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Effektenkredit

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EffektenkreditDirekt zum Thema:

Effektenkredit - Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Effektenkredit als befristeter Kredit

Arten von Effektenkrediten

Effektenkredit wird durch Spitzenrefinanzierungsfazilität abgelöst


Verpfändung beweglicher oder unbeweglicher Sachgüter zum Zweck der Besicherung einer Geldleihe stellt eine der ältesten Formen finanzwirtschaftlichen Handelns dar, deren Anfänge bis ins 16. Jahrhundert zurückreichen. Bald wechselte nicht mehr die Sache selbst, sondern lediglich ein das Inhaberrecht verbriefende Papier den Besitzer. Welche Möglichkeiten der Besicherung einer Geldleihe durch Vermögenswerte gibt es in der modernen Finanzwirtschaft, worin unterscheiden sich diese und was ist bei derartigen Transaktionen zu beachten?

Effektenkredit - Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Effektenkredit rechtliche Grundlagen

Effektenkredite und Lombardkredite zählen zu den ältesten Besicherungsformen eines Kredites. Bereits im Mittelalter wurde Geld gegen Überlassung eines Pfandes verliehen, entsprechende Nachweise finden sich bereits um das Jahr 1500. So leitet sich auch der Begriff des Lombardkredites von der oberitalienischen Region Lombardei ab, welche zu jener Zeit einen bedeutenden Finanzplatz darstellte. Rechtlich gesehen, stellt der Effektenkredit ein Darlehen dar, zu dessen Besicherung Wertpapierbestände des Depots verpfändet werden, der Kreditgeber (z.B. eine Bank) wird somit bis zur ordnungsgemäßen Rückzahlung des Darlehens Besitzer des Wertpapierbestandes. Der Effektenkredit beinhaltet somit rein die Besicherung durch Wertpapiere, während Lombardkredite als Sicherheitsinstrumente zur Besicherung des Ausfallsrisikos eines Kredites auch indossierte (durch Vermerk übertragbar gemachte) sogenannte Traditionspapiere, welche das Eigentumsrecht an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache verbriefen, am Finanzmarkt jedoch nicht handelbar sind, umfassen. 

Effektenkredit als befristeter Kredit

Ein Lombardkredit wird als befristeter Kredit gewährt, üblich sind Laufzeiten bis zu 2 Jahre. Der Kreditbetrag kann einmalig als Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen abgerufen werden, in jedem Fall ist der zum Fälligkeitstag aushaftende Betrag in einer Summe zurückzuzahlen. Die maximale Höhe des Kreditbetrages liegt stets unterhalb der Beleihungsgrenze der zum Zweck der Kreditbesicherung verpfändeten Wertpapiere oder sonstigen Vermögenswerte. Da sich bei einem Lombardkredit das kreditgewährende Institut nicht am Kapitalmarkt refinanziert, muss ein derartiger Kredit nach kalkulatorischen Gesichtspunkten und nicht nach marktbedingten Grundsätzen kalkuliert werden, was unter anderem einen direkten Einfluss auf die Berechnung des Zinssatzes hat. Die Höhe des Zinses ist somit davon abhängig, ob das Kreditinstitut wegen der verpfändeten Kreditsicherheiten Eigenmittel unterlegen muss. Mit Ausnahme des Warenlombardkredites können die als Sicherheit verwendeten Sachwerte bis zur ordnungsgemäßen Rückführung des Kredites nicht weiter genutzt werden, da diese in den Besitz des Kreditinstitutes übergehen. Der Kreditnehmer bleibt rechtlich gesehen jedoch Eigentümer der verpfändeten Vermögenswerte.

Arten von Lombardkrediten

Grundsätzlich werden Effektenkredite nach der Art der Sicherheit unterschieden. Handelsware, über die ein Wertpapier ausgestellt ist, welches sowohl das Herausgaberecht auf die Ware verbrieft, als auch durch Indossierung desselben das Eigentumsrecht an der Ware selbst übertragen wird, kann mittels eines Warenlombardkredites finanziert werden. In dieser Funktion dient der Lombardkredit zur Vorfinanzierung des Kaufes von Waren, der Kredit wird sodann aus dem Erlös der Warenverkäufe zurückgezahlt. Da der Wechseldiskontkredit, bei dem ein Wechsel originär als Sicherheit für ein Kreditgeschäft genutzt wird, in der Finanzwirtschaft praktisch keine Rolle mehr spielt, wird der Wechsel heute ausschließlich von Kreditinstituten als Wechsellombardkredit genutzt. Neben der Erfüllung formalrechtlicher Erfordernisse an einen Wechsel müssen diese den von der Bundesbank festgelegten Ankaufsbedingungen von Inlandswechseln entsprechen, sodann können sie bis zu einem Maximalwert von 90% des Nominales beliehen werden. Die Besicherungsfunktion eines derartigen Wechselpapiers hat stets derivativen Charakter, da diese in der Praxis nur gemeinsam mit zugunsten der kreditgewährenden Bank indossierten Traditionspapieren, welche einen dem Kreditbetrag entsprechenden Sachwert verbriefen, zur Anwendung gelangen. Beim Effektenkredit (Effektenkredit) erfolgt die Sicherstellung des Kreditgeschäftes durch die Verpfändung von Aktien. Es existieren zwei Möglichkeiten der Inanspruchnahme. Beim eigentlichen Effektenkredit werden am Kapitalmarkt notierte Wertpapiere direkt zur kurz- oder mittelfristigen Besicherung eines Kredites verwendet, wobei die Höhe des solcherart zur Vergabe gelangenden Kreditbetrages stets unter der maximalen Beleihungsgrenze der verpfändeten Wertpapiere liegt. In der Form eines Wertpapierkredites kann der Effektenkredit auch zur Finanzierung des Kaufes von Wertpapieren verwendet werden. Die erworbenen Effekten werden sodann als Sicherheit für die Geldleihe einbehalten, verbleiben aber im Eigentum des Kreditnehmers. Aufgrund des Risikos von Kursschwankungen der als Sicherheit hinterlegten Effekten kann der Kreditbetrag je nach Einschätzung des Kursrisikos durch die kreditgewährende Geschäftsbank deutlich unter der Beleihungsgrenze der Aktie liegen, auch behält sich die Bank oder das Kreditinstitut für den Fall substanzieller Kursverluste meist vertraglich das Recht vor, vom Kreditnehmer die Stellung zusätzlicher Sicherheiten zu verlangen.

Effektenkredit wird durch Spitzenrefinanzierungsfazilität abgelöst

Seit Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Juni 1998, welche als Spitzeninstitut sämtlicher Zentral- und Geschäftsbanken der EU-Mitgliedsländer fungiert, ist es nicht mehr Aufgabe nationaler Zentralbanken wie der Deutschen Bundesbank im Rahmen finanzwirtschaftlicher Refinanzierungsmaßnahmen Lombardkredite gegen Verpfändung börsennotierter Wertpapiere zur Verfügung zu stellen. Durch die Übertragung der Verantwortung für die nationale Geldmarktpolitik an die Europäische Zentralbank wurde der Effektenkredit durch die sogenannte Spitzenrefinanzierungsfazilität abgelöst. Diese gibt nationalen Geschäftsbanken die Möglichkeit, sich benötigtes Kapital jederzeit bei der EZB zum von der Zentralbank festgelegten Spitzenrefinanzierungssatz zu beschaffen. Die EZB ist laut Satzung auch berechtigt, mit den Kreditinstituten der EU-Mitgliedsländer sogenannte notenbankfähige Sicherheiten abzuschließen. Das seit Januar 2007 geltende einheitliche Sicherheitenverzeichnis umfasst marktfähige sowie nicht marktfähige Sicherheiten und legt von Liquidität, Laufzeit und Verzinsungsart abhängige, konkrete Beleihungsgrenzen für die einzelnen Sicherheiten fest. Eine spezielle Form des Lombardkredites stellt die sogenannte Wertpapierleihe dar. Dabei handelt es sich um ein Sachdarlehen, bei dem der Entleihende in seiner Eigenschaft als Darlehensnehmer zugleich Eigentümer und Besitzer des Wertpapierbestandes wird und als Gegenleistung dem Verleiher den vereinbarten Gegenwert in Geld oder auch in Form anderer Effekten zur Verfügung stellt. Eine derartige Wertpapierleihe kann auch Gegenstand eines Effektenkredits zwischen Zentralbanken sein, da das entleihende Kreditinstitut durch Verpfändung notenbankfähiger Wertpapiere die Möglichkeit hat, von der Zentralbank Kapital zu erhalten. Auch Edelmetalle können als Sicherheit für einen Kredit dienen, ein derartiges Kreditgeschäft wird als Edelmetalllombardkredit bezeichnet. Obwohl diese Form der Kreditabwicklung zu den ältesten Kreditgeschäften zählt, hat der Edelmetalllombardkredit heute an Bedeutung verloren und wird meist nur noch in Pfandleihhäusern abgewickelt. Der Beleihungswert wird vom effektiven Edelmetallwert (Marktwert) des Pfandes berechnet, der maximale Kreditbetrag beträgt in der Regel 80% des Beleihungswertes. Im Rahmen eines sogenannten Forderungslombardkredites können sowohl Rechte als auch Forderungen zur Kreditbesicherung verpfändet werden. In der Praxis ist vor allem die Verpfändung von Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen sowie die Abtretung von Gehaltsforderungen zu Besicherungszwecken üblich.

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