Kreditprüfung
Eine Kreditprüfung wird vor einer Kreditvergabe bei der Antragstellung vorgenommen. Wenn Geld geliehen wird, muss gewährleistet sein, dass die geliehene Summe am Ende der Laufzeit problemlos an das Kreditinstitut bzw. die Bank zurückgezahlt werden kann. Daher verlangen Kapitalgeber in der Regel Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Eine sogenannte Kreditprüfung wird vorgenommen.
Arten der Kreditprüfung
Ausreichende Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers ist eine wesentliche Voraussetzung, um einen Kredit ordnungsgemäß zurückzahlen zu können. Bei Krediten für Privatkunden sowie bei Baufinanzierungen überprüfen Kreditgeber die Bonität des Kreditwerbers im Rahmen einer Kreditprüfung meist anhand einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, aus der das verfügbare Kapital des Kreditnehmers hervorgeht.
Zur Ermittlung des pfändbaren Einkommensanteiles im Rahmen einer Kreditprüfung werden nun vom nachhaltig erzielbaren Einkommen die monatlichen Ausgaben abgezogen, die Differenz stellt das monatlich verfügbare pfändbare Einkommen dar, welches zur Bezahlung der Kreditrate herangezogen werden kann. Je höher dieses ist, desto geringer das Ausfallsrisiko und desto größer ist die Chance auf einen positiven Kreditbescheid nach der Kreditprüfung.
Rolle des Einkommens bei der Kreditprüfung
Entscheidend für die Aufnahme einer Einkommensart in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist dessen Nachhaltigkeit, denn die Einkommensart muss wiederholt anfallen und in jedem Fall auch während der Laufzeit des Kredites auftreten.
Bei selbstständig Erwerbstätigen mit unregelmäßigem Einkommen kommt statt einer Kreditprüfung die nach Art und Dauer wesentlich umfassendere Kreditwürdigkeitsprüfung zum Einsatz.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung entspricht im Prinzip den als Ausführungsbestimmung des Kreditwesengesetzes (KWG) rechtswirksam definierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Es wird bei der Kreditprüfung nicht mehr lediglich die Liquidität des Kunden zu einem bestimmten Stichtag geprüft, vielmehr werden alle Faktoren und Einflussgrößen, welche die ordnungsgemäße Rückführung des Kredites gefährden könnten, gemäß §18 KWG erfasst, gewichtet und evaluiert.
Die nachewiesene Kreditwürdigkeit ist notwendig, um eine Kreditfähigkeit feststellen zu können. Die Kreditfähigkeit besagt, dass eine natürliche oder juristische Person die Fähigkeit besitzt einen Kreditvertrag rechtswirksam abzuschließen.
Andere Kreditformen, wie etwa der Lombardkredit sowie Bevorschussungskredite, stellen bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit bzw. der Kreditprüfung hauptsächlich auf die Stellung werthaltiger Sicherheiten durch den Kreditnehmer ab, wobei durch den Kredit finanzierte Wertpapier- oder Warenbestände auch gleichzeitig als Sicherheit für den Kredit dienen können bzw. die Rückzahlung der Kreditraten aus den Verkäufen dieser Bestände erfolgen kann.
Rechtlicher Rahmen der Kreditprüfung
Je aktueller und umfassender die Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditwerbers sind, desto exakter lässt sich das Kreditausfallrisiko einschätzen. Der Ablauf einer Kreditwürdigkeitsprüfung (oder kurz Kreditprüfung) ist im §18 Kreditwesengesetz (KWG) geregelt und für Kredite, welche 10% des haftenden Eigenkapitals oder max. 750.000 Euro übersteigen, verpflichtend anzuwenden.
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV), welche besagen, dass – von wenigen explizit genannten Ausnahmen abgesehen – jeder Kreditnehmer seitens des Kreditinstitutes durch ein Rating klassifiziert werden muss, was laut MaRisk auch eine konkrete Einschätzung des Ausfallrisikos zu beinhalten hat.
Der Kreditnehmer ist verpflichtet, im Rahmen einer Prüfung des Darlehens alle verlangten Auskünfte zu erteilen und benötigte Unterlagen einzureichen. Entsprechende Auskunftspflichten des Kreditnehmers werden in den Kreditvertrag aufgenommen und stellen bei Nichteinhaltung einen Vertragsauflösungsgrund dar.
Die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes verpflichten Kreditinstitute wie Banken zur Einhaltung konkreter Prinzipien bei der Durchführung einer Kreditprüfung. Diese umfassen die Risikoadäquanz sowie die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit des Prüfverfahrens. Der Grundsatz der Risikoadäquanz besagt, dass das Risiko eines Kreditgeschäftes zum Umfang der Offenlegungspflichten des Kreditwerbers in einem direkten Verhältnis zu stehen hat.
Ablauf einer Kreditprüfung
Je höher somit das Kreditrisiko, desto umfangreicher sind die Anforderungen an die Auskunftspflichten des Kreditwerbers hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Situation, wobei das Gesamtrisiko eines Kreditgeschäftes nicht nur das bonitäts- und sicherheitenabhängige Kreditausfallsrisiko umfasst, sondern auch von Art, Komplexität und Umfang des Engagements bestimmt wird.
Nach den Richtlinien der Bankenaufsicht (BaFin) zur Entscheidungsfindung bei einer Kreditgewährung, gilt das Prinzip der Risikoadäquanz auch dann, wenn der Kreditbetrag unter der Offenlegungsgrenze von 10% des haftenden Eigenkapitals oder max. 750.000 Euro liegt.
Unter der Nachvollziehbarkeit des Verfahrens bei der Kreditprüfung versteht man eine genaue und lückenlose Dokumentation des gesamten Ablaufes sowie höchstmögliche Transparenz des Verfahrens. Das Prüfungsergebnis muss somit für externe Kontrollorgane (etwa Bankenaufsicht oder Wirtschaftsprüfer) stets schlüssig nachverfolgbar sein.
Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit haben Kreditinstitute und Banken alle Unterlagen und sonstigen Nachweise einzuholen, die erforderlich sind, um die Kreditprüfung sachgerecht und vollinhaltlich abwickeln zu können, wobei stets detailliertes Zahlen- und Datenmaterial der Prüfung zugrunde gelegt wird. Dies kann bei Firmen aktuelle Bilanzen sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umfassen, bei privaten Kunden werden in der Regel detaillierte Selbstauskünfte hinsichtlich Vermögen, Einkommen sowie laufender Ausgaben verlangt.
Kreditprüfung durch MAXDA
Grundsätzlich besteht bei der Entscheidung für oder gegen eine Kreditgewährung ein Ermessensspielraum des kreditgewährenden Institutes. Auch wird eine derartige Entscheidung stets durch die Liquiditätssituation des Kreditgebers beeinflusst. Bei der Suche nach Kreditinstituten und Banken, welche über freie Liquidität verfügen, können Kreditvermittler wie MAXDA wertvolle Unterstützung leisten.
So besteht oft die Möglichkeit, durch Erfüllung bestimmter Auflagen, auch bei niedrigem Einkommen einen Kredit zu erhalten. Denn Geldgeschäfte sind grundsätzlich eine Frage des Vertrauens, daher kann ein eingehendes Gespräch zwischen den Vertragspartnern die Chance auf einen positiven Kreditbescheid spürbar verbessern. Flexible Anbieter wie MAXDA können auch bei durchschnittlichen finanziellen Verhältnissen meist einen Weg zur Erfüllung des Kreditwunsches anbieten.
Mit dem richtigen Finanzdienstleister zum Wunschkredit
MAXDA zählt zu den größten Finanzdienstleistern Deutschlands und ist für seine Kunden ein erfahrener und kompetenter Partner für Kredite und Immobilienfinanzierungen. MAXDA arbeitet mit führenden deutschen und europäischen Geschäftsbanken zusammen. Durch die unterschiedlichen Banken können hinsichtlich Konditionen und Kreditabwicklung individuelle Wünsche erfüllt werden. Persönliche Betreuung ist uns, den Spezialisten von MAXDA, wichtig, denn wir möchten, dass Sie ein gutes Gefühl bei der Abwicklung Ihres Kredites haben. Wir erstellen für jeden Kunden ein individuelles Angebot. Auch die Kreditprüfung erfolgt rasch und unbürokratisch.
Eine Kopie der letzten Lohnabrechnung bzw. des Rentenbescheids sowie der ausgefüllte und unterzeichnete Kreditantrag genügt. Die Unterlagen werden von uns sorgfältig geprüft sowie Konditionen und mögliche Varianten mit Ihnen besprochen. Ergibt die Kreditprüfung ein positives Ergebnis, so vermitteln wir Ihnen ein Darlehen bei einer der zahlreichen Banken, bei denen wir für Sie erstklassige Konditionen erhalten.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung, um nach einer Kreditprüfung einen Kredit durch MAXDA vermittelt zu bekommen, ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie ein regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen von über 850 Euro. Bei Nichterfüllung dieser Kriterien kann trotzdem ein positiver Kreditbescheid erteilt werden, wenn der Kunde einen liquiden Bürgen namhaft machen kann.
MAXDA bietet die Vermittlung von Krediten in Höhe von 3.000 - 250.000 Euro für jeden beliebigen Verwendungszweck an, auch spezielle Kredite ohne Schufa-Eintrag, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro, sind möglich. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vermittlung von Krediten mit und ohne Schufa-Eintragung und finden auch in schwierigen Fällen meist eine Lösung. Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen bei allen Fragen zur Erfüllung Ihrer Kreditwünsche zur Seite.