Schufa & Schufa-Einträge
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Schufa Eintrag löschen: Die Fristen für Einträge
Die Schufa hat eine Frist von 3 Jahren für die Speicherung bestimmter Daten. Daher werden auch och Kredite in der Schufa-Akte auftauchen, die bereits abgezahlt wurden. Während allgemeine Angaben zur Person niemals verjähren oder es nicht möglich ist, automatisch einen Schufa Eintrag löschen zu lassen, gilt für erledigte Zahlungen eine Frist von 3 Jahren.
Wurde also ein Kredit ordnungsgemäß beglichen, so muss die Schufa 3 Jahre nach Begleichung den Schufa Eintrag löschen. Auch Informationen über alte Handyverträge, Konten oder andere Zahlungsverpflichtungen, welchen der Verbraucher ordnungsgemäß nachgekommen ist, müssen nach 3 Jahren gelöscht werden. Jedoch passiert das nur, wenn die Vertragspartner die Erledigung der Angelegenheit auch an die Schufa gemeldet haben.
Ist dies nicht der Fall, kann die Schufa die Daten auch nicht aus dem Schufa Eintrag löschen, da sie nichts von deren Erledigung weiß. In solch einem Fall muss man dann als Verbraucher in Aktion treten und die Löschung veranlassen. Die Schufa verweist dafür auf die Telefon-Hotline, den Kontakt per Post oder den kostenpflichtigen Login-Bereich. Wichtig ist, dass man sich die Löschung von der Schufa bestätigen lässt, bestenfalls in schriftlicher Form, um auch hier auf der sicheren Seite zu sein.
Auch wenn Schufa-Daten z.B. von Kreditunternehmen angefragt wurden, wird dies übrigens gespeichert - jedoch nur 12 Monate.
Negativen Schufa Eintrag löschen lassen?
Doch nicht alle Einträge können gelöscht werden. Negative Schufaeinträge können hingegen nur dann gelöscht werden, wenn sie unberechtigt sind. Auch hier ist man als Verbraucher in der Beweispflicht und muss seine Unschuld gegenüber der Schufa belegen können.
Da es sich bei negativen Schufaeinträgen meist um finanzielle Probleme wie nicht beglichene Zahlungen oder gar Mahn- und Vollstreckungsbescheide handelt, muss in der Regel bei Gericht (zentrales Vollstreckungsgericht) beantragt werden, den Schufa Eintrag löschen zu lassen. Ansonsten gilt hier, dass diese erst dann gelöscht werden können, wenn die Schuld beglichen wurde.
Drei Jahre nach der Meldung der Zahlungsversäumnis wird standardmäßig geprüft, ob der Eintrag weiterhin gespeichert werden muss.
Auswirkungen eines negativen Schufa Eintrags
Wer negativ in der Schufa vorbelastet ist, kann dies in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu spüren bekommen. Die Aufnahme eines Kredites wird oftmals ebenso erschwert wie der Abschluss eines Telefonvertrages oder der Kauf eines Fernsehers auf Raten. Die Schufa Abfrage kann für den Einzelnen somit problematisch werden.
Glücklicher Weise kann man heutzutage auf Alternativen zurückgreifen und kann auch Kredite ohne Schufaabfrage aufnehmen oder etwa einen Prepaid-Handyvertrag abschließen. Und auch im Bereich der Kreditkarten gibt es lohnenswerte Alternativen, die nicht nach einer guten Schufa verlangen.
Doch bei all diesen Optionen ist es immer wichtig, dass man seine Schulden im Auge und damit die Übersicht behält. Schulden erschweren den Alltag ungemein und sind immer eine Belastung. Und das nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in psychischer: Wer jeden Tag Angst haben muss, dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen könnte, kann sich nicht entspannen und am Leben erfreuen.
Bevor es soweit kommt, sollte man lieber aufgelaufene Schulde mit Hilfe eines Kredites in kleinen Raten abbezahlen, so sind diese bald Geschichte und das Leben macht wieder Freude.
Funktionsweise der Schufa
Die Daten bezieht die Schufa dabei von Amtsgerichten oder aber auch von Vertragspartnern, die diese direkt an die Schufa melden. So geschieht dies beispielsweise, wenn man ein Konto eröffnet oder einen Telefonvertrag abschließt. Zudem sammelt die Schufa allgemeine Daten wie den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Verbrauchers. Auch Kredite und Zahlungsausfälle sowie offene Verbindlichkeiten werden in der Schufa vermerkt.
Generell unterscheidet man hier zwischen positiven und negativen Einträgen. Positiv sind all jene, die die reinen Personalien oder Kontoeröffnungen, Kreditkartenanträge oder Telefonverträge betrifft. Negative Einträge kommen dann hinzu, wenn man seine Verbindlichkeiten nicht zufriedenstellend bedient hat.
Damit die ganzen Daten auch zu einem Ergebnis zusammengefasst werden können, werden diese in einer Tabelle eingestuft. So erstellt die Schufa einen so genannten Scoring-Wert, der darüber Aufschluss geben soll, wie kreditwürdig und zuverlässig ein Verbraucher oder aber auch ein Unternehmen ist.
Schufa als Schutz für Verbraucher
Doch die Schufa will damit nicht nur Vertragspartner schützen. Sie möchte auch die Verbraucher selbst vor einer Überschuldung beschützen. Denn fällt die Schufaabfrage negativ aus, wird es schwieriger, einen Kredit aufzunehmen oder Verträge mit Zahlungen abzuschließen. Zwar ist dies immer noch möglich, doch als Verbraucher muss man dann schon etwas intensiver schauen und sich um einen passenden Partner bemühen.
Somit ist die Schufa nicht nur als Pein für viele Verbraucher anzusehen, sondern auch als Retter in der Not. Denn sicherlich hat diese Institution den einen oder anderen Verbraucher vor der Schuldenfalle bewahrt.
Finanziert wird die Schufa durch ihre Vertragspartner, die für jede Abfrage einen Obolus bezahlen müssen. Über das Jahr kommen so viele Gebühren zusammen, die für die finanzielle Sicherheit der Auskunftei sorgen. Doch nicht jeder Eintrag, der bei der Schufa hinterlegt wurde, ist auch korrekt. Es können immer wieder falsche Einträge auftauchen, die entweder vergessen wurden zu löschen, oder die dem falschen Verbraucher zugeordnet wurden.
Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, wenn man sich als Verbraucher in regelmäßigen Abständen für die eigenen Schufaeinträge interessiert und diese auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Denn viele falsche Einträge können so gelöscht werden. Sind diese falschen Einträge zudem negativ, können diese für ein schlechtes Scoring sorgen und so das Leben ohne erkennbaren Grund erschweren.