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Fremdkapital

Verschiedene Formen des Fremdkapitals und Fremdkapital in der Bilanzanalyse umfangreich von MAXDA erklärt!

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Bedeutung des Begriffs "Fremdkapital"

Bedeutung des Begriffs "Fremdkapital" erklärt von MAXDA

Als Fremdkapital werden die in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber Dritten (Fremdkapitalgebern oder Gläubigern) bezeichnet. Es wird auf der Passivseite der Bilanz - normalerweise nach dem Eigenkapital - dargestellt.

Fremdkapital entsteht meist aufgrund einer befristeten Kapitalüberlassung von Kreditgebern zur Finanzierung von Unternehmensaktivitäten oder durch einseitige finanzielle Verpflichtungen des Unternehmens.

In einem weiteren Sinn wird der Begriff Fremdkapital auch für private Finanzierungsvorhaben, zum Beispiel als Bestandteil einer Hausfinanzierung, verwandt. In diesem Beitrag wird der Begriff im Hinblick auf die Unternehmensfinanzierung behandelt.

Fremdkapital: wesentliche Merkmale und Komponenten

Das Fremdkapital lässt sich wie folgt charakterisieren: Es steht dem Unternehmen in der Regel befristet und gegen - von der Ertragslage unabhängige - Zinszahlungen zur Verfügung. Das Fremdkapital wird in seiner Höhe nicht von Verlusten oder Gewinnen des Unternehmens beeinflusst.

Kapitalgeber übernehmen im Unterschied zu den Eigentümern keine Haftungsverpflichtungen für das Unternehmen, besitzen aber auch keine Entscheidungs- und Mitwirkungsrechte. Im Insolvenzfall werden die Gläubiger von Fremdkapital gegenüber den Eigentümern vorrangig aus dem Insolvenzvermögen befriedigt. Diese Ausgestaltungsmerkmale unterscheiden das Fremdkapital diametral vom Eigenkapital.

Beim Eigenkapital handelt es sich um den Gegenwert der Mittel, die Eigentümer dem Unternehmen in Form von Kapitaleinlagen zur Verfügung gestellt oder als Rücklagen belassen haben. In der Bilanz wird das Fremdkapital je nach der Mittelherkunft als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen ausgewiesen. Diese Mindestgliederung gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 247 I HGB). Kapitalgesellschaften müssen ihr Fremdkapital noch detaillierter aufgliedern (§ 266 III HGB).

Verbindlichkeiten und Schulden - Fremdkapital im Rahmen der Außenfinanzierung

Verbindlichkeiten und Schulden - Fremdkapital im Rahmen der Außenfinanzierung

Schulden, also Verbindlichkeiten entstehen in einem Unternehmen primär aus Kredit-Beziehungen, die der Finanzierung des Unternehmensvermögens dienen. Einige Schulden sind durch einseitige Verpflichtungen begründet, zum Beispiel Steuerverbindlichkeiten. Häufig werden Verbindlichkeiten nach ihrer Fristigkeit unterschieden.

Man differenziert zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten. Sie werden von vielen Unternehmen im Rahmen eines Verbindlichkeitenspiegels im Anhang zur Bilanz dargestellt. Kapitalgesellschaften müssen gemäß § 268 V HGB Verbindlichkeiten, bzw. Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr und nach § 285 Nr. 1 HBG Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren gesondert vermerken und auch Angaben zum Umfang der Besicherung machen.

Zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten zählen typischerweise Lieferanten- und Kontokorrent-Kredite, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Wechselkredite.

Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten sind meist mehrjährige Bankkredite, Schuldscheindarlehen, Schuldverschreibungen oder Unternehmensanleihen. Verbindlichkeiten zeigen Mittel, die dem Unternehmen von außen (befristet) zur Verfügung gestellt oder belassen werden.

Rückstellungen - Fremdkapital im Rahmen der Innenfinanzierung

Rückstellungen - Fremdkapital im Rahmen der InnenfinanzierungBei den Rückstellungen handelt es sich um finanzielle Verpflichtungen des Unternehmens, die hinsichtlich ihres Bestehens oder ihrer Höhe nicht sicher sind. Im Unterschied zu den Verbindlichkeiten erfolgt hier kein Mittelzufluss von außen, die Rückstellungswerte müssen vielmehr aus dem laufenden Umsatzprozess des Unternehmens erwirtschaftet werden.

Kapitalgesellschaften müssen Rückstellungen nach § 266 III HGB aufgliedern in: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen. Den volumenmäßig größten Bestand bei vielen Unternehmen machen dabei die Pensionsrückstellungen aus. Da sie über lange Zeiträume - vielfach Jahrzehnte - aufzubauen sind, stehen die Mittel für Pensionsrückstellungen dem Unternehmen besonders langfristig zur Verfügung und besitzen insofern einen eigenkapitalähnlichen Charakter. Rechtlich handelt es sich dagegen eindeutig um schuldrechtliche Verpflichtungen.

Unter die Position 'sonstige Rückstellungen' fallen eine Reihe von Rückstellungsarten, zum Beispiel Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Garantie- und Kulanzrückstellungen, Prozess- und Provisionsrückstellungen usw.. Sie können je nach Rückstellungsanlass eher kurz-, mittel- oder langfristigen Charakter besitzen.

Eine Besonderheit sind die sogenannten Aufwandsrückstellungen. Dabei handelt es sich um Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Abraumbeseitigung (§ 249 I Nr. 1 HGB). Diese Rückstellungen stellen - im Unterschied zu den übrigen Rückstellungen - keine Verpflichtungen gegenüber Dritten dar.

Zwischenformen: Mezzanine Kapital und anderes

Zwischenformen von Fremdkapital: Mezzanine Kapital und anderes

Es gab und gibt daneben eine Reihe von Kapitalformen, die eine Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital darstellen. Dazu gehörten früher die sogenannten Sonderposten mit Rücklageanteil.

Dabei handelte es sich um steuerliche Finanzierungshilfen in Form steuerfreier Rücklagen, die im Zeitablauf ergebniserhöhend aufzulösen waren. Sie enthielten einen Eigenkapitalanteil (Gewinnbeitrag) und einen Fremdkapitalanteil (Steuerbeitrag) und wurden in der Bilanzanalyse jeweils hälftig dem Eigen- und Fremdkapital zugerechnet. Sie sind im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 2009 entfallen.

Darüber hinaus sind einige Kapitalformen rechtlich überwiegend dem Fremdkapital zuzuordnen, besitzen aber Ausgestaltungsmerkmale, die in der wirtschaftlichen Betrachtung eher auf Eigenkapital zutreffen. Man fasst sie auch häufig unter dem Begriff 'Mezzanine Kapital' (von ital. mezzo = Mitte, zwischen) zusammen.

Hierunter fallen zum Beispiel Wandel- und Optionsanleihen, nachrangige oder partiarische Darlehen, Genussrechte und Gesellschafterdarlehen. Bei Wandel- und Optionsanleihen handelt es sich um verzinsliche Wertpapiere, die dem Inhaber das Recht zum Tausch der Anleihe in Aktien bzw. die Option zum zusätzlichen Erwerb von Aktien einräumen.

Nachrangige Darlehen sind im Prinzip 'normale' Verbindlichkeiten, werden im Insolvenzfall aber erst nach dem übrigen, nicht-nachrangigen Fremdkapital bedient. Genussrechte sind ebenfalls schuldrechtliche Kapitalüberlassungsverhältnisse, die mit eigentümerähnlichen Rechten - zum Beispiel Gewinnbeteiligung - und einer nachrangigen Haftung ausgestattet sind.

Bei Gesellschafterdarlehen handelt es sich um Mittel, die von Eigentümern im Rahmen eines Schuldverhältnisses dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Hier gelten im Insolvenzfall je nach Rechtsform besondere Regeln bezüglich der Haftung.

Fremdkapital in der Bilanzanalyse

Im Rahmen der Bilanzanalyse spielt das Fremdkapital, insbesondere die Fremdkapitalquote bei der Betrachtung der Finanzierungsstruktur, der Rentabilität und der Liquidität eines Unternehmens eine wichtige Rolle. Bei der Finanzierungsstruktur wird der sogenannte statische Verschuldungsgrad ermittelt:

 

Verschuldungsgrad = Fremdkapital/ Gesamtkapital (Fremdkapital + Eigenkapital)

Verschuldungsgrad erklärt von MAXDA

Er ist eine wichtige Maßgröße für die Unternehmensstabilität und die Wirkung des sogenannten Leverage-Effektes (= Hebelwirkung der Verschuldung auf die Eigenkapitalrentabilität). Mit steigendem Verschuldungsgrad nimmt bei gleichbleibendem Unternehmenserfolg die Eigenkapitalrentabilität überproportional zu oder ab. Für die Beurteilung des Unternehmenserfolgs wird u.a. die Gesamtkapitalrentabilität ermittelt. Sie gibt an, wie hoch sich das gesamte zur Unternehmensfinanzierung eingesetzte Kapital (Gesamtkapital) im Betrachtungszeitraum rentiert.

 

Gesamtkapitalrentabilität = (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen)/(Eigenkapital + Fremdkapital)

Im Hinblick auf die Liquidität werden verschiedene horizontale Bilanzstrukturkennziffern durch die Verhältnisbildung zwischen einzelnen Positionen der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz berechnet. Eine wesentliche Kennzahl ist der sogenannte Anlagendeckungsgrad, der wie folgt definiert ist.

 

Anlagendeckungsgrad = (Eigenkapital + langfristige Verbindlichkeiten)/ Anlagevermögen

Anlagendeckungsgrad erklärt von MAXDADer Anlagendeckungsgrad zeigt an, in welchem Umfang langfristige Vermögensanlagen des Unternehmens durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert sind. Wenn das Anlagevermögen nur teilweise durch langfristiges Kapital finanziert ist, bedeutet dies ein erhöhtes Risiko für die finanzielle Stabilität, da immer wieder kurzfristige Mittel für die Finanzierung des Anlagevermögens benötigt werden. Die Fremdkapitalquote spielt bei dem Anlagedeckungsgrad keine nennenswerte Rolle.

Im Rahmen der Liquidität 1., 2. und 3. Grades werden liquide Mittel und andere kurzfristige Vermögenspositionen des Unternehmens ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt. Diese Liquiditätskennziffern ermöglichen Aussagen darüber, inwieweit die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens durch liquide Mittel oder kurzfristig liquidierbare Werte gedeckt werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, ist die finanzielle Stabilität potentiell ebenfalls gefährdet.

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