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Kreditnehmer

Unter dem Begriff Kreditnehmer versteht man im Bank- und Kreditwesen natürliche Personen oder Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Kredite bei einem Kreditgeber aufnehmen. Dabei gehen sie nach einem Kreditantrag mit dem Kreditgeber einen Kreditvertrag ein und verpflichten sich dazu, die zur Verfügung gestellte Kreditsumme inklusive einem vertraglich festgelegten Zinssatz innerhalb einer ebenfalls festgelegten Dauer zurückzuzahlen.

Im Normalfall unterscheidet man im Bankwesen aber zwischen attraktiven und weniger attraktiven Kreditnehmern, wobei es sogar den Fall eines Risikokunden gibt. Um welche Art von Kreditnehmer es sich handelt, entscheiden einige Faktoren - beispielsweise ob Schufa-Einträge vorliegen, ob bereits ungetilgte oder laufende Darlehen bestehen und wie hoch das monatliche oder jährliche Einkommen ist.

Kreditnehmer

Dennoch gibt es genügend verschiedene Formen und Arten von Krediten, sodass heutzutage jeder Kreditnehmer in der Lage ist, einen passenden Kreditanbieter und Vertrag zu finden. Hier kommt es eher darauf an, wie günstig und vorteilhaft die Konditionen des vorliegenden Angebots sind. Denn ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe lassen sich alle Kreditbanken und Geldinstitute meistens durch den Kreditnehmer bezahlen. Etwa durch zusätzliche Versicherungen (bei Zahlungsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) oder auch durch höhere Zinssätze.

Die verschiedenen Formen des Kreditnehmers

Übergreifend gibt es zwei Formen des Kredits:

  1. einmal ein schriftlicher Kredit, bei dem der Kreditnehmer beispielsweise bei einem Kreditinstitut wie einer Bank einen schriftlichen Kreditantrag stellt und antritt.

  2. Zum anderen gibt es aber auch den Fall eines vorübergehenden und schlüssigen Kredits. Von diesem Fall spricht man zum Beispiel dann, wenn das Girokonto im Rahmen des vorher vereinbarten Dispokredits überzogen wird.

Weitere Unterformen des Kredits sind jedoch auch Kreditkarten, die einen Gesamtkreditrahmen vorweisen, den man stets nach eigenem Belieben ausnutzen kann. In allen Fällen liegt jedoch eine vertragliche Vereinbarung vor, in der sich der Kreditnehmer zu festgelegten Voraussetzungen zur Rückzahlung des Kredits oder Darlehns verpflichtet.

Der Vertrag regelt die Konditionen, unter welchen der Gläubiger einverstanden ist, den vom Kreditnehmer gewünschten Kreditbetrag zu gewähren. Im Vertrag finden sich daher etwaige Vereinbarungen über die vorliegende Kreditart, die Kredithöhe, die Laufzeit des Kredites, Kreditsicherheiten und auch über die Zinsen. Der Abschluss eines Kreditvertrags setzt jedoch wie alle Vertragsarten voraus, dass beide Partner geschäftsfähig sind.

Verbrauchervertrag und Mitdarlehen

Verbrauchervertrag und MitdarlehenAbweichungen gibt es hier beispielsweise beim sogenannten Verbrauchervertrag oder beim Mitdarlehen. Der Verbraucherdarlehensvertrag kann mit einem Verbraucher nur in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Bei allen anderen Kreditformen, wie beispielsweise bei der elektronischen Form oder bei allen anderen nicht schriftlichen Formen, führt die Formlosigkeit zur Nichtigkeit. Das wurde beschlossen, um den Verbraucher zu schützen.

Übrigens muss ein korrekter Kreditvertrag mindestens die Höhe des Darlehens, die festgelegte Kreditdauer bzw. Laufzeit, den vereinbarten effektiven Jahreszins und alle eventuellen Folgekosten enthalten. Fehlt einer dieser Punkte, ist der Vertrag ebenfalls nichtig.

Von einem Mitdarlehensnehmer spricht man hingegen, wenn nicht einer, sondern zwei Kreditnehmer einen gemeinsamen Kreditvertrag abschließen. Allerdings handelt es sich hier nicht etwa um einen Bürgen, der als Sicherheit eintritt: Ein Mitdarlehensnehmer hat ebenso ein volles Mitspracherecht, wie er auch ein volles Recht auf die Kreditsumme hat. Gleichzeitig trägt er jedoch auch alle Pflichten eines Kreditnehmers.

 

 

Juristische Personen als Kreditnehmer

Eine weitere Form des Kreditnehmers ist die, wenn dieser nicht der Verbraucherschutzklausel des BGBs unterliegt. Das ist beispielsweise bei juristischen Personen wie Unternehmen, Firmen oder öffentlich-rechtlichen Rechtsformen als Kreditpartner der Fall. Denn bei Kreditverträgen wird die uneingeschränkte Vertragsfreiheit des Schuldrechts (nach dem BGB) gültig.

Allerdings gibt es auch hier spezielle Ausnahmen, wie die, wenn Verbraucher als Mithaftende, als Bürgen oder als Mitdarlehensnehmer auftreten. Hier tritt wieder das Verbraucherschutzgesetz in Kraft, weshalb Kreditinstitute (z.B. Banken) bei entsprechenden Kreditanfragen oft die Zusammengehörigkeit des Verbrauchers und des Nicht-Verbrauchers klären lassen.

Der Kreditnehmer und seine Rolle für Kredit- und Geldinstitute

Für Kreditbanken, Geldinstitute und die Bankenaufsicht haben die beiden Begriffe Kredit und Kreditnehmer eine wichtige Bedeutung und das liegt nicht nur daran, dass durch die Kreditvergabe und die damit verbundene Funktion der Geldströme viele zentrale Einnahmen erzielt werden.

Die beiden Begriffe Kredit und Kreditnehmer bringen auch eine ganze Reihe von melde- und aufsichtsrechtlichen Konsequenzen mit sich. Nicht nur der Unterschied zum Verbraucher und Nicht-Verbraucher spielt hier eine immens große Rolle, bei welcher der Kreditgeber die aufsichtsrechtliche Pflicht trägt. Letztendlich ist er der Leidtragende und Zurückstehende, wenn es aufgrund falscher Angaben oder Annahmen zu einer Nichtigkeit des zuvor abgeschlossenen Kreditvertrags kommt.

Der Kreditnehmer und seine Rolle für Kredit- und Geldinstitute

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Kreditnehmer wissentlich zentrale Informationen vorenthält. Allerdings sagt das Bundesgesetzbuch auch, dass man als Kreditinstitut die mögliche Unwissenheit des Kunden berücksichtigen muss. Das Risiko liegt hier also in vielen Fällen zu großen Teilen auf den Schultern der Kreditgeber.

Natürlich ist nicht jeder Risikofall gleich, was aber im Einzelfall auch nicht immer berücksichtigt wird. Denn das Gesetz fasst viele Bereiche übergreifend zusammen, was in zahlreichen Bereichen einen Vorteil für den Kreditnehmer darstellt. Daraus resultiert aber nicht nur die große Fülle an unterschiedlichen Kreditarten und Angeboten, sondern auch an Kreditinstituten und Kreditgebern, die sich einen speziellen Schwerpunkt gelegt haben.

So finden sich auf dem breiten Markt ebenso Kreditgeber, die ausschließlich Risikokredite (ohne Schufa-Abfrage oder Einkommensnachweise, um eine Auskunft zur Bonität zu bekommen) vergeben, so wie es auch Geldinstitute gibt, die sehr lukrative Kreditangebote parat halten. Angebote, die jedoch eher den sogenannten attraktiven Kreditnehmern vorenthalten bleiben.

Der Kreditnehmer und seine übergreifenden Rechte und Pflichten

Der Kreditnehmer, egal ob Verbraucher oder Nicht-Verbraucher, verpflichtet sich in erster Linie zur Rückzahlung des Kreditbetrags zu den vereinbarten und festgelegten Terminen. Hierbei werden auch mögliche Verzugszinsen und ähnliches im Vorfeld vertraglich festgelegt. Diese finden sich meistens im Kleingedruckten des Vertrags. Zur Rückzahlungsverpflichtung zählen auch die anfallenden Zinsen, die entrichtet werden müssen.

Zudem erklärt sich der Kreditnehmer außer bei einigen Risiko- und Sonderkreditarten meistens zu einer optionalen Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bereit, die vom Kreditnehmer stets während der gesamten Dauer des Kreditvertrags verlangt werden kann.

Der Kreditnehmer und seine übergreifenden Rechte und PflichtenAußerdem geht der Kreditnehmer weitere Nebenpflichten ein: etwa die ständige Informationspflicht an den Kreditgeber, sofern wirtschaftliche oder rechtliche Änderungen vorliegen. Gesetzlich spricht man hier aber auch von der Einschränkung, dass diese das Kreditverhältnis beeinträchtigen können müssen.

Beispiele für eine solche Mitteilungspflicht wären daher eine Arbeitslosigkeit oder eine drastische Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse.

Nicht alle Pflichten finden sich jedoch im Vertrag, sondern in den AGBs - dennoch stimmt man diesen meistens durch eine im Vertrag enthaltene Klausel zu. Deshalb sollte man auch die AGBs des Kreditinstituts vor der Vertragsunterzeichnung ausgiebig studiert haben. Der Kreditvertrag besteht für den Kunden aber nicht nur aus Pflichten, denen er stets gewissenhaft nachkommen sollte. Ihm stehen durchaus auch eine ganze Reihe von Rechten zu, die sich allerdings überwiegend auf das Recht der Rückzahlung oder Freistellung der vorgelegten Sicherheiten beim Kreditvertragsabschluss berufen, wenn die Restschuld komplett und erfolgreich getilgt wurde.

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