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Kreditversicherung

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Kreditversicherung

Wer einen Kredit abschließt, der geht mit diesem Kredit in aller Regel eine langfristige finanzielle Verpflichtung ein. Besonders bei Ratenkrediten, aber auch bei Immobilienfinanzierungen und KFZ-Krediten wird die Bank in jedem Fall eine pünktliche Zahlung der Kreditraten fordern. Hierfür ist eine gute Bonität auch immer von Vorteil.

Was aber passiert, wenn "etwas dazwischen kommt", d.h., wenn ein äußerer Umstand dafür sorgt, dass man nicht in der Lage ist, seine Kreditraten pünktlich an die Bank zu zahlen?

Im Folgenden behandeln wir daher das – immer wieder – aktuelle Thema Kreditversicherung.

Kreditversicherung

Rückzahlung gefährdet? Kreditversicherung an Bord?

Ein bestehendes Risiko ist beispielsweise eine plötzliche Kündigung der Arbeitsstelle und eine folgende Arbeitslosigkeit. Überlegt man, ob man einen Kredit aufnimmt oder nicht, rechnet man in aller Regel das Für und Wider ein, an eine Arbeitslosigkeit denken aber nur die wenigsten Menschen.

Gerade in der heutigen Zeit ist es jedoch sehr schwierig geworden, immer genau zu benennen, ob ein Arbeitsplatz nun wirklich sicher ist oder nicht. Die Kreditversicherung dient oftmals auch bei Jobverlust als Absicherung. Somit kann durch den Kreditversicherer ein Zahlungsausfall auf Seitden des Versicherungsnehmers vermieden werden.

Wie schnell es gehen kann, dass ein heute noch sicherer Job morgen aus betrieblichen Gründen nicht mehr vorhanden ist, konnte sicherlich jeder schon einmal in seinem näheren Umfeld beobachten. Durch den Jobverlust können die Forderungen der Banken schnell auf der Strecke bleiben.

Krankheit als Risiko

Ein weiteres Beispiel für einen Umstand, der in vielen Fällen zu Zahlungsproblemen bzw. einem Zahlungsausfall führen könnte, wäre auch, dass der Kreditnehmer durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seiner regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Um die oben genannten Probleme auszuschließen, wird zu den meisten Krediten der Abschluss einer Kreditversicherung empfohlen. Hierbei werden in aller Regel zwei Typen von Kreditversicherungen empfohlen.

Krankheit als Risiko

Der erste Typ der Kreditversicherung deckt die Gefahr von Tod, Krankheit oder Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers ab. Sollte der Kreditnehmer also versterben, erkranken oder verunglücken, übernimmt die Kreditversicherung die Forderungen, also zum Beispiel die Zahlung der Raten, bzw. löst den Kredit in einer Summe ab.

Die zweite Art von Kreditversicherung ist in aller Regel so konzipiert, dass die Versicherung neben den Gefahren Krankheit und Unfall auch das Problem einer ggf. eintretenden Arbeitslosigkeit mit abdeckt. Sollte der Kreditnehmer also während der Laufzeit unverschuldet arbeitslos werden, wird seine Kreditrate von der Versicherung bzw. dem Kreditversicherer übernommen und es kommt zu keinen Forderungsausfällen.

Kosten einer Kreditversicherung

Den Schutz einer Kreditversicherung gibt es natürlich nicht kostenlos. Um den Versicherungsschutz abbilden zu können, arbeiten die Kreditinstitute stets mit Versicherungsgesellschaften zusammen. Diese verlangen dann zwar einen Beitrag, der durch die Anzahl der Kreditanträge des Anbieters etwas geringer als normal ausfällt, ganz umsonst arbeiten sie aber natürlich auch nicht.

Die Kosten für eine Kreditversicherung werden in aller Regel in einer Rate und zu Beginn der Kreditlaufzeit belastet - in aller Regel wird der Kreditbetrag einfach um die Kosten der Kreditversicherung aufgestockt.

Wer einen Kredit abschließt oder abschließen möchte, sollte individuell überlegen, ob der Abschluss einer Kreditversicherung für ihn oder sie evtl. eine sinnvolle Ergänzung zum Kredit darstellt.

Arten der Kreditversicherung

Für jeden Versicherungsnehmer, ob Privatperson oder Unternehmen, gibt es die passende Kreditversicherung. Nachfolgend einige Beispiele für eine Kreditverischerung:

  • Warenkreditversicherung
  • Restschuldversicherung
  • Investitionsgüterkreditversicherung

 

Die Warenkreditverischerung ist für die Absicherung des Kreditgebers bzw. des Lieferanten. Sollte also eine Forderung, Dienstleistung oder Warenlieferung ausfallen, so ist der Kreditgeber abgesichert. Der Lieferant gibt dem Käufer einen Lieferantenkredit für die gekaufte Ware. Die Bezahlung der Ware bzw. des Lieferantenkredits wird meist erst nach dem Erhalt der Ware getätigt. Der Lieferant trägt hier also das Risiko keine Zahlung zu erhalten. Für diese Situation kann sich ein Unternehmen mit der Warenkreditversicherung bzw. der Forderungsausfallversicherung absichern. Die Restschuldversicherung dient der Absicherung des Kreditnehmers, aber auch der Absicherung der Familie, sollte der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit versterben. Die Hinterbliebenen werden mit dieser Versicherung somit auch geschützt. Die Investionsgüterversicherung ist eine spezielle Form der Warenkreditversicherung.

 

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