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Schufa Eintrag - einfach erklärt von MAXDA

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Schufa Eintrag

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa Holding AG, ist die wichtigste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Zwar existieren noch andere Auskunfteien, doch die Schufa ist eine der ältesten und zugleich die relevanteste.

Ohne ihre Erlaubnis, den Schufa Eintrag bzw. Score-Werte der Schufa einholen zu dürfen, können Privatpersonen weder ein Bankkonto eröffnen, noch einen Mobilfunkvertrag abschließen oder einen Kredit erhalten. An diesen Fakten zeigt sich die tatsächliche Relevanz der Schufa.

Wie funktioniert das Schufa-System?

Die Schufa sammelt aktiv selbst keine Daten über die Verbraucher im Schufa Eintrag. Die Vertragspartner der Schufa, die kreditgebenden Unternehmen also, übermitteln ihrerseits relevante Daten von Kunden an die Auskunftei. Die einzigen Daten, welche die Schufa im Schufa Eintrag selbst sammelt, entstammen öffentlichen Quellen wie beispielsweise die von den Gerichten geführten Schuldnerdatenbanken oder die Verlautbarung einer Eidesstattlichen Versicherung bzw. eines Antrags auf Privatinsolvenz oder Firmeninsolvenz.

Vertragspartner der Schufa sind u. a. Kreditkartenunternehmen, Leasingunternehmen und Kreditinstitute, entstammen aber auch dem stationären und elektronischen Handel (Online-Shops, Versandhäuser). Sie fragen den Schufa Eintrag ab.

Des Weiteren fragen auch Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen und andere Dienstleister nach einem Schufa Eintrag. Die Schufa gibt jedoch nicht an alle Unternehmen die gleichen Informationen heraus, sondern unterscheidet nach A- und B-Vertragspartnern.

Vertragspartner der Schufa und der Schufa Eintrag

Zu den A-Vertragspartnern gehören alle Banken, Sparkassen und sonstige Kreditunternehmen mit Ausnahme von privaten Kreditvermittlern. Diese Gruppe erhält besonders umfangreiche Informationen mithilfe eines Schufa Eintrags über einen potenziellen Kreditnehmer. Dier Schufa Eintrag umfasst für A-Partner sowohl Positiv- als auch Negativmerkmale. 

Zu den Vertragspartnern der B-Liste gehören alle Nicht-Banken, die auf Anfrage lediglich eine Negativliste (etwa eine Auflistung nicht rechtzeitig bezahlter Ratenzahlungen) erhalten. Auf Grundlage dieser Informationen im Schufa Eintrag entscheidet das Unternehmen über die Bonität des Kunden, also darüber, ob der gewünschte Vertrag zustande kommt oder nicht.Übrigens darf ein Vertragsunternehmen ohne Einwilligung des Kunden weder Auskünfte von der Schufa einholen noch Daten an die Schufa übermitteln.

Der Kunde hat jedoch keine andere Wahl, als die sogenannte "Schufa-Klausel" zu unterschreiben, da bei einer nicht erfolgten Einwilligung das Unternehmen nicht in den gewünschten Vertrag einwilligen wird. Kurz gefasst kann also gesagt werden, dass ohne eine Schufa-Abfrage bzw. ohne Einsicht in den Schufa Eintrag in Deutschland keine Verträge abgeschlossen werden können.

Welche Informationen fließen in einen Schufa Eintrag ein?

Der Schufa Eintrag enthält zunächst allgemeine Daten wie beispielsweise Name, Vorname(n), Geburtsdatum und Geburtsort, das Geschlecht sowie alle bekannten Anschriften. Des Weiteren enthält der Schufa Eintrag noch Informationen über vorhandene Bankkonten (vor allem über die Anzahl von Girokonten und Pfändungskonten) sowie zu Kundenkonten bei Telekommunikationsunternehmen, Versandhäusern, Online-Shops und anderen Händlern. Auch alle Leasing- und Kreditverträge werden mit Laufzeit und Betrag aufgeführt.

Die sogenannten Negativmerkmale ergeben sich aus gemeldeten und nicht bezahlten Forderungen. Allerdings darf ein Unternehmen nicht jede Forderung an die Schufa melden. Eine Meldung darf nur dann erfolgen, wenn Forderungen fällig sind sowie ausreichend angemahnt und seitens des Kunden nicht bestritten wird. Ebenfalls gespeichert werden Forderungen nach einer gerichtlichen Entscheidung und deren Erledigung.

Übrigens bleiben auch bereits bezahlte Forderungen weiterhin in der Schufa-Datenbank stehen und werden erst nach Ablauf einer Frist - bei Krediten sind dies in der Regel bis zu drei Jahre - gelöscht. Weitere Informationen, die sich äußerst negativ auf die Bonität auswirken, sind etwa Informationen über eine abgegebene Eidesstattliche Versicherung, der Haftbefehl zur Abgabe derselben, die Beantragung bzw. Eröffnung eines Verfahrens zur Privatinsolvenz sowie die Abweisung oder Einstellung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens aufgrund fehlender Masse.

Nicht gespeichert werden hingegen Informationen zum Arbeitgeber sowie zur beruflichen Tätigkeit, zur Höhe des Einkommens sowie zur Höhe der Guthaben auf den vorhandenen Konten. Diese Informationen fließen also nicht in die Beurteilung der voraussichtlichen Zahlungsfähigkeit bzw. -willigkeit (Bonität) ein. Neben den dargestellten Auskünften übermittelt die Schufa auf Anfrage auch den so genannten Score. Dies ist ein Wert zwischen 0 und 100, der aus verschiedenen Informationen zusammengesetzt und berechnet wird. Der Score ist eine statistische Zukunftsprognose hinsichtlich der erwartbaren Zahlungsfähigkeit eines Kunden.

Was passiert bei einem negativen Schufa Eintrag?

Tauchen im eigenen Schufa Eintrag Negativmerkmale auf - beispielsweise nicht erfolgte bzw. nicht pünktlich und erst nach mehrmaligem Mahnen geleistete Ratenzahlungen - hat der Verbraucher kaum noch eine Möglichkeit, einen Kredit abzuschließen, eine Wohnung zu mieten, einen Handyvertrag zu erhalten oder ein Bankkonto zu eröffnen. Mangelnde Bonität hat also zur Folge, dass der so bewertete Verbraucher nicht mehr am Geschäftsleben teilhaben kann.

Es interessieren sich auch viele potenzielle Arbeitgeber für den Schufa Eintrag ihrer zukünftigen Mitarbeiter. Informationen über eine Verbraucherinsolvenz sowie zu eventuellen Lohnpfändungen können also auch zur Folge haben, dass der Betreffende seine Arbeit verliert bzw. gar nicht erst die gewünschte Stelle erhält. Ein negativer Schufa Eintrag kann also negative soziale und wirtschaftliche Folgen haben.

Zu vermeiden ist eine Einschätzung zur schlechten Bonität eigentlich nur, wenn alle Forderungen sofort und ohne es auf Mahnungen ankommen zu lassen, beglichen werden. Bei strittigen Forderungen - etwa wenn Geräte bezahlt werden sollen, die schon bei der Lieferung kaputt waren - sollte der Verbraucher seinen Schufa Eintrag im Blick behalten und nötigenfalls die strittige Forderung löschen lassen. Dies geht über ein simples Formular, das auf der Homepage der Schufa Holding AG zu finden ist oder aber über die Verbraucherzentrale Hannover.

Verbraucher haben übrigens das Recht, einmal jährlich kostenlos einen Einblick in ihren Schufa Eintrag zu erhalten. Bei dieser Gelegenheit sollte auch darauf geachtet werden, dass die im Schufa Eintrag gespeicherten Informationen noch aktuell sind. Gegebenenfalls kann eine Änderung beantragt werden. Allerdings können auch erledigte Forderungen erst nach Ablauf einer bestimmten Frist (meist sind es drei Jahre) aus dem Schufa Eintrag gelöscht werden und bilden bis dahin ein Negativmerkmal.

Wie ist die Schufa aufgebaut?

Die Schufa Holding AG ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen. Ihre Träger sind kreditgebende Unternehmen, die sich vor einer Kreditvergabe vor eventuellen Zahlungsausfällen schützen wollen. 

Die Schufa ist eine Aktiengesellschaft, ihre Anteile verteilen sich mit unterschiedlichen Quoten auf Kreditbanken, Sparkassen, Privat- und Genossenschaftsbanken sowie auf verschiedene Handelsunternehmen. 

Bis zum Jahre 2000 war die Schufa als Verein organisiert, wurde dann jedoch zur Holding AG umstrukturiert. Geführt wird die Auskunftei von einem Vorstand und einem Aufsichtsrat. Der Vorstand besteht aus drei Personen, der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. In Letzterem sind auch drei reguläre Mitarbeiter der Schufa vertreten. Vorstandsvorsitzender ist derzeit Dr. Michael Freytag, vormals Finanzsenator der Stadt Hamburg. Des Weiteren bilden Holger Severitt und Peter Villa den Vorstand. 

Sitz der Schufa ist die Hauptstadt des Landes Hessen, Wiesbaden. Gegründet wurde das Unternehmen bereits 1927 in Berlin unter dem Namen "Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung".

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