Allgemeines zur Kreditaufnahme
Kredite lassen sich grundsätzlich in zwei verschiedene Kategorien einteilen. Zum einen gibt es den Bankkredit und zum anderen den Privatkredit. Wie der Name bereits sagt, wird ein Bankkredit von Banken und Kreditinstituten und ein Privatkredit von privaten Personen gewährt.
Bankkredite werden sowohl an Privatpersonen, Unternehmen und Selbstständige vergeben. Das Prinzip sieht immer einen Kreditgeber und einen Kreditnehmer vor. Der Kreditgeber, also die Bank oder das Kreditunternehmen macht dem Kreditnehmer ein Angebot über eine Summe, die er ihm zur Verfügung stellt.
Der Kreditnehmer wiederum muss diese Summe in einer bestimmten Laufzeit, meistens zwischen 12 und 84 Monaten an den Kreditgeber zurück zahlen. Und zwar zahlt er hier nicht nur die eigentliche Kreditsumme zurück, sondern auch noch Zinsen und eine Bearbeitungsgebühr.
Gesetzliche Grundlage für Kreditverträge
Ein Kreditvertrag unterliegt dem allgemeinen Schuldrecht nach BGB und sichert den Vertragsparteien die sogenannte Vertragsfreiheit zu. Ein Kredit oder auch Darlehen ist also ein schuldrechtlicher Vertrag, der die Überlassung von Geld und die Rückzahlungsverpflichtung regelt. Erst wenn ein Angebot des Darlehensgebers vorliegt und dieses vom Darlehensnehmer angenommen wurde, kommt ein Darlehensvertrag zustande.
Wenn der Kredit- oder Darlehensvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist, weil die vereinbarten Voraussetzungen vorliegen, müssen sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer diesen Vertrag erfüllen. Das heißt, dass das Kreditinstitut die Darlehenssumme auszahlen und der Kreditnehmer in der vereinbarten Laufzeit die Raten pünktlich und in voller Höhe an die Bank zurückzahlen muss, und zwar inklusive der vereinbarten Zinsen sowie der eventuellen Kreditbearbeitungsgebühr.
Bedingungen für einen Kredit
Es ist auch möglich, dass zwei oder mehrere Kreditnehmer einen Kredit bei der Bank oder dem Kreditinstitut beantragen. Dies hat für die Kreditnehmer den Vorteil, dass die Banken in diesen Fällen meistens eher geneigt sind, einen Kredit zu vergeben, da es mehrere Personen gibt, bei denen sie ihr Geld einfordern können, falls einer in Zahlungsschwierigkeiten gerät.
Als Voraussetzung für die Gewährung eines Kredites stellen die Kreditinstitute einige Bedingungen, die vom Kreditnehmer zu erfüllen sind. Zum einen ist ein unbefristeter Arbeitsplatz mit einem regelmäßigen Einkommen in entsprechender Höhe von Vorteil. Auch sollten keine negativen Einträge in der Schufa vorliegen und die vorgenommene Haushaltsrechnung sollte einen Überschuss aufweisen, so dass die Kreditraten auch getragen werden können.
Erst wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind wird der Kreditgeber die Darlehenssumme frei geben.
Bei MAXDA werden allerdings meist auch Kredite in schwierigen Fällen gewährt. Hintergrund ist ein großen Netzwerk, zu dem auch Schweizer Banken zählen. Diese arbeiten nicht mit der Schufa zu sammen.
Bearbeitungsgebühren für jeden Kredit?
Banken, Sparkassen und Kreditinstitute gehen bei der Vergabe von Krediten unterschiedlich mit der Kreditbearbeitungsgebühr um. Für den entstandenen Verwaltungsaufwand, sprich das Beratungsgespräch vor Aufnahme eines Kredites, die Prüfung der Bonität und die abschließende Kreditentscheidung, stellten bis vor Kurzem einige Banken eine sogenannte Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Diese findet sich in den Kreditunterlagen aufgeführt und wird auf die monatliche Ratenzahlung mit aufgeschlagen.
Bei der Bearbeitungsgebühr handelt es sich um einen bestimmten Prozentsatz der Kreditsumme, die vor Auszahlung des Kredits von der Kreditsumme abgezogen oder auf diese aufgeschlagen wird. Die Bearbeitungsgebühr fällt nur einmalig an bzw. kann bei verschiedenen Banken auch aufgeteilt werden in eine Abschlussgebühr sowie eine Gebühr für die abschließende Abwicklung des Vertrages nach Beendigung der Laufzeit.
Die Kreditbearbeitungsgebühr fließt in die monatliche Berechnung der Kreditraten mit ein und ist somit auch eine Rechengröße für die Berechnung des effektiven Jahreszins. Die Höhe dieser Bearbeitungsgebühr ist von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich und kann sehr stark variieren. Bei der Aufnahme eines Kredites sollte daher der Kreditnehmer auch heute noch immer nach den Gebühren fragen oder sich gezielt nach einem Angebot umsehen, welches ohne Bearbeitungsgebühr auskommt. Nach dem Urteil von 2014 sind jedoch fast alle Privatkredite ohne Bearbeitungsgebühr erhältlich.
Eine erste Vergleichsgrundlage für die unterschiedlichen Angebote bietet der effektive Jahreszins. Bei einem Vergleich sollte aber auch auf Sonderkonditionen und weitere Gebühren für das vorzeitige Ablösen des Kredits berücksichtigt werden. Vergleichsportale bieten hier meist keine echte Vergleichsgrundlage, weil hier hypothische bzw. Mindestzinsen angegeben werden. Einen echten Vergleich können Sie nur mit individuell erstellten Angeboten durch führen. Daher bietet MAXDA den Service diese Angebote bei einem großen Netzwerk von Banken anzufragen. Da MAXDA unabhängig arbeitet, kann Ihnen aus allen ANgeboten das tatsächlich günstigste vorgelegt werden. Was Ihnen bei einem Kreditvertrag wichtig ist, wird vorab selsbtverständlich abgeklärt.
Rechtslage Bearbeitungsgebühren Kredit
Im Mai sowie im Oktober 2014 stufte der Bundesgerichtshof (BGH) die von zahlreichen Banken verlangte Bearbeitungsgebühr als unzulässig ein. Das Urteil verbot zukünftige Bearbeitungsgebühren für Privatkredite. Zudem wurde es den Verbrauchern ermöglicht, Gebühren für Kredite zurückzufordern, die sie vor weniger als 3 Jahren bezahlt haben. Besonders betroffen waren Kreditnehmer von Ratenkrediten zur Kfz-Finanzierung und Immobilienfinanzierung.
Vielfach wurden die von den Banken bei der Kreditvergabe in Rechnung gestellten Bearbeitungsgebühren auch im sogenannten Preis-Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank angegeben. Auch dieses kann der Kreditnehmer in jedem Fall vor Abschluss des Kreditvertrages einsehen und sich so Klarheit über die Höhe der zu erwartenden Bearbeitungsgebühr verschaffen. Wer diese Kosten bei der Aufnahme seines Kredites schon vorher in die Rechnung mit einbezieht, kann am Ende keine bösen Überraschungen erwarten.
Urteile des Bundesgerichtshofs zu unzulässigen Bearbeitungsentgelten für Darlehen:
- BGH-Urteil vom 8. November 2016, Az. XI ZR 552/15
- BGH-Urteil vom 9. Mai 2017, Az. XI ZR 308/15
- BGH-Urteil vom 13. Mai 2014, Az. XI ZR 170/13
- BGH-Urteil vom 13. Mai 2014, Az. XI ZR 405/12
- BGH-Urteil vom 04. Juli.2017, Az. XI ZR 562/15,
- BGH-Urteil vom 04. Juli.2017, Az. XI ZR 233/16
Diese Urteile befassen sich mit Verbraucherkrediten, Unternehmerdarlehen und Bausparverträgen und deren Kreditbearbeitungsgebühren, Bearbeitungsprovsionen und Abschlussgebühren, die von Banken und Sparkassen gefordert wurden. Zulässig sind jedoch Abschlüssgebühren bei Bausparverträgen und Disagio. Sollten Sie als Verbraucher jedoch in den letzten 10 Jahren für Bauspardarlehen oder in den letzten 3 Jahren für andere Darlehen eine unzulässige Darlehensgebühr gezahlt haben, können Sie immernoch eine Erstattung verlangen. Im Rahmen dieser Erstattung dürfen auch Zinsen gefordert werden.
Hintergrund der Rechtsprechung ist, das Aufwand, der durch das eigene Interesse der Bank entsteht, nicht als Bearbeitungsentgelt in Rechnung gestellt werden darf. Dazu zählt zum Beispiel die Bonitätsprüfung.
Bearbeitungsgebühren Kredit: Transparenz ist wichtig
Auch wenn in einem Beratungsgespräch mit den Mitarbeitern des jeweiligen Kreditinstituts offen über alle Punkte und Kosten gesprochen wird, können Überraschungen für den Kreditnehmer nach Abschluss des Vertrages ausgeschlossen werden. Neben dem Vergleich der Zinskonditionen, der Höhe der Raten sowie der unterschiedlichen Kreditsummen können Kreditnehmer beim Vergleich zwischen unterschiedlichen Anbietern auch den Punkt Bearbeitungsgebühr abhandeln um zu einem abschließenden Ergebnis zu gelangen.
Auch bei der Beendigung des Kreditvertrages konnten bis vor Kurzem bei verschiedenen Kreditgebern Bearbeitungsgebühren für die abschließende Abwicklung des Kreditvertrages anfallen. Über diese Kosten kann sich der Kreditnehmer aber auch im Vorfeld informieren, so dass direkt bei Abschluss des Vertrages die auf ihn zukommenden Kosten geklärt sind. Bei der Aufnahme eines Kredites oder Darlehens durch den Kreditnehmer ist also eine ganze Reihe von Punkten zu beachten.
Gute Vorbereitung bei Krediten mit Bearbeitungsgebühren
Um hier nicht den Überblick über die verschiedenen Gebühren sowie Kosten zu verlieren, ist eine gute Vorbereitung von Vorteil. Viele Informationen zum Thema Kreditaufnahme oder auch Bearbeitungsgebühren für einen Kredit sind auch im Internet zu finden. Wen die Informationen allerdings aufgrund ihrer Vielzahl überfordern, der sollte mit seinen Fragen und Vorbehalten in ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter des Kreditinstitut gehen.
Hierbei kann es sinnvoll sein, sich vorab entsprechende Fragen zu notieren, damit im Gespräch nichts vergessen wird und die Bearbeitungsgebühr-Informationen nicht unter den Tisch fallen. So vorbereitet auf die Kreditaufnahme kann für Privatpersonen, Selbständige und Freiberufler die einen bestimmten finanziellen Bedarf über ein Kreditinstitut decken möchten, nichts mehr schief gehen.
Denn gerade wenn Ausgaben anstehen, die aus den monatlichen Mitteln nicht auf einmal zu stemmen sind, können der Gang zur Bank oder die Angebote der unterschiedlichen Kreditinstitute sehr lukrativ und helfend sein.