Millionen Kredit
Kreditinstitute, also Kreditgeber, haben in Deutschland umfangreiche Meldepflichten zu erfüllen, die im Kreditwesengesetz (KWG) detailliert festgeschrieben sind. Das KWG reguliert den Markt des Kreditwesens. Desweiteren gibt es die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV), an welche sich Kreditinstitute halten müssen. Zur KWG und GroMiKV gehört auch, dass der Millionenkredit eines Kreditnehmers oder einer Kreditnehmereinheit ab einer Höhe von 1,5 Millionen Euro an die Evidenzzentrale der Deutschen Bundesbank gemeldet werden muss. Dies ist eine Erfassungsstelle, bei der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs- und Finanzunternehmen im vierteljährlichen Rhythmus Millionenkredite und Großkredite melden müssen. Die Bundesbank ihrerseits teilt den Kreditinstituten dann die Gesamtinanspruchnahme bzw. die Gesamtverschuldung dieser Kreditnehmer und Kreditnehmereinheiten mit, soweit es sich um Millionenkredite handelt, einschließlich deren Auslandstöchter. Die Gesamtverschuldung beinhaltet keine Sicherheiten und auch kein Guthaben des Kreditnehmers. Gestellte Sicherheiten könnten zum Beispiel eine Immobilie oder auch eine Bürgschaft sein. Auf diese Weise sind Kreditgeber zeitnah über den Verschuldungsstand ihrer Kunden mit einem Millionenkredit informiert. Überdies erhält die Bankenaufsicht einen wichtigen Überblick über die Kreditgewährung insgesamt, was in Zeiten der Finanzkrise zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Kreditnehmer und Kreditnehmereinheiten dürfen kein Klumpenrisiko darstellen
Beantragen mehrere Kreditnehmer, die rechtlich oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind, je ein Darlehen bzw. Kredit, spricht man im Kreditwesen von einer Kreditnehmereinheit. Das heißt, bankenintern werden die einzelnen Kreditnehmer als ein einziger hypothetischer Kreditnehmer behandelt. Grund hierfür ist die Vermeidung eines Klumpenrisikos. Dieses entsteht, wenn sich Ausfallrisiken ansammeln. Der Grundsatz der Risikostreuung ist dann nicht mehr gegeben, der nicht nur im Bankenwesen gilt, sondern Allgemeingültigkeit hat für das gesamte Wirtschaftsleben. Ein Unternehmen, das ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, geht ein hohes Risiko ein, mögen die Aufträge auch noch so rentabel sein. Fällt dieser Auftraggeber aus, ist das Unternehmen sogleich in seiner Existenz massiv bedroht. Eine Risikostreuung auf möglichst viele verschiedene Kunden minimiert das Klumpenrisiko. Dies gilt ebenfalls für Kreditinstitute oder Banken, die dazu angehalten werden, ihre Geldanlagen- und Vermögensrisiken auf verschiedene Schuldner, verschiedene Kreditformen mit unterschiedlichen Laufzeiten zu verteilen. Zur Strategie der Risikominimierung gehört unter anderem die Zusammenfassung von einzelnen Kreditnehmern zu einer Kreditnehmereinheit, um Ansteckungseffekte einschätzen zu können, sollte ein Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Überdies wird auf diese Weise verhindert, dass Kreditnehmer, die ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen, durch die Aufnahme von Einzelkrediten, die jeweils unter der Höhe von 1,5 Millionen Euro liegen, eine Meldung an die Evidenzzentrale als Millionenkredit zu vermeiden und damit der Kontrolle durch die Bundesbank und die Bankenaufsicht zu entziehen.
Eheleute bilden nicht automatisch eine Kreditnehmereinheit
Ein Ehepaar darf laut der gesetzlichen Vorschriften nicht ausschließlich aufgrund der Ehegatteneigenschaft zu einer Kreditnehmereinheit zusammengefasst werden. Dies würde eine eindeutige Benachteiligung darstellen gegenüber anderen Gemeinschaften. Üben sie jedoch gemeinsam eine unternehmerische Tätigkeit aus, gelten sie als Kreditnehmereinheit. Ähnlich wird die Situation bei Unternehmen gesehen, die einem Konzern angehören. Obwohl sie eine vollkommen selbstständige wirtschaftliche Einheit darstellen, werden ihre Kredite trotzdem zu einer Kreditnehmereinheit zusammengefasst und als Millionenkredit der Evidenzzentrale gemeldet, sobald die Summe bei 1,5 Millionen Euro liegt.
Was bedeutet die Zusammenfassung für den einzelnen Kreditnehmer?
Die Bildung einer Kreditnehmereinheit erfolgt zwar bankintern, wirkt sich jedoch auch unmittelbar auf den einzelnen Kreditnehmer aus. Er wird jetzt nicht mehr als Einzelrisiko betrachtet, sondern im Rahmen des Gesamtrisikos klassifiziert und entsprechend limitiert. Die Folge ist eine verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung, die ohne die Zusammenfassung zum Millionenkredit so nicht stattgefunden hätte. Das bedeutet, dass die laufende Überwachung der Bonität des Schuldners besonders gründlich ausgeführt wird, verbunden mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand. Bei einem Millionenkredit ist diese Prüfung den Banken gesetzlich vorgeschrieben und wird zusätzlich durch die Bankenaufsicht überwacht, die die Kreditinstitute selbst im Jahresrhythmus prüft. Das Kreditinstitut ist also verpflichtet, sich zeitnah anhand aktueller Informationen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und der Kreditnehmereinheit zu informieren, um das Kreditrisiko einschätzen zu können. Der Bundesgerichtshof hat dahin gehend festgelegt, dass der Kreditnehmer in bestimmten zeitlichen Abständen den Jahresabschluss, einen Vermögensstatus sowie ergänzende Angaben vorzulegen hat. Erfolgt dies nicht, ist der Kredit zu kündigen. Dies wird in den Kreditverträgen schriftlich festgehalten. Diese Unterlagen erfüllen hinsichtlich eines herkömmlichen Kredites noch nicht einmal die Mindestanforderungen, um eine fundierte Risikoabschätzung vornehmen zu können. Bei einem Millionenkredit sind umfangreiche zusätzliche Unterlagen erforderlich, die natürlich auch von den einzelnen Mitgliedern einer Kreditnehmereinheit gefordert werden.
Unterlagen, die in der Regel für einen Millionenkredit erforderlich sind
Die Versuche einer einheitlichen Regelung hinsichtlich der Risikobewertung durch die Kreditinstitute wurden in 2005 von der Bankenaufsicht wieder aufgegeben. Übrig geblieben sind einige wenige allgemeine Rahmenbedingungen. Die Kreditinstitute werden aufgefordert, ein effizientes System einzusetzen, das abgestimmt auf das individuelle Geschäftsprofil entwickelt wird. Dieses System soll gewährleisten, dass die Ausfallrisiken insbesondere auch bei einem Millionenkredit eigenverantwortlich beurteilt werden können. Überdies sind die Intensität und die Häufigkeit der Beurteilungen entsprechend des Risikogehaltes zu bestimmen. Damit hatten die Kreditinstitute weitgehend freie Hand bei der Entscheidung, wie sie die Beurteilungsabläufe organisieren. Die praktische Durchführung der Kreditüberwachung differiert daher. Grundsätzlich werden in der Regel folgende Unterlagen angefordert, wenn es sich um die Risikobewertung eines Millionenkredits handelt. Im eher seltenen Fall, dass der Millionenkredit von einem Privatkunden beantragt wird, also einer unselbstständigen, natürlichen Person, werden erwartet: detaillierte Informationen zum Einkommen, ebenso zu den Ausgaben, ein ausführlicher Vermögensstatus, eine Auflistung aller bestehenden Schulden mit der jeweiligen Kreditsumme, der Laufzeit, dem aktuellen Saldo, dem monatlichen Kapitaldienst sowie aller geleisteten Bürgschaften und anderer übernommener Haftungen. Darüber hinaus sind erforderlich: die Einkommensteuerbescheide der letzten 5 Jahre sowie sämtliche persönliche Daten, auch hinsichtlich der ausgeübten Beschäftigung und des Arbeitgebers. Handelt es sich bei dem Kreditnehmer um eine Firma bzw. einen selbstständigen Unternehmer, stellen die folgenden Unterlagen in der Praxis meist nur die Mindestanforderung dar: die Bilanzen der letzten 5 Jahre einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. die entsprechenden Einnahmen-Überschussrechnungen, ein detaillierter Vermögens- und Schuldenstatus, ein vorläufiges Jahresergebnis für die Geschäftsjahre, für die noch keine Bilanz vorliegt, die aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen der Buchhaltung, bei einer Kapitalgesellschaft die Gesellschafterverträge einschließlich aller rechtlich relevanten Angaben. Bei einem Millionenkredit erwarten die Kreditinstitute darüber hinaus dokumentierte Planungen für die kommenden drei Geschäftsjahre, die dann im Rahmen eines monatlichen Controllings anhand von Plan-/Ist-Vergleichen verfolgt werden. Ein Millionenkredit verursacht also auf allen Seiten einen erheblichen Aufwand an Arbeit, Zeit und Kosten. Die Kreditinstitute haben in den vergangenen Jahren eigene Abteilungen aufbauen müssen mit besonders geschulten Mitarbeitern. Die Kreditnehmer, insbesondere die Unternehmen bzw. die Kreditnehmereinheiten waren genötigt, ein eigenes Berichtswesen aufzubauen, oft unter Einsatz externer Berater, um den Anforderungen an ihre Informationspflicht gerecht zu werden.