostenlos bezüglich der erfassten Daten anfordern.
Schufa Auskunft kostenlos und kostenpflichtig
Die Schufa Auskunft informiert anfragende Personen und Institutionen, welche Daten jeweils in Abhängigkeit der Interessen gesammelt wurden. Die Schufa erteilt sowohl den Firmen Auskünfte im Rahmen des Business-to-Business (B2B) Bereiches und Business-to-Consumer (B2C) Bereiches, als auch Schufa Auskünfte kostenlos für Privatpersonen, wobei hier auch Kosten entstehen können.
Kreditinstitute erhalten auf diesem Weg positive Informationen und eventuell vorliegende Negativmerkmale eines Kreditnehmers. Dabei enthalten die Schufa Auskünfte Informationen zu natürlichen Personen: die Kerndaten über den angefragten Verbraucher, Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen und Informationen über eventuelle vertragsuntreue Abwicklungen von Geschäften.
Schufa Auskunft kostenlos für Privatpersonen
Im Bereich für Privatpersonen sind in einer Schufa Auskunft <strong>kostenlos Informationen zusammengestellt</strong> von Daten, die über die jeweilige Person gesammelt wurden.
Zur kostenlosen Schufa Auskunft gehören die Kontaktdaten über Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort sowie aktuelle und frühere Adressen. Ebenfalls werden Daten aufgeführt, die von Vertragspartnern angegeben wurden. Dies betrifft:
- Kreditverträge und Leasingverträge einschließlich der Beträge, Laufzeiten und vorzeitige Tilgung
- Eröffnung eines Girokontos und Pfändungsschutzkontos
- Vergabe von Kreditkarten
- die Einrichtung eines Telekommunikationskontos
- Kundenkonten im Handel und Versandhandel.
Im Weiteren werden in der Schufa Auskunft auch kostenlos Informationen über negatives Zahlungsverhalten angegeben. Hierunter fallen insbesondere Forderungen, die fällig, gemahnt und unbestritten sind sowie auch unbezahlte Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erfüllung. Ebenso wird der Missbrauch eines Girokontos oder Kreditkartenkontos trotz Nutzungsverbot vermerkt.
Zu den Datensammlungen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen gehören in der Schufa Auskunft kostenlose eidesstattliche Versicherungen aus Schuldnerverzeichnissen, Haftbefehle zur Abgabe eidesstattlicher Versicherungen, Beantragungen und Eröffnungen privater Insolvenzverfahren sowie auch die Ablehnung oder Einstellung privater Insolvenzverfahren aufgrund mangelnder Masse.
Zusätzlich kann eine Schufa Auskunft auch kostenlose Angaben zu einem angeforderten Identitätscheck im Internet enthalten. Hier prüfen zum Beispiel E-Commerce-Firmen oder auch Online-Auktionshäuser personenbezogene Daten wie korrekte Namen und Anschriften.
Während Schufa-Auskünfte wie die Auskunft über die Bonität, die Schufa-Auskunft per Internet oder die Schufa-Auskunft über Unternehmen kostenpflichtig sind, ist die private Schufa Auskunft kostenlos.
Schufa Auskunft für Endverbraucher
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legt fest, dass jeder Bürger das Recht besitzt, seine erfassten Daten bei der Schufa Auskunft einzusehen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Der Paragraf 34 des BDSG legt die Datenübersicht fest, die jede Person einmal im Jahr schriftlich und als sogenannte Schufa Auskunft kostenlos beantragen kann.
Die korrekten Formulare sind im Internet erhältlich. Diese Schufa Auskunft ist kostenlos und nur für die private Einsicht bestimmt. Sie sollte nicht weitergegeben werden (z.B. an den Vermieter).
Alternativ kann auch ein selbst verfasster Antrag für eine Schufa Auskunft kostenlos eingereicht werden. Beispiele und Musteranträge werden für die Schufa Auskunft kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt.
Wie bleibt die Schufa Auskunft kostenfrei?
Eine Bonitätsauskunft ist im Gegensatz zur für die private Einsicht bestimmten Schufa Auskunft nicht kostenlos. Die Schufa Auskunft online über das Internet ist ebenfalls nicht kostenlos. Für die Online-Auskunft sowie die Anmeldung im Internet-Portal der Schufa werden ebenfalls Gebühren erhoben.
Die Pflichtfelder des Antragsformulars für eine Schufa Auskunft kostenlos sind die Angaben zur Person, wie der vollständige Name, die aktuelle Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die kostenlose Bestellung der Datenübersicht nach §34 BSDG und falls gewünscht, die aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte.
Schufa Auskunft: Der Inhalt
Der Antrag zur Schufa Auskunft ist kostenfrei, ihm ist zum Zweck der Identitätsprüfung eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses sowie gegebenenfalls eine Meldebescheinigung beizulegen. Deutsche Staatsbürger benötigen keine Meldebescheinigung.
Der aktuelle Wahrscheinlichkeitswert ist ein statistischer Score-Wert, der Auskunft darüber gibt, inwieweit ein Kreditausfall des Verbrauchers besteht. Dieser prozentuale Basisscore-Wert zwischen 1 und 100 ist ein unabhängiger Orientierungswert, der alle drei Monate neu berechnet wird.
Je höher der Score-Wert liegt, desto geringer ist das theoretische Ausfallrisiko. Die Angabe dieses Wertes ist in der Schufa Auskunft ebenfalls kostenlos.
Während bei 95 Prozent Wahrscheinlichkeit ein geringes Risiko besteht, gelten Werte unter 80 Prozent als eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit und unter 50 Prozent als sehr kritisch. Der Basisscore gründet auf den gespeicherten Informationen über eine Person bei der Schufa und wird nach statistischen Verfahren errechnet. Der genaue Wert kann der Schufa Auskunft kostenlos entnommen werden.
In die Berechnung des Basisscores für Verbraucher in der kostenlosen Schufa Auskunft können Informationen wie in der Vergangenheit entstandene Zahlungsstörungen, bisher abgeschlossene Kreditgeschäfte inklusive Menge, Art, Dauer sowie Größenordnung, Kreditaktivitäten der letzten 12 Monate sowie Kredithistorien miteinfließen. Dieser Score wird in der Schufa Auskunft kostenlos angegeben.
In diesen Kategorien werden auch positive Informationen, zum Beispiel über vertragsgemäßes Zahlungsverhalten, berücksichtigt. Regulär werden keine Beurteilungen über Anschriften in die Berechnung des Scores einbezogen.
Schufa Auskunft kostenlos – ein Fazit
Eine Schufa Auskunft ist kostenlos zu erhalten, wenn man weiß, wie sie beantragt wird. Auf der Homepage der Schufa muss unbedingt die „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ ausgewählt werden, andernfalls ist die Schufa Auskunft nicht kostenlos.
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Thema: Schufa Auskunft kostenlos erhalten