Bürgschaft
Endlich steht dem Autokauf nichts mehr im Weg. Der neue Wagen ist ausgewählt und mit allerlei Sonderausstattung konfiguriert. Jetzt gilt es nur noch, den Leasing-Vertrag entsprechend zu gestalten, um mit dem schicken Fahrzeug bald zu Kundenterminen düsen zu können. Das Gespräch beim Kundenberater läuft gut. Die finanziellen Bedingungen passen. Die Anzahlung ist angemessen und die monatlichen Leasingbeträge sind machbar. Dann wäre ja fast alles geklärt. Doch dann kommen Sicherheiten für den Fahrzeug-Kredit ins Gespräch. Wer selbstständig ist, hat jetzt ganz schlechte Karten. Da helfen oft weder Eigenheim noch sonstiges Bankguthaben und Vermögen. Bei Selbstständigen will das Kreditinstitut erst recht auf Nummer sicher gehen. Zu groß ist oft das Risiko, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt wird. Wer jetzt einen Bürgen nennen kann, hat den Kredit jedoch so gut wie in der Tasche.
- INHALTSÜBERSICHT ZUM THEMA BÜRGSCHAFT
- Was ist eine Bürgschaft?
- Welche verschiedenen Arten der Bürgschaft gibt es?
- Was bei einer Bürgschaft zu beachten ist
- Bürgschaftsbanken
- Alternativen zur Bürgschaft
- Die Expressbürgschaft
- Bürgschaften und Insolvenz
Was ist eine Bürgschaft?
Um ein Darlehen aufzunehmen, benötigt man Sicherheiten. Ob diese ausreichen, entscheidet die Bank immer im Einzelfall. Sicherheiten können beispielsweise Festgeldkonten sein. Das können aber auch Einkommensnachweise sein, wenn man angestellt ist. Auch Immobilien werden von Kreditinstituten gern als Absicherung herangezogen, damit sie sicher gehen können, ihr Geld auch wieder zurückbekommen. Manchmal reichen diese Sicherheiten dem Kreditinstitut nicht aus. Wer zum Beispiel gerade ein Unternehmen gegründet hat oder freiberuflich arbeitet, hat es deutlich schwerer, sich Geld zu leihen. Bei Angestellten behält sich die Bank im Ernstfall vor, das Gehalt pfänden zu lassen. Wenn der Kreditnehmer also nicht mehr zahlen kann, wird ein Teil des Lohns sofort für die Bezahlung des Darlehens verwendet. Diese Möglichkeit fällt bei Selbstständigen zum Beispiel weg. Wer Geld benötigt, ist oft gezwungen, einen Bürgen zu benennen. Dieser verpflichtet sich, die Rückzahlung und die Kosten für den Kredit zu übernehmen, sofern der eigentliche Kreditnehmer das nicht mehr selbst tun kann.
Wer welche Aufgabe und welche Pflichten bei einer Bürgschaft hat, das ist im § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Bürgschaft wird daher auch als BGB-Bürgschaft bezeichnet.
Eine Person „bürgt“ dafür, dass eine andere die Verpflichtungen seines Vertrages einhält. Diese Person wird als Bürge bezeichnet. Der Bürge garantiert, dass der Kreditnehmer bzw. Schuldner, der sich zum Beispiel Geld leiht, dieses Geld auch wieder zurückzahlt. Wer eine Wohnung mieten möchte, der muss unter Umständen ebenfalls einen Bürgen nennen. Wenn absehbar ist, dass der zukünftige Mieter Schwierigkeiten bei der Zahlung des monatlichen Betrags haben könnte, darf ein Vermieter eine Bürgschaftserklärung verlangen. Schuldnern hilft eine Bürgschaft, wenn die Kreditwürdigkeit laut Schufa-Auskunft nicht die beste ist. Sie können mit Hilfe eines Bürgen auf diese Weise oft dennoch eine Wohnung mieten oder sich eine notwendige Geldsumme leihen.
Bei der Bürgschaft reicht es nicht, wenn der Bürge sein Wort gibt, dass der Vertrag eingehalten wird. Im Ernstfall tritt er an die Stelle des Kreditnehmers. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen und muss gegebenenfalls die monatlichen Raten bezahlen. Er tritt als Schuldner also an die Stelle des Hauptschuldners.
Was ist ein Bürge? Wer kann bürgen?
In einem klassischen Western gibt es oft eine Figur, die dabei hilft, dass ein Verfolgter sich seinem Rächer und damit seinem Schicksal stellt. Dieser Vergleich lässt sich sehr gut auf einen Bürgen übertragen. Er sorgt dafür, dass sich Verfolger und Rächer treffen. Andernfalls würde auch der „Bürge“ zur Rechenschaft gezogen.
Der Bürge ist also eine Person, die wiederum für die Glaubwürdigkeit einer anderen Person steht. Er erklärt sich bereit, gemeinsam mit dem Schuldner dafür zu haften, dass dieser seine Verbindlichkeiten auch begleichen kann. Also, dass er das geliehene Geld zurückzahlt. Kann er es nicht, springt er zudem ein und muss die Schulden und die anfallenden Zinsen dafür zurückzahlen. Die einzige Voraussetzung, die ein Bürge damit erfüllen muss, ist die Volljährigkeit. Eine Bürgschaft lässt sich auch auf mehrere Menschen verteilen. Es kann also nicht nur ein einzelner Bürge für jemanden eintreten, sondern auch mehrere.
Wie gestaltet sich eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft ist ein einseitiger Vertrag. Der Bürge hat Verpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut (dem Gläubiger). Er hat aus diesem Vertrag aber keine Rechte. Im Gegensatz zum Kreditvertrag, bei dem die Bank (Gläubiger) einem Kunden (Schuldner) Geld für eine bestimmte Zeit bereitstellt. Für die Bereitstellung der Kreditsumme erhält die Bank wiederum Zinsen. Außerdem erhält sie das verliehene Geld zum festgelegten Zeitpunkt zurück. Beim Kreditvertrag besitzen also beide Seiten sowohl Rechte als auch Pflichten.
Der Bürgschaftsvertrag ist immer schriftlich zu fixieren. Wie hoch ist der Betrag der Bürgschaft? Welcher Art zeichnet sich die Hauptschuld aus? Wer ist der Gläubiger? In der schriftlichen Bürgschaftserklärung sind zum Beispiel diese und generell alle wesentliche Kennzeichen der Bürgschaft festzuhalten.
Ein entsprechendes Schreiben, das nur online oder als E-Mail existiert, wäre nicht bindend und damit ungültig. Eine Ausnahme gibt es dabei jedoch: Ein Vollkaufmann kann unter bestimmten Voraussetzungen mündlich bürgen, wenn die Bürgschaft ein Handelsgeschäft für diesen ist. Für Nicht-Kaufleute kann eine Bürgschaft selbstschuldnerisch sein, für einen Kaufmann ist es jede Bürgschaft. Das heißt, er hat kein Recht auf die Einrede der Vorausklage. Dies wiederum bedeutet, dass ein Bürge die Zahlungen an das Kreditinstitut verweigern kann. Und zwar so lange, bis auch die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner erfolglos verlaufen ist. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft gibt es diese Möglichkeit nicht.
Form der Bürgschaft - Kurz und knapp erklärt:
- Bürgschaftserklärung nur schriftlich
- Bürgschaftserklärung muss alle wesentlichen Kennzeichen aufführen
- Mündliche Bürgschaftserklärung bei Vollkaufmann möglich
Was ist eine „Bürgschaft auf erste Anforderung“?
Die Bürgschaft auf erste Anforderung stellt eine Sonderform der Bürgschaft dar. Während die Gesetzmäßigkeiten zur Bürgschaft im BGB festgehalten sind, gibt es für die „Bürgschaft auf die erste Anforderung“ keine gesetzliche Regelung. Sie hat sich durch die Vertragsfreiheit des Schuldners entwickelt und durchgesetzt. Bürgschaft auf erstes Anfordern bedeutet, dass der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Das heißt, er kann sofort vom Gläubiger in Anspruch genommen werden. Er muss also sofort zahlen, wenn dieser es fordert. Allerdings hat der Gläubiger zu beweisen, dass seine Ansprüche berechtigt sind. Andernfalls besteht für den Bürgen die Möglichkeit, sich das bezahlte Geld über den Rückforderungsprozess wieder zu holen. Für den Kreditgeber hat diese Form der Bürgschaft den Vorteil, dass er in kürzester Zeit Geld erhält. Wie bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft mit Verzicht auf Einrede ist auch die Bürgschaft auf Anforderung für den Bürgen mit mehr Nachteilen verbunden, da er sofort zahlen muss. Eine Prüfung, ob der Hauptschuldner nicht doch noch liquide Mittel aufbringt, um den Kredit zu bedienen, erfolgt nicht.
Bürgschaftsarten - Welche verschiedenen Arten der Bürgschaft gibt es?
Jetzt ist es doch passiert: Da kann der Freund oder die Freundin, für die man mit seiner Unterschrift gebürgt hat, die Miete nicht mehr bezahlen. Ab wann muss ich einspringen und die monatlichen Zahlungen übernehmen? Gibt es bestimmte Fristen oder Bedingungen dafür? Ja, die gibt es. Bürgschaften sind in verschiedenen Ausprägungen möglich. Jede Form bringt andere Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten mit sich. Bei einer Bürgschaft lassen sich generell die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft unterscheiden. Oft ist auch die Sprache von Globalbürgschaft, gemeinsamer Bürgschaft und Höchstbetragsbürgschaft. Manche trennen zudem in gewöhnliche Bürgschaft, Mitbürgschaft und Zeitbürgschaft. Auf den ersten Blick gibt es also ganz schön viele Bürgschaftsarten. Wer soll bei so vielen Bürgschaftsarten noch den Überblick behalten. Versuchen wir einmal an dieser Stelle einen Überblick über die verschiedenen Bürgschaftsarten zu verschaffen.
Die Ausfallbürgschaft
„Drum prüfe, wer sich bindet.“ Dieser Spruch gilt nicht nur für Heiratswillige, sondern auch bei Geldangelegenheiten. Vertrauen ist bei allem die Grundlage. Wer bürgt, vertraut. Wie kann jemanden dabei dennoch einigermaßen sicher sein, dass er nicht sein gesamtes Hab und Gut verliert? Weil er eine Bürgschaftserklärung unterschrieben hat und dann eben doch für den Freund oder die Freundin einspringen muss, derjenige nicht mehr zahlungsfähig ist?
Die sicherste Variante für einen Bürgen ist die Ausfallbürgschaft. Es ist die gesetzlich übliche Form der Bürgschaft. Sie wird auch als „gewöhnliche Bürgschaft“ bezeichnet. (§ 765 BGB)
Keine Sorge: Der Gläubiger darf nicht sofort an den Bürgen herantreten, wenn sein Schuldner plötzlich nicht mehr die Raten begleicht. Ein Bürge muss erst dann einspringen und bezahlen, wenn alle Möglichkeiten durchgespielt und ausgeschöpft sind, um vom Hauptschuldner das Geld doch noch zu erhalten.
Was muss der Kreditgeber tun? Er muss seine Forderungen einklagen. Er muss solange gegen den Schuldner prozessieren bis es zur Zwangsvollstreckung kommt. Erst wenn diese ihm sein Geld auch nicht zurückbringt, kann er sich an den Bürgen wenden. Erst zu diesem Zeitpunkt springt der Bürge ein.
Allerdings genügt es, wenn die Zwangsvollstreckung erreicht wurde. Sie muss nicht durchgeführt worden sein. Wenn der Kreditgeber nachweisen kann, dass er alle Schritte eingeleitet hat und alle anderen Sicherheiten bereits verwertet wurden, dann kann er sich an den Bürgen wenden.
Bei eigenem Verschulden des eingetretenen Verlusts - der Hauptschuldner gibt zum Beispiel zu, dass es seine Schuld ist, dass er nicht mehr bezahlen kann - muss der Bürge allerdings nicht haften.
Wann springen Bürgschaftsbanken ein?
Was geschieht, wenn der Fall eintritt, dass Raten nicht mehr gezahlt werden? Bleibt der Gläubiger (das Kreditinstitut) auf den Kosten sitzen? Muss die Bank das verliehene Geld als Verlust hinnehmen? Wenn ein Kunde seine Kreditverpflichtungen nicht mehr leisten kann und alle anderen Sicherheiten herangezogen wurden, um die Zahlungen zu ermöglichen, wenn all das nicht mehr greift, dann übernimmt eine Bürgschaftsbank die Ausfallbürgschaft. In diesem Fall spricht man von einer modifizierten Ausfallbürgschaft. Das Kreditinstitut erhält sein Geld. Der Hauptschuldner muss nun an die Bürgschaftsbank zahlen. Das Schuldverhältnis geht in einem solchen Fall auf die Bürgschaftsbank über.
Modifizierte Ausfallbürgschaft
Wann ist der Zeitpunkt gegeben, dass jemand wirklich nicht mehr bezahlen kann? Wann tritt der Ausfall ein? Dies kann man in der sogenannten modifizierten Ausfallbürgschaft bereits im Vorfeld definieren.
Fehlt drei Monate nach Kreditfälligkeit immer noch die Zahlung? In diesem Fall wartet der Gläubiger drei Monate ab, bevor er weitere Schritte einleitet, um sein Geld zurückzubekommen. Als Stichtag legen Kreditinstitute auch gern den Moment als Zeitpunkt fest, wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen den Hauptschuldner eröffnet wird.
Die modifizierte Ausfallbürgschaft ist zum Beispiel üblich, wenn Städte und Gemeinden als Bürge eintreten. Also bei öffentlichen Gebietskörperschaften. Gleiches gilt für Bürgschaftsbanken und Kreditgarantiegemeinschaften.
Bei allem gilt: Zuerst werden alle anderen Sicherheiten geprüft und für den Ausgleich der Schulden herangezogen. Wer ein Haus oder eine Wohnung, also eine Immobilie, besitzt, muss mit der Zwangsversteigerung rechnen. Auch Maschinen und Fahrzeuge werden gezwungenermaßen verkauft, um die Kosten zu begleichen. Sind die Schulden damit abgetragen? Prima. Bleibt ein Restbetrag offen? Dann muss der Ausfallbürge diese Summe tilgen.
Die Selbstschuldnerische Bürgschaft
Ist der Hauptschuldner noch zahlungsfähig? Er hat aber ein oder zwei oder drei Raten nicht beglichen? Dann kann das Kreditinstitut diese Beträge auch beim Bürgen einfordern.
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft haften Schuldner und Bürge gleichberechtigt. Es ist unbedeutend, ob der Hauptschuldner grundsätzlich die Raten noch selbst zahlen könnte. Der Bürge wiederum muss dann sein Geld vom Schuldner fordern.
Ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft sicherer? Für die Gläubigerseite bedeutet diese Form der Bürgschaft eine größere Sicherheit. Für den Bürgen hingegen bringt die selbstschuldnerische Bürgschaft mehr Risiken mit sich.
Unterschied der selbstschuldnerischen Bürgschaft zur gewöhnlichen Bürgschaft
Wenn man zur Zahlung aufgefordert wird, gilt es ruhig zu bleiben. Sind die Zahlungsaufforderungen wirklich gerechtfertigt? Erst einmal sollte geprüft werden, ob wirklich alle Möglichkeiten des Kreditnehmers ausgereizt sind, die geschuldeten Beträge doch noch zu bezahlen. Der Bürge kann zum Beispiel gerichtlich klären lassen, ob der Hauptschuldner noch Vermögenswerte besitzt, die für die Begleichung der Schulden verwendet werden können. Erst wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind, muss der Bürge seinen Anteil leisten.
Rechtlich spricht man hier von der „Einrede der Vorausklage“. Dies ist bei der gewöhnlichen Bürgschaft möglich. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft nicht. Sie nötigt den Bürgen, sofort zu handeln, wenn der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist. Hier gibt es keinen Aufschub. Verweigert der Bürge im Ernstfall die Zahlung? Dann kann der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung beantragen.
Allerdings muss der Bürgschaftsvertrag den Verzicht auf den Einspruch deutlich benennen. Der Vertrag muss über eine entsprechende Klausel verfügen. Das Ganze muss schriftlich festgehalten sein. Denn wie auch bei der gewöhnlichen Bürgschaft gilt: Eine mündliche Vereinbarung ist nicht rechtsverbindlich und damit auch nicht gültig.
Wo wird die selbstschuldnerische Bürgschaft angewendet?
Bezweifelt der Gläubiger, dass sein Hauptschuldner wirklich regelmäßig und zuverlässig zahlen kann? Muss er damit rechnen, dass er sein Geld nicht mehr zurückbekommt? Wenn das Ausfallrisiko, mit dem eine Bank oder ein Kreditinstitut rechnet, sehr hoch ist, wird sie auf eine selbstschuldnerischen Bürgschaft beharren. Welche Kreditverträge betrifft dies? Damit kann sich ein Kreditgeber im Grunde jedes beliebige Darlehen absichern.
Mietbürgschaft - Wann darf ein Vermieter einen Bürgen verlangen?
Die selbstschuldnerische wird häufig im Kontext einer Mietbürgschaft angewendet. Vermieter lassen sich inzwischen über diese Form der Bürgschaft absichern, dass die Miete pünktlich gezahlt wird. Dies ist dann der Fall, wenn der Vermieter davon ausgeht, dass die finanzielle Situation des zukünftigen Mieters möglicherweise nicht ausreicht, um die Miete regelmäßig pünktlich zu bezahlen. So haben Studenten zum Beispiel in der Regel kein festes Einkommen. Wenn ein Student oder mehrere eine Wohnung mieten wollen, sichert die selbstschuldnerische Bürgschaft den Vermieter gegen den Ausfall der monatlichen Mietbeträge ab. In der Regel werden hier die Eltern der Mieter als Bürgen involviert.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaft und Zweitunterschrift im Mietvertrag?
Mietbürgschaft oder zweite Unterschrift im Mietvertrag? Vorsicht, wenn ein Vermieter darauf drängt, dass der Bürge auch den Mietvertrag mit unterschreiben soll. Der Bürge ist lediglich dafür verantwortlich, dass die Miete auch pünktlich und regelmäßig gezahlt wird. Wer hingegen den Mietvertrag mit unterschreibt, ist dann auch für alle Pflichten verantwortlich, die der Mieter hat. Außerdem muss diese Person ebenfalls kündigen, wenn der eigentliche Mieter ausziehen will. Nur wenn beide Mieter die Kündigung unterschreiben, ist diese wirksam.
Höchstbetragsbürgschaft
Um sich bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft abzusichern, kann ein Bürge einen Höchstbetrag im Vertrag festsetzen. Es ist der Betrag, für den er maximal einsteht. Gibt es diese Klausel, dann spricht man von der Höchstbetragsbürgschaft. In manchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst dieser Betrag neben den Forderungen und anfallenden Zinsen zudem Provisionen und andere Kosten. Wer bürgen will, sollte dies beachten oder vor Abschluss des Bürgschaftsvertrags danach fragen.
Zeitbürgschaft
„Bis dass der Tod uns scheidet …“ Was in der Ehe gilt, ist unter Umständen auch bei der Bürgschaft so. Allerdings kann ein Bürge seine Bereitschaft zu haften zeitlich begrenzen. Dann wird im Bürgschaftsvertrag eine Frist, ein Termin festgehalten. Nur bis zu diesem Zeitpunkt muss der Bürge einstehen, wenn der Hauptschuldner ausfällt. Danach nicht mehr. Ist also diese Frist verstrichen, kann der Bürge nicht mehr mit den Verbindlichkeiten der Bürgschaft belangt werden und muss die Schulden des ursprünglichen Kreditnehmers zu tilgen. Von „Zeitbürgschaft“ spricht man auch, wenn ein Bürge nur für die Schulden des Kreditnehmers einsteht, die innerhalb des im Vertrag definierten Zeitraums entstanden sind.
Teilbürgschaft - Ein Bürge oder mehrere Bürgen?
Es muss nicht immer ein einzelner Bürge sein. Wer die Verantwortung auf mehrere Personen verteilen will, kann dies durchaus tun. Ein Bürgschaftsvertrag kann auch mehrere Menschen benennen. Die Mitbürgen haften zu gleichen Teilen für den Ausfall des Kreditnehmers. Oder die selbstschuldnerische Bürgschaft ist anteilsmäßig auf einzelne Personen aufgeteilt. In diesem Fall ist der Anteil an der Bürgschaft exakt den einzelnen Personen zuzuordnen und im Vertrag anzugeben.
Haftung bei einer selbstschuldnerische Bürgschaft
Ist ein Bürge für sämtliche Schulden des ursprünglichen Vertragspartners oder Kreditnehmers verantwortlich? Die Bedenken sind groß. Wer sich auf eine Bürgschaft einlässt, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Muss er für alle Schulden gerade stehen, die der Schuldner/Mieter/Kreditnehmer angehäuft hat? Keine Sorge, das ist nicht der Fall. Ja, als Bürge haftet man mit seinem Vermögen, auch mit seinem Privatvermögen. Und nein, man ist nicht für sämtliche Schulden des Vertragspartners verantwortlich. Die selbstschuldnerische Bürgschaft gilt nur für einen konkreten Vertragsgegenstand. Das ist zum Beispiel bei einer Mietbürgschaft der monatliche Mietbetrag. Und bei einem Kredit umfasst es die Darlehenssumme sowie die Zinsen für die Bereitstellung.
Die Selbstschuldnerische Bürgschaft mit Einredeverzicht
Mitunter gibt es eine Vereinbarung im selbstschuldnerischen Bürgschaftsvertrag, bei der auf das Einrederecht verzichtet wird. Dies ist die schärfste und strengste Form der Bürgschaft. Banken und Kreditinstitute sichern sich mit dieser Form besonders gern ab. Sie besagt, dass ein Bürge in jedem Fall haften muss. Normalerweise stehen dem Schuldner sogenannte „Einreden“ zu.
Einreden des Bürgen sind zum Beispiel Vereinbarungen, dass die Bürgschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt. Erst wenn diese Voraussetzungen eintreffen, haftet er für die Schuld. Stundung, Verjährung oder das Recht, einen Betrag zurückzubehalten sind zum Beispiel Punkte, die der Hauptschuldner gegenüber dem Gläubiger geltend machen kann. So kann auch der Bürge diese Einreden erheben.
Die Einrede der Vorausklage ist bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft von vornherein ausgeschlossen. Ein Bürge kann also nicht darauf pochen, dass der Gläubiger zuerst alle Möglichkeiten nutzen muss, den Hauptschuldner zum Zahlen zu bewegen.
Ist der Hauptschuldner zahlungsunfähig und es liegt eine selbstschuldnerische Bürgschaft mit Einredeverzicht vor, dann muss der Bürge sofort einspringen.
Was bedeutet Akzessorietät?
Akzessorietät heißt: Ein Recht besteht vor einem anderen und ein Nebenrecht ist abhängig vom Bestand eines Hauptrechts. Übertragen auf eine Bürgschaft bedeutet das:
Die Verpflichtung aus einer Bürgschaft ist abhängig von der Forderung, die zu sichern ist. Der Bürge ist also nur solange verpflichtet, so lange der Hauptschuldner den Kredit zurückzahlt.
Ist der Bürge für den Hauptschuldner eingesprungen, ist er also seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger nachgekommen und hat die erforderlichen Raten gezahlt und den Kredit abgelöst, dann erhält der Bürge wiederum die Forderungen, die bisher der Gläubiger gegenüber dem Schuldner besaß. Sie gehen auf den Bürgen über. Bestehen andere akzessorischen Sicherheiten wie eine Hypothek oder ein Pfandrecht? Auch diese gehen vom Gläubiger auf den Bürgen über.
Nichtakzessorischen Sicherheiten wie Sicherungsabtretungen oder eine Sicherungsübereignung, werden nicht automatisch vom ursprünglichen Gläubiger auf den Bürgen übertragen. Allerdings kann der Bürge dies verlangen.
Was bei einer Bürgschaft zu beachten ist
Wird eine Bürgschaft bei der Schufa eingetragen?
Wer in absehbarer Zeit selbst ein Darlehen aufnehmen möchte, braucht ein gutes Rating bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa). Erst dann gilt eine Person als kreditwürdig. Bestimmte Einträge verschlechtern diesen Scoring-Wert. Das geschieht, ohne dass derjenige es so richtig mitbekommt. Eine Rechnung wurde nicht bezahlt? Eine Mahnung wurde übersehen und das Konto ist wurde gepfändet? Diese Vorfälle fließen in die Bewertung Kreditbürgschaften gehen ebenfalls in die Berechnung des eigenen Schufa-Wertes ein. Das gilt auch, obwohl der Bürge ja nicht der Kreditnehmer ist. Rasch kann das in einen Nachteil umschlagen. Wenn der Bürge selbst einen Kredit beantragen möchte, informiert sich die Bank bei der Schufa. Je nachdem, wie es um das sonstige finanzielle Umfeld steht, lehnt das Kreditinstitut den Antrag womöglich ab. Eine Bürgschaft ist eine Eventualverbindlichkeit. Sie wird von der Schufa wie ein Kredit behandelt, da die Bank ein Risiko eingeht. Kann der Hauptschuldner seine Raten nicht mehr bezahlen, muss der Bürge einspringen und die Tilgungsraten und Zinsen für das Darlehen begleichen.
Wann sind Bürgschaften nicht rechtens? Wann spricht man von sittenwidrigen Bürgschaften?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Regeln für eine Bürgschaft festgelegt. Wenn Hauptschuldner und Bürge zum Beispiel miteinander verwandt oder verheiratet sind, dann kann eine Bürgschaft unter bestimmten Bedingungen sittenwidrig sein. Das ist der Fall, wenn das Darlehen des Hauptschuldners für den Bürgen eine zu hohe finanzielle Belastung ist und der Bürge finanziell überfordert wäre.
Bürgschaft überfordert die finanziellen Möglichkeiten des Bürgen
Wer verheiratet ist, haftet gemeinsam? Banken können bei der Vergabe eines Darlehens einen der Ehepartner als Bürgen vorschlagen. Diese Mithaftungs-Variante ist gesetzlich dann in Ordnung, wenn der Ehegatte die Schuld auch wirklich begleichen kann. Das gilt besonders dann, wenn einer der Ehepartner für einen Kredit bürgt, der ihm selbst keinen Vorteil bringt. Wer innerhalb von fünf Jahren ein Viertel der Bürgschaft-Summe nicht zurückzahlen kann, zum Beispiel, weil er kein eigenes Einkommen hat, dann ist diese Bürgschaft sittenwidrig. Es muss also real möglich sein, dass der Bürge die Raten und die Zinsen für diese begleichen kann. Deshalb prüft ein seriöses Kreditinstitut immer auch, wie die Vermögensverhältnisse des Bürgen aussehen.
Verharmlosung der Haftungsfolgen der Bürgschaft
„Ach, das ist nur eine Formalität. Es kommt ja eh nicht dazu, dass Sie die Zahlungen übernehmen müssen. Alles halb so schlimm.“ Wer mit diesen oder ähnlichen Worten zu einer Bürgschaft überredet werden soll, dem wird die Bürgschaft verharmlost dargestellt. Derjenige, der für einen Freund oder Partner also mithaften soll, wird getäuscht. Wenn eine Bürgschaft auf diese Weise zustande kommt, ist sie unwirksam. Allerdings muss im Ernstfall, wenn der Bürge dann doch für den Kreditnehmer einspringen und zahlen soll, der Bürge beweisen, dass ihm bei Abschluss des Vertrages etwas Falsches erzählt worden ist.
Wie komme ich aus einer Bürgschaft wieder raus? Wann ist eine Bürgschaft erloschen?
Wer einen Vertrag unterzeichnet, der trägt auch Verantwortung. Das gilt selbstverständlich auch bei einem Bürgschaftsvertrag. Eine Kreditbürgschaft läuft so lange, bis der Hauptschuldner sein Darlehen abgelöst hat.
Gibt es Möglichkeiten, dass eine Bürgschaft vor Ablauf erlischt?
Eine Bürgschaft ist beendet, wenn …
- die Schulden getilgt sind. Das ist der Fall, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde, inklusive der Zinsen für die Bereitstellung.
- die Verpflichtungen und die Schulden des ursprünglichen Kreditnehmers von einer anderen Person übernommen werden. Hier geht die Bürgschaft nicht automatisch mit auf diesen neuen Hauptschuldner über.
- der Hauptschuldner stirbt und die Hauptschuld als Erbe auf den Bürgen übergeht.
- bei Vertragsgestaltung festgehalten wurde, dass der Bürge diesen bei bestimmten Bedingungen kündigen kann. Ein Beispiel dafür wäre, wenn sich die Finanz- und Vermögenssituation des Hauptschuldners deutlich verschlechtert hat.
- im Bürgschaftsvertrag ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde und der Bürge davon Gebrauch macht.
- die Bürgschaft von vornherein für einen bestimmten Zeitraum vereinbart und dies im Vertrag fixiert wurde.
- der Gläubiger auf sein Recht verzichtet.
Wird eine Bürgschaft vererbt?
„Damit habe ich doch nichts zu tun? Diese Bürgschaft hat ja mein Vater unterzeichnet, nicht ich. Und dieser ist verstorben.“ Was logisch und verständlich klingt, ist vor dem Gesetz leider nicht so einfach. Wer davon ausgeht, mit dem Tod des Bürgen endet auch die Bürgschaft, irrt. Bürgschaftsverträge werden vererbt - mit allen Vereinbarungen und Pflichten. Wenn es im Vertrag festgehalten wurde, kann ein Erbe diesen kündigen. Sind die Bedingungen und Verpflichtungen der Bürgschaft dem neuen Bürgen nicht zumutbar? Auch dann besteht in der Regel die Möglichkeit den Bürgschaftsvertrag zu kündigen.
Bürgschaftsbanken
Was ist eine Bürgschaftsbank?
Besonders Existenzgründer und zukünftige Unternehmer wissen: Einen Kredit für den Firmenstart zu erhalten, ist extrem schwierig. Viele Banken wollen das Risiko des Scheiterns nicht eingehen, das eine Unternehmensgründung nun einmal mit sich bringt. Dies gilt besonders dann, wenn keine Sicherheiten vorliegen. Da kann eine Geschäftsidee noch so einzigartig und außergewöhnlich sein. Es nutzt nichts. Existenzgründern wird Geld nicht einfach so geliehen. Doch gerade ausreichendes Startkapital bildet die Grundlage für den Unternehmensbeginn. Bürgschaftsbanken helfen in diesem Fall weiter.
Junge Start-ups, die kaum Sicherheiten und wenig Kapital vorweisen können, wird über die Bürgschaftsbanken die Chance gewährt, ihr Unternehmen an den Markt zu bringen.
Bürgschaftsbanken sind privatwirtschaftlich organisiert. Diese Förderbanken werden vom Staat unterstützt und haben das Ziel, wiederum Selbstständige, Freiberufler, gewerbliche Unternehmen bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung zu helfen. Jedes Bundesland verfügt in der Regel über eine eigene Bürgschaftsbank.
Kreditgeber müssen sich absichern, wenn sie Darlehen bereitstellen. Wenn Sicherheiten fehlen, hilft eine Bürgschaftsbank. Gewährt diese eine Bürgschaft, dann bewertet eine Bank dies als vollwertige Sicherheit. Bürgschaftsbanken wiederum erhalten eine Rückbürgschaft vom Bund und von den Ländern. Wobei jedes Bundesland über eine eigene Bürgschaftsbank verfügt.
Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank
Die Absicherung des Darlehens über die Bürgschaftsbank wird vom Kreditinstitut beantragt. Zunächst wird geprüft, ob das Vorhaben des Gründers überhaupt gefördert werden kann. Dazu muss der Businessplan des zukünftigen Unternehmens vorliegen.
Wie hoch ist die Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank?
Wird die gesamte beantragte Kreditsumme von der Bürgschaftsbank abgesichert? Nein. Eine Bürgschaftsbank begrenzt die Haftung für das unternehmerische Risiko auf 70 bis maximal 80 Prozent des Investitionsvolumens. Die restlichen 20 Prozent Risiko trägt das Kreditinstitut selbst.
Wann sind Bürgschaften von der Bürgschaftsbank möglich?
Der Anfang ist immer am schwersten. Deshalb unterstützt die Bürgschaftsbank Existenzgründer. Was geschieht jedoch, wenn ein junges Unternehmen expandiert? Wenn es eine außergewöhnliche Geschäftsidee auf den Markt bringen will? Kann das Vorhaben gefördert werden? Dafür sind die Richtlinien unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze (KMU-Kriterien) zu prüfen. Werden diese erfüllt? Ausgezeichnet, in diesem Fall kann die Bürgschaftsbank auch hier als Sicherung eintreten. Bürgschaften können so oft beantragt werden, bis der maximale Gesamtbetrag von einer Million Euro erreicht ist. Mehr geht nicht. Sind die Ideen und Vorschläge nicht förderungsfähig? Dann übernimmt die Bürgschaftsbank die Kreditbürgschaft nicht. Soll das Unternehmen saniert werden? Oder ein bestehendes Darlehen umgeschuldet werden? Auch hier, in beiden Fällen, tritt die Bürgschaftsbank nicht als Sicherheitsgeber ein.
Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Manchmal harmoniert es mit der eigenen Bank nicht so wirklich. Die Ansichten sind zu unterschiedlich. Man einigt sich nicht und der Kredit wird nicht gewährt.
Gründerinnen und Gründer suchen dann nach alternativen Möglichkeiten, um das benötigte Darlehen für den Start doch noch zu erhalten. Eine Möglichkeit ist, eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank zu beantragen, ohne die Hausbank einzuschalten. Dafür wurde das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) entwickelt. Hierbei können sich zukünftige Unternehmer direkt an eine der Bürgschaftsbanken der Länder wenden. Vorausgesetzt, diese nimmt an dem BoB-Programm teil. Wobei die meisten Bürgschaftsbanken in Deutschland das Programm anbieten. Wenn eine Bürgschaftsbank davon überzeugt ist, dass eine Gründungsidee eine Chance auf Erfolg hat, gibt sie die entsprechende Sicherheit. Mit der Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank wiederum finden Existenzgründer leichter eine Bank als Finanzierungspartner. Das gilt auch für angehende Anwälte, Ärzte, Ingenieure, Steuerberater oder Coaches und Trainer, also Selbstständige und Freiberufler.
Bürgschaftsbanken wollen den Mittelstand fördern. Daher gibt es auch für bestehende Unternehmen die Chance, bei der Bürgschaftsbank eine Zusage für die Bürgschaft zu holen.
Wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Es handelt sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen, Freiberufler oder Selbstständiger.
- Die aktuell bestehenden Schulden sind nicht Höher als 500.000 Euro.
- Das Unternehmen ist rentabel, Umsatz und Erträge sind ausreichend.
- Positives Eigenkapital ist vorhanden.
- Der Kreditbedarf liegt zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro.
Die Idee, deren Strategie und die geplanten Maßnahmen werden geprüft. Erhält das Start-up das Zertifikat und die Bürgschaft, dann kann es bei Verhandlungen mit Kreditgebern aufgrund dieser Absicherung selbstbewusster auftreten. In der Regel erhalten Firmen dann relativ schnell die gewünschte Darlehenszusage.
Kann die Bürgschaftsbank für jede Art von Darlehen oder Krediten bürgen?
Ob Kreditbürgschaft oder die Absicherung eines Förderdarlehens, ob Kontokorrent oder Leasingfinanzierung - die Bürgschaftsbank kann dafür bürgen.
Alternativen zur Bürgschaft
Gibt es Alternativen zur Bürgschaft?
In der Regel reichen Kreditgebern andere vorliegende Sicherheiten wie Festgeldkonten oder Sparguthaben oder Immobilien nicht aus, um ein Darlehen zu gewähren. Als Alternative und zur Absicherung zählt dann nur die Bürgschaft. Andererseits ist eine Bürgschaft innerhalb der Familie und unter Ehepartnern immer schwierig. Sie wird meistens nur dann genehmigt, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten sind. Gibt es andere Möglichkeiten, um dann ein Darlehen zu bekommen?
Denkbar ist, einen Kredit mit zwei Personen zu beantragen. Dabei ist es nebensächlich, in welchem Verhältnis der Kreditnehmer zur zweiten Person steht. Wer mit wem? Sind die Personen miteinander verheiratet, befreundet oder gar nichts dergleichen? s obliegt allein dem Antragsteller, mit wem er einen Gemeinschaftskredit aufnehmen möchte.
Wer einen Kredit mit einer oder mehreren weiteren Personen gemeinsam aufnimmt, spart natürlich Kosten. Oft sind die Darlehenszinsen in diesem Fall niedriger. Dies gilt vor allem dann, wenn die Zinshöhe bonitätsabhängig ist und einem der beiden Kreditnehmer eine sehr gute Zahlungsfähigkeit zugeschrieben wird. So ist es auch für Verbraucher mit geringerem Einkommen möglich, einen Kredit aufzunehmen ohne einen Bürgen benennen zu müssen.
Kann der eine Kreditnehmer unerwarteter Weise nicht zahlen? Dann kann die Bank auf den anderen Vertragspartner zugreifen und die Rate dort holen. Beide Kreditnehmer sind also zu gleichen Teilen zur Schuldentilgung verpflichtet. Jeder Kreditnehmer ist für den anderen verantwortlich, da die Bank bei Zahlungsverzug des einen auf den andern zurückgreifen kann.
Die Express-Bürgschaft
Was ist eine Express-Bürgschaft?
Manchmal muss es schnell gehen. Ganz schnell. Und noch schneller. Zu viele Kunden haben in der letzten Zeit ihre Rechnungen noch nicht bezahlt? Die Forderungen laufen hingegen weiter. Mitarbeitergehälter wollen gezahlt werden. Manchmal braucht man einfach ganz schnell Geld. Oft sind dies gar nicht so große Beträge. Und gerade die sind von den Banken mitunter am schwierigsten zu bekommen. Kleine und mittelständische Unternehmen kennen das. Mit der Express-Bürgschaft steigt die Chance, dass Kreditunternehmen ein kurzfristiges Darlehen gewähren.
Auch hier gilt es, bestimmte Kriterien zu erfüllen, damit die Express-Bürgschaft möglich ist:
- Unternehmen besteht seit mindestens drei Jahren
- Positives Eigenkapital im vorliegenden Jahresabschluss
- Kapitaldienstfähigkeit ist gegeben.
- Positive Gewinn- und Verlustrechnung (mindestens 1 EUR Gewinn)
- Keine negativen Informationen über das Unternehmen bei der Hausbank
Schnelle und einfache Zusage
Einfache Konditionen, hohe Transparenz und extrem schnelle Zusage - das sind die Unterschiede der Express-Bürgschaft zur klassischen Bürgschaft und zur Bürgschaft ohne Bank. Außerdem wird die Bürgschaft nur in seltenen Fällen abgelehnt. Wenn die vorgegebenen Bedingungen erfüllt sind, erkundigt sich die Bürgschaftsbank noch über den Bonitätsindex bei der Creditreform. Wenn die benötigten Unterlagen alle vollständig bei der Bürgschaftsbank vorliegen, dauert es einen Tag bis maximal drei Tage, bis die Zusage der Bürgschaftsbank für die Express-Bürgschaft beim Antragssteller vorliegt.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Nicht jedes Unternehmen und vor allem nicht aus jeder beliebigen Branche kann die Express-Bürgschaft beantragen.
Ausgeschlossen sind zum Beispiel Existenzgründer. Hier braucht die Bürgschaftsbank deutlich mehr Informationen, die intensiver geprüft werden müssen. Firmen, die sich derzeit in finanziellen Schwierigkeiten befinden, werden ebenfalls nicht von der Express-Bürgschaft profitieren können.
Auf den verwendungszeck des Kredits kommt es bei der Express-Bürgschaft an. Soll ein Kredit zur Sanierung des Unternehmens, zur Umschuldung bestehender Darlehen oder zur Verlustfinanzierung eingesetzt werden, geht das von vornherein nicht. Diese Verwendungszwecke schließen Bürgschaftsbanken generell aus. Eine Ausnahme gilt zudem, wenn Fahrzeuge für ein Transportunternehmen (Straßentransport) gekauft oder geleast werden sollen. Firmen in der Landwirtschaft, der Fischerei und der Aquakultur erhalten keine Express-Bürgschaft.
Da die Beträge für die Express-Bürgschaften im Vergleich zur klassischen Bürgschaft relativ begrenzt sind, verzichten die Banken hier auf Businessplan und Stellungnahmen von Verbänden oder Handelskammern. Allerdings haftet der geschäftsführende Gesellschafter in Kredithöhe mit. Gibt es mehrere Gesellschafter? Dann verteilt sich das entsprechend. Zudem verlangt die Bürgschaftsbank eine Risiko-Lebensversicherung in Höhe des Kredites.
Vorteile der Expressbürgschaft
Wer wettbewerbsfähig sein - und vor allem bleiben - möchte, braucht in der Regel Geld. Manchmal auch schnell. Wachstum und Innovation sind ausschlaggebend. Für große Unternehmen ist das kein Problem, für kleine und mittelständische Unternehmen schon. Die Express-Bürgschaft hilft bestehenden Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen dabei, kleinere Kredite rascher zu erhalten. Mit einer Zusicherung der Bürgschaftsbank gewähren Hausbanken diesen Firmen einfacher ein Darlehen.
Die Expressbürgschaft bietet:
- transparente Kriterien
- schnelle Zusage (meist innerhalb von 24 Stunden)
- online-basierte, standardisierte und automatisierte Bearbeitung
- Verzicht von Businessplänen und fachlichen Stellungnahmen von Kammern und Verbänden
- Überleitung in das klassische Hausbankverfahren, falls keine Zusage möglich ist
Bürgschaften und Insolvenz
Was passiert, wenn der Hauptschuldner insolvent wird?
Manchmal passiert es schneller, als man denkt: Zu viele offene Rechnungen, zu viele Verpflichtungen, zu wenig Umsatz oder Einkommen. Um aus der Schuldenfalle herauszukommen, bleibt nur einem nur noch die Insolvenz. Betrifft dies den Hauptschuldner? Nach Eintritt der Insolvenz haften Schuldner und Bürge gegenüber dem Gläubiger gesamtschuldnerisch. Jede Person ist also jeweils für den gesamten Kreditbetrag verantwortlich.
Rutscht der Hauptschuldner in die Privatinsolvenz? Hier gibt das Verbraucherinsolvenzverfahren die Regeln vor: Der Schuldner ist nach Ablauf von sechs Jahren schuldenfrei. Forderungen, die bis dahin nicht erfüllt sind, fallen weg. Der Bürge hingegen haftet weiterhin, auch nach den sechs Jahren. Der Gläubiger kann innerhalb des Insolvenzverfahrens auch einen außergerichtlichen Vergleich schließen. Unter bestimmten Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, wird der Kreditvertrag beendet. In diesem Fall ist der Bürge nicht mehr verantwortlich. Ein Gläubiger kann den Bürgen nicht für den erlittenen Ausfall zur Rechenschaft ziehen.
Was geschieht, wenn der Bürge Insolvenz anmeldet?
Kann ein Gläubiger Forderungen aus der Bürgschaft stellen, wenn der Bürge insolvent ist? In welcher Höhe hat er eventuell die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag aus dem Insolvenzverfahren zu erhalten?
Ob ein Gläubiger hier sein Geld noch zurück verlangen kann, ist abhängig davon, ob der Bürge …
- als Ausfallbürge haftet,
- eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschrieben hat,
- Einrede auf Vorausklage erheben kann.
Als Ausfallbürge haftet er nicht gleichsam mit dem Hauptschuldner, sondern nach ihm. Der Kreditgeber muss sich zuerst an den Hauptschuldner wenden. Erst danach kann er versuchen, sein Geld vom Bürgen wieder zu bekommen. Dies ist jedoch nur in Höhe des Ausfalls möglich. Gleiches gilt auch, wenn Bürge Einrede auf Vorausklage erheben kann.
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hingegen ist es für den Gläubiger möglich, seine Forderungen gegen den Bürgen in seiner Insolvenz anzumelden. Wird dem insolventen Bürger die Restschuldbefreiung gewährt? Dann fallen auch die Forderungen aus der Bürgschaft weg.