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Gläubiger

Alle Aspekte des Themas Gläubiger schnell und einfach erklärt!

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Gläubiger – kostengünstige Kredite erhalten mit MAXDA, Ihrem FinanzpartnerUnter einem Gläubiger versteht man eine Person, die gegenüber einer anderen Person in einem Schuldverhältnis steht und eine Leistung oder eine Unterlassung verlangen kann. Dem Gläubiger steht somit der Schuldner gegenüber. 
Der Gläubiger wird auch Kreditor genannt.

Der Begriff ist an das italienische Wort "Credere", was so viel wie "Glauben" heißt, angelehnt. Demzufolge glaubt die Person, die die Schuld zur Verfügung stellt daran, dass der Schuldner besagte Schuld erbringen kann und wird.
Seine Anwendung findet der Begriff Gläubiger im Zusammenhang mit dem Schuldrecht (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB). Das Schuldrecht ist wiederum ein Teil des Privatrechts, welches die Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen untereinander regelt. Besteht zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner eine Rechtsbeziehung, wird diese als Schuldverhältnis bezeichnet.
Der Schuldner wird auch Debitor genannt. Debitor kommt vom lateinischen Wort „debere“ was so viel wie „schulden“ bedeutet. Es ist somit der Komplementärbegriff zum Kreditor. 
 

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Verschiedene Schuldverhältnisse

Unterschieden werden Schuldverhältnisse in:

  • Gläubiger – online kostengünstige Kredite beantragen bei MAXDArechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse,
  • rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse  
  • gesetzliche Schuldverhältnisse.

Bei vielen Schuldverhältnissen sind Schuldner Gläubiger und Gläubiger zugleich Schuldner. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem Kaufvertrag.

Hier kommt es zu einem gegenseitig verpflichtenden Schuldverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Grundsätzlich können an einem Schuldverhältnis mehrere Gläubiger beteiligt sein. Diese werden als Gläubigermehrheiten bezeichnet.

Möglichkeiten der Gläubigermehrheiten

Es gibt folgende Gläubigermehrheiten:

  • Teilgläubigerschaft (§ 420 BGB)
  • Gesamtgläubigerschaft (§ 428 BGB)
  • Gläubigergemeinschaft (§ 432 BGB)

Gläubiger – einfach Kredit online beantragen bei MAXDABei der Teilgläubigerschaft haben alle beteiligten Gläubiger unabhängig voneinander, die Möglichkeit einen Teil der Leistung zu fordern. Wenn keine vertraglichen Regelungen vorhanden sind, bekommen im Zweifel alle beteiligten Gläubiger einen gleich großen Anteil der Leistung.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die geschuldete Leistung auch teilbar ist. Das bedeutet, dass die Leistung durch die Teilung nicht wertgemindert wird. Handelt es sich um eine Geldforderung, lässt sich diese problemlos teilen. Wird ein lebendes Tier geschuldet, kann dies nicht geteilt werden. Anders verhält es sich bei einer Herde von Tieren. Wird eine ganze Tierherde geschuldet, kann diese in Teilherden aufgespaltet werden. In der Praxis ist die Teilgläubigerschaft jedoch eher die Ausnahme.

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Gesamtgläubigerschaft

Gläubiger – sichern Sie sich Ihren günstigen Privatkredit von MAXDAWährend alle Gläubiger bei der Teilgläubigerschaft nur einen Teil der Leistung fordern können, sind Gläubiger bei der Gesamtgläubigerschaft berechtigt, die gesamte Leistung an sich zu fordern. Hier wird die Forderung nicht geteilt. Jedoch muss der Schuldner die geschuldete Leistung nur einmalig erbringen und kann sich zudem aussuchen, an wen er die Leistung erbringt. Damit erlischt der Forderungsanspruch gegenüber den anderen Gläubigern der Gesamtgläubigerschaft.

Damit trotzdem jeder Gläubiger etwas abbekommt, wird der Leistungsempfänger seinen Mitgläubigern ausgleichspflichtig. Die Höhe der Anteile wird im Innenverhältnis vereinbart. Bestehen keinerlei Vereinbarungen, so sind Gesamtgläubiger zu gleichen Anteilen verpflichtet. Die letzte Möglichkeit der Gläubigermehrheiten ist die Gläubigergemeinschaft. Diese unterscheidet sich zu den anderen Möglichkeiten insofern, dass der Schuldner an alle Gemeinschaftsgläubiger nur gemeinsam leisten kann.

Wenn der Schuldner nur einen Kreditor befriedigt, erlischt die Forderung nicht. Trotzdem erbringt der Debitor seine Leistungen nur einmalig und das Innenverhältnis ist für den Schuldner nicht relevant. Es gibt drei Forderungszuständigkeiten der Gläubigergemeinschaften. Zum einen bei Gesamthandsgemeinschaften, bei Bruchteilsgemeinschaften und zum Letzten bei im natürlichen Sinne unteilbaren Leistungen.

Gläubiger und Schuldner

Gläubiger – Kredit direkt online erhalten bei MAXDAStellt ein Kreditinstitut, ein privater Geldgeber oder eine Bank einen Kredit oder ein Darlehen zur Verfügung, so wird der Kreditgeber als Gläubiger bezeichnet, der Kreditnehmer wird hingegen zum Schuldner. Der Debitor verpflichtet sich, in einem vereinbarten und festgelegten Rahmen den Kredit oder das Darlehen zu tilgen, oder zurückzuzahlen. Der Gläubiger hat dem Schuldner gegenüber einen schuldrechtlichen Anspruch, der es ihm erlaubt, zusätzlich zur geliehenen Summe Zinsen zu fordern.

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, macht der Gläubiger seine Forderungen anhand von außergerichtlichen Mahnungen geltend. Dazu schickt der Gläubiger dem Schuldner ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Zahlung.

Um Verzugszinsen und weitere hohe Kosten zu vermeiden, sollten Schuldner sich mit den Gläubigern spätestens nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, in Verbindung setzen, um eine Stundung der Restsumme oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wer als Schuldner auf das Mahnschreiben nicht reagiert, muss mit einem Mahnverfahren rechnen. Dieser Mahnverfahren wird vom zuständigen Amtsgericht erlassen.

Widerspruch

Nach der Zustellung haben Schuldner zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die geforderte Zahlung teilweise oder ganz unbegründet ist. Erfolgt seitens des Schuldners kein Widerspruch und keine weitere Zahlung, beantragt der Gläubiger beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid, der es ihm erlaubt, die geltend gemachten Forderungen mittels Gerichtsvollzieher oder durch Lohn- und Gehaltspfändung einzufordern. Ohne fristgemäßen Einspruch wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Solche titulierten Forderungen verjähren nach 30 Jahren und legen fest, dass dem Gläubiger ein Anspruch zusteht.

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Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung, sind die häufigsten Maßnahmen Sachpfändungen, eidesstattliche Versicherung mit Vermögensauskunft und die Forderungspfändung (Lohn, Gehalt, Bankguthaben, Sozialleistungen). Besonders häufig bedienen sich Gläubiger bei Forderungseintreibungen Inkassounternehmen. Solche Inkassounternehmen sind meist private Unternehmen, deren Aufgabe es ist, Forderungen des Gläubigers auf verschiedenste Art einzutreiben.

Ohne eine gründliche Prüfung der geltend gemachten Forderungen sollten Schuldner keine vorformulierten Vereinbarungen oder gar Schuldeingeständnisse eines Inkassodienstes unterschreiben.

Gläubiger – risikofreie Kredite beantragen bei MAXDAWelches Risiko trägt der Gläubiger?

Entsteht ein Schuldverhältnis, so ist der Gläubiger derjenige, der ein Risiko eingeht. Denn er weiß nicht, ob und in welcher Form der Schuldner in der Lage ist, regelmäßige Rückzahlungen zu erbringen. Ein verringertes Risiko besteht bei einer vorherigen gründlichen Prüfung der Bonität und einer Einschätzung der Kreditwürdigkeit.

Gläubiger – risikofreie Kredite online beantragen bei MAXDASchuldverhältnisse können sowohl durch Darlehen oder Kredite als auch durch andere Rechtsbeziehungen wie einem Kaufvertrag entstehen. Dabei muss nicht immer nur ein Gläubiger beteiligt sein.

Ein Schuldner kann auch mehrere Gläubiger haben. Jedoch wird bei einer Zwangsvollstreckung nur derjenige als Gläubiger bezeichnet, der den Titel vollstreckt. Sind mehrere Gläubiger vertreten, wird vom Schuldner ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Die Gläubiger bilden in einem Insolvenzverfahren eine Gemeinschaft, die in Gläubigerversammlungen ihre Interessen einheitlich vertritt und sämtliche Forderungen gegenüber dem Schuldner erhebt.

Löschung der Schuldverhältnisse

Durch die Erfüllung des Vertrages kann ein Schuldverhältnis enden. In diesem Fall erlischt es. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, die zu einer Endung des Schuldverhältnisses führen.

Gläubiger – Kredite ohne Schufa beantragen bei MAXDANimmt der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an (Annahme an Erfüllung statt), so erlischt au?h hier das Schuldverhältnis. Von der Leistung an Erfüllung statt ist die Leistung erfüllungshalber zu unterscheiden. Denn die ursprüngliche Verbindlichkeit bleibt hier bestehen und wird so lange gestundet, bis der Gläubiger aus den neuen Verbindlichkeiten das bekommt, was ihm rechtlich zusteht. Leistung erfüllungshalber bedeutet demnach, dass ein Schuldner neben der Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger eine weitere Verbindlichkeit eingeht.

Des Weiteren kann es auch durch Aufrechnung zum Erlöschen eines Schuldverhältnisses kommen. Sind die Leistungen der Parteien dem Gegenstand nach gleichartig, besteht die Möglichkeit Forderungen gegeneinander aufzurechnen.

 

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