Servicehotline

0 62 32 / 68 63 63

Kreditentscheidung

Jetzt Wunschkredit beantragen

Grunsätzliches zur Kreditentscheidung

Im Rahmen der Kreditbearbeitung in Banken, Sparkassen und anderen kreditvergebenden Organisationen (Kreditinstituten) stellt die Kreditentscheidung einen besonders wichtigen Teilschritt für den Kreditgeber dar. Der Kreditentscheidung liegen die internen Kreditrichtlinien der jeweiligen Bank zugrunde, die Ausdruck der Ausrichtung des Instituts im Kreditgeschäft und in der Risikopolitik sind.

Außerdem müssen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassenen "Mindestanforderungen an das Risikomanagment" (MaRisk) beachtet werden. Nicht nur zum Zeitpunkt der erstmaligen Vergabe eines Kredites ist eine Kreditentscheidung notwendig. Auch bei der Veränderung von Sicherheiten, bei Überziehungen (Überschreitungen von festgelegten Kreditlinien) und bei Ausweitung eines Kreditengagements werden jeweils Kreditentscheidungen getroffen. Auch muss die Marktfolge aufgrund der BaFin beachtet werden.

Kreditentscheidung

Individuelle Bonität als Grundlage jeder Kreditentscheidung

Grundlage von Kreditentscheidungen ist eine Bonitätsprüfung, bei der zumeist anhand von Rating- und Scoringsystemen die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines bestimmten Kreditnehmers ermittelt wird. Ausgedrückt wird das individuelle Kreditrisiko durch eine Rating- oder Bonitätsklasse, in die jeder Kreditnehmer eingestuft wird. Die Rating- und Scoringsysteme helfen dem Kreditgeber dabei eine Entscheidung bezüglich der Kreditvergabe zu treffen.

Unter "Bonität" (Kreditwürdigkeit) ist einerseits die wirtschaftliche Möglichkeit eines Kreditnehmers zu verstehen, ein ihm von einem Kreditgeber gewährtes Darlehen zurückzuzahlen (Rückzahlungsfähigkeit/wirtschaftliche Kreditwürdigkeit) sowie seine Bereitschaft zur Rückzahlung (Zahlungswille/persönliche Kreditwürdigkeit). Im Rahmen der Prüfung der persönlichen Kreditwürdigkeit vor einer Kreditentscheidung wird neben der Zahlungswilligkeit auch die persönliche Zuverlässigkeit des Kreditnehmers untersucht. Die Bonität ist also eine Voraussetzung für eine Kreditvergabe.

Kriterien zur Bonitätsprüfung vor der Kreditentscheidung

Bei Privatpersonen sind vor einer Kreditentscheidung Fach- und Berufsqualifikationen bei der Bonitätsprüfung von Bedeutung. Bei Unternehmen wird die Qualifikation des Managements bewertet. Zur wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit gehört die Fähigkeit eines Darlehensnehmers, einen Kredit zurückzahlen zu können (Kapitaldienstfähigkeit), wobei die wirtschaftliche Entwicklung des Kreditnehmers in der Vergangenheit berücksichtigt und eine Prognose für die Zukunft erstellt wird. Datengrundlagen für die Einschätzung der Kapitaldienstfähigkeit sind z. B. Nachweise über das Einkommen und Bilanzen.

Wichtiger Faktor bei der Kreditentscheidung: Die Schufa-Auskunft

Wichtiger Faktor bei der Kreditentscheidung: Die Schufa-AuskunftAuch Informationen von Wirtschaftsauskunfteien fließen ein, wenn die Bonität vor einer Kreditentscheidung geprüft wird. Bei Privatkunden werden Daten der Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) und bei gewerblichen Kunden Informationen spezieller Firmenauskunfteien wie Bürgel oder Creditreform sowie Bankauskünfte verwendet. Die Auskunft bei der Schufa gibt dem Kreditgeber eine Informaiton darüber, ob genügend Sicherheit vorhanden ist, dass das geliehene Geld auch zurückgezahlt wird.

Eine Schufa-Auskunft enthält Angaben zur Einkommenssituation, zur Ordnungsgemäßheit bisheriger Kreditabwicklungen, zu Auffälligkeiten bei Kontoführung und Kreditrückzahlungen, zur Schulden- und Vermögenssituation sowie zum Güterstand.

Eingeholte Firmenauskünfte umfassen Informationen zur Rechtsform des Unternehmens und Daten aus den Jahresabschlüssen, wie z. B. Cash-Flow, Eigenkapitalausstattung, Gewinn oder Verlust und Managementqualität.

Was sind "harte" und "weiche" Negativmerkmale?

Bei den sog. "Negativmerkmalen" handelt es sich um Daten, die eine schlechte Bonität des Kreditnehmers indizieren. "Harte" Negativmerkmale sind mit der Qualität eines Gerichtsurteiles nachweisbare Fakten. Zu ihnen gehört beispielsweise ein eröffnetes Insolvenzverfahren, eine abgegebene eidesstattliche Versicherung oder Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. "Weiche" Negativmerkmale, wie z. B. eine Klageerhebung oder ein beantragter Mahnbescheid haben dagegen keine abschließende Aussagekraft.

Vor einer Kreditentscheidung muss die Bonitätsprüfung zwingend abgeschlossen sein, da sich aus ihrem Ergebnis nicht nur die Entscheidung über die Gewährung des Kredites ableitet. Auch die Höhe des Kreditzinssatzes sowie Umfang und Art der zu verlangenden Sicherheiten werden durch die Resultate der Bonitätsprüfung beeinflusst. Die Bonitätsprüfung ist also eine Voraussetzung für den Kreditgeber und somit für eine Kreditvergabe unumgänglich. 

Scoring bzw. Rating fließen in Kreditentscheidung mit ein

Ergebnis der Bonitätsprüfung ist die Zuordnung des Kreditnehmers zu der individuell zutreffenden Bonitätsklasse, die sich in einem Scoring- oder Rating-Wert ausdrückt. Diese Ratingstufen geben Auskunft über die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls. Der Zuordnung zu einer Bonitätsklasse liegen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit mit anderen Kreditnehmern, aber auch demografische, branchen- und volkswirtschaftliche Daten zugrunde. Das heißt jeder Kreditnehmer hat einen Score der die Bonität angibt.

Daher kann sich der jeweilige Wert des Scores und damit die Grundlagen künftiger Kreditentscheidungen im Laufe der Zeit auch aufgrund von Umständen ändern, die außerhalb der Person des einzelnen Kreditnehmers liegen.

Scoring bzw. Rating fließen in Kreditentscheidung mit ein

Technik und Verfahren bei Kreditentscheidungen

Kreditentscheidungen im Privatkunden-Mengengeschäft erfolgen vollautomatisch. Die relevanten Daten zum Kreditwunsch des Antragstellers (z. B. gewünschte Kredithöhe, Verwendungszweck des Kredites, Bonität des Kunden, Laufzeit, Ratenhöhe und Tilgungsform) werden in elektronisch ablaufenden Prüfverfahren, in dem sich die hausinterne Kreditpolitik widerspiegelt, abgeglichen. Dieser Datenabgleich führt in den meisten Fällen zu einer sofortigen Kreditentscheidung.

Nur in Grenzfällen ("Graubereich"), die normalerweise höchstens 10 % aller Kreditanträge betreffen, wird durch qualifizierte Spezialisten eine endgültige Entscheidung getroffen. Der größte Teil der Kreditentscheidungen entfällt jedoch auf den (maschinell ermittelten) zustimmenden "Weiß"- oder ablehnenden "Schwarz"-Bereich.

Dagegen sind im Kreditgeschäft mit gewerblichen Kunden und gehobenen Privatkunden Kreditspezialisten in die Kreditentscheidung eingebunden. Zwar werden auch hier Rating- und Scoringsysteme eingesetzt, doch verfügen die Kreditspezialisten über größere Entscheidungsspielräume, die eine Berücksichtigung von "weichen Kriterien" wie die Managementqualität und besondere Umstände bei Existenzgründungen und bei Produkteinführungen ermöglichen. Im Kreditgeschäft mit Großunternehmen werden Kreditentscheidungen von besonderen, innerhalb einer Bank eingerichteten Kreditausschüssen gefällt.

Dokumentation der Kreditentscheidung und Darlehensvertag

Im Massengeschäft erfolgt eine elektronische Archivierung der automatisch getroffenen Kreditentscheidungen. Bei individuellen Kreditentscheidungen werden außer der Person des Entscheidungsträgers auch dessen Entscheidungsgründe und die dem Kreditnehmer erteilten Auflagen dokumentiert. Nach einer zustimmenden Kreditentscheidung wird ein Kreditvertrag erstellt, der ggfs. auch Bedingungen und Auflagen enthält und die vereinbarten Sicherheiten aufführt.

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BA)

Im Dezember 2005 wurden durch die BA erstmals MaRisk-Verwaltungsanweisungen herausgegeben, die eine Konkretisierung des § 25a Kreditwesengesetz (KWG) darstellen. MaRisk-Regelungen setzen die seit dem 1. Januar 2007 in der Europäischen Union geltenden, das Eigenkapital von Banken betreffenden Vorschriften des "Basel II"-Abkommens in deutsches Recht um.

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BA)

Die MaRisk sind allen in Kreditinstituten zu treffenden Kreditentscheidungen zugrunde zu legen. Der allgemeine Teil der MaRisk enthält Vorgaben zu den Prinzipien, die im Risikomanagement der Banken zu beachten sind. Der besondere Teil stellt detailliertere Regeln zur Managementorganisation und zur Behandlung von Risiken wie z. B. der Kreditausfallrisiken auf.

zurück