Allgemeines zur Kreditfähigkeit
Die Kreditfähigkeit beschreibt die rechtliche Fähigkeit einer Person oder einer Personengruppe (Kreditnehmer), einen Kredit bei einem Kreditinstitut wie einer Bank (Kreditgeber) aufzunehmen. Somit muss der Kreditnehmer geschäftsfähig sein. In der Regel ist die Kreditfähigkeit einfach zu handhaben:
Volljährige Personen, die in eigenem wirtschaftlichem Interesse handeln, sind rein rechtlich betrachtet dazu in der Lage, einen Kredit aufzunehmen und eine Kreditvergabe kann erfolgen. Wie sich das jedoch in der Realität auswirkt, kann immer wieder unterschiedlich aussehen - je nach individueller Situation.
Die Kreditfähigkeit einer natürlichen Person
Als natürliche Personen gelten Einzelpersonen bzw. Privatpersonen, die nicht als Unternehmen, sondern mit ihrem Namen auftreten und in eigenem privatwirtschaftlichem Interesse handeln. Dementsprechend gehören beispielsweise Konsumentenkredite zu den Krediten, die an eine natürliche Person ausgestellt werden.
Die Definition im Sinne des BGB besagt, dass der Antragsteller uneingeschränkt geschäftsfähig sein muss, in erster Hinsicht also volljährig. Eine Vormundschaft darf ebenfalls nicht bestehen. Dann aber besteht eine Kreditfähigkeit und es kann grundsätzlich jeder Erwachsene mit einer ausreichenden Bonität einen Antrag auf einen Kredit stellen und gilt als kreditwürdig und somit ist der Kreditvertrag rechtswirksam. Über die Bonität kann die Schufa eine Auskunft geben.
Die Kreditfähigkeit wird somit auch als Kreditwürdigkeit bezeichnet. Die Kreditwürdigkeit wird in einigen Fällen auch als Bonität bezeichnet. Die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit wird bei der Schufa in Form von einem Score festgehalten. Die Schufa beachtet hier auch nur geschäftsfähige Personen, die bereits eine Zahlungshistorie haben.
Die Geschäftsfähigkeit hängt eng mit der Rechtsfähigkeit zusammen. Die Rechtsfähigkeit besagt, dass eine Person Träger von Rechten und Pflichten ist und die Geschäftsfähigkeit ist die Umsetzung dieser.
Die Kreditfähigkeit einer juristischen Person
Die Definition von juristische Personen lautet: Juristische Personen sind Firmen, die als Kapitalgesellschaft gelten und für die wirtschaftlichen Zwecke ihrer Firma einen Kredit aufnehmen wollen. Die Prüfung auf Kreditfähigkeit bei juristischen Personen werden anders als bei einer natürlichen Person durchgeführt, sind aber zunächst genau wie diese kreditwürdig.
Je nach Form des Unternehmens, das als juristische Person einen Kredit beantragen möchte, sind die Antragsteller entweder die Firma selbst oder auch die Gesellschafter und Geschäftsführer.
Die Kreditfähigkeit einer Personengesellschaft
Als Personenhandelsgesellschaft wird im Recht ein Zusammenschluss mehrerer Personen bezeichnet, der dies zu einem bestimmten Zweck tut. Beispielsweise gilt ein Ehepaar oder auch ein unverheiratetes Paar als Personengesellschaft, wenn sie gemeinsam einen Kreditantrag stellt und somit auf Kreditfähigkeit geprüft wird.
Sie haften dann gesamtschuldnerisch für den Kredit - das bedeutet, dass beide als Individuen dazu aufgefordert werden können, den vollen Betrag zurückzuzahlen.
Fällt also der erste Antragsteller aus, kann sein Mitantragsteller dazu verpflichtet werden, die Kreditsumme alleine zu begleichen. Eine Möglichkeit, sie sich vom ersten Antragsteller zurückzuholen, gibt es nicht - es sei denn, dies wird zwischen den Mitgliedern der Personengesellschaft schriftlich geregelt.
Den Gläubiger allerdings interessieren solche Regelungen nicht, er wird sich die Kreditsumme nötigenfalls von einem Mitglied alleine holen und darf diese rein rechtlich auch auf diese Weise eintreiben.
Was bedeutet Kreditfähigkeit?
Unter der Kreditfähigkeit versteht man zunächst nur die Fähigkeit des Antragstellers bzw. Kreditnehmers, unter rein rechtlicher Betrachtung einen Kredit aufzunehmen. Die Bank als Kreditgeber geht allerdings bei volljährigen Personen davon aus, dass die Kreditfähigkeit gewährleistet ist und macht hier keine gesonderte Prüfung. Minderjährige Antragsteller werden sofort abgewiesen, das passiert auch dann, wenn der Antragsteller unter anderweitiger Vormundschaft steht. Der Grund hierfür ist unter anderem, dass minderjährige Antragsteller nicht geschäftsfähig sind.
Vor der Unterzeichnung der notwendigen Kreditverträge wird danach auch explizit gefragt oder der Antragsteller bestätigt durch seine Unterschrift seine Kreditfähigkeit und ist dadurch selbst darauf angewiesen, diese einschätzen zu können. Sobald der Antragsteller den Vertrag unterzeichnet hat wird dieser bei Kreditvergabe rechtswirksam. Die Kreditfähigkeit bedeutet allerdings nicht, dass der Kreditvertrag auch automatisch bewilligt wird.
Sie bestätigt nur, dass die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und dass es Sinn für die Bank hat, den Antrag überhaupt zu prüfen. Ein internes Entscheidungskriterium ist sie nicht, sie ist eine Grundvoraussetzung.
Kann die Kreditfähigkeit umgangen werden?
Die Kreditfähigkeit ist ein Ausschlusskriterium für Antragsteller, die nicht für den Kredit in Frage kommen. Sie kann auch nicht umgangen werden - wenn der Antragsteller rechtlich nicht kreditwürdig ist, dann bleibt es dabei und erfolgt keine Kreditvergabe.
Allerdings könnte er eine andere Person bitten, den Kredit aufzunehmen. Die Person wäre dann eine Art Vertreter für die nicht kreditwürdige Person. Dann müssen beide untereinander regeln, wie sich die Rückzahlung gestalten kann, denn die Kreditfähigkeit wirkt sich auch auf Privatkredite aus. Ein Erwachsener dürfte beispielsweise einem Minderjährigen auch in privatem Rahmen keinen Kredit auszahlen. Eltern und ihre Kinder oder auch andere Verwandte tun es jedoch manchmal trotzdem, da sie sich sicher sein können, dass ihre Regelung funktionieren wird. Rein rechtlich betrachtet sind es aber nach wie vor die Eltern, die den Kredit aufnehmen - was sie damit machen, ist ihnen überlassen.
Wenn die Person nicht zahlen kann, für die er eigentlich gedacht war, sind dennoch sie als kreditwürdiger Antragsteller dafür verantwortlich, die laufenden Raten zu begleichen. Dies sollten sie bedenken, wenn sie für eine kreditunwürdige Person in ihrem Namen einen Kredit aufnehmen.