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Höchstzinssatz

Worum es sich beim Höchstzinssatz handelt, wovon er bestimmt wird und welche Formen von Zinsen es gibt - erklärt von MAXDA!

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Höchstzinssatz - Was ist das?

Höchstzinssatz - MAXDA erklärt

Der Höchstzinssatz definiert den Höchstsatz für den vertraglich vorab festgelegten Zinssatz, mit dem beide Vertragspartner im Finanz- und Kreditwesen höchstens rechnen können oder müssen. Dadurch ähnelt der Höchstzinssatz beim Kredit- und Finanzwesen in Grundzügen dem sogenannten Höchstzinssatz im Versicherungsbereich. Der Höchstzinssatz kann auch als Zinsobergrenze oder Cap bezeichnet werden. Die Vereinbarung einer solchen Obergrenze für einen Zinssatz ist sinnvoll, wenn es sich um ein Darlehen mit variablem Zinssatze handelt. Während eine Zinsobergrenze den Kreditnehmer schützt, wird die Zinsuntergrenze zur Absicherung von Banken genutzt.

So kann es sich beim Höchstzinssatz, je nach festgelegter Höhe des maximal möglichen Zinssatzes, sowohl um eine positive als auch um eine negative Belastung für beide Vertragspartner handeln. Hier kommt es in erster Linie darauf an, wer ein Guthaben - etwa in Form eines Kredites oder auch in Form von Spareinlagen - wahrnimmt oder anlegt.

Allerdings hat der Gesetzgeber den zulässigen Höchstzinssatz bei Kreditgeschäften frei und damit auch flexibler angelegt. Denn den Höchstsatz des Zinses bestimmen in erster Linie die Nachfrage und die aktuelle Lage der Marktwirtschaft. Je höher die Nachfrage nach Krediten ist, umso höher kann und werden oftmals auch die Zinsen sein, die für einen Kredit oder ein Darlehen entrichtet werden müssen.

Leitzins und Höchstrechnungszinssatz

Vor allem aber wird der Leitzins und damit auch der Höchstzinssatz von der Europäischen Zentralbank (EZB) beeinflusst. Ist der Leitzins niedrig, werden geringe Zinsen auf Spareinlagen gezahlt, aber auch niedrige Zinsen auf Kredite berechnet. Ab 2008 sanken die Zinsen sowohl auf Spareinlagen als auch auf Hypothekenzinsen. Seit 2016 ist jedoch wieder ein leichter Aufwärts-Trend zusehen.

Nicht zu verwechseln ist der Leitzins mit dem Basiszinssatz, dessen Berechnung ebenfalls Aufgabe der EZB ist. Der Basiszinssatz wird zur Bewertung von Kapitaldienstleistungen genutzt.

Für den Höchstrechnungszinssatz hingegen sind die durchschnittlich erzielten Erträge (Rendite) aus Staatsanleihen die Grundlage zur Berechnung. Ein erster Vorschlag für diesen Zinssatz wird unter anderem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgelegt und schließlich vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt. Der Wert wird in Prozent festgelegt und bezieht sich dabei auf die durchschnittliche Rendite der Staatsanleihen mit 10-jähriger Laufzeit. Dieser Zinssatz ist relevant zur sogenannten Deckungsrückstellung von Lebensversicherungen und ähnlichen Verträgen. Die Deckungsrückstellung ist ein Begriff aus der Bilanzierung und beschreibt den Wert, den der Versicherer dem Versicherten schuldet (vereinfacht). Die Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV) regelt in § 2 den Höchstzinssatz für Versicherungsverträge.

Der Höchstrechnungszinssatz oder Rechnungszins sowie der Garantiezins werden häufig in Verbindung mit dem Höchstzinssatz genannt, meinen jedoch etwas Unterschiedliches.

Vorkommen des Höchstzinssatzes

Vorkommen des HöchstzinssatzesNeben der aktuellen Marktlage ist für den Höchstzinssatz auch die genaue Definition stark vom gesamten Kreditkontext abhängig. Denn so wie sich Kreditgeber, Kreditarten und auch Kreditnehmer unterscheiden, kommen einzelne Kreditangebote nicht selten ebenso variabel daher. Das macht sich auch am Kreditzins und dessen Höchstzinssatz bemerkbar. Denn wie es Verträge gibt, bei denen der Zins stets mit der Höhe der sinkenden Restschuld sinkt, gibt es auch Kredite, bei denen der Zinssatz gestaffelt oder für eine vereinbarte Zeit festgesetzt wurde.

Letztere beiden Verfahren kommen häufiger bei der Kreditvergabe vor als beispielsweise bei Spareinlagen. Hier könnten sich diese nämlich durchaus nachteilig auf den Sparenden auswirken. Deshalb bedient man sich bei Spareinlagen bevorzugt ansteigenden und variablen Zinssätzen, die etwa jährlich um eine vorab festgelegte Zinshöhe ansteigen.

Der Höchstzinssatz betitelt im Sparvertrag in diesem Fall dann den höchsten Zinssatz, den ein Anleger auf sein gespartes Guthaben gutgeschrieben bekommt. Langjährige Sparverträge können allerdings oft ebenso nach einigen Jahren Laufzeit angepasst werden wie Darlehen und Kredite, die über einen längeren Zeitraum hinweg abgezahlt werden. Ein recht gutes Beispiel sind Entleihen im Immobilienbereich.

Die Vorteile eines Höchstzinssatzes überwiegen im Kreditbereich jedoch auf den Kreditnehmer bezogen die Nachteile. Denn durch den im Darlehensvertrag festgelegten Höchstzinssatz weiß der Kreditnehmer zu jeder Zeit, mit welchem Höchstsatz der Zinsen er rechnen kann und muss.

Zinssatz, Normalzins und Realzins

Zinssatz, Normalzins und RealzinsAber was genau ist ein Zins und wie genau berechnet sich der Zinssatz und der Höchstzinssatz aus diesem? Der Begriff Zins leitet sich vom lateinischen Wort Census ab, was wortwörtlich übersetzt in etwa Schätzung des Vermögens heißt. Im Kredit- und Finanzwesen versteht man unter dem Zins das Entgelt, welches der Kreditnehmer (Schuldner) dem Kreditgeber (Gläubiger) für das Kapital zahlt, welches ihm dieser geliehen hat.

Ähnlich sieht es bei Spareinlagen aus, bei denen natürlich der Anleger und Sparende monatlich Zinsen auf sein angelegtes Kapital erhält. Der Zinssatz entscheidet hingegen über die Höhe des Entgeltes, welches in kontinuierlichen Zeiträumen, im Kreditwesen stets gemeinsam mit der Rückzahlungsrate, entrichtet wird. Der Kreditzins errechnet dadurch anhand seiner Höhe und der vorliegenden Restschuld, die Höhe der monatlichen Entleihungskosten.

Allerdings ist der Zinssatz in vielen Kreditformen variabel, da er sich ebenfalls an der Höhe der Restschuld orientiert. Manchmal geschieht dies jährlich, manchmal aber auch monatlich - und bei wieder anderen Kreditarten wird der Zinssatz für eine vertraglich vereinbarte Zeit festgesetzt. Der Kreditnehmer kann hier unter Umständen profitieren, wenn sich die übergreifenden Zinssätze aufgrund der wankelmütigen Finanzlage der Marktwirtschaft erhöhen.

Der Nachteil ist aber der, dass sich der Zinssatz auch dann nicht anpasst, wenn die übergreifend üblichen Zinssätze sinken. Aber auch Zins ist nicht gleich Zins. Beispielsweise spricht man beim Kreditwesen häufig nicht nur vom Zins, vom Zinssatz und vom Höchstzinssatz, sondern auch vom Sollzins, vom Habenzins, vom Nominalzins, vom Realzins und vom Effektivzins.

Der Sollzins ist der Zins, den der Schuldner über den Zeitraum der Entleihe und Rückzahlung für die Bereitstellung des Geldes an den Gläubiger zahlen muss. Vom Habenzins spricht man hingegen, wenn man als Gläubiger Zinsen von einem Schuldner oder als Sparender von seiner Bank erhält. Hier wird jedoch noch detaillierter unterschieden:

Der Nominalzins bezeichnet beispielsweise immer den Zins, der den vereinbarten oder bezahlten Zinssatz eines Kredits darstellt. Der Realzins ist der Zinssatz, der - nachdem die Inflationsrate vom Normalzins abgezogen wurde - tatsächlich übrigbleibt. Dadurch kann der Realzins durchaus negativ sein, wenn die Inflationsrate höher als der Nominalzinssatz ist. Der Effektivzins ist hingegen der Zinssatz, der sich aus dem Nominalzins und etwaigen anderen Faktoren der Preis- und Kostenbestimmung zusammensetzt.

Da der Zinsprozentsatz stets die eigentliche Höhe des Zinses bestimmt, anhand der das monatliche oder jährliche Zinsentgelt entrichtet oder ausgezahlt wird, reiht sich der Höchstzinssatz also hier ein. Er richtet sich an den Normalzins, bestimmt gleichzeitig aber auch deren maximal zulässige Höhe.

Warum gibt es einen Höchstzinssatz?

Warum gibt es einen Höchstzinssatz?

Der Höchstzinssatz wurde vom deutschen Gesetzgeber und auf internationaler Ebene im Jahre 1983 eingeführt, um beide Vertragspartner vor zu stark ansteigenden Zinsentwicklungen zu schützen. Allerdings bezieht diese gesetzliche Änderung das Kreditwesen nicht mit ein.

Im BGB hat der Gesetzgeber keine maximale Zinshöhe festgelegt, sondern erlaubt Finanz- und Geldinstituten eine sehr freie und flexible Gestaltung der Zinshöhen, sodass diese die anfallenden Zinsen optimal an die Marktwirtschaft, die Nachfrage, aber auch an andere Faktoren wie ein erhöhtes Risiko anpassen können. Der Höchstzinssatz, den man also aus dem Kreditwesen kennt, ist mehr oder weniger eine Zugabe und Absicherung, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer freiwillig zugesteht.

Aber wie bereits angedeutet, muss das nicht immer und in jedem Kontext ausschließlich von vorteilhafter Natur sein. Deshalb ist es ungemein wichtig, mehrere Kreditangebote zu prüfen, bevor man sich für eines entscheidet. Vor allem auch deshalb, weil sich Darlehensart und Kreditanbieter bei Weiten nicht nur in puncto Höchstsatz gravierend voneinander unterscheiden können.

Nicht selten findet man durch eine ausgiebige Suche oder Beratung beim Kreditinstitut eine Entleihe, die bis ins kleinste Detail zu den eigenen Vorstellungen, zur Lebenslage und Finanzsituation passt.

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