Was ist eine Legitimationsprüfung?
Die Legitimationsprüfung ist ein Verfahren zur Feststellung der Identität einer Person. Besonders häufig wird diese Art der Identitätsfeststellung von Banken, Finanzdienstleister oder Online-Händlern vorgenommen, bevor Geschäfte mit dem potentiellen Kunden eingegangen werden. Um den Wahrheitsgehalt der angegeben Informationen zu bestätigen, wird eine Legitimationsprüfung vorgenommen, bevor beispielsweise ein Kauf auf Rechnung oder ein Kredit bewilligt wird. Gerade bei Online-Banken ist dies ein sehr wichtiger Prozess im Zuge der eigenen Absicherung gegen Betrug und unnötigem bürokratischen Aufwand. In diesem Ratgeber erläutern wir sämtliche Varianten der Legitimationsprüfung, sowie deren Einsatzgebiete.
- INHALTSÜBERSICHT ZUM THEMA LEGITIMATIONSPRÜFUNG
- Wann ist eine Legitimationsprüfung erforderlich?
- Wie wird eine Legitimationsprüfung durchgeführt?
- Rechtliche Grundlagen zur Legitimationsprüfung
- Möglichkeiten der Legitimationsprüfung
- Legitimationsprüfung im Ausland
- Unser Fazit zur Legitimationsprüfung
Wann ist eine Legitimationsprüfung erforderlich?
Die Legitimationsprüfung ist immer dann erforderlich, wenn ein Kunde Finanzgeschäfte über eine Bank abwickeln möchte. Die Person muss nachweisen, dass sie alle erforderlichen Unterlagen mit dem echten Namen ausgestellt und unterschrieben hat. So können die Banken verifizieren, dass es sich tatsächlich um die Person handelt, die einen Vertrag mit dem Kreditinstitut eingehen möchte.
In den folgenden Fällen ist eine Legitimationsprüfung erforderlich:
- Eröffnung eines Kontos
- Beantragung eines Kredits
- Eröffnung eines Depots
- Eröffnung eines Schließfachs
Eröffnung eines Kontos: Wird ein Konto eröffnet, muss über das Legitimationsverfahren festgestellt werden, ob die Ausweisdokumente echt sind und zum Neukunden passen.
Beantragung eines Kredits: Möchte der Kunde einer Bank eine Kredit beantragen, muss er sich im Zuge des Antragsprozesses legitimieren. Damit bestätigt er seine Identität erneut und der Vorgang kann fortgeführt werden.
Eröffnung eines Depots: Soll ein Wertpapier-Depot bei einer Bank eröffnet werden, muss der Kunde ebenfalls seine Identität nachweisen. Er kauft Aktien und handelt damit an der Börse. Im Zuge dieser Transaktionen werden Werte übertragen. Hierzu ist die Identität zwingend erforderlich.
Eröffnung eines Schließfachs: Steht die Eröffnung eines Schließfachs an, kommt das Legitimationsverfahren ebenfalls zum Tragen. Der Kunde der Bank könnte schließlich illegale Gegenstände in dem Schließfach ablegen, weshalb seine Identität grundsätzlich bekannt und nachgewiesen sein muss.
Wie wird eine Legitimationsprüfung durchgeführt?
Das Legitimationsverfahren kann auf unterschiedliche Arten durchgeführt werden. Zu den häufigsten Methoden gehören:
- Legitimation per Ausweisdokument
- Legitimation per Postident-Verfahren
- Legitimation per Online-Legitimation
Ausweisdokument: Bei der Eröffnung eines Girokontos in der Bank vor Ort reichen hierzu die üblichen Legitimationspapiere vollkommen aus. Mit dem Personalausweis, dem Reisepass oder einer entsprechenden Meldebescheinigung kann der Antragsteller seine Identität nachweisen und das Konto bei der Bank eröffnen. Der Bankmitarbeiter prüft den Reisepass, den Personalausweis oder das entsprechende Meldedokument auf Gültigkeit und Echtheit. Das Foto vergleicht er mit dem anwesenden Antragsteller. Passen alle Informationen zusammen und ist das Ausweisdokument gültig, kann der jeweils gewünschte Vertrag mit der Bank abgeschlossen werden.
Postident-Verfahren: Das Postident-Verfahren wird immer dann eingesetzt, wenn das Kreditinstitut nicht in der Nähe des Antragstellers sitzt, oder, wie es bei vielen Online- und Direktbanken oft der Fall ist, über kein Filialnetzwerk verfügt. Das Postident-Verfahren wurde eigens für die Direktbanken entwickelt. Der Ablauf ist jedoch relativ simpel. Die Bank stellt dem potentiellen Kunden ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses Formular muss der Kunde ausfüllen und es mitsamt seinen Ausweisdokumenten mit zur nächsten Postfiliale nehmen. Der Mitarbeiter der Post übernimmt nun die Aufgabe der Bank, die Identität des Kunden und seine Ausweisdokumente zu überprüfen. Ist alles in Ordnung, bescheinigt er dies mit seiner Unterschrift und einem Stempel auf dem Formular der Bank. Dieses wird nun direkt zur Bank geschickt, um weitere Manipulationen zu vermeiden. Innerhalb kurzer Zeit kann so die Identität des Kunden legitimiert werden.
Online-Legitimation: Die Online-Legitimation wird immer beliebter. Viele Banken setzen sie ein, weil sie nochmals die Dauer bis zum Abschluss eines Finanzvertrages verkürzt. Online-Legitimation ist eigentlich nur ein Überbegriff, da viele kleinere Verfahren darunterfallen. Zur Online-Legitimation gehört zum Beispiel das Verwenden einer Videochat-Software. Der Neukunde der Bank hält vor der Webcam seine Ausweisdokumente so in die Kamera, dass der Bankmitarbeiter ihn eindeutig identifizieren kann. Durch die Liveübertragung ist ein Missbrauch nahezu ausgeschlossen. Eine weitere Möglichkeit zur Online Legitimation ist der elektronische Personalausweis. Damit ist es möglich, seine Identität auch über das Internet zu bestätigen.
Warum muss eine Legitimationsprüfung erfolgen?
Es gibt mehrere gute Gründe für die Legitimationsprüfungen, die von Banken durchgeführt werden. Zum einen wollen Banken das eigene Risiko so gering wie möglich halten. Zum anderen sind sie vom Gesetzgeber verpflichtet, die Prüfung der Identität durchzuführen.
Würde die Eröffnung eines Kontos beispielsweise nicht in Verbindung mit einer Legitimationsprüfung stehen, könnten Menschen mit krimineller Energie die Konten für düstere Machenschaften nutzen. Das Geldwäschegesetz (GWG) setzt eine Identitätsfeststellung voraus, damit es nicht zu einer Wäsche von Geldern aus kriminellen Geschäften und anderen Vorgängen kommt, die nicht dem Gesetz entsprechen. Die Kontoeröffnung ist daher zwingend an eine Person mit gültiger Adresse und korrekten Ausweisdokumenten geknüpft.
Besonders den Finanzbehörden ist sehr daran gelegen, dass jegliche Form von Einkommen versteuert bzw. gemeldet wird. Aus diesem Grund muss jedes Konto mit einem Ausweisdokument geprüft und dann bestätigt werden. Negative Folgen bei Nichtprüfung wären:
- Erschleichen von Krediten
- Geldwäsche
- Verheimlichen von Vermögenswerten
- Steuerhinterziehung
- Finanzierung von terroristischen Aktivitäten
Warum und wie erfolgt die Legitimationsprüfung bei der Kontoeröffnung?
Das Konto ist bei einer Bank quasi die Basis jeden Handelns. Vom Bankkonto werden Beträge überwiesen, sowie empfangen. Beantragt ein Kunde einen Kredit und wird dieser gewährt, bekommt er das Geld auf sein Konto bei der Bank überwiesen. Bestellt der Kontoinhaber einen Online-Zugang bei seiner Hausbank, so basiert dieser auf den Daten und Informationen des Kontos. Kurz gesagt: Das Bankkonto ist, wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben, in den meisten Fällen der Ausgangspunkt aller weiteren Geschäfte mit einer Bank.
Umso wichtiger ist es, dass alle Informationen des Kontoinhabers der Wahrheit entsprechen und korrekt in alle Formulare übertragen wurden. Um dies zu prüfen, führt der Bankmitarbeiter vor dem Abschluss des Vertrags das Legitimationsverfahren durch. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Mit einem Ausweisdokument
- Per Postident-Verfahren
Das Legitimationsverfahren per Ausweisdokument ist die einfachste Methode, um die Identifizierung eines Neukunden durchzuführen. Der Bankmitarbeiter überprüft dabei die Echtheit und Gültigkeit des Ausweisdokuments. Dies kann ein Reisepass, ein Personalausweis oder eine entsprechende Meldebescheinigung sein. Sind alle Daten korrekt, entsprechen der Wahrheit und sind alle Ausweispapiere gültig, kann das Konto eröffnet werden.
Befindet sich die Bank nicht in der Nähe des Kunden oder handelt es sich um eine Direktbank, muss das Postident-Verfahren genutzt werden. Hierbei geht der Antragsteller einfach mit einem Formular der Bank und seinem Ausweis zur nächsten Postfiliale und lässt sich seine Identität direkt vor Ort von einem Postmitarbeiter bestätigen. Das Formular wird anschließend mit Unterschrift und Stemple zur Bank geschickt. Zusätzlich hinterlegt der Postbeamte alle Daten in der EDV, auf die auch die Bank zugreifen kann.
Alternativ zum Postident-Verfahren kann der Kontoinhaber seine Identität auch online bestätigen. Viele Banken nutzen hierfür bereits Videochats, bei welchen der Kunde seinen Ausweis gut sichtbar neben seinen Kopf halten muss, damit der Bankmitarbeiter die Identität überprüfen kann. Auch der elektronische Personalausweis lässt sich sehr gut verwenden, um die Identität über das Internet feststellen zu können. Dies spart sehr viel Zeit und führt zu einer rascheren Bearbeitung der Anträge.
Rechtliche Grundlagen zur Legitimationsprüfung
Um die Prüfung der Identität durchführen zu können, müssen Banken natürlich auf geltendes Recht zurückgreifen. Die rechtlichen Grundlagen in Deutschland sind seit vielen Jahren vorhanden, um die Banken vor Verlusten und den Staat vor Steuerhinterziehung und anderen kriminellen Aktivitäten zu schützen. Das Legitimationsverfahren ist jedoch nicht freiwillig durchführbar. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden auf Herz und Nieren zu prüfen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.
Um Konten, Depots und Schließfächer in Deutschland eröffnen zu können, werden zunächst die rechtlichen Grundlagen zur Legitimationsprüfung in Anspruch genommen. Kreditinstitute müssen sich eine Gewissheit über die Anschrift und die Person selbst verschaffen und diese in angemessener Form prüfen und festhalten.
Anmerkung: Die Banken sind durch die sogenannte "Pflicht zur Kontenwahrheit" an die Gesetze gebunden
Die genauen Gesetze finden sich in der Abgabenordnung unter §154, der da lautet:
Abgabenordnung (AO) §154 Kontenwahrheit
(1) Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen. (2) Wer ein Konto führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt oder ein Schließfach überlässt, hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form, bei Konten auf dem Konto, festzuhalten. Ist der Verfügungsberechtigte eine natürliche Person, ist § 4 Absatz 3 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes entsprechend anzuwenden. Er hat sicherzustellen, dass er jederzeit Auskunft darüber geben kann, über welche Konten oder Schließfächer eine Person verfügungsberechtigt ist. (3) Ist gegen Absatz 1 verstoßen worden, so dürfen Guthaben, Wertsachen und der Inhalt eines Schließfachs nur mit Zustimmung des für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen Finanzamts herausgegeben werden.
Steuerrechtlich spricht man bei der Kontenwahrheit auch von der Identitätsprüfung. Im gesamten Vorgang muss nicht nur die Identität des Kontoinhabers, sondern auch die Identität eventuell Bevollmächtigter festgestellt werden.
Ist es durch diverse Gegebenheiten nicht möglich den Vertrag persönlich abzuschließen, muss eine unpersönliche Legitimationsprüfung vorgenommen werden. Die meisten Banken arbeiten mit dem Postident-Verfahren. In diesem Fall übernimmt die Deutsche Post, bzw. der Postangestellte die Aufgabe der Prüfung und unterzieht die Ausweispapiere einer genauen Untersuchung. Handelt es sich beim Kontoinhaber um eine juristische Person, muss sie sich über Handelsregisterauszüge, Vereinsregister, Genossenschaftsregister oder Partnerschaftsregister ausweisen. Wichtig ist, dass aus dem jeweiligen Dokument der vollständige Name, der genaue Firmensitz, sowie eine Übersicht der bevollmächtigten Personen hervorgehen.
Alternativ hierzu steht die Identifikation per elektronischem Personalausweis zur Verfügung. Dafür wird ein Computer benötigt, der mit einem entsprechenden Kartenlesegerät ausgestattet ist. Mit einer speziellen Ausweis-App werden die Daten nun aus dem Ausweis über den Computer zum Kreditinstitut übertragen. Zur Absicherung dient hier eine persönliche PIN, die der Kontoinhaber vor der Übertragung in der App eingeben muss.
Möglichkeiten der Legitimationsprüfung
Welche Legitimationsverfahren gibt es?
Eine Legitimationsprüfung wird immer dann eingesetzt, wenn die persönlichen Daten einer Person für einen Vertragsabschluss oder eine grundsätzliche Überprüfung zwingend erforderlich sind. Möglich sind beispielsweise:
- Verträge für Konten
- Verträge für Schließfächer
- Verträge für Depots
- Kreditanträge
- Wertübertragungen (Kauf einer Immobilie, Kauf eines PKW, Leasingvertrag)
Als grundsätzliche Überprüfung wird die Legitimationsprüfung beispielsweise eingesetzt von:
- Polizei
- Gericht
- Behörden
- Notaren
Zur Überprüfung der Identität zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Die beliebtesten Formen der Legitimationsprüfung haben wir hier aufgelistet:
- Per Ausweisdokument
- Per Meldebescheinigung
- Im Postident-Verfahren
- Per notarieller Beglaubigung
- Per elektronischem Personalausweis
- Per Videochat
Legitimationsprüfung per Ausweisdokument
Die Legitimationsprüfung per Ausweisdokument ist die schnellste Möglichkeit, die Identität einer Person sicher festzustellen. Ausweisdokumente sind relativ fälschungssicher, zeigen ein Lichtbild der Person und geben auch sonst alle benötigten Auskünfte über die Anschrift und das Geburtsdatum des Inhabers. Muss zum Abschluss eines Vertrags die Identifikation einer Person durchgeführt werden, lässt sich dies mit einem Personalausweis, einem Reisepass oder einer entsprechenden Meldebescheinigung innerhalb kurzer Zeit erledigen.
Legitimationsprüfung per Meldebescheinigung
Besitzt ein Vertragspartner keine gültigen Ausweisdokumente, kann er sich von der jeweiligen Stadtverwaltung eine Meldebescheinigung ausstellen lassen. In dieser Bescheinigung sind alle Informationen enthalten, die auch auf einem Ausweis zu finden sind. Wichtig ist, dass die Meldebescheinigung nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist, zumeist wenige Monate. Sie soll lediglich als Übergangsdokument gesehen werden, bis der neue Personalausweis vorliegt.
Legitimationsprüfung per Postident-Verfahren
Das Postident-Verfahren ist eine weitere Variante der Legitimationsprüfung. Sie wird immer dann verwendet, wenn der Antragssteller nicht in der Nähe des Vertragspartners wohnt, oder der Vertragspartner kein Filialnetz betreibt. Mit einem speziellen Formular geht der Kunde zu einer Filiale der Deutschen Post und legt es dort zusammen mit seinen Ausweispapieren vor. Der Postmitarbeiter prüft nun die Angaben und die Echtheit, sowie Gültigkeit der Ausweisdokumente. Danach bestätigt er die Daten für die Bank.
Legitimationsprüfung per notarieller Beglaubigung
Muss ein Schriftstück durch Unterschrift und notarielle Beglaubigung seine Gültigkeit erlangen, ist die Legitimationsprüfung durch den Notar zwingend erforderlich. Dies geschieht immer dann, wenn beispielsweise ein Haus gekauft oder verkauft wird und der neue Besitzer eine notariell beglaubigte Besitzurkunde bekommen soll. Ebenso dürfen Notare bei Ferngesprächen die Echtheit der Person im gleichen Raum für den entfernt sitzenden Gesprächspartner bestätigen. Vorher wird aus diesem Grund eine Legitimationsprüfung durchgeführt, die zumeist über Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung erfolgt.
Legitimationsprüfung mit dem elektronischen Personalausweis
Seit dem November 2010 wird in Deutschland der neue elektronische Personalausweis (nPA) ausgegeben. Bei diesem Ausweisdokument sind die aus dem Ausweis angegebenen Personalien zusätzlich in elektronischer Form gespeichert, neben einem Lichtbild und optional auch zwei Fingerabdrücken. Durch den verbauten RFID-Chip sind mit dem Personalausweis verschiedene Authentifizierungen und zum Beispiel auch eine digitale Identitätsfeststellung möglich. Mit einem speziellen Kartenlesegerät ist es möglich, die gewünschten Daten aus dem Personalausweis auszulesen und diese über eine spezielle App an den Vertragspartner zu senden. Neben der eigentlichen Identifikation nutzen zahlreiche Portale dieses Verfahren auch zur Altersprüfung bei FSK 18-Inhalten.
Legitimationsprüfung per Videochat
Immer mehr Unternehmen greifen zu dieser Methode, da sie sehr leicht durchzuführen ist. Einen Laptop mit Webcam besitzen heutzutage die meisten Menschen, weshalb die Identifikation per Videochat gerne genutzt wird. Hierbei muss der Antragsteller über eine Videochat-Software (beispielsweise Skype) eine Verbindung zum Vertragspartner aufbauen. Danach muss er den Anweisungen des Mitarbeiters folgen. In den meisten Fällen muss der Personalausweis so neben dem Kopf platziert werden, damit das Foto, die Anschrift und das Geburtsdatum gut zu erkennen sind.
Ist die Legitimationsprüfung auch mit einem vorläufigen Ausweis möglich?
Aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen das Legitimationsverfahren mit einem vorläufigen Ausweis. Es ist jedoch verständlich, dass eine Bank im Zweifelsfall nur Verträge abschließt, die nicht über die Gültigkeitsdauer der Ausweispapiere hinausgehen. Geht es jedoch um beispielsweise um die Aufnahme eines Versorgungsvertrags mit den ortsansässigen Stadtwerken und ist sichergestellt, dass der langfristige Personalausweis beantragt ist, kann solch ein Vertragsverhältnis ohne Probleme mit einem vorläufigen Ausweise abgeschlossen werden.
Wichtig ist natürlich auch, aus welchem Grund der Ausweis nur vorläufig ausgestellt wurde. Gibt es eventuell noch offene Fragen bezüglich einer eventuellen Aufenthaltserlaubnis oder wurde der Personalausweis nur verlegt und neu beantragt? Diese und weitere Fragen tragen zur Beantwortung der Frage bei.
Was ist bei einer Legitimation per Reisepass oder Personalausweis ohne Adresseintrag zu beachten?
Der Reisepass enthält in den meisten Fällen keine Adresse. Die Bank verlangt in den meisten Fällen zusätzlich noch eine Meldebescheinigung oder einen Personalausweis, um die Identität vollständig durchführen zu können. Wichtig ist, dass der Reisepass und alle zusätzlichen Papiere gültig sind.
Bürger mit ausländischen Papieren können teilweise vor einem großen Problem stehen, wenn sie eine Legitimationsprüfung durchführen lassen wollen. Bei einigen Ländern ist beispielsweise der Geburtsort nicht hinterlegt. Das Postident-Verfahren ist in diesem Fall nicht möglich, da die Software der Postmitarbeiter eine weitere Bearbeitung ohne die Eingabe nicht ermöglicht. Die mündliche Abfrage des Geburtsorts widerspräche dem Sinn der Legitimationsprüfung. In einigen Fällen wurde das Postident-Verfahren auch dann verweigert, wenn der Geburtsort durch andere Meldepapiere belegt werden konnte.
Legitimationsprüfung im Ausland
Wie kann ich mich im Ausland legitimieren?
Es kann immer wieder zu Situationen kommen, in denen man sich auch im Ausland legitimieren muss. In so einem Fall ist es gut zu wissen, welche Stellen hierzu bevollmächtigt sind. Um das Legitimationsverfahren im Ausland durchführen zu lassen, kann man einfach eine Bank aufsuchen. In allen EU Staaten sind Banken dazu befähigt, ein Legitimationsverfahren durchzuführen. Dies ist von jeder Kontoeröffnung bekannt, nur dürfen Banken die Identität auch zu einem anderen Zweck feststellen und bescheinigen.
Zusätzlich sind alle Rechtsanwälte aus sämtlichen EU Staaten in Lage, die Identität einer Person festzustellen und sicher zu bescheinigen. Hierzu braucht man im jeweiligen Land einfach nur einen Rechtsanwalt aufzusuchen und die entsprechenden Papiere vorzulegen.
Bei Ländern, die sich nicht in der EU befinden gibt es leider keine einheitliche Regelung. Hier sollten Antragsteller einfach vergleichen ob ähnliche oder sogar bessere Sicherheitsstandards im jeweiligen Land herrschen. Ist dies nicht der Fall, kann das Legitimationsverfahren leider nicht mit 100%iger Sicherheit durchgeführt werden.
Ist eine Legitimationsprüfung bei der deutschen Botschaft möglich?
Früher konnten deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben, bei der dort ansässigen deutschen Botschaft eine Legitimationsprüfung durchführen lassen. Dies war sehr praktisch, wenn beispielsweise ein deutsches Konto eröffnet werden sollte. Im April 2011 trat dann eine neue Regelung in Kraft. Deutsche Staatsbürger konnten von diesem Moment an keine Legitimationsprüfung mehr bei einer Botschaft oder einem Konsulat durchführen lassen. Die einzige Alternative sind seit diesem Zeitpunkt Banken bzw. Rechtsanwälte, wie oben bereits beschrieben. Auch in allen anderen Ländern außerhalb der EU können die Botschaften und Konsulate nicht mehr dazu beitragen, die Identität einer Person festzustellen. Außerhalb der EU haben es deutsche Staatsbürger besonders schwer, wenn es um die Feststellung bzw. den Nachweis der eigenen Identität geht. Außer dem Postident-Verfahren stehen in diesem Fall keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung.
Es gibt jedoch auch Länder außerhalb der EU, die einen ähnlichen Sicherheitsstandard haben und somit auch für die Legitimationsprüfung durch Banken und Rechtsanwälte in Frage kommen. Dazu gehören:
- Argentinien
- Australien
- Brasilien
- Hongkong
- Japan
- Kanada
- Mexico
- Neuseeland
- Die russische Föderation
- Schweiz
- Singapur
- Südafrika
- USA
Länder in denen die Legitimationsprüfung nicht möglich ist sind beispielsweise Thailand und die Türkei. Alle deutschen Auswanderer, die in der Türkei oder in Thailand leben, müssen für die Legitimationsprüfung nach Deutschland reisen und bei einer Kontoeröffnung persönlich erscheinen. Alternativ können sie auch das Postident-Verfahren nutzen. Dies stellt natürlich nicht nur einen Mehraufwand für alle zukünftigen Kontoinhaber dar, die aus dem Ausland ein deutsches Konto eröffnen wollen, sondern auch einen finanziellen Verlust für die Banken, deren potenziellen Kunden es mit diesem Gesetz schwer gemacht wird, ein Konto einrichten zu lassen.
Besitzt die Bank jedoch eine Filiale im jeweiligen Land des Auswanderers, kann das Konto dort natürlich auch ohne Probleme eröffnet werden. Dieser Zufall tritt jedoch nur selten ein.
Unser Fazit zur Legitimationsprüfung
Sind Legitimationsverfahren sinnvoll oder eher Zeitverschwendung?
Selbstverständlich ist das Legitimationsverfahren sinnvoll. Es schützt die Banken vor einem großen Verlust und verhindert kriminelle Aktivitäten auf dem Finanzmarkt. Die Banken können so nicht von einem Geldwäscher für seine düsteren Geschäfte missbraucht werden. Natürlich haben auch die Finanzbehörden ein großes Interesse an einem sauberen Legitimationsverfahren. Einkünfte und Schwarzgeld können dadurch nicht verschleiert, sondern müssen versteuert werden. Aus diesem Grund ist nicht möglich, ein Konto ohne das Durchlaufen einer Legitimationsprüfung zu eröffnen.