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Nominalzins - einfach erklärt von MAXDA

Bedeutung & Abgrenzung von anderen Zinsen

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Bedeutung des Nominalzins

Der Nominalzins ist Bestandteil der Darlehenskonditionen. Er wird häufig auch als Sollzins bezeichnet und kommt bei allen Darlehensformen vor. Bei Kreditzinsen wird grundlegend zwischen Nominalzinssatz und Effektivzins differenziert. Beide wirken sich unterschiedlich auf die Kosten einer Finanzierung aus und müssen daher in die Berechnung der individuellen Zinssätze einfließen.

Der Nominalzins berücksichtigt keinerlei Kosten. Sie werden erst im Effektivzins berücksichtigt. Grundsätzlich ist der Nominalzinssatz sowohl bei Krediten als auch bei Geldanlagen zu finden. Bei Geldanlagen beziffert er die Rendite, die von dem Anbieter geboten werden. Fallen bei diesen Anlagen Gebühren an, müssen diese prozentual vom Nominalzins abgezogen werden, um die tatsächliche Rendite berechnen zu können.

Dagegen müssen sie bei Darlehen addiert werden, um den Effektzins ermitteln zu können. Im Anlagebereich kann ein Nominalzins grundlegend nicht niedriger sein als der Effektivzins. Ein gegenteiliges Bild zeigt sich dagegen im Kreditbereich. Hier ist der Nominalzins in der Mehrzahl der Fälle geringer. Bei Krediten steigt der Effektivzins gegenüber dem Nominalzins, da bei jedem Darlehen Kosten in Form von Gebühren entstehen oder eine Tilgung nicht tagesgenau berechnet wird.

Unterschiede zwischen Nominalzins und Sollzins

Kreditanbieter arbeiten bei Darlehen mittlerweile häufig mit der Bezeichnung Sollzins. Seit der Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie, die am 11. Juni 2010 erfolgte, handelt es sich beim Sollzins um die neue Bezeichnung für Nominalzins. Durch ihn wird grundsätzlich die Höhe der jeweiligen Kreditverzinsung angegeben. Liegt der Nominalzins beispielsweise bei drei Prozent und wird eine Finanzierungssumme von 100.000 Euro aufgenommen, fallen jährlich Zinskosten von 3000 Euro an.

Der Effektivzins, der schließlich für den Darlehensnehmer für die Berechnung der finanziellen Belastung ausschlaggebend ist, liegt über dem Niveau des Nominalzinses. Bei ihm werden alle weiteren Kostenfaktoren berücksichtigt. Demnach muss bei Kreditangeboten geprüft werden, ob der Anbieter mit Nominalzins oder Effektivzins arbeitet.

Der Nominalzinssatz bezieht sich immer auf den Nennwert der Anlage oder des Kredits. Er wird auch als Nominalwert bezeichnet. Der Prozentsatz bezieht sich bei Darlehen demnach immer auf den Nominalbetrag. Anders ist die Rechnungsweise bei einer Anleihe. Bei ihr ergibt sich aus dem Nominalzins die vom Anbieter zu leistende Zinszahlung. Sie wird auch als Kupon bezeichnet.

Im Nominalzins werden weder eventuelle Bearbeitungsgebühren noch ein Disagio berücksichtigt. Der Zins wird immer in Prozent ausgedrückt. Preissteigerungsraten werden beim Nominalzins nicht berücksichtigt. Dadurch wird er vom Realzins abgegrenzt. Der Nominalzinssatz unterscheidet sich deutlich von der Rendite. Diese Größe ist auf den Anleihenkurs oder den jeweiligen Auszahlungsbetrag einer Finanzierung ausgerichtet. Für die Berechnung von Rendite und Effektivzins werden unterschiedliche finanzmathematische Berechnungsvorschriften genutzt. Dabei muss zwischen Kursrechnung und Tilgungsrechnung unterschieden werden.

Vereinbarung des Nominalzinses

Bei der Darlehensaufnahme wird der Nominalzins mit der Bank individuell vereinbart. Grundsätzlich kann er bonitätsabhängig gestaltet sein. Demnach wirkt sich die Bonität des Kreditnehmers zu einem gewissen Anteil auf die Höhe des Nominalzinses aus. Die dadurch entstehenden Zinsen werden bei Ratendarlehen gemeinsam mit den monatlichen Raten gezahlt. Sie schließen eventuelle Gebühren oder Kosten ein, die im Zuge einer abgeschlossenen Restschuldversicherung entstehen.

Im Groben setzen sich die monatlichen Raten aus dem Tilgungsanteil und den Zinsen zusammen. Der Nominalzins dient bei der Darlehensaufnahme quasi als Grundlage für die Berechnung des Effektivzinses. Auf letzteren wirken sich Restschuldversicherungen als Kostenfaktor aus, wenn sie auf Wunsch des Kreditnehmers abgeschlossen werden. Durch Sondertilgungen können die Kosten, die der Nominalzins definiert, verringert werden. Er bezieht sich immer als Prozentwert auf den Kreditbetrag.

Durch Sondertilgungen minimieren Verbraucher den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und damit auch die Zinsbelastung. Bei Sondertilgungen müssen die individuellen Bedingungen des Kreditgebers berücksichtigt werden. Nicht immer sind sie uneingeschränkt zulässig. Einige Kreditgeber erheben bei umfangreichen jährlichen Sondertilgungen weitere Gebühren, die wiederum in Verbindung mit dem Nominalzins eingezogen werden.

Fester oder veränderlicher Nominalzins

Zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber kann der Nominalzins sowohl als fester als auch als veränderlicher Zinssatz definiert werden. Ist der Nominalzins fest, wird er für die gesamte Laufzeit in den Kreditvertrag aufgenommen. Dadurch kommt es weder zu Senkungen noch zu Anhebungen des Zinssatzes. Der Darlehensnehmer hat damit während der gesamten Laufzeit Planungssicherheit.

Bei einem veränderlichen Nominalzins sind Änderungen dagegen möglich. Dabei muss unterschieden werden, ob der Nominalzins von Anfang an veränderlich ist oder zunächst für einen gewissen Zeitraum festgeschrieben wird. Bei Darlehen mit langen Laufzeiten wird meist mit einem veränderlichen Nominalzinssatz gearbeitet, der jedoch nach einem bestimmten Zeitfenster angepasst wird. Dieses Zeitfenster kann zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer individuell vereinbart werden.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Nominalzins an die Entwicklung eines Referenzzinses gebunden ist. Demnach wird er permanent angepasst. In diesem Fall finden sich in dem Darlehensvertrag eine sogenannte Zinsanpassungsklausel. Steigt der Referenzzins, steigt auch der Nominalzins. Veränderliche Nominalzinssätze haben sich in der Vergangenheit insbesondere bei längeren Laufzeiten durchsetzen können.

Ein Kredit, bei dem der Nominalzins in der Regel immer veränderlich ist, ist die Immobilienfinanzierung. Nach einem vereinbarten Zeitfenster wird der veränderliche Nominalzinssatz an den Referenzzins angepasst. Bei vielen Darlehen erfolgt dies nach einem Zeitraum von zehn bis 15 Jahren. Dabei fließen in den neuen Nominalzins sowohl die Entwicklungen des Referenzzinses als auch die Anpassungen bei den Gebühren ein. Grundsätzlich können sich auch Darlehensgebühren, die von Banken erhoben werden, ändern. Jeder Nominalzins ist jedoch verhandelbar und muss mit dem Kreditgeber individuell vereinbart werden.

Kosten für ein Darlehen

Kosten, die bei einem Darlehen entstehen, fallen aus unterschiedlichen Gründen an. Neben Gebühren für Dokumente sorgt beispielsweise eine Schufa-Auskunft für finanzielle Belastungen, die auf den Kreditnehmer umgelegt werden. Der Effektzinssatz setzt sich demnach immer zum einen aus dem Nominalzins und zum anderen aus allen anfallenden Kosten zusammen. Für Vergleiche ist der Nominalzinssatz eine wichtige Größe. Da er in den Effektivzins einfließt, ist er entscheidend für die entstehenden Zinsen verantwortlich.

Während eines Darlehensvergleichs reicht der Nominalzins an sich aber nicht aus, denn im Bereich der Gebühren kann es zu großen Unterschieden kommen. Der Nominalzinssatz sollte nicht nur in den Vergleich von Darlehen einfließen, sondern sollte auch bei Geldanlagen entsprechend berücksichtigt werden. Dabei ist er bei Anlagen ein ausschlaggebendes Entscheidungskriterium.

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