Verschiedene Kreditarten - verschiedene Zusammensetzungen
Der Begriff Bruttokreditbetrag ist eine wichtige Rechengröße, die in Darlehens- oder Kreditverträgen zwingend ausgewiesen und erklärt werden muss. Er kann gleichgesetzt werden mit den Begrifflichkeiten Darlehensnennbetrag, Darlehensnominalbetrag oder Nominalbetrag. Einige Erklärungen gehen sogar davon aus, dass der Bruttokreditbetrag auch als Gesamtkreditbetrag bezeichnet werden kann.
Grundlegend kann der Bruttokreditbetrag aber entweder als der Betrag bezeichnet werden, der insgesamt bei einem Kredit oder Darlehen zurückgezahlt werden muss, oder als der Betrag, der als Berechnungsgrundlage für die Zinsen und die Tilgung gilt. In beiden Fällen kann diese Summe sich unterschiedlich zusammensetzen.
Im Gegensatz zum Bruttokreditbetrag ist der Nettokreditbetrag der Betrag eines Kredits der auch tatsächlich an den Kreditnehmer ausgezahlt wird. Im Nettokreditbetrag sind also andere Kosten wie die Vermittlungsprovision nicht enthalten.
Verschiedene Kreditarten - verschiedene Zusammensetzungen
Grundsätzlich setzt sich ein Kredit aus der Kreditsumme und diversen Kosten und Gebühren zusammen. Da es aber verschiedene Berechnungsarten gibt, sollen Beispiele bei der Erklärung unterstützen:
Das einfachste Beispiel ist ein Verbraucherkredit, denn hier fallen in der Regel nur Bearbeitungsgebühren an. Diese sind zwar im Moment umstritten, da einige Urteile auf OLG-Ebene hier eher die Kreditgeber als den Verbraucher in der Pflicht sehen, denn die Gebühren werden zur Risikoprüfung im Interesse der Kreditgeber genutzt, aber im Moment werden sie noch von einer ganzen Reihe von Kreditanbietern berechnet.
Die Höhe pegelt sich zwischen einem und drei Prozent der Kreditsumme ein und wird als Einmalbetrag belastet. Bei Krediten im Immobilien- und Gewerbesektor hingegen können noch Kosten für die Bewertung des zu finanzierenden Objektes, Gutachter und Notar dazu kommen, was meist einmalig pauschal als Prozentsatz berechnet wird.
Beispielsrechnung
Im Bruttokreditbetrag sind diese Positionen in jedem Fall zu berücksichtigen, dies kann aber auf unterschiedliche Weise geschehen: Eine Variante ist das Aufschlagen der Kostenpositionen auf den eigentlichen Auszahlungsbetrag, d. h. bei einer Summe von 10.000 Euro werden die Gebühren von drei Prozent dazu gerechnet und mitfinanziert, somit erhöht sich der Kreditbetrag = der Bruttokreditbetrag ist 10.300 Euro, darauf werden Zins und Tilgung berechnet.
Eine andere Möglichkeit ist die Reduzierung des Auszahlungsbetrages um die Kostenpositionen, d. h. die Kreditsumme von 10.000 Euro wird um die 300 Euro Bearbeitungsgebühren reduziert, ausgezahlt werden also 9.700 Euro, aber zurückzuzahlen sind die 10.000 Euro. Hier wäre die Bruttokreditsumme 10.000 Euro und damit Berechnungsgrundlage für Zins und Tilgung.
In jedem Fall weichen Bruttokreditbetrag und Auszahlungsbetrag voneinander ab. Bei der Wahl der Kreditsumme ist auf die Verrechnungsart zu achten, um das eigentliche Finanzierungsziel auch erreichen zu können.
Disagio
Eine weitere Kostenposition kann ein Disagio (auch Damnum oder Abgeld) sein, das meist bei längerfristigen Finanzierungen, wie beispielsweise einem Immobilienkredit zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber vereinbart wird, um über eine längere Zeit günstigere Zinssätze zu erreichen.
Die Kosten für das Disagio werden als Prozentsatz vom Kreditbetrag abgezogen oder als Auszahlungsrate festgelegt, es kommt also weniger zur Auszahlung.
In unserem Beispiel werden die 10.000 Euro mit fünf Prozent Disagio ausgereicht oder zu 95 Prozent ausgezahlt = 9.500 Euro (abzüglich eventuellen Bearbeitungsgebühren für Variante b)). Zins und Tilgung beziehen sich aber entweder auf 10.300 Euro oder auf 10.000 Euro, denn das sind die Rückzahlungssummen.
Restschuldversicherung
Das Thema Restschuldversicherung gehört ebenfalls in diesen Bereich, wird aber unterschiedlich gehandhabt. Eine Variante ist der fakultative Abschluss einer Restschuldversicherung, d. h. die Versicherung kann wahlweise und freiwillig für den Fall des Todes des Kreditnehmers, der unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder für eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen werden. Dann wird der Beitrag einmalig erhoben und auf die Kreditsumme aufgeschlagen. Somit gehört diese Position als Kostenfaktor zum Bruttokreditbetrag.
Wird diese Versicherung bei Verbraucherkrediten aber zwingend vorgeschrieben, müssen die Kosten in den effektiven Jahreszins einfließen und dürfen nicht separat berechnet werden. Dann hängt es von der Auslegung des Begriffes Bruttokreditbetrag ab, ob diese Position als Zinsbestandteil mit in die Berechnung einfließt oder nicht.
Verschiedene Berechnungsarten
In der Literatur gibt es verschiedene Varianten der Berechnung des Bruttokreditbetrages.
- Zum einen gilt die einfache Formel insbesondere für Verbraucherkredite: Auszahlungsbetrag + Kosten (Bearbeitungsgebühr u. ä.) = Bruttokreditbetrag. Dieser Betrag ist dann Berechnungsgrundlage für Zins und Tilgung.
Beispiel a): 10.000 Euro + 300 Euro = 10.300 Euro(Auszahlungsbetrag + 3 Prozent Bearbeitungsgebühr = Bruttokreditbetrag) Der angenommene Zinssatz von 10 Prozent muss auf 10.300 Euro aufgeschlagen werden und ergibt pro Jahr eine Zinsbelastung von 1.030 Euro. Beispiel b): 9.700 Euro + 300 Euro = 10.000 Euro(Auszahlungsbetrag + 3 Prozent Bearbeitungsgebühr = Bruttokreditbetrag). Die Kosten werden also abgezogen, so dass der Auszahlungsbetrag sich entsprechend reduziert, der Bruttokreditbetrag in unserem Beispiel 10.000 Euro und die Zinsbelastung pro Jahr somit 1.000 Euro betragen würden. - Eine andere Variante errechnet den Bruttokreditbetrag oder Gesamtkreditbetrag aus Auszahlungsbetrag, Gebühren und Zinsen.
Beispiel a): 10.000 Euro + 300 Euro + 1.030 Euro x Laufzeit = Bruttokreditbetrag. Das ergäbe bei einer Laufzeit von fünf Jahren 15.450 Euro, die nun nur durch die Anzahl derMonate (60) geteilt werden müssen, um die monatliche Rate zu erhalten = 257,50 Euro.
Beispiel b): 9.700 Euro + 300 Euro + 1000 Euro x Laufzeit = BruttokreditbetragBei einer fünfjährigen Laufzeit ergibt das einen Bruttokreditbetrag von 15.000 Euro oder pro Monat 250 Euro Zins und Tilgung. Da aber die Auszahlungsbeträge unterschiedlich sind, können beide Varianten nicht direkt verglichen werden.
Fazit
Der Begriff Bruttokreditbetrag ist rechtlich nicht gesichert definiert und beinhaltet (in unterschiedlichem Maße - je nach Definition) die Kosten eines Kredites und den Auszahlungsbetrag.
In der Variante 1) berechnet er sich aus Auszahlungsbetrag und Kosten und ergibt so die Berechnungsgrundlage für Zins und Tilgung. Werden die Bearbeitungsgebühren vom Auszahlungsbetrag abgezogen und es kommt zu einer niedrigeren Auszahlung, ist die ursprüngliche Kreditsumme der Bruttokreditbetrag und damit Berechnungsgrundlage für Zins und Tilgung. Als Vergleichskriterium kann hier der effektive Jahreszins herangezogen werden, in den alle weiteren Kosten der Bank einfließen müssen.
Die Variante 2) beinhaltet zudem noch die Zinsbelastung für die gesamte Laufzeit und kann damit dem Gesamtkreditbetrag gleichgesetzt werden. So eignet sich diese Rechnungsgröße sehr gut zum Vergleich verschiedener Angebote, da sich die Kreditkosten ganz einfach ausrechnen lassen. Es sind also alle zu zahlenden Raten zusammen zu rechnen und davon der Auszahlungsbetrag abzuziehen, um die reellen Kreditkosten zu erhalten.
Beim Vergleich verschiedener Konditionen sollte aber darauf geachtet werden, dass dieselben Auszahlungsbeträge zugrunde liegen.