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Großkredit

Von der Definition und den Vorschriften bis zum Großkredit für Verbraucher - MAXDA informiert!

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Allgemeines zum Großkredit

Großkredit von MAXDA erklärt

Unter einem Großkredit versteht man ein Darlehen, das in Relation zum haftenden Eigenkapital eines Kreditinstituts die Grenze von zehn Prozent erreicht oder übersteigt. Für derartige Großkredite existieren bestimmte gesetzliche Regelungen und Meldepflichten – etwa bei der Bundesbank, die dem Schutz von Gläubigern und Anteilseignern der Institute dienen. Darüber hinaus wird der Ausdruck Großkredit auch für Darlehen an Verbraucher verwendet, die eine bestimmte Höhe überschreiten.

Definition und Vorschriften zu Großkrediten

Definition und Vorschriften zu GroßkreditenEin Großkredit bezeichnet ein Darlehen, das von einer Bank, die unter die Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) fällt, ausgereicht wird und dessen Summe mindestens zehn Prozent des Haftungskapitals des Instituts beträgt. Dabei kann es sich bei dem Großkredit sowohl um ein einziges Darlehen als auch um mehrere verschiedene Kredite an einen Kreditnehmer handeln. Großkredite werden besonders oft zur Finanzierung von besonders teuren Investitionsvorhaben aufgenommen, wie zum Beispiel die Einführung neuer Fertigungstechnologien oder die Erweiterung der Geschäftstätigkeit. Für den Begriff des Kreditnehmers gilt dabei die Definition des KWG. Demnach bilden auch Darlehensnehmer, die zwar juristisch und/oder wirtschaftlich voneinander unabhängig sind, eine Kreditnehmereinheit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere wenn es zwischen Kreditnehmern Beziehungen gibt, die von einem beherrschenden Einfluss im konzernrechtlichen Sinne oder persönlichen Verflechtungen geprägt sind, liegt eine Kreditnehmereinheit vor. Die Darlehen, die eine Bank an eine solche Kreditnehmereinheit ausreicht, werden addiert und genauso behandelt wie Kredite an einen einzigen Kunden. Großkredite sind bei der Evidenzzentrale der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Noch strengere Regelungen gelten für einen Großkredit, der die Grenze von 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank übersteigt. Ein Darlehen in dieser Höhe darf nur vergeben werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diesem Kredit zugestimmt hat. Dieses Limit wird auch als Großkrediteinzelobergrenze bezeichnet. Allerdings wird hier zwischen Nichthandelsbuchinstituten und Handelsbuchinstituten unterschieden. Nichthandelsbuchinstitute sind Kreditinstitute, deren Handelsbuchvolumen gemessen an der Gesamtsumme aller bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte bestimmte Summen nicht erreicht. Bei Nichthandelsbuchinstituten gilt für Großkredite zusätzlich eine Obergrenze von maximal 150 Millionen Euro. Grundsätzlich werden bei der Prüfung, ob die Grenzen für Großkredite erreicht werden oder nicht, Kreditinstitute und ihre Tochtergesellschaften als Einheit angesehen. Die gesetzlichen Vorschriften des KWG über die Vergabe von Großkrediten gelten nicht nur gegenüber Privat- und Firmenkunden, sondern genauso für Kredite, die im Interbankenhandel unter Kreditinstituten selbst vergeben werden. Die Finanzkrise hat indirekt zu einigen Neuregelungen im Bereich der Großkredite geführt, unter anderem auch zur Änderung der Anrechenbarkeit von Krediten an andere Banken, für die früher bestimmte Vergünstigungen galten. Während bei konventionellen Krediten der nominale Darlehensbetrag anzurechnen ist, sind bei Derivaten Geschäften lediglich die Kreditäquivalenzbeträge heranzuziehen. Damit der Zahlungsverkehr und der Wertpapierhandel nicht durch die Vorschriften über Großkredite erschwert werden, erfassen diese nicht Geschäfte, die in diesem Rahmen innerhalb von maximal zwei aufeinander folgenden Geschäftstagen abgewickelt werden. Alle diese Regelungen werden auch unter dem Oberbegriff Großkreditregime zusammengefasst.

Zweck des Großkreditregimes

Die relativ strengen Regelungen des Großkreditregimes dienen vor allem dem Zweck, Konzentrationsrisiken zu vermeiden, die sich leicht aus der Vergabe von zu hohen Krediten an einen Kunden ergeben können. Dies gilt sowohl für Firmen- und Privatkunden als auch für Darlehen an andere Kreditinstitute im Interbankenhandel. Denn der Ausfall eines einzigen Großkredits kann ausreichen, um das Kreditinstitut in eine existenzbedrohliche Situation zu bringen. Im Interbankenhandel droht sogar ein Dominoeffekt, wenn ein Großkredit vom Kreditnehmer selbst an eine andere Bank weiter gereicht wurde. Die gesetzlichen Regelungen zu Großkrediten stellen dementsprechend einen Schutz des deutschen Bankensystems dar und tragen dazu bei, dass es relativ selten zu Insolvenzen von Kreditinstituten kommt. Für Kunden bedeutet das Großkreditregime, dass sie in vielen Fällen sehr kostspielige Investitionsvorhaben nicht mit einer einzigen Bank realisieren können, sondern auf verschiedene Kredite von verschiedenen voneinander unabhängigen Instituten zurückgreifen müssen. Sie müssen mehrere, voneinander unabhängige Kreditinstitute finden, die bereit sind, ihnen Darlehen zu gewähren. Dies hat letztendlich auch den Vorteil, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden sowie die finanzielle Tragfähigkeit von Unternehmenskonzepten und einzelnen Projekten von mehreren Banken genau geprüft werden. Auf diese Weise wird wirksam verhindert, dass Großkredite durch Täuschungen oder absichtliche Falschdarstellungen erschlichen werden können. Wenn mehrere Banken sich zusammenschließen, um einen Großkredit zu vergeben, spricht man auch von einem Konsortialdarlehen. Für Sparkassen und Volksbanken ist die Grenze des Großkredits besonders schnell erreicht, weil sie in aller Regel nur eine relativ kleine Bilanzsumme besitzen. Deswegen suchen sich große Konzerne für Investitionsvorhaben, die Darlehen von mehreren Millionen Euro erforderlich machen, bevorzugt deutsche und internationale Privatbanken mit entsprechend großen Bilanzsummen als Finanzierungspartner.

Großkredite an Verbraucher

Großkredite an Verbraucher

Oftmals werden auch Konsumentenkredite, die über eine Darlehenssumme von 50.000 Euro oder mehr ausgereicht werden, als Großkredit bezeichnet. Dabei handelt es sich um keine fest definierte Grenze, so dass manche Institute auch bei höheren oder niedrigeren Kreditsummen von einem Großkredit sprechen. Nur Kreditnehmer, die über eine hervorragende Bonität verfügen, erhalten solche Kredite. Denn Verbraucherkredite werden ohne Besicherung ausgereicht, so dass das Institut sich hinsichtlich der Rückzahlung des Darlehens nur auf die Bonität des Kunden verlassen kann. Diese wird wie bei jedem Verbraucherkredit einer gründlichen Prüfung unterzogen, bevor es zur Ermittlung einer theoretischen Obergrenze eines Kredits und zur Bewilligung des Darlehens kommt. Zu diesem Zweck muss der Kunde umfangreiche Fragen zu seinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen beantworten. Insbesondere muss er Auskünfte über die Dauer seines aktuellen Arbeitsverhältnisses, die Höhe seiner Einkünfte, Höhe der Eigenmittel, seine regelmäßig wiederkehrenden monatlichen Belastungen sowie zu seinen Familienverhältnissen und Unterhaltsverpflichtungen machen. Diese Angaben müssen darüber hinaus durch verschiedene Unterlagen, wie zum Beispiel Einkommensteuerbescheide, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge, belegt werden. Das Institut errechnet aus diesen Informationen, ob der Kunde aller Wahrscheinlichkeit nach voraussichtlich in der Lage sein wird, das beantragte Darlehen vertragsgemäß zurückzuzahlen. Nur wenn dies der Fall ist, erfolgt die Bewilligung und Auszahlung des Großkredits. Ein Verbraucherkredit wird immer zur freien Verwendung des Kunden ausgezahlt, dies gilt auch für einen Großkredit. Von der Bonität des Kreditnehmers ist nicht nur die Bewilligung des Großkredits an sich abhängig, sondern auch die Höhe der zu zahlenden Zinsen. Grundsätzlich gilt, dass die Zinsen umso niedriger sind, je besser die Kreditwürdigkeit des Kunden eingestuft wird. Für Kunden sind Verbraucherkredite mit langen Laufzeiten in Phasen niedriger Marktzinsen besonders attraktiv, weil der Zinssatz auch bei Laufzeiten von vielen Jahren feststeht.

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