Ablösewert
Wer den Begriff "Ablösewert" hört, denkt in der Regel zunächst an das Leasing und weniger an Kredite und Banken. Im Bereich des Leasings handelt es sich beim Ablösewert um den Restwert, den ein Leasinggegenstand, zum Beispiel ein Auto, nach Ende der vertraglich vereinbarten Leasingdauer noch hat.
Der Ablösewert ist die Summe, zu der der Leasingnehmer das Auto nach Ende der Vertragslaufzeit noch kaufen und damit in sein Eigentum übernehmen könnte. Diese Summe wird bereits bei Vertragsabschluss festgesetzt und vermerkt. Allerdings können, um beim Beispiel des Autos zu bleiben, unter anderem Unfallschäden, Verschleiß von wichtigen Teilen oder ein hoher Kilometerstand den Wert des Wagens mindern, was ein Nachteil für den Leasingnehmer bedeutet. Verzichtet er darauf, den Leasinggegenstand abzulösen, kann der Leasinggeber ihn an andere Personen weiterverkaufen beziehungsweise auf eine andere Art und Weise weiter verwerten.
Kredit ablösen und Ratenzahlungen sparen
In Bezug auf Kredite hat der Ablösewert eine etwas andere Bedeutung. Werden Kredite inklusive aller hinterlegten Sicherheiten von einem Kreditgeber auf einen anderen Kreditgeber übertragen, spricht man von Kreditablösung oder Umschuldung. Über eine Kreditablösung können mehrere Kredite, die von einem oder auch mehreren Kreditgebern gewährt wurden, zu einem einzigen Kredit zusammengefasst werden.
Für den Kreditnehmer hat eine solche Umschuldung einige entscheidende Vorteile. So ist es für ihn erheblich einfacher, den Überblick über seine finanzielle Situation zu behalten, da er nicht mehr die Tilgungspläne verschiedener Kredite gleichzeitig im Auge behalten muss. Außerdem reduziert eine Umschuldung die Kosten zur Kredittilgung.
Die Höhe der monatlich anfallenden Zinsen und die Menge der Ratenzahlungen sinken meist, da nur noch bei einem Kreditinstitut Zinsen gezahlt werden müssen. Auch die Dauer der Tilgungsperiode verkürzt sich in der Regel erheblich. Dadurch ist die Kreditablösung auch ein Mittel, mit dem Kreditnehmer Geld sparen können, da sich das geliehene Geld für ihn verbilligt.
Ein Antrag bei dem ablösenden Kreditgeber genügt
Bevor eine Übertragung von bestehenden Verbindlichkeiten von einem Kreditgeber zu einem anderen möglich ist, muss der Kreditnehmer einen Antrag beim Kreditgeber stellen, der den Kredit beziehungsweise die Kredite übernehmen soll.
Die weitere Kommunikation findet nun in erster Linie unter den beiden involvierten Kreditanbietern statt. Sie verhandeln miteinander unter anderem die Ablösesumme, die für den Kredit zu dem vom Kreditnehmer gewünschten Termin fällig wird. Diese Ablösesumme entspricht dem Ablösewert des Kredits. Der Ablösewert - egal, ob es sich um ein geleastes Auto oder einen Kredit handelt - ist eine rechnerische Größe. Sie gibt an, wie viel etwas zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit noch wert ist.
Der Ablösewert eines Kredites setzt sich aus verschiedenen Dingen zusammen. Unter anderem die aktuelle Restschuld, die Zinsen, die bis zum gewünschten Ablösetermin anfallen und mögliche Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren, die beim aktuellen Kreditgeber anfallen, spielen bei der Berechnung des Ablösewertes eine Rolle. Bei einigen Kreditvermittlern ist es auch möglich, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Dieses Entgelt fällt oftmals dann an, wenn ein Kredit vorzeitig vom Kreditnehmer beziehungsweise im Falle der Kreditablösung von einer anderen Bank gekündigt wird.
Den geforderten Ablösewert überweist die Bank, die den Kredit übernimmt, an die andere Bank. Damit ist die Ablösung erfolgt. Sind keine Sicherheiten hinterlegt, ist die Kreditablösung also ein schneller, unkomplizierter und unbürokratischer Prozess.
Die Kreditsicherheiten bei der Ablösung nicht vergessen
Bei Kreditsicherheiten handelt es sich um Vermögensgegenstände, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen sollen, dass ein Kreditnehmer das geliehene Geld inklusive aller Zinsen auch tatsächlich innerhalb der gegebenen Frist zurückzahlt. Kreditgeber fordern Sicherheiten ein, wenn sie die Kreditvergabe für zu risikoreich halten und auf Grund einer nicht ausreichenden Bonität des Kreditnehmers Angst haben müssen, dass dieser das Geld nicht zurückzahlen kann.
Zahlt der Kreditnehmer seine Raten wirklich nicht, kann der Kreditgeber die bei Vertragsabschluss als Sicherheit angegebenen Vermögensgegenstände zu Geld machen. Es handelt sich bei einer Sicherheit also um einen Schutz für den Kreditgeber, den Gläubiger, gegen das Ausfallrisiko. Beliebte Kreditsicherheiten sind unter anderem Hypotheken auf Immobilien oder Grundstücke.
Auch Bürgschaften von Verwandten, Bekannten, Geschäftspartnern oder Bürgschaftsgemeinschaften sind möglich, wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht. Solche Sicherheiten dürfen bei einer Kreditablösung nicht in Vergessenheit geraten. Die ablösende Bank fragt in der Regel nach den hinterlegten Kreditsicherheiten, wenn sie sich bei der bestehenden Bank nach der Ablösesumme erkundigt. Entstehen für die Übertragung der Sicherheiten Kosten, zum Beispiel durch Notare oder Änderungen von Einträgen im Grundbuch, hat das auch einen Einfluss auf die Höhe des Ablösewerts.
Kreditsicherheiten müssen zu "treuen Händen" übergeben werden
Für die Übertragung der Kreditsicherheiten von einem Kreditgeber zu einem anderen muss vom Kreditnehmer ein Treuhandauftrag gestellt werden. Denn sobald hinterlegte Kreditsicherheiten mit im Spiel sind, haben beide eine Leistung zu erbringen.
Ohne Sicherheiten spielt nur der ablösende Kreditgeber eine aktive Rolle. Er überweist die Ablösesumme und das Geschäft ist erledigt. Müssen aber Sicherheiten mit abgelöst werden, muss auch der ursprüngliche Kreditgeber aktiv werden. In dem Fall löst der neue die bestehenden Verbindlichkeiten ab und bekommt dafür vom alten Kreditgeber die Sicherheiten. Damit dabei nichts schief geht, erfolgt in diesem Fall die Überweisung des Ablösewerts unter den Maßgaben eines Treuhandauftrags. Treuhand bedeutet, dass das Recht an einer Sache vollständig von einem Treuhandgeber auf einen Treuhandnehmer übergeht.
Auf die Kreditablösung übertragen heißt dass, dass die alte Bank nur den Ablösewert bekommt, wenn sie die Sicherheiten vollständig an die ablösende Bank übergibt. Der Treuhandgeber verliert dann seinen Rechtsanspruch an der Kreditsicherheit. Ist ein Übertragen der Sicherheiten nicht möglich, zum Beispiel weil noch Forderungen an den Kreditnehmer offen sind, erhält die alte Bank die Ablösesumme nicht. Der Treuhandauftrag gilt damit als abgelehnt und damit ist auch die Ablösung des Kredites gescheitert. In diesem Fall muss der Kreditnehmer zunächst den Forderungen seiner aktuellen Bank nachkommen. Ansonsten ist eine Kreditablösung auch in der Zukunft nicht möglich.