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Geldleihe

Geldleihe: Alle Infos über die Arten von Geldleihe und den Ablauf - von MAXDA im Überblick

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Allgemeines zu Geldleihe

Geldleihe von MAXDA erklärt

Bei der Geldleihe handelt es sich um eine Form des Darlehens, bei dem eine Geldsumme des Kreditgebers an einen Kreditnehmer vergeben wird. Nach den Konditionen des Darlehens (§§ 488 ff. BGB) ist die Geldleihe dabei nur für die vorübergehende Nutzung in einem zuvor festgelegten Rahmen möglich. So ist der Kreditnehmer verpflichtet, die Geld-Schuld bei Fälligkeit an den Kreditgeber zurückzugeben.

Des Weiteren steht dem Kreditgeber die Möglichkeit offen, für die Laufzeit der Geldleihe einen vereinbarten Zins zu erheben. Hierfür muss zunächst eine Einigung der beteiligten Parteien zustande kommen. Dabei wird die Höhe des Geld-Betrages, der Zeitraum der Leihe und die Höhe der Verzinsung im Rahmen eines schriftlichen oder mündlichen Vertrages geregelt.

Verpflichtungen bei der Geldleihe

Verpflichtungen bei der Geldleihe

Sofern keine individuellen Bedingungen festgelegt wurden, ist der Kreditnehmer im Anschluss dazu verpflichtet, die Zinsen nach dem Ablauf eines ganzen Jahres und schließlich bei der letzten Ratenzahlung zu entrichten. Neben der Regelung des Zinssatzes kann der Kreditgeber für die Geldleihe allerdings auch eine zusätzliche Gebühr erheben. In beiden Fällen wird dann von einem gegenseitigen (synallagmatischen) Vertrag gesprochen.

Eine unentgeltliche Geldleihe beschreibt hingegen einen zins- und gebührenfreien Vertrag, der meistens unter Angehörigen und Bekannten zustande kommt. Die Rückzahlung umfasst damit nur die Höhe des geliehenen Geldes. Sollte der Zeitpunkt hierfür nicht bestimmt sein, kann eine Fälligkeit nur durch einen Kündigungsantrag einer der beteiligten Parteien erfolgen. Prinzipiell wird die Kündigungsfrist hierbei auf einen Zeitraum von mindestens drei Monaten gesetzt.

Eine vorzeitige Kündigung ist allerdings auch möglich, wenn die Laufzeit der Geldleihe bereits vereinbart worden ist. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 488 ff. BGB) sowie die Bestimmungen des Vertrages beim Abschluss der Geldleihe.

Sieben Arten der Geldleihe

Sieben Arten der Geldleihe

In der Marktwirtschaft wird unter zahlreichen Varianten und Modellen der Geldleihe unterschieden. Diese werden grundsätzlich in sieben Arten unterteilt.

  1. Eine umfangreiche Gruppe umfasst dabei die "endfällige Geldleihe". Hier wird das geliehene Kapital erst nach einer festgelegten Laufzeit bzw. einer Kündigung zurückerstattet. Innerhalb der Laufzeit werden lediglich die anfallenden Zinsen an den Kreditgeber übertragen.
  2. Bei einem "Annuitätenkredit" fallen die Raten hingegen in regelmäßigen Abständen an. Diese bleiben gleich hoch und ergeben sich aus den Zinsen und der Tilgung der Geldleihe.
  3. Ein ähnliches Konzept gilt auch für den "Tilgungskredit". Hier ist allerdings zu beachten, dass die Höhe der Zinsen kontinuierlich abnimmt und so eine Senkung der Raten erzielt wird.
  4. Bei einem "Ratenkredit" werden Tilgung und Zinsen vorab zu einem Betrag zusammengefasst und anschließend in einheitlichen Raten abgezahlt.
  5. Sollte durch die Parteien zu den Raten zusätzlich eine Gewinnbeteiligung für den Kreditgeber vereinbart werden, so handelt es sich in diesem Fall um eine "partiarische Geldleihe". Hierbei wird ein fester Anteil des Gewinns, der durch den Einsatz des Kapitals erzielt wurde, abgegeben.
  6. Um eine wenig verbreitete Form der Geldleihe handelt es sich im Gegensatz dazu bei einem "Abrufkredit". Dieser wird von Banken angeboten, um den eigenen Kunden einen festen Kreditrahmen zu gewähren, der ohne einen zusätzlichen Vertragsabschluss genutzt werden kann.
  7. Eine "rollierende Geldleihe" beschreibt schließlich ein Konzept, bei dem eine flexible Rückzahlung der Raten und Zinsen vorgenommen werden kann.

Die Kosten einer Geldleihe

Auf der Suche nach einer günstigen Geldleihe spielt der Effektivzins als Kostenindikator eine wichtige Rolle. Dieser umfasst nämlich alle wichtigen Kosten, die mit der Aufnahme der Geldleihe in Verbindung stehen. In der Finanzbranche wird die rechnerische Größe dabei in Form eines effektiven Jahreszinses als Prozentangabe im Verhältnis zur Auszahlung berechnet.

Der berechnete Effektivzins muss bei der Vergabe der Geldleihe dann bindend angegeben werden und eignet sich somit als Vergleichswert zu alternativen Angeboten. Zusätzlich hat der Effektivzins den Vorteil, dass alle Ein- und Auszahlungen mit den jeweiligen Laufzeiten überblickt werden können.

Die Auszahlungen umfassen hier in der Regel die Beträge der Geldleihe, die an den Kreditnehmer ausgehändigt werden. Zu den wichtigsten Einzahlungen gehören hingegen alle anfallenden Zinsen, Tilgungen und Bankgebühren. Hinzu kommen häufig auch die Kosten einer Versicherung und einer Restschuld. Aus den Ein- und Auszahlungen kann der Effektivzins anschließend mit einheitlichen Rechenformeln exakt bestimmt werden.

Sicherheiten bei der Geldleihe

Sicherheiten bei der GeldleiheNeben der Höhe des Effektivzinses wird allerdings auch der Sicherung der Geldleihe ein hoher Stellenwert zugeschrieben. Zu den häufigsten Kreditsicherungen gehört dabei die Sicherungsübereignung von Wertgegenständen. In diesem Falle verbleibt der Kreditnehmer zwar im unmittelbaren Besitz des Objektes, überträgt allerdings das Eigentum an den Kreditgeber, sofern eine Abzahlung der Geldleihe nicht erzielt werden kann. In vielen Fällen kann alternativ auch eine Bürgschaft durch einen Dritten verlangt werden.

Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers werden die Schulden dann im Rahmen eines Vertrages auf den Bürgen übertragen. Die Sicherung einer Geldleihe kann jedoch auch auf der Abtretung von Forderungen oder der Sicherungsübereignung eines Grundstückes basieren.

Der Weg vom Antrag bis zur Rückzahlung der Geldleihe

Der Weg vom Antrag bis zur Rückzahlung der Geldleihe

Prinzipiell kann die Geldleihe bereits durch eine spontane Vermögensübertragung zwischen zwei Privatpersonen zustande kommen. Die Rückzahlung wird dann durch die mündlich oder schriftlich getroffenen Bedingungen geregelt. Bei der Geldleihe zwischen Privatpersonen wird oft auf bürokratische Hürden wie etwa einer Schufa-Einsicht verzichtet. Privatdarlehn und Privatkredite bieten aber auch neben dem Umgehen der Schufa weitere Vorteile: Es fallen meist keine Gebühren an und eine Bewilligung des Kredits kann schneller geschehen. Allerdings sind die Zinsen oft höher und bei einem Kredit innerhalb einer Familie oder im Freundeskreis schaffen oft ungewollte Abhängigkeiten.

In der Finanzbranche müssen hingegen vor allem bei hohen Beträgen mehrere Schritte absolviert werden, ehe eine Kreditvergabe zustande kommen kann. Die Geldleihe beginnt dabei mit dem Kreditantrag des Kunden, gefolgt von der gegenseitigen Verhandlung über die Konditionen. Bei einer Einigung wird anschließend eine Überprüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden durchgeführt. Nach einer erfolgreichen Prüfung sowie Bewertung der angebotenen Kreditsicherheiten folgt dann eine Kreditzusage durch den Kreditgeber.

Die Konditionen der Geldleihe werden anschließend mit einem gesetzlichen Vertrag bestätigt. Letzten Endes werden die Kreditsicherheiten durch den Kunden erfüllt, sodass eine Bereitstellung des Vermögens erfolgen kann. Das zur Verfügung gestellte Kapital ist dabei generell mit keinerlei Einschränkungen verbunden. Der Kreditnehmer kann somit frei über die Geldmenge verfügen, ohne eine Rechtfertigung möglicher Ausgaben unternehmen zu müssen.

Ausnahmen gelten lediglich, wenn der Zweck der Geldleihe bereits im Vertrag festgelegt wurde. Gemäß der Rahmenbedingungen des Vertrags ist der Kunde im weiteren Verlauf zur Rückzahlung der Geldleihe verpflichtet. Nach der letzten Ratenzahlung ist der Vertrag der Geldleihe schließlich erfüllt. Daraufhin kann unter Umständen noch eine Aufwertung oder Abwertung der Kreditwürdigkeiten beider Parteien erfolgen. Hier spielen staatliche sowie private Auskunftsunternehmen eine wichtige Rolle.

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