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Das Rollierende Geldmarktdarlehen
Das Darlehen bezeichnet einen Vertrag, in dem geregelt ist, dass ein Darlehensgeber (z.B. einer Bank) einem Darlehensnehmer Geld oder bestimmte Sachwerte zur vorübergehenden Nutzung überlässt. Dabei verpflichtet sich der Darlehensnehmer mit diesem Vertrag gegenüber dem Darlehensgeber, bei der Fälligkeit des Darlehens das Geld oder die Sache zurückzugeben. Ein Darlehen kann zudem entgeltlich sein, also ist der Darlehensgeber berechtigt, für die Gewährung einen Zins zu fordern. Im Rahmen eines Darlehens gibt es verschiedene Darlehensarten: Das Endfällige Darlehen, das Annuitätendarlehen, das Tilgungsdarlehen, das Laufzeitzinsdarlehen, das Partiarische Darlehen, der Bausparvertrag, das Massedarlehen, das Abrufdarlehen und das Rollierende Geldmarktdarlehen.
Das Endfällige Darlehen
Das Endfällige Darlehen wird auch als Payment-In-Kind-Darlehen oder als Fälligkeitsdarlehen bezeichnet. Bei diesen Darlehensarten wird die Darlehensschuld am Ende der vorher festgelegten Darlehenszeit oder nach einer zwischenzeitlich erfolgten Kündigung zurückgezahlt. Während der Laufzeit des Endfälligen Darlehens werden dabei nur die fälligen Zinsen zurückgezahlt, dies erfolgt nach einem festen oder variablen Zinssatz. Ein Endfälliges Darlehen wird vor allem in drei Fällen eingesetzt: Für Zinsdifferenzgeschäfte, aus steuerlichen Motiven oder mit einer Einbindung von bestehenden Verträgen in eine Finanzierung. Im letzteren Fall ist es oftmals sinnvoll, ein Endfälliges Darlehen im Rahmen einer Finanzierung zu nutzen, als eine bereits bestehende Kapitallebensversicherung oder einen Bausparvertrag aufzulösen, um das darin gesparte Kapital nutzen zu können. Doch auch steuerliche Motive können die Nutzung eines Endfälligen Darlehens attraktiv gestalten: Die Schuldzinsen sind bei vermieteten Immobilien steuerlich als Kosten geltend zu machen.
Das Annuitätendarlehen
Das Annuitätendarlehen zeichnet sich durch konstante Raten aus. Die Höhe der zu leistenden Rückzahlungsbeträge bleibt dabei über die gesamte Laufzeit des Darlehens gleich. Dadurch, dass mit jeder gezahlten Rate die Restschuld teilweise getilgt wird, verringert sich im Laufe der Abzahlung der Zinsanteil - und das kommt dem Tilgungsanteil zugute. Am Ende des vertrag vereinbarten Laufzeit ist demnach die Kreditschuld komplett getilgt. Annuitätendarlehen werden von Kreditinstituten oft als Privatdarlehen ausgegeben. So kann der Kunde über die gesamte Laufzeit mit einer festen, gleich bleibenden Rate am besten kalkulieren. Annuitätendarlehen finden oftmals in der Finanzierung von Immobilien ihre Anwendung. Oftmals wird der zu leistende Zinssatz für 5, 10 oder 15 Jahre festgeschrieben, bevor der Darlehensvertrag gekündigt werden oder ein neuer Zinssatz festgelegt werden kann. Als Alternative besteht zudem die Möglichkeit, einen variablen Zinssatz vertraglich zu vereinbaren, der dann regelmäßig aktualisiert werden kann.
Das Tilgungsdarlehen
Das Tilgungsdarlehen wird auch als Abzahlungsdarlehen bezeichnet. Die Tilgung in diesen Darlehensarten bleibt dabei über die gesamte Laufzeit gleich. Die zu leistende Rate setzt sich demnach aus einem festen Tilgungsanteil und den Zinsen zusammen, die aus der noch verbleibenden Restschuld berechnet werden. Dadurch, dass sich die Restschuld verringert, je mehr Tilgungsraten geleistet werden, wird auch die Belastung durch die Gesamtrate geringer, da sich die zu leistenden Zinsen nach der noch nicht abgetragenen Restschuld errechnen. Zu Beginn der Tilgung wird so eine höhere monatliche Rate fällig als zu Ende der Darlehenslaufzeit.
Das Laufzeitzinsdarlehen
Bei dem Laufzeitzinsdarlehen, auch LAUDA genannt, wird am Anfang der Laufzeit der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit zum Darlehensbetrag hinzugerechnet. Bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit wird dann immer die gleiche Rate abgezahlt.
Das Partiarische Darlehen
Das Partiarische Darlehen stellt eine Sonderform des Darlehens dar. In dieser Darlehensart wird als Entgelt ein Anteil am Umsatz oder am Gewinn eines Unternehmens oder Geschäfts festgesetzt. Zusätzlich kann noch ein Zinssatz vereinbart werden, jedoch muss der Schwerpunkt der Partiarischen Darlehens auf der Gewinnbeteiligung liegen. Das Partiarische Darlehen unterscheidet sich durch das fehlende Vorhandensein eines gemeinsamen Zwecks von der stillen Gesellschaft. Zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer darf keine Verbindung über die wirtschaftlichen Interessen hinaus bestehen. Da diese Abgrenzung jedoch schwierig sein kann, sollten folgende Indizien vorliegen, die für ein Partiarisches Darlehen sprechen: Das Vorhandensein von Kreditsicherheiten, die Vereinbarung der Vertragspartner über einen Festzins neben der reinen Gewinnbeteiligung, eine jederzeitige Abtretungsbefugnis, der Ausschluss einer Verlustbeteiligung, die fehlenden Möglichkeiten zur Einflussnahme und eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit.
Der Bausparvertrag
Eigentlich ist ein Bausparvertrag ein Sparvertrag - allerdings wird bei der Zuteilung dieses Vertrags dann der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil als Bauspardarlehen gewährt. Ein Bausparvertrag besteht indes aus einer Sparphase, der Zuteilung des Betrages und einer darauf folgenden Darlehensphase. In der Sparphase wird ein Mindestsparguthaben angesammelt, das vorher vertraglich festgehalten wurde. Wird der Bausparvertrag dann von Seiten der Bausparkasse zur Zuteilung freigegeben, kann der Bausparer die bis zur Bausparsumme fehlende Geldsumme als Darlehen in Anspruch nehmen. Dabei kann der Bausparer auf den bei Vertragsunterzeichnung festgelegten Zinssatz zurückgreifen. Dieser Zins verändert sich über die gesamte Laufzeit des Darlehens nicht
Das Massedarlehen
Ein Massedarlehen kommt immer dann zum Einsatz, wenn in einem Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter bei einem Massegläubiger ein Kredit aufgenommen wird, um den Geschäftsbetrieb aufrecht halten zu können. Das Massedarlehen ist dabei eine Sonderform von Masseverbindlichkeiten. Alle von einem Insolvenzverwalter neu aufgenommenen Verbindlichkeiten eines insolventen Unternehmens werden demnach als Masseverbindlichkeiten angesehen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist ein Massedarlehen gegenüber den anderen Forderungen privilegiert, der Massegläubiger muss sich die Insolvenzquote nicht anrechnen lassen.
Das Abrufdarlehen
Bei einem Abrufdarlehen stellt ein Kreditinstitut dem Kunden eine Kreditlinie zur Verfügung, aus dem der daraus resultierende Betrag jederzeit abgerufen werden kann. Die Tilgung erfolgt dann über eine vertraglich vereinbare, feste Rate - genau in diesem Punkt unterscheidet sich ein Abrufdarlehen von einem Dispositionskredit. Ganz im Gegensatz zu einem Ratenkredit muss dabei bei Inanspruchnahme eines Abrufdarlehens nur für die tatsächlich abgerufene Darlehenssumme eine Zinszahlung geleistet werden. Das Abrufdarlehen ist dabei in der Rückzahlung flexibel - der noch zu leistende Betrag aus der Gesamtsumme des Abrufdarlehens kann auch ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit zurückgezahlt werden.
Das Rollierende Geldmarktdarlehen
Ein Rollierendes Geldmarktdarlehen - auch Roll-over-Kredit genannt - ist ein mittel- bis langfristiger Kredit, das sich dadurch auszeichnet, dass die aus dem Darlehen entstandene Schule zum Ende eines Zinsbindungsraumes, der innerhalb der vorher vertraglich festgelegten Dauer liegt, flexibel zurückgezahlt werden kann. Ein Rollierendes Geldmarktdarlehen ist schnell verfügbar und kann auch schnell wieder abgelöst werden. Der Zinssatz dieser Darlehensform orientiert sich dabei an den aktuellen Geldmarktzinsen.