- INHALTSÜBERSICHT ZUM THEMA DARLEHENSVERTRAG
- Die Merkmale eines Darlehensvertrages
- Bestimmungen beim Darlehensvertrag
- Die verschiedenen Darlehensarten im Darlehensvertrag
- Darlehenssicherheiten
Darlehensvertrag
Ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den einem Darlehensnehmer von einem Darlehensgeber Geld oder vertretbare Sachen zur vorübergehenden Nutzung in einer vereinbarten Laufzeit überlassen werden, heißt Darlehensvertrag. Innerhalb dieser Laufzeit ist eine Kündigung möglich, ist aber nach Ablauf der Laufzeit hinfällig. Vertretbare Sachen sind gleichwertig beschaffene und gegeneinander austauschbare Sachen.
Zum Fälligkeitszeitpunkt,also nach Ablauf der Laufzeit, des Darlehens ist der Darlehensnehmer zur Rückgewähr des Nominalbetrages in Höhe des Kredites bzw. zur Rückgabe gleichwertiger Sachen verpflichtet. Die Rückgabe gleichwertiger Sachen ist im Falle eines Kredits die Darlehenssumme zuzüglich der Zinsen, die beide Vertragsparteien vor Beginn der Laufzeit vereinbart haben. Bei Vertragsabschluss erhält der Darlehensnehmer den Darlehensgegenstand, im Beispiel die Darlehenssumme in der vereinbarten Höhe, zur freien Verfügung.
Wird ein entgeltliches Darlehen gewährt, hat der Darlehensnehmer zusätzlich zur Kreditsumme einen Zins zu entrichten. Die Begriffe "Darlehen" und "Kredit" werden zumeist als Synonyme verwendet.
Die gesetzlichen Regelungen zum Darlehensvertrag
Im Jahr 2002 wurde das deutsche Schuldrecht modernisiert. Dabei erhielt der Darlehensvertrag mit dem rechtlichen Charakter eines gegenseitigen Konsensualvertrages mehr Sicherheiten, während die vorherigen rechtlichen Regelungen vom Darlehensvertrag als einem Realkontrakt ausgingen.
Im Zuge der gesetzlichen Neuregelung wird nunmehr der in den §§ 488 ff. BGB beschriebene Geld-Darlehensvertrag von dem in den §§ 607 BGB niedergelegten Sachdarlehensvertrag unterschieden.
Die Merkmale eines Darlehensvertrages
Zur Begründung eines Darlehensvertrages ist eine Willenseinigung zwischen den beiden Vertragsparteien,
dem Darlehensgeber und Darlehensnehmer über die wesentlichen Bestandteile des Darlehens erforderlich. Dazu gehören die Bestimmung der Darlehenshöhe bzw. die Menge der auszuleihenden Sachen sowie die Festlegung der Verzinsung.
Der Zinssatz bei einem Gelddarlehen bestimmt die Summe, die der Darlehensnehmer gewöhnlich nach einem Jahr für die Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Geldbetrages zu entrichten hat. Bei einer unter einem Jahr liegenden Kreditlaufzeit werden die Zinsen bei Rückzahlung des Darlehens fällig (§ 488 II BGB).
Inhalt eines Sachdarlehens können nur vertretbare, also austauschbare Sachen sein. Anders als bei einem Pacht- oder Mietvertrag wird der Sachdarlehensnehmer Eigentümer des Darlehensgegenstandes und darf daher die Sache verkaufen oder verbrauchen.
Bei Fälligkeit des Sachdarlehens ist der Darlehensnehmer verpflichtet, vertretbare Sachen gleicher Art und Qualität an den Darlehensgeber zurückzuerstatten.
Bestimmungen beim Darlehensvertrag
Der Darlehensvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, das nicht einen einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung beinhaltet (wie es z. B. bei einem Kaufvertrag der Fall ist). Vielmehr erstreckt sich das Vertragsverhältnis über eine gewisse Zeitdauer, innerhalb der bestimmte wiederkehrende Leistungen oder ein bestimmtes Verhalten verlangt werden.
Der Darlehensvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, das nicht einen einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung beinhaltet (wie es z. B. bei einem Kaufvertrag der Fall ist). Vielmehr erstreckt sich das Vertragsverhältnis über eine gewisse Zeitdauer, innerhalb der bestimmte wiederkehrende Leistungen oder ein bestimmtes Verhalten verlangt werden.
Bei einem z. B. unter Verwandten üblichen zinslosen Darlehen handelt es sich nicht um einen gegenseitigen, sondern nur zu einem sog. zweiseitig verpflichtenden Vertrag, da die bloße Rückzahlungsverpflichtung keine Gegenleistung für den Erhalt des Darlehens darstellt. Erst die Vereinbarung eines Zinssatzes führt zu einem gegenseitigen Vertrag.
Wird im Darlehensvertrag kein Fälligkeitszeitpunkt festgelegt, so erfolgt die Rückerstattung des Darlehens aufgrund einer Kündigung nach dreimonatiger Kündigungsfrist. Bei Vereinbarung der festen Darlehenslaufzeit kann nur in bestimmten Fällen, die gesetzlich geregelt sind oder vertraglich vereinbart wurden, gekündigt werden. Ferner besteht die Möglichkeit, den Darlehensvertrag einvernehmlich aufzuheben.
Nichtig ist ein Darlehensvertrag gem. § 138 BGB, wenn er den Tatbestand des Wuchers erfüllt. Dazu müssen sich Leistung und Gegenleistung extrem unausgewogen darstellen. Von Zinswucher wird dann gesprochen, wenn der im Darlehensvertrag festgelegte Zinssatz die doppelte Höhe des üblichen Marktzinses übersteigt.
Die verschiedenen Darlehensarten im Darlehensvertrag
Bei einem sog. endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung am Laufzeitende in einem Betrag. Ein
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Annuitätendarlehen weist eine stets gleich hohe Darlehensrate auf, die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzt.
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Da sich das Darlehen durch die Ratenzahlung allmählich reduziert, erhöht sich fortlaufend der Tilgungsbetrag, während die Zinsbelastung sinkt. Dagegen reduzieren sich die Raten beim Tilgungsdarlehen wegen des gleichbleibenden Tilgungs-, jedoch zurückgehenden Zinsbetrages.
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Beim sog. Laufzeitdarlehen werden laut Darlehensvertrag zu Beginn der Kreditlaufzeit die Zinsen auf den Darlehensbetrag aufgeschlagen. Der sich daraus ergebende Gesamtbetrag wird anschließend mit gleichbleibenden Raten zurückgeführt.
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Ein Abrufdarlehen ist eine mögliche Darlehensform im Privatkreditgeschäft von Banken, bei dem eine jederzeit abrufbare Kreditlinie bereitgestellt wird, die anders als bei einem Dispositionskredit in festgelegten Raten zurückgeführt wird.
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Rollierende Geldmarktdarlehen ("Roll-over-Kredite") sind mittel- oder langfristige Kredite. Zum Ende jeder der bei dieser Kreditform vorgesehenen kurzen Zinsfestschreibungsfristen kann eine Tilgung flexibel vorgenommen werden. Der Zinssatz für diese Kredite orientiert sich am Geldmarkt.
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Ein Bauspardarlehen stellt eine Kreditsonderform dar, bei der nach Ansparung eines für eine Immobilieninvestition erforderlichen Teilbetrages der noch offene Betrag als Darlehen gewährt wird.
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Ein sog. Massedarlehen nimmt ein Insolvenzverwalter auf, um den Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens aufrechterhalten zu können.
Darlehenssicherheiten
Im Rahmen eines Darlehensvertrages können Kreditsicherheiten vereinbart werden. Dazu gehört z. B. die Sicherungsübereignung von Waren, bei der zwar das Eigentum an einer Sache an den Darlehensgeber übertragen wird, der Darlehensnehmer aber weiterhin über die wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit verfügt.
Forderungsabtretung (Zession) bedeutet, dass ein Gläubiger eine ihm zustehende Forderung auf einen anderen Gläubiger überträgt. Bei einer Bürgschaft übernimmt der Bürge die Haftung für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners. Grundschulden verbriefen ein dingliches Recht an einer Immobilie, aus der der Gläubiger Zahlung verlangen kann.
Die Kosten des Darlehens
Um die bei verschiedenen Kreditinstituten entstehenden Kosten einer Darlehensaufnahme vergleichen zu können, wurde die Effektivzins-Methode entwickelt. Bei der Berechnung des in Prozent des Kreditauszahlungsbetrages angegebenen effektiven Jahreszinssatzes werden neben dem Nominalzinssatz auch das Disagio, die Tilgung und die Zinsfestschreibungszeit im Darlehensvertrag berücksichtigt.
Zur Erstellung einer Vergleichsrechnung lässt sich aber auch die traditionelle Rentenrechnung heranziehen, für die dem Darlehens-Auszahlungsbetrag in übersichtlicher Form die Summe aus Zinsen, Tilgung, Gebühren und Versicherungskosten gegenübergestellt wird.