Der Akzeptkredit
Der Akzeptkredit zählt zu den Spezialkrediten und wird vornehmlich zwischen einem Kreditinstitut und seinen Geschäftskunden geschlossen. Dieser Kredit ist ein Unternehmenskredit und daher für Privatpersonen ausgeschlossen und nicht zu verwechseln mit dem Begriff des Privatdiskonts. Er wird laut Wirtschaftslexikon auch häufig als Diskontkredit bezeichnet. Von einem Akzeptkredit wird gesprochen, wenn ein Kreditinstitut den von einem Kunden ausgestellten Wechsel akzeptiert. Der Akzeptkredit ist also ein Wechselkredit, bei dem wegen des ausgestellten und akzeptierten Wechsels zwar eine Kreditleihe erfolgt, jedoch keine Geldleihe. Dieser Wechsel wird auch Tratte genannt. Der Akzeptkredit zählt zu den kurzfristigen Krediten, deren Laufzeit auf höchstens drei Monate begrenzt ist. Der Name des Kredites stammt vom lateinischen Wort "accipere", was annehmen oder akzeptieren bedeutet. Der Akzeptkredit zählt zudem zu den kurzfristigen Sofortkrediten ohne Bonitätsprüfung.
Eine Sonderform des Akzeptkredites stellte in der Vergangenheit der Privatdiskont dar. Das Wirtschaftslexikon definiert einen Privatdiskont als mit einem Akzept (Bankakzept) versehenen Wechsel, der von der Privatdiskont-AG diskontiert wurde. Der Privatdiskont ist nicht mehr existierendes Finanzkonzept, das bereits 1992 eingestellt wurde.
- INHALTSÜBERSICHT ZUM THEMA AKZEPTKREDIT
- Vorgehensweise bei einem Akzeptkredit
- Bedeutung des Akzeptkredits
- Bedingungen für einen Akzeptkredit
Vorgehensweise bei einem Akzeptkredit
Bei diesem Kreditleihgeschäft wird von der Bank ein Wechsel ihres Kunden akzeptiert. In diesem Zusammenhang wird auch von einem Bankakzept gesprochen. Die Bank verpflichtet sich, den Wechsel unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Kunden am Verfalltag einzulösen und übernimmt damit die volle wechselrechtliche Haftung für die Wechseleinlösung. Im Innenverhältnis entsteht also eine Forderung des Kreditinstituts gegenüber dem Kreditnehmer. Der Aussteller des Wechsels, also der ursprüngliche Kreditnehmer, kann sich das Bankakzept aushändigen lassen oder bei der Akzeptbank bzw. einer anderen Bank diskontieren lassen. Ansonsten bezahlt die Bank am Tag der Fälligkeit den Wechselbetrag an den Inhaber des Wechsels. Die akzeptierende Bank ist zwar wechselrechtlich der Hauptschuldner, wirtschaftlich stellt der Akzeptkredit jedoch nur eine Eventualverbindlichkeit dar, da der Kreditnehmer gemäß den Kreditvereinbarungen dazu verpflichtet ist, den Gegenwert des Bankakzepts spätestens am letzten Werktag vor Verfall zur Verfügung zu stellen. Bei einem Akzeptkredit überträgt das Kreditinstitut seine gute und bewährte Bonität auf den Wechsel. Beim Akzeptkredit werden daher die Gelder der Bank nicht in Anspruch genommen, stattdessen stellt die Bank nur ihre Kreditwürdigkeit und ihren guten Namen zur Verfügung. In diesem Zusammenhang spricht man daher auch von verliehener Bonität, da kein reiner Geldfluss zu verzeichnen ist. Aus diesem Grund wird ein Akzeptkredit auch nicht bilanziert, da er als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen wird. Für den Fall, dass der Wechsel nicht rechtzeitig eingelöst wird, wird das Kontokorrentkonto des Kunden belastet. Falls dies nicht möglich sein sollte - was jedoch sehr unwahrscheinlich ist -, springt die Bank als Hauptschuldner gegenüber dem Gläubiger ein. Einen Akzeptkredit kann man sich folgendermaßen vorstellen: Eine Firma hat die Möglichkeit, kurzfristig Waren im Wert von 200.000 Euro zu beziehen. Sie kann diese Ware jedoch erst in vier Wochen an ihren eigenen Kunden weiter verkaufen. Die Firma zieht daher bei ihrer Bank einen Wechsel über 200.000 Euro mit einer Laufzeit von vier Wochen. Die Bank akzeptiert den Wechsel und stellt dem Kunden für ihre Leistungen Provision von 1.200 Euro in Rechnung. Nachdem die Firma die 200.000 Euro zahlen muss, gibt sie ihrem Lieferanten den Wechsel. Dieser wendet sich nach Ablauf der vier Wochen an die Bank, die dann wiederum den fälligen Betrag bei ihrem Firmenkunden einfordert.
Bedeutung des Akzeptkredits
Der Akzeptkredit ist vor allem im Außenhandel von großer Bedeutung. Ausländische Partner (Unternehmen) können die Kreditwürdigkeit eines deutschen Handelspartners oft schwer einschätzen, doch ein Bankakzept kann diese deutlich steigern. Da der Kunde nicht in der Verpflichtung ist die Ware sofort bezahlen zu müssen, gibt der Wechsel dem Lieferanten über den vereinbarten Zahlungszeitraum eine gewisse Sicherheit. Die Zahlung des geschuldeten Betrages an den Lieferanten ist dadurch auf jeden Fall sicher gestellt. Dies ist bei einem herkömmlichen Kredit nicht der Fall, da es dabei zu massiven Zahlungsausfällen kommen könnte. Das Akzept einer Bank wird höher bewertet als die Wechselunterschrift eines noch nicht bzw. wenig bekannten ausländischen Schuldners. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem Rembourskredit. Als Rembourskredit bezeichnet man laut Wirtschaftslexikon diese besondere Form des Akzeptkredits, der ein grenzüberschreitender Warenhandel zugrunde liegt.
Der Akzeptkredit wird meist bei großen, jedoch kurzfristig abzuwickelnden Warengeschäften eingesetzt, bei denen die Zahlungsfrist der Laufzeit des Bankakzeptes entspricht. Der Wechsel wird dann aus dem Verkaufserlös der finanzierten Ware eingelöst. Für den Lieferanten ist die Tatsache, dass die Bank dem Kunden einen Akzeptkredit gewährt eine wichtige Indikation, dass der Kunde (bzw. das Unternehmen) vertrauenswürdig ist, so dass dies eine gute Grundlage für eine langjährige Geschäftsbeziehung bildet. Doch nicht nur im ausländischen Warengeschäft kann ein Akzeptkredit eingesetzt werden, sondern auch im inländischen Handelsverkehr. Denn der Akzeptkredit ein wirksames Zahlungsmittel zur Begleichung von Verbindlichkeiten. Dies ist besonders für Lieferanten beim Warenwechsel wichtig. Für den Rechnungsempfänger ist ein Akzeptkredit ein vorteilhafter Kredit, für den Zahlungsempfänger ein sicheres und erstklassiges Zahlungsmittel. Der Kunde kann den akzeptierten Wechsel zum Beispiel an einen seiner Gläubiger zur Begleichung der eigenen Verbindlichkeiten weitergeben. Außerdem wird ein Akzeptkredit oftmals als Finanzwechsel eingesetzt, um flüssige Mittel zu beschaffen. Bedingung der akzeptierenden Bank ist dabei meist, dass der Wechsel bei ihr diskontiert wird, damit die Bank den Diskont auch selbst verdient. Dieser Kredit ist für den Kunden oftmals günstiger als ein anderweitiger Kredit.
Bedingungen für einen Akzeptkredit
In der Regel wird der Akzeptkredit oder Diskontkredit nur erstklassigen Kunden eingeräumt, deren Zahlungsfähigkeit gesichert ist. Das Bankakzept ist für sie ein leicht verwertbares Kredit- bzw. Zahlungsmittel. Es werden ausschließlich Firmen akzeptiert, über deren Liquidität und Zahlungsmoral kein Zweifel besteht. Ein Akzeptkredit wird nach den Grundsätzen und Regeln des Wechselgesetzes abgewickelt und auch auf diese Weise rechtlich gewertet. Mit einem Akzeptkredit sind natürlich auch Kosten verbunden. Diese setzen sich aus der Akzeptprovision, den Bearbeitungsgebühren und, bei vorhandener Diskontierung, dem Diskont zusammen. Die Akzeptprovision beträgt in der Regel 2-3 % p. a. und Bearbeitungsgebühren von ca. 0,5 - 0,7 %. Der Diskontsatz beträgt normalerweise 1 - 3 % und richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie der Höhe des einzelnen Abschnitts, der Wettbewerbssituation und der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank. Für die Bank bedeutet ein Akzeptkredit vor allem einen zusätzlichen Verdienst durch die Akzeptprovision ohne den Einsatz eigener Geldmittel. Bei einem Diskontertrag erhält sie zusätzlich noch einen Zinsertrag. Die Vorteile eines Akzeptkredites bestehen im Allgemeinen in den günstigen Finanzierungskosten, der hohen Flexibilität sowie der schnellen Kapitalbeschaffung. Außerdem sind keine weiteren Sicherheiten notwendig. Ein Nachteil besteht jedoch in der strengen und schnellen Haftung im Falle eines Zahlungsverzugs.