Was ist ein Pfandbrief
Pfandbriefe sind in der Regel langfristige festverzinsliche Anleihen, die von einer Pfandbriefbank auf der Grundlage des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) emittiert werden. Der Pfandbrief gilt als besonders sichere Geldanlage, da im - unwahrscheinlichen - Insolvenzfall eines Pfandbriefinstitutes die Bank den Pfandbrief-Gläubigern nicht nur mit ihrem Eigenkapital haftet sondern auch mit der sogenannten Deckungsmasse.
Pfandbrief-Gläubiger werden vor anderen Gläubigern einer Pfandbriefbank vorrangig befriedigt. Pfandbriefe sind meist als Inhaber-Schuldverschreibungen ausgestaltet und daher handelbare Wertpapiere. Zum Teil werden sie auch als Namenspapiere emittiert, bei denen eine Übertragung nur unter Einbeziehung des Emittenten möglich ist. Diese Papiere richten sich vor allem an institutionelle Anleger wie Lebensversicherungen und Pensionskassen.
Der Pfandbrief: Historische Entwicklung
Die Geschichte der Pfandbriefe begann vor über zweihundert Jahren in Preußen, wo sie 1769 durch einen Erlass Friedrichs des Großen begründet wurden. Sie dienten als Finanzierungsinstrument für die sogenannten Landschaften. Dabei handelte es sich um regionale Zwangsvereinigungen adliger Großgrundbesitzer, deren Zweck in der landwirtschaftlichen Grundkreditvergabe bestand. Die von den Landschaften begebenen Pfandbriefe wurden mit beliehenem Grundbesitz besichert.
Mitte des 19. Jahrhunderts konnten sich die ersten Hypothekenbanken mit durch Grundpfandrechte besicherten Pfandbriefen refinanzieren. Mit dem am 1.1.1900 in Kraft getretenen Hypothekenbankengesetz wurde nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs für ganz Deutschland eine einheitliche Rechtsgrundlage für Pfandbriefemissionen geschaffen.
Rechtliche Grundlagen beim Pfandbrief
Weitere Regelungen folgten 1927 mit dem 'Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute' (ÖPG) und 1933 mit dem 'Gesetz über Schiffspfandbriefbanken'. Im Zuge des Wegfalls staatlicher Garantien für öffentlich-rechtliche Banken - der sogenannten Gewährträgerhaftung - erfolgte 2005 eine gesetzliche Neuregelung der Pfandbriefe. Die bisher in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Vorgaben zu Pfandbriefen wurden im neuen Pfandbriefgesetz zusammengeführt. Hypothekenbankengesetz, ÖPG und das Schiffbankgesetz traten damit außer Kraft.
Das PfandBG wurde zum 1.7.2005 wirksam, mit einer Novelle zum PfandBG wurde am 26.3.2009 zusätzlich der Flugzeugpfandbrief als neue Pfandbriefart eingeführt. Pfandbriefe oder pfandbriefähnliche Ausgestaltungen gibt es auch in anderen europäischen Ländern. Im internationalen Bereich spricht man hier von 'covered bonds'. Der deutsche Pfandbrief unterscheidet sich von den covered bonds in vielen anderen Ländern vor allem durch seine gesetzlichen Grundlagen und Regelungen zur Beleihungswertermittlung sowie die staatliche Aufsicht.
Besondere Auflagen für den Pfandbrief
Pfandbriefe dürfen in Deutschland nur von Pfandbriefbanken ausgegeben werden. Kreditinstitute, die Pfandbriefe emittieren wollen, bedürfen hierzu einer besonderen Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Lizenz wird dabei nur erteilt, wenn das Kreditinstitut das Pfandbriefgeschäft nachhaltig betreiben will und entsprechende Risikokontrollsysteme einrichtet.
Pfandbriefe müssen - im Unterschied zu sonstigen Anleihen - entsprechend den Vorgaben des PfandBG durch eine Deckungsmasse gesichert sein. Je nach Art der Deckung werden folgende Pfandbriefarten unterschieden:
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Hypothekenpfandbriefe: als Deckungsmasse dienen Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) auf beliehene Grundstücke;
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Öffentliche Pfandbriefe (früher als Kommunalobligationen bezeichnet): Deckungsmasse sind Forderungen gegen die öffentliche Hand;
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Schiffspfandbriefe: werden durch in einem speziellen Schiffsregister eingetragene Schiffshypotheken gedeckt;
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Flugzeugpfandbriefe: die Deckung erfolgt hier über in einem öffentlichen Register eingetragene Flugzeughypotheken.
Im Insolvenzfall werden die Inhaber von Pfandbriefen vorrangig vor anderen Gläubigern aus der Deckungsmasse befriedigt.
Pfandbriefbanken
Pfandbriefbanken müssen bei der Vergabe von deckungsstockfähigen Darlehen besondere Vorgaben beachten. Die Beleihungswerte für die beliehenen Immobilien, Schiffe oder Flugzeuge müssen unter den Grundsätzen der Vorsicht und Dauerhaftigkeit von Sachverständigen festgelegt werden. Die deckungsfähigen Darlehen dürfen dabei die Grenze von 60 % des ermittelten Beleihungswertes nicht überschreiten.
Ein von der BaFin bestellter Treuhänder überwacht die Einhaltung der mit der Deckungsstockfähigkeit verbundenen Vorgaben. Neben der allgemeinen Bankenaufsicht unterliegen Pfandbriefbanken einer besonderen Beaufsichtigung durch die BaFin. Mindestens alle zwei Jahre findet eine gesetzliche Prüfung des Deckungsvermögens statt.
Auch im Hinblick auf die Transparenz bestehen besondere Anforderungen: Pfandbriefinstitute müssen quartalsmäßig einen Bericht über die Zusammensetzung der Deckungsmasse veröffentlichen. Die Lizenzierungspflicht bzw. die treuhänderische Überwachung, der Deckungsstock, die Beleihungsgrenze und die vorsichtige Beleihungsbewertung machen Pfandbriefe zu besonders sicheren Anlagen.
Pfandbriefe sind zugelassene Anlagen in Vormundschaftsverhältnissen (Mündelsicherheit), können als Kreditsicherheiten dienen (Lombardfähigkeit) und sind mögliche Bestandteile des Deckungsstocks einer Versicherung (Deckungsstockfähigkeit). Pfandbriefbanken betreiben in der Regel eine eher konservative Geschäftspolitik, die letzte Insolvenz einer Pfandbriefbank fand im Jahre 1901 statt.
Bei externen Ratings durch Ratingagenturen erzielen Pfandbriefinstitute häufig Bestnoten bezüglich ihrer Bonität.
Der Pfandbrief als Kapitalanlage
Pfandbriefe bieten meistens eine etwas höhere Rendite als Bundesanleihen oder Anleihen anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, besitzen aber wegen ihrer doppelten Absicherung (Bonität des emittierenden Instituts und Deckungsmasse) eine vergleichbare Sicherheit. Im Vergleich zu sonstigen Unternehmensanleihen, die allerdings auch von der Sicherheit her geringer einzustufen sind, ist ihre Rendite niedriger.
Die Rendite-Differenz zu anderen öffentlichen Anleihen hängt wesentlich mit der geringeren Fungibilität von Pfandbriefen zusammen. Für viele Pfandbriefe existiert kaum ein funktionsfähiger Markt, über den ein Kauf oder ein Verkauf möglich ist.
Anleger von Pfandbriefen profitieren von der hohen Sicherheit, den regelmäßigen Zinszahlungen (halbjährlich oder jährlich) und den etwas höheren Renditen. Nachteilig wirkt die oft geringe Marktgängigkeit. Pfandbriefe sind daher eher langfristige Anlagen. Wer seine Pfandbriefe vor Fälligkeit verkauft, muss in Zeiten steigender Zinsen unter Umständen mit deutlichen Kursverlusten rechnen.
Pfandbriefe eigenen sich als Anlageform daher vor allem für mittel- bis langfristig ausgerichtete, sicherheitsorientierte Anleger, die ihre Wertpapiere auch bis zur Fälligkeit halten wollen. Eine Anlagealternative bieten Pfandbrief-Fonds. Dabei handelt es sich um offene Investmentfonds, die breit gestreut in Pfandbriefe und ähnliche Wertpapiere investieren. Der Investor kann hier von den Rendite- und Sicherheitsvorteilen von Pfandbriefen bei einer im Schnitt höheren Marktgängigkeit profitieren.
Jumbo-Pfandbriefe
Seit der Mitte der 1990er Jahre haben sich am Markt sogenannte Jumbo-Pfandbriefe etabliert. Der Jumbo-Pfandbrief ist kein gesetzlicher Begriff, sondern hat sich als Bezeichnung für bestimmte Arten von Pfandbriefen mit einem hohen Emissionsvolumen ausgebildet.
Beim Jumbo-Pfandbrief spielt die Marktliquidität eine besondere Rolle, sie müssen daher ein Mindestvolumen von einer Milliarde Euro aufweisen. Außerdem muss für einen solchen Jumbo-Pfandbrief ein sogenanntes Market-Making vereinbart sein. Mindestens fünf die Emission begleitende Banken müssen sich dabei gegenüber dem Emittenten verpflichten, für einen funktionsfähigen Markt für den emittierten Pfandbrief zu sorgen.
Der Pfandbrief muss unverzüglich an einem organisierten Markt innerhalb der EU oder des EWR platziert werden. Jumbo-Pfandbriefe sind vor allem auf internationale institutionelle Anleger ausgerichtet. Dank des Market-Making erhalten aber auch Kleinanleger die Möglichkeit, börsentäglich Jumbo-Pfandbriefe zu kaufen oder verkaufen.
Die Deutsche Börse ermittelt aus den 25 liquidesten Jumbo-Pfandbriefen der elektronischen Handelsplattform EurexBonds einen speziellen Pfandbrief-Index, den 'eb.rexx® Jumbo Pfandbriefe'. Er zeigt die durchschnittliche Kursentwicklung am Pfandbriefmarkt an. Mit einem Marktvolumen von rd. 850 Milliarden Euro ist der Pfandbriefmarkt nach dem Markt für öffentliche Anleihen das zweitgrößte Marktsegment für festverzinsliche Wertpapiere in Deutschland.