Begriffserklärung "Konkurs"
Der Begriff Konkurs ist eine ältere Bezeichnung für den Begriff der Insolvenz und wird heute eher umgangssprachlich gebraucht. Insolvenz hat seinen Ursprung im Lateinischen und stammt von dem Wort insolvens bzw. solvere (zahlen) ab. Es bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, der Zahlungsverpflichtung gegenüber einem Gläubiger nach zu kommen.
Hauptkennzeichen für die Insolvenz sind eine drohende Zahlungsunfähigkeit, eine sehr wahrscheinliche und kurz bevorstehende Zahlungsunfähigkeit, sowie eine Überschuldung des Schuldners.
Wann gilt man als insolvent?
Ein Schuldner gilt in dem Moment als insolvent, in dem nicht mehr genügend Einkommen oder auch Kapital zur Verfügung steht, um die aus den Verträgen resultierenden Schulden und somit die Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.
Bei einem Unternehmen tritt die Insolvenz ein, wenn man den Geschäftsbetrieb aus finanzieller Sicht nicht mehr dauerhaft aufrecht erhalten kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Betriebserlöse nicht hoch genug sind, um die laufenden Kosten zu decken und den Verpflichtungen nach zu kommen.
Allerdings kann auch eine Privatperson von der Insolvenz betroffen sein. In diesem Falle sind die Belastungen auf Dauer gesehen deutlich höher als das zur Verfügung stehende monatliche Einkommen. Diese Situation wird Privatinsolvenz genannt.
Abwehrmöglichkeiten einer Insolvenz
Der bevorstehende Konkurs kann auf verschiedene Arten abgewendet werden. Die sinnvollste und einfachste dieser Möglichkeiten besteht darin, mit dem jeweiligen Gläubiger über Stundungen oder Reduzierung der Raten zu verhandeln. Es besteht darüber hinaus auch noch die Möglichkeit, mit dem Gläubiger über den Erlass von bestimmten Forderungen zu diskutieren.
Aber auch das Einbringen einer weiteren Sicherheit wie etwa einem Bürgen kann dazu dienen, die Insolvenz zumindest vorübergehend abzuwehren. Für eine Privatperson besteht darüber hinaus auch noch die Möglichkeit, einen Schuldenberater hinzu zu ziehen und mit dessen Hilfe Einsparungspotenziale in der eigenen Lebensführung aber auch bei versteckten Kosten, etwa bei Versicherungspolicen zu entdecken, so dass die monatliche Belastung in diesen Bereichen abnimmt.
Für Unternehmen kann ein Schuldenbereinigungsplan hilfreich sein. Mit dessen Einsatz kann man beispielweise eine Spezialisierung der Firma anstreben und somit die Einnahmen eventuell erhöhen. Für die Privatinsolvenz bietet es sich an, über den Verkauf von Wertgegenständen und nicht notwendigen Konsumgütern oder Luxusartikeln nachzudenken.
Wenn diese Maßnahmen alle in Betracht gezogen worden sind und keine Besserung herbeigeführt haben, kann eventuell ein Insolvenzverfahren angestrebt werden. Dieses Verfahren kann sowohl einen gerichtlichen, als auch außergerichtlichen Ausgang haben. Allerdings muss hier das noch vorhandene Vermögen/ Kapital, die sogenannte Insolvenzmasse, noch in so ausreichender Höhe vorhanden sein, dass zumindest ein Teil der Schulden bei den Gläubigern beglichen werden und die Gebühren und Auslagen des Insolvenzverwalters gedeckt werden können.
Bei Unternehmen und Selbständigen ist darüber hinaus noch das Handelsgesetzbuch zu beachten, welches genauere Vorgaben zum Thema Insolvenz des beschriebenen Kreises beinhaltet.
Der Begriff Konkurs im Rechtswesen
Während in Deutschland seit Ende der 1990er Jahre der Begriff Insolvenz verwendet wird, so wird in der Schweiz und in Österreich auch heute noch von Konkurs gesprochen. Konkurs stammt ebenfalls wie Insolvenz aus dem Lateinischen. Hier ist der Wortstamm concursus, was übersetzt Zusammenlauf bedeutet. Dieser Begriff bezeichnet die Gläubigerversammlung vor Gericht, wenn dieses die Teilung des Vermögens des Schuldners vornimmt.
In Deutschland wurde der Konkurs bis 1999 in einem Konkursverfahren nach der Konkursordnung, einer Rechtsvorschrift aus dem 19. Jahrhundert abgewickelt. Ein anderes Verfahren, war das sogenannte Vergleichsverfahren. Diese unterlag den Bestimmungen der Vergleichsordnung aus dem Jahre 1935.
Andere Begriffe für die Insolvenz sind neben dem Konkurs auch die Pleite oder der Bankrott, die beide sehr negativ behaftet sind und der Bankrott darüber hinaus in Deutschland auch noch die Tatbestandsvoraussetzungen einer Straftat erfüllt. Wie eine Insolvenz durchgeführt wird, ist in jedem Land anders und unterliegt unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften.
Rechtslage zum Konkurs
Das Konkurs- bzw. Insolvenzrecht hat in Deutschland eine lange und wechselhafte Geschichte. Seit dem Jahre 1999 gibt es in Deutschland zwei Verfahrensarten. Diese sind die Regelinsolvenz und die Privatinsolvenz.Um in die Regelinsolvenz zu kommen, müssen insgesamt drei Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen beinhalten eine vorliegende selbständige Tätigkeit, einen Gläubigerstamm von mehr als 19 Gläubigern sowie bestehende Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, also Löhne und Gehälter sowie Sozialversicherungsbeiträge von Angestellten. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird nicht die Regelinsolvenz sondern die Verbraucherinsolvenz nach gescheiterten Verhandlungen über eine Einigung mit den Gläubigern eingeleitet.
Für die Einigung wird ein Zeitraum von sechs Monaten eingeräumt. Bei diesem Verfahren besteht die Möglichkeit, nach sechs Jahren eine Restschuldbefreiung zu erhalten. Im Gegensatz zu der Regelinsolvenz, kann die Privatinsolvenz immer dann angestrebt werden, wenn eine Überschuldung droht oder eine Zahlungsunfähigkeit eingesetzt hat.
Das Insolvenzverfahren (alt: Konkursverfahren) wird durch die Insolvenzordnung geregelt. Darin werden unter anderem im ersten Teil allgemeine Vorschriften wie die Ziele des Insolvenzverfahrens und im zweiten Teil die Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgelegt. Insgesamt besteht die Insolvenzordnung aus 13 Teilen.
Gründe für einen Konkurs bzw. Insolvenz
Es gibt unterschiedliche Gründe für eine Insolvenz. Man unterscheidet jedoch zwischen externen und internen Faktoren bzw. Ursachen. Bei den internen Faktoren berücksichtigt man alles das, was direkt auf die Handlungen der Person oder das Unternehmen zurück zu führen ist und in der Folge zur Insolvenz führen. Diese Handlungen können Fehlkalkulationen, fehlerhafte Investitionen oder auch falsche Planungen sein.
Die externen Faktoren hingegen berücksichtigen alle Einflüsse, die von außen Einfluss auf die Handlungen nehmen. Hier sind vor allem konjunkturelle und auch strukturelle Veränderungen auf dem Markt und auch Arbeitsmarkt- und Absatzmarktsituationen zu nennen. Oft sind es aber auch unvorhersehbare Ereignisse, die großen Einfluss nehmen. Diese Unterscheidung ist jedoch in der Regel nur bei Unternehmen deutlich erkennbar bzw. durchführbar.
Bei einer privaten Person ist hier eine Differenzierung kaum möglich. Die häufigsten Ursachen bei Privatpersonen sind die Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes, Verlust des Arbeitsplatzes und familiäre Probleme wie etwa eine Scheidung.
Statistiken zum Konkurs
Die hier genannten Zahlen und Daten sind den Angaben der Insolvenzgerichte entnommen. So ist festzustellen, dass es im Jahre 2011 zu knapp 160.000 Insolvenzen in Deutschland kam, so wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Etwa 80 % hiervon, das entspricht einer Zahl von 129.049 Insolvenzen, entfiel auf den Bereich der Privatinsolvenzen. Davon waren 101.063 sogenannte Verbraucherinsolvenzen. 30.099 Insolvenzen konnten dem Bereich der Unternehmensinsolvenzen zugerechnet werden.
Diese Insolvenzen teilen sich auf die unterschiedlichen Bereiche zu 12,8 % vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallationen und sonstiger Ausbau; 9,8 % Gastronomie; 9,6 % Einzelhandel (ohne Kraftfahrzeug-Handel); 6,0 % Großhandel; 5,7 % Verwaltung und Führung von Unternehmen, Unternehmensberatung; 4,6 % Sonstiger Ausbau (Ausbaugewerbe, Baunebengewerbe) auf. Hierbei handelte es sich um Forderungen in Höhe von 10 Milliarden Euro.