Servicehotline

0 62 32 / 68 63 63

Abtretung

MAXDA erklärt Ihnen die Abtretung und alles worauf Sie achten müssen. Statt einer Abtretung lieber einen Kredit ohne Schufa? Jetzt direkt anfragen!

Jetzt Wunschkredit beantragen

Die Abtretung

Im § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) findet sich die zivilrechtliche Legaldefinition des Begriffs Abtretung. Darunter wird die Übertragung einer Forderung an einem übertragenden Gläubiger, der in diesem Fall Zedent genannt wird, auf einen empfangenen Gläubiger, den man als Zessionar bezeichnet, verstanden. Für den Schuldner bedeutet das, dass durch die Übertragung der Forderung auf einen anderen Gläubiger, dieser der neue Gläubiger wird, an den der Schuldner zu leisten hat. Diese Art der Änderung eines Schuldverhältnisses erfolgt per Vertrag zwischen dem Zedenten und den Zessionaren.


Abtretung

Was ist eine Abtretung?

Was ist eine Abtretung?Rechtstechnisch ist die Abtretung (auch Zession genannt) eine Änderung des Schuldverhältnisses personeller Art auf Seiten der Gläubiger. Dadurch unterscheidet sich eine Abtretung grundlegend von einer Übernahme der Schuld durch einen neuen Schuldner (personelle Änderung des Schuldverhältnisses beispielsweise im Rahmen einer Bürgschaft) und von einer sogenannten Novation, bei der es sich um eine inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses handelt.

Der Zweck einer Abtretung ist es, Forderungen übertragen zu können. Eine Forderung stellt bereits einen Vermögenswert an sich dar. Mit der Abtretung kann dieser Vermögenswert (Forderung) wie eine körperliche Sache auf jemanden anderes übertragen werden. Bei der Abtretung verliert der übertragende Gläubiger (Zedent) alle Rechte an der abgetretenen Forderung. Der empfangene Gläubiger (Zessionar) dagegen erwirbt durch die Abtretung alle Ansprüche, mit den dazugehörigen Rechten und Nebenrechten, an der Forderung.

Die Abtretung entspricht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fest verankerten Abstraktionsprinzip (strenge Trennung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft) einem Verfügungsgeschäft. Grundsätzlich aber liegt der Abtretung ein Verpflichtungsgeschäft zu Grunde. Das heißt, der empfangene Gläubiger (Zessionar) kauft die Forderung vom übertragenden Gläubiger (Zedent). Möglich ist eine Abtretung einer Forderung auch im Zusammenhang mit einem Kreditsicherungs-Vertrag, wobei es sich dann strenggenommen nicht mehr um ein Verpflichtungsgeschäft handelt.

Auch bei Hypotheken kann die Abtretung eine Rolle spielen. Hypotheken lassen sich nur per Abtretungsvertrag übertragen. Dabei erfolgt die Übertragung der Hypothek durch die Abtretung der gesicherten Forderung. Zu unterscheiden sind dabei die Buchhypothek und die Briefhypothek. Die entsprechenden Gesetze zum Hypothekenrecht und zum Schuldrecht sind im BGB festgeschrieben.Arten der Abtretung

Arten der Abtretung

Verschiedene AbtretungenBei einer Abtretung (Zession) lassen sich grundsätzlich zwei Arten voneinander unterscheiden: die stille Zession und die offene Zession.

Bei der stillen Zession tritt der übertragende Gläubiger seine Forderung an den neuen Gläubiger ab, ohne darüber seinen Schuldner zu informieren. In diesem Fall ist der übertragende Gläubiger im Verhältnis zum empfangenden Gläubiger auch weiterhin berechtigt, die Leistung vom Schuldner zu verlangen. Eine solche Abtretung ist in der Regel mit einer Einziehungsermächtigung des neuen Gläubigers verbunden. Das heißt, hat der alte Gläubiger die Leistung des Schuldners empfangen, hat der neue Gläubiger Anspruch darauf, diese Leistung vom alten Gläubiger einzuziehen.

Bei der offenen Zession wird der Schuldner über die Übereignung der Forderung an den neuen Gläubiger informiert. In diesem Fall kann nur der empfangene Gläubiger die Leistung vom Schuldner verlangen.

Die Voraussetzungen und Bedeutung der Forderungsabtretung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.

Sicherungsabtretung bei Bankkrediten

Heute werden Forderungen hauptsächlich zur Absicherung von Bankkrediten abgetreten. Eine solche Abtretung entspricht dann jedoch nicht mehr einem Verfügungsgeschäft, wie oben beschrieben, sondern erfolgt sicherungshalber, daher auch der Name Sicherungsabtretung. Bei der Sicherungsabtretung schließt der Kreditgeber in der Regel eine Bank oder ein Kreditinstitut mit dem Kreditnehmer einen Sicherungsvertrag. Dieser Sicherungsvertrag ist ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis mit dem Inhalt, dass eine Forderung des Kreditnehmers sicherungshalber an den Kreditgeber abgetreten wird. Der Kreditnehmer ist also der Zedent (übertragender Gläubiger) und die Bank der Zessionar (empfangender Gläubiger).

SicherungsabtretungIm Rahmen der Sicherungsübertragung kann ebenfalls zwischen verschiedenen Arten unterschieden werden. Die Abtretung einzelner Forderungen kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Kreditnehmer über große Einzelforderungen verfügt, die dem Kreditgeber als Sicherung für einen Kredit ausreichen. Da viele Kreditnehmer meist aber über eine Vielzahl kleinerer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verfügen, lohnt es sich nicht, jede einzelne Forderung an den Kreditnehmer sicherungshalber abzutreten. Hierfür eignet sich dann das Instrument der Gesamtheitsübertragung. Dabei wird zwischen Mantelzession und Globalzession unterschieden.

Die Mantelzession

MantelzessionBei der Mantelzession werden nur einige bestimmte und zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bestehende Forderungen abgetreten. Sie werden in einem sogenannten Forderungsverzeichnis aufgelistet und durch Übergabe an den Kreditgeber übertragen. Werden im Laufe der Kreditlaufzeit die Forderungen durch die Schuldner beglichen, muss der Kreditnehmer immer wieder neue und aktuelle Forderungen in das Forderungsverzeichnis nachschieben, um dadurch den vom Kreditgeber geforderten Mindestdeckungsbestand aufrecht erhalten zu können.

Die Globalzession

GlobalzessionBei der Globalzession dagegen können auch Forderungen abgetreten werden, die noch gar nicht bestehen und erst zukünftig entstehen werden. Daher wird die Globalzession auch als "Vorausabtretung" oder "Antizipation" bezeichnet.

Bei der Globalzession werden höhere Anforderungen an die Bestimmbarkeit (Individualisierung der Forderung nach Rechtsgrund, Gegenstand, Höhe, Schuldner etc.) gestellt. Dadurch soll festgestellt werden können, welche Forderung im Zeitpunkt ihrer Entstehung an den Kreditgeber abgetreten werden soll. Auch diese abzutretenden Forderungen werden in einem Forderungsverzeichnis aufgelistet.

Im Gegensatz zur konstitutiven Wirkung des Forderungsverzeichnisses der Mantelzession hat das Forderungsverzeichnis der Globalzession nur deklaratorischen (rechtsbekundenden) Charakter und entfaltet nur Kontrollwirkung. Rechtswirkung der Abtretung bei der Globalzession tritt mit Entstehung der Forderung ein. Werden Forderungen durch den Schuldner beglichen, muss der Kreditnehmer diese durch neu entstandene ersetzen.Einschränkungen bei der Abtretung

Zu beachtende Einschränkungen bei Abtretungen

AabtretungseinschränkungenZum Schutz der Gläubiger und Schuldner gibt es einige Einschränkungen im Rahmen der Forderungsabtretung zu beachten. Beispielsweise dienen die Einwendungen und Einreden dem Schutz des Forderungsschuldner, die diesem bereits vor der Abtretung gegenüber dem alten Gläubiger zustanden, bleiben auch nach der Abtretung bestehen.

Eine Abtretung ist verboten, wenn Leistungen nur an den anfänglichen Gläubiger erbracht werden können, eine Abtretung zwischen Schuldner und Gläubiger vertraglich ausgeschlossen wurde oder eine Forderung unpfändbar ist. Weiterhin sind bei Abtretungen Kollisionen mit verlängertem Eigentumsvorbehalt und die Insolvenzfestigkeit von Globalzessionen zu beachten.

Abtretung

Im § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) findet sich die zivilrechtliche Legaldefinition des Begriffs Abtretung. Darunter wird die Übertragung einer Forderung an einem übertragenden Gläubiger, der in diesem Fall Zedent genannt wird, auf einen empfangenen Gläubiger, den man als Zessionar bezeichnet, verstanden. Für den Schuldner bedeutet das, dass durch die Übertragung der Forderung auf einen anderen Gläubiger, dieser der neue Gläubiger wird, an den der Schuldner zu leisten hat. Diese Art der Änderung eines Schuldverhältnisses erfolgt per Vertrag zwischen dem Zedenten und den Zessionaren.

Rechtstechnisch ist die Abtretung (auch Zession genannt) eine Änderung des Schuldverhältnisses personeller Art auf Seiten der Gläubiger. Dadurch unterscheidet sich eine Abtretung grundlegend von einer Übernahme der Schuld durch einen neuen Schuldner (personelle Änderung des Schuldverhältnisses beispielsweise im Rahmen einer Bürgschaft) und von einer sogenannten Novation, bei der es sich um eine inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses handelt.

Der Zweck einer Abtretung ist es, Forderungen übertragen zu können. Eine Forderung stellt bereits einen Vermögenswert an sich dar. Mit der Abtretung kann dieser Vermögenswert (Forderung) wie eine körperliche Sache auf jemanden anderes übertragen werden. Bei der Abtretung verliert der übertragende Gläubiger alle Rechte an der abgetretenen Forderung. Der empfangene Gläubiger dagegen erwirbt durch die Abtretung alle Rechte und Nebenrechte an der Forderung.

Die Abtretung entspricht nach dem im Bürgerlichen Gesetzbuch fest verankerten Abstraktionsprinzip (strenge Trennung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft) einem Verfügungsgeschäft. Grundsätzlich aber liegt der Abtretung ein Verpflichtungsgeschäft zu Grunde. Das heißt, der empfangene Gläubiger (Zessionar) kauft die Forderung vom übertragenden Gläubiger (Zedent). Möglich ist eine Abtretung einer Forderung auch im Zusammenhang mit einem Kreditsicherungsvertrag, wobei es sich dann strenggenommen nicht mehr um ein Verpflichtungsgeschäft handelt.

Arten der Abtretung

Bei einer Abtretung (Zession) lassen sich grundsätzlich zwei Arten voneinander unterscheiden: die stille Zession und die offene Zession.

Bei der stillen Zession tritt der übertragende Gläubiger seine Forderung an den neuen Gläubiger ab, ohne darüber seinen Schuldner zu informieren. In diesem Fall ist der übertragende Gläubiger im Verhältnis zum empfangenden Gläubiger auch weiterhin berechtigt, die Leistung vom Schuldner zu verlangen. Eine solche Abtretung ist in der Regel mit einer Einziehungsermächtigung des neuen Gläubigers verbunden. Das heißt, hat der alte Gläubiger die Leistung des Schuldners empfangen, kann der neue Gläubiger dieser Leistung vom alten einziehen.

Bei der offenen Zession wird der Schuldner über die Übereignung der Forderung an den neuen Gläubiger informiert. In diesem Fall kann nur der empfangene Gläubiger die Leistung vom Schuldner verlangen.

Sicherungsabtretung bei Bankkrediten

Heute werden Forderungen hauptsächlich zur Absicherung von Bankkrediten abgetreten. Eine solche Abtretung entspricht dann jedoch nicht mehr einem Verfügungsgeschäft, wie oben beschrieben, sondern erfolgt sicherungshalber ? daher auch der Name Sicherungsabtretung. Bei der Sicherungsabtretung schließt der Kreditgeber in der Regel eine Bank oder ein Kreditinstitut mit dem Kreditnehmer einen Sicherungsvertrag. Dieser Sicherungsvertrag ist ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis mit dem Inhalt, dass eine Forderung des Kreditnehmers sicherungshalber an den Kreditgeber abgetreten wird. Der Kreditnehmer ist also der Zedent (übertragende Gläubiger) und die Bank der Zessionar (empfangende Gläubiger).

Im Rahmen der Sicherungsübertragung kann ebenfalls zwischen verschiedenen Arten unterschieden werden. Die Abtretung einzelner Forderungen kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Kreditnehmer über große Einzelforderungen verfügt, die dem Kreditgeber als Sicherung für einen Kredit ausreichen. Da viele Kreditnehmer meist aber über eine Vielzahl kleinerer ?Forderungen aus Lieferungen und Leistungen? verfügen, lohnt es sich nicht, jede einzelne Forderung an den Kreditnehmer sicherungshalber abzutreten. Hierfür eignet sich dann das Instrument der Gesamtheitsübertragung. Dabei wird zwischen Mantelzession und Globalzession unterschieden.

Die Mantelzession

Bei der Mantelzession werden nur einige bestimmte und zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bestehende Forderungen abgetreten. Sie werden in einem sogenannten Forderungsverzeichnis aufgelistet und durch Übergabe an den Kreditgeber übertragen. Werden im Laufe der Kreditlaufzeit die Forderungen durch die Schuldner beglichen, muss der Kreditnehmer immer wieder neue und aktuelle Forderungen in das Forderungsverzeichnis nachschieben, um dadurch den vom Kreditgeber geforderten Mindestdeckungsbestand aufrecht erhalten zu können.

Die Globalzession

Bei der Globalzession dagegen können auch Forderungen abgetreten werden, die noch gar nicht bestehen und erst zukünftig entstehen werden. Daher wird die Globalzession auch als "Vorausabtretung" oder "Antizipation" bezeichnet.

Bei der Globalzession werden höhere Anforderungen an die Bestimmbarkeit (Individualisierung der Forderung nach Rechtsgrund, Gegenstand, Höhe, Schuldner etc.) gestellt. Dadurch soll festgestellt werden können, welche Forderung im Zeitpunkt ihrer Entstehung an den Kreditgeber abgetreten werden soll. Auch diese abzutretenden Forderungen werden in einem Forderungsverzeichnis aufgelistet.

Im Gegensatz zur konstitutiven Wirkung des Forderungsverzeichnisses der Mantelzession hat das Forderungsverzeichnis der Globalzession nur deklaratorischen (rechtsbekundenden) Charakter und entfaltet nur Kontrollwirkung. Rechtswirkung der Abtretung bei der Globalzession tritt mit Entstehung der Forderung ein. Werden Forderungen durch den Schuldner beglichen, muss der Kreditnehmer diese durch neu entstandene ersetzen.

Zu beachtende Einschränkungen bei Abtretungen

Zum Schutz der Gläubiger und Schuldner gibt es einige Einschränkungen im Rahmen der Forderungsabtretung zu beachten. Beispielsweise dienen die Einwendungen und Einreden dem Schutz des Forderungsschuldner, die diesem bereits vor der Abtretung gegenüber dem alten Gläubiger zustanden, bleiben auch nach der Abtretung bestehen.

Eine Abtretung ist verboten, wenn Leistungen nur an den anfänglichen Gläubiger erbracht werden können, eine Abtretung zwischen Schuldner und Gläubiger vertraglich ausgeschlossen wurde oder eine Forderung unpfändbar ist.Weiterhin sind bei Abtretungen Kollisionen mit verlängertem Eigentumsvorbehalt und die Insolvenzfestigkeit von Globalzessionen zu beachten.

zurück