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Kreditkündigung

Viele private Kreditnehmer erfüllt der Gedanke an eine Kreditkündigung mit Zurückhaltung, da sie sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zum bisherigen Kreditgeber (z.B. Bank) glauben. Tatsächlich ist dies eine nicht atypische Verfahrensweise, einen Kredit vorzeitig zu beenden.

Diese vorzeitige Beendigung steht wie bei fast allen Vertragstypen beiden Beteiligten zur Verfügung, wobei die Kreditkündigung aus unterschiedlichen Gründen erfolgt. Sie ist in ihrer Gestaltung davon abhängig, welche Vertragspartei kündigt und um welche Art von Kredit es sich handelt.

Kreditkündigung

Kreditkündigung eines Verbraucherkredits durch den Darlehensnehmer

Generell gilt, dass ein Verbraucher bzw. Kunde durch eine Kreditkündigung verpflichtet ist, die noch offene Restsumme binnen vierzehn Tagen nach Wirksamwerden an den Kreditgeber wie z.B. eine Bank zurückzuführen. Gelingt ihm dies nicht, so verliert die Kündigung rückwirkend wieder ihre Wirksamkeit. Neben dieser Grundbedingung sind verschiedene Kündigungsfristen vorgesehen und auch mögliche Entschädigungen des Kreditgebers bzw. der Bank durch die vorzeitige Kreditkündigung.

Bei einem Verbraucherdarlehen in Form eines Ratenkredits mit einer Festzinsvereinbarung kann ein Kreditnehmer aufgrund einer EU-Richtlinie inzwischen jederzeit den Kredit bei der Bank kündigen. Dies ist eine Kündigungserleichterung, die für Darlehen seit dem 11. Juni 2011 gilt. Wurde das Darlehen zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen, ist die Kreditkündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist verbunden.

Zum Beispiel kann ein Kredit im Falles eines festen Zinssatzes, der nur für eine gewisse Zeit vereinbart war, unter Bachtung der Kündigungsfrist von einem Monat, zu dem Tag kündigen an dem die Zinsbindung abläuft. Dies wird im BGB unter dem § 489 Abs. 1 Nr. 1 festgehalten. Laut § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist es auch möglich ein Darlehen bei einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut ohne Angabe eines Grundes zu kündigen, wenn dieses bereits über 10 Jahre läuft. Bei einem veränderlichen Zinssatz kann der Kreditnehmer nach § 489 Abs. 2 BGB den Kreditvertrag unter Beachtung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditkündigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei KreditkündigungHinzu kommt, dass bei der vorzeitigen Beendigung eine Vorfälligkeitsentschädigung durch das Kreditinstitut verlangt werden kann. Dies hängt davon ab, welche Vereinbarungen Kreditgeber und Kreditnehmer getroffen haben.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungszahlung. Kreditgeber können bei Abschluss des Kreditvertrages bereits darauf verzichten. Erfolgt keine derartige Vereinbarung, darf mit der Kreditkündigung eine Entschädigungszahlung mit einem Prozentsatz von höchstens 1,0% bei einer Restvertragsdauer über einem Jahr und von 0,5% bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr beansprucht werden. Berechnungsgrundlage ist der noch bestehende Restbetrag. Diese gesetzliche Begrenzung gilt allerdings nicht für Immobiliendarlehen.

 

 

 

 

 

 

 

Kreditkündigung bei Darlehen mit variablem Zins

Erfolgt die Kreditkündigung bei einem Darlehen mit variablem Zins, sind die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und die Rückführung des Restbetrags an die Bank die wesentlichen Voraussetzungen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann ebenso wenig an wie bei Darlehen mit Festzins, für die nach Ablauf der Zinsbindung die Kreditkündigung erfolgt oder die Kreditkündigung nach zehnjähriger Laufzeit unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist.

Die Erleichterung der Kreditkündigung findet sich oft in Bauspardarlehen oder wird durch höchstrichterliche Rechtsprechung auf Sonderfälle wie den Verkauf einer Immobilie ausgedehnt. Auch die Ablehnung einer Krediterweiterung des bisherigen Darlehensgebers und daraus zu erwartende Einschränkungen bei der wirtschaftlichen Nutzung einer Immobilie geben dem Darlehensnehmer das Kündigungsrecht.

Kreditkündigung des Verbraucherkredits durch den Darlehensgeber

Die Kreditkündigung durch den Darlehensgeber unterliegt sehr viel strengeren Anforderungen als die durch den Kreditnehmer. Die ordentliche Kündigung eines Verbraucherdarlehens setzt zumeist voraus, dass die Vertragsparteien überhaupt das Recht dazu für den Kreditgeber vereinbart haben. Lediglich bei Verbraucherkrediten, die keine feste Laufzeit haben, ist eine Kündigung jederzeit möglich.

Betroffen ist von dieser Kreditkündigung zumeist ein eingeräumter Dispositionskredit mit einem Girokonto. Allerdings ist die Frist so zu setzen, dass der Kreditnehmer ausreichend Gelegenheit hat, sich um eine neue Kontoverbindung zu bemühen.

Kreditkündigung des Verbraucherkredits durch den DarlehensgeberDa es nur selten im Interesse eines Darlehensnehmers liegt, für ein vereinbarungsgemäß bedientes Darlehen eine Kreditkündigung auszusprechen, entfällt der Schwerpunkt der Kündigung durch den Darlehensgeber auf Kredite, bei denen es zu Vertragsverstößen oder Auffälligkeiten in der Person des Kreditnehmers kommt.

Der Darlehensgeber benötigt für die Kreditkündigung das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Dieser kann darin liegen, dass trotz ordnungsgemäßer Ratenzahlung dem Kreditgeber bzw. der Bank verlässliche Informationen vorliegen, wonach eine deutliche Verschlechterung der Vermögenslage des Darlehensnehmers vorliegt. Mit der Verschlechterung der Vermögenslage droht in absehbarer Zeit eine Gefährdung der Rückzahlung.

Gründe für eine Kreditkündigung

Der häufigste Grund für eine Kreditkündigung sind die Leistungsstörungen. Kann der Kreditnehmer die vereinbarte Ratenzahlung nicht mehr aufbringen und gerät er deswegen mit der Ratenzahlung in Rückstand, ist eine Kreditkündigung durch den Darlehensgeber bzw. der Bank zulässig. Dem entspricht ein unregelmäßiges Zahlungsverhalten, bei dem mehrfach die Zahlungen verspätet erfolgen (Zahlungsverzug) oder nur Teilbeträge der eigentlich vereinbarten Rate gezahlt werden. Hier scheint die Rückzahlung nicht mehr möglich und eine Kreditkündigung wir von Seiten der Bank nötig und sie kann von ihrem Kündigungsrecht gebrauch machen.

Als wichtiger Grund für eine Kreditkündigung gilt auch, wenn die zuvor gegebenen Kreditsicherheiten ihren Wert verlieren oder trotz Zusicherung gar nicht erst erbracht werden. Mit der darauf folgenden Kreditkündigung wird der noch offene Darlehensbetrag in voller Höhe und zumeist innerhalb einer kurzen Frist fällig gestellt. Sofern dieser Betrag nicht ausgeglichen werden kann, erfolgen die Inanspruchnahme von Bürgen, die Verwertung von Sicherheiten und die Titulierung der Forderung.

Kündigung des Darlehens zum Zweck der Umschuldung

Kreditnehmer, die während der Laufzeit eines Darlehens feststellen, dass die vereinbarten Konditionen nicht mehr zeitgemäß sind, nutzen die Kreditkündigung zu einer Umschuldung. Dabei wird der noch offene Restkredit erfragt und eine neue Finanzierung mit einer anderen Bank bzw. Kreditinstitut (Kreditgeber) vereinbart.

Eine Kreditkündigung durch den Darlehensnehmer, die von wirtschaftlichen Erwägungen getragen wird und die vorgesehenen Kündigungsfristen beachtet, ist im Hinblick auf die Bonität schadlos. Es handelt sich dabei um eine vorzeitige, aber vertragsgemäße Beendigung des Kreditvertrags bei der Bank.

Kündigung des Darlehens zum Zweck der Umschuldung

Bevor durch die Kreditkündigung der Vertrag beendet wird, empfiehlt sich eine genaue Prüfung, welche Bedingungen vereinbart wurden. Liegt ein ungestörter Leistungsverlauf vor, wird der bisherige Kreditgeber, also die Bank, seine Möglichkeiten ausschöpfen, den Vertrag weiter aufrechtzuerhalten.

Gelingt der Bank dies nicht, weil die Kündigung durch den Darlehensnehmer zulässig ist, sind Ansprüche auf Vorfälligkeitsentschädigung zu erwarten. Dies gilt allerdings nur, wenn diese im konkreten Fall gesetzlich vorgesehen sind und dann auch nur in der zulässigen Höhe.

Wann eine Kreditkündigung zur Umschuldung sinnvoll ist

Eine Kreditkündigung zum Zweck der Umschuldung erfolgt deswegen sinnvollerweise immer dann, wenn die Vorteile eines derartigen Wechsels der Finanzierung genau berechnet wurden. Abhängig von den Konditionen des neuen Darlehensvertrages ist auch bei möglichen Vorfälligkeitsentschädigungen die Kreditkündigung dennoch wirtschaftlich von Vorteil. So kann sich die Laufzeit des umgeschuldeten Kredits aufgrund niedrigerer Verzinsung verkürzen.

Wenn die Laufzeitverkürzung für den Darlehensnehmer nur zweitrangig ist, so kann dadurch die Belastung in jedem Monat für den Kreditnehmer verringert werden.

Viele Banken bieten als kostenfreie Leistung an, dass nach der erfolgten Kreditkündigung die Umschuldung der bisherigen Kredite mit der Auszahlung des Darlehens direkt durchgeführt wird. Dazu werden die Restkredite auf einen vorher festgelegten Stichtag hin erfragt.

Kommt es zur Auszahlung des Darlehens, leitet der Darlehensgeber die genauen Beträge an die bisherigen Kreditgeber weiter. Der Aufwand für den Darlehensnehmer beschränkt sich dann auf die Kreditkündigung und die Bedienung des neuen Gesamtkredits.

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