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Rahmenbedingungen und beeinflussende Faktoren für die Kreditvergabe
Kreditwürdigkeit als wesentlicher Sicherheitsfaktor
Arten der Besicherung bei Krediten
Voraussetzungen zur Besicherung
Verwendungsbereiche der Besicherung
Sicherheit durch eine Besicherung wird bei Geldgeschäften stets großgeschrieben. Dieser Grundsatz hat auch für die Abwicklung von Kreditgeschäften zwischen Banken und Kreditnehmern Gültigkeit. Vor allem bei nicht eindeutig positiven wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditwerbers gelangen in der Regel zusätzliche Mechanismen zur Anwendung, um eine ordnungsgemäße Rückzahlung des Kreditbetrages zu gewährleisten. Eine Besicherung gibt hier die notwendige Sicherheit.
Rahmenbedingungen und beeinflussende Faktoren für die Kreditvergabe
Aus Sicht des Kreditgebers besteht das entscheidende Kriterium für oder gegen eine Kreditgewährung in der Beantwortung der Frage, ob der Kredit voraussichtlich problemlos zurückgezahlt werden kann. Um nun den Kreditgeber bei Zahlungsproblemen des Schuldners in jedem Fall schadlos zu halten, wird in der Praxis vom Kreditnehmer die Beibringung von Sicherheiten verlangt.
Obschon keine gesetzliche Verpflichtung zur Stellung von Kreditsicherheiten besteht, sind dennoch im Kreditwesengesetz all jene Rechtsgeschäfte aufgezählt, welche für die Besicherung eines Kredites grundsätzlich geeignet sind. Im Wesentlichen sind dies Pfandrecht, Bürgschaft, Hypothek, Forderungszession und Eigentumsvorbehalt.
Für den Kreditgeber besteht der Besicherungseffekt dieser Rechtsgeschäfte darin, dass ihm stets zusätzliche Rechte am Wirtschaftsraum des Schuldners selbst oder an seinem beweglichen oder unbeweglichen Vermögen gewährt werden. Auch kann dem Gläubiger zwecks Einbringung seiner Forderung ein Zugriffsrecht auf vereinbarte Dritte gestattet werden.
Der Besicherungseffekt einzelner Sicherheiten ist jedoch unterschiedlich, sie müssen daher hinsichtlich ihres potenziellen Nutzwertes als Kreditsicherungsobjekt jeweils einzeln bewertet werden. Insbesondere wird geprüft, ob die für eine Kreditbesicherung geltenden banküblichen Kriterien, welche in der sogenannten Solvabilitätsverordnung (SolvV) festgehalten sind, auf die Sicherheit zutreffen.
Gemäß dieser Bestimmungen müssen Sicherheiten ein hohes Ausmaß an Wertbeständigkeit und Fungibilität (problemlose Umwandlung des Vermögenswertes in liquide Mittel) aufweisen. Auch darf die Sicherheit mit der wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers nicht positiv korrelieren. Des Weiteren muss der Gegenstand bei einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners aus der Insolvenzmasse herauslösbar sein.
Für den Fall der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners oder der Wertminderung der Sicherheit bedingen sich institutionelle Kapitalgeber (bspw. Banken) im Kreditvertrag oft das Recht aus, die Stellung zusätzlicher Sicherheiten vom Kreditnehmer zu fordern. In jedem Fall sind stets auch die allgemeine Situation am Kapitalmarkt sowie die individuelle Situation des Kreditgebers vor allem hinsichtlich seiner Liquidität bzw. Eigenkapitaldeckung maßgebliche Einflussfaktoren bei der Vergabe eines Kredites.
Kreditwürdigkeit als wesentlicher Sicherheitsfaktor
Die Stellung von möglichst werthaltigen Sicherheiten stellt gemeinsam mit der Bürgschaft durch einen kreditwürdigen Bürgen sowie der einwandfreien Bonität des Kreditnehmers ein Instrumentarium dar, um die Wahrscheinlichkeit einer ordnungsgemäßen Kreditrückführung möglichst groß zu halten. Ein schlagendes Argument für eine Kreditgewährung ist in jedem Fall ein kreditwürdiger Bürge, der im Ernstfall die Zahlung der Kreditraten übernehmen kann.
Um den Kunden vor Überschuldung zu schützen und solcherart die Einbringlichkeit der Forderung aus dem Kreditverhältnis zu gewährleisten, stellen institutionelle Kreditgeber gemeinsam mit dem Kreditnehmer stets einen individuellen Finanzplan auf. Dieser umfasst die monatlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners einschließlich aller Belastungen, wie Unterhaltsverpflichtungen oder noch nicht abbezahlte Ratenkäufe. Außerdem wird stets auch eine finanzielle Reserve für unvorhergesehene Ereignisse eingeplant. Der verbleibende Rest kann zur Zahlung der Kreditraten verwendet werden.
Daraus ergibt sich, dass hinsichtlich der Beurteilung der Kreditwürdigkeit das Einkommen des Kreditwerbers, seine Lebenshaltungskosten und sonstigen finanziellen Belastungen sowie die vorhandenen Sicherheiten zueinander in Beziehung stehen und jeweils die Kreditwürdigkeit maßgeblich beeinflussen. Auch steht die wirtschaftliche Situation des Kreditwerbers mit seinen aufbietbaren Sicherheiten meist in direktem Zusammenhang, denn ein Kreditnehmer bester Bonität wird auch über entsprechend werthaltige Sicherheiten verfügen.
Als Konsequenz aus diesen Erkenntnissen werden im modernen Finanzwesen vorhandene Sicherheiten nicht mehr rein als Instrumentarium zur Kompensation eines etwaigen Kreditrisikos, sondern als integrierter Bestandteil der wirtschaftlichen Situation des Kreditwerbers gesehen. Die intensive Korrelation bonitätsbeeinflussender Indikatoren eröffnet allerdings auch Finanzmarktteilnehmern mit weniger günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen die Möglichkeit, Fremdkapital aufnehmen zu können, indem etwa ein Zinssatz mit erhöhtem Risikoanteil in Kauf genommen wird.
Arten der Besicherung bei Krediten
Die in der Praxis am häufigsten verwendeten Sicherheitsarten zu Besicherung eines Darlehen, welche auch durch den Gesetzgeber als geeignet eingestuft werden, sind folgende:
- Pfandrecht
- Bürgschaft
- Hypothek
- Forderungsabtretung
- Sicherungsübereignung
Als Pfandrecht im engeren Sinne gilt im deutschen Recht nur das Pfandrecht an beweglichen Sachen sowie Rechten. Die Grundschuld, die Hypothek sowie die Rentenschuld werden als Grundpfandrechte zusammen gefasst und gelten somit als Pfandrecht im weiteren Sinne.
Als Bürgschaft wird eine einseitige verbindliche Erklärung des Bürgen bezeichnet, im Insolvenzfall des Kreditnehmers für die Rückzahlung des Kredites Sorge zu tragen. Bei der auch als Zession bezeichneten Forderungsabtretung werden Forderungen des Kreditnehmers an Dritte zum Zweck der Darlehen Absicherung an den Kreditgeber abgetreten.
Der abgetretenen Forderung können Lieferungen, Leistungen oder Versicherungsvertragsverhältnisse zugrunde liegen, auch die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsforderungen ist möglich. Vor allem Ansprüche aus Versicherungsleistungen werden häufig zu Sicherungszwecken abgetreten. So hat die Zession einer Lebensversicherung aus Sicht des Kreditnehmers den Vorteil, dass weiterhin Kapital gebildet wird, welches im Fall einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit zur Tilgung des aushaftenden Kreditbetrages verwendet werden kann.
Für gewerbliche Kreditnehmer besteht die Möglichkeit, im Wege der sogenannten Globalzession gleichzeitig mehrere Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen an den Gläubiger abzutreten.
Voraussetzungen zur Besicherung
Grundlegende Voraussetzung, um eine Forderung als Kreditsicherheit zur Absicherung verwerten zu können, ist neben ihrer Rechtmäßigkeit stets auch eine entsprechend hohe Einbringlichkeitswahrscheinlichkeit. Bei einer Verpfändung im Rahmen des Pfandrechts wechselt eine Sicherheit ihren Besitzer, bleibt aber rechtlich im Eigentum des Schuldners. Die Verpfändung wird in der finanzwirtschaftlichen Praxis vor allem bei Wertpapierbeständen angewendet.
Verwendungsbereiche der Besicherung
Eine spezielle Form des Pfandrechts ist die Hypothek, dabei werden durch den Kreditnehmer Eigentumsrechte an einer Immobilie zur Kreditbesicherung an den Kreditgeber abgetreten. Diese Besicherungsmaßnahme wird aufgrund des aufwendigen Verfahrens und der relativ hohen Kosten meist bei der Finanzierung von größeren Investitionen mit längerem Zeithorizont angewendet.
Vor allem bei der Finanzierung von Kraftfahrzeugen ist eine Sicherungsübereignung üblich. Dabei wird die Sicherheit eigentumsrechtlich dem Gläubiger übertragen, der Gegenstand bleibt jedoch physisch im Besitz des Kreditnehmers. Das daraus für den Kapitalgeber resultierende Risiko von Wertminderung oder Verlust der Sicherheit bringt es mit sich, dass diese Option meist dann in Betracht gezogen wird, wenn der zur Sicherheit herangezogene Vermögenswert, zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Schuldners unbedingt erforderlich ist, indem etwa Maschinen oder Warenbestände übereignet werden sollen.
Eine bankübliche Methode zur Besicherung von Forderungen aus einem Kreditvertrag stellt auch der Abschluss einer Kreditrestschuldversicherung (KRS-Versicherung) dar. Im Falle des Todes oder der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, übernimmt die Kreditrestschuldversicherung die Rückzahlung des offenen Kreditbetrages, sämtliche Forderungen an die Versicherung aus diesem Titel werden dem Kreditgeber übertragen.