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Sparen

Beim Sparen legt man Geldmittel, die man zurzeit nicht braucht, zurück, um später darauf zugreifen zu können. Das Geld wird dabei nicht zu Hause verwahrt, hierbei würde man vom Horten sprechen, sondern bleibt im volkswirtschaftlichen Kreislauf.

Man kann für unterschiedliche Zwecke sparen, z. B. um einen Notgroschen zu haben, eine bestimmte Anschaffung zu machen, eine Ausbildung zu finanzieren oder über Rücklagen für das Alter zu verfügen.

Spareinlagen bei einem Kreditinstitut

Bei diesem Sparen wird das Geld einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug bekommt man Zinsen. Man kann eine Spareinlage also auch als Darlehen an das Kreditinstitut bezeichnen. Sie ist unbefristet und dient nicht dem laufenden Zahlungsverkehr. Man kann zwischen unterschiedlichen Formen zum Sparen wählen.

Sparen mit einem Sparbuch

Eine häufig gebräuchliche Form beim Sparen ist das Sparbuch. Die Höhe der Spareinlage, Ein- und Auszahlungen des Sparers und von dem Kreditinstitut gezahlte Zinsen werden in dieser Urkunde eingetragen. Das Sparkonto beginnt mit der ersten Einzahlung des Sparers. Dabei wird auch das Sparbuch ausgegeben. Zeitpunkt und Höhe weiterer Einzahlungen kann der Sparer frei bestimmen. Die Zinsen sind üblicherweise variabel. Sie orientieren sich am Spareckzins.

Als Spareckzins wird der durchschnittliche Zinssatz bezeichnet, den man für Spareinlagen, die eine dreimonatige Kündigungsfrist haben, bekommt. Die Zinsen werden am Ende eines Kalenderjahres oder bei Kontoschließung gutgeschrieben. Pro Monat können Beträge bis zu einer bestimmten Höhe ohne Kündigung abgehoben werden. Die Kündigungsfrist für darüber hinausgehende Auszahlungen beträgt drei Monate.

Bei Auszahlungen muss das Sparbuch vorgelegt werden. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen. Die Vorlage kann entfallen, wenn Geld per Dauerauftrag auf ein anderes Sparkonto desselben Spareinlageninhabers bei demselben Kreditinstitut überwiesen wird. Wenn vom Sparkonto Zahlungen direkt an das kontoführende Kreditinstitut gehen (z. B. bei Tilgungsraten für einen Kredit oder Wertpapierkäufen) oder der Sparer verhindert ist und Beträge an ihn selbst überwiesen werden.

Bei Verlust des Sparbuches wird ein Aufgebotsverfahren durchgeführt. Es gibt eine öffentliche Bekanntmachung über den Verlust. Danach hat der Sparer drei Monate Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen. In diesem Fall bekommt er das Sparguthaben ebenfalls ohne Vorlage des Sparbuches ausgezahlt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist von drei Monaten wird das Sparbuch vom Kreditinstitut, bei dem es geführt wurde, für kraftlos erklärt.

Gemäß § 808 Abs. 1 Satz 1 BGB ist das Sparbuch ein qualifiziertes Legitimationspapier, das heißt, das Kreditinstitut ist berechtigt, an jeden Inhaber des Sparbuches Geld auszuzahlen. Nach § 808 Abs. 1 Satz 2 BGB handelt es sich bei dem Sparbuch aber auch um ein hinkendes Inhaberpapier. Das bedeutet, dass der jeweilige Inhaber zwar eine Auszahlung verlangen kann, das Kreditinstitut aber berechtigt ist, vorher die Legitimation zu prüfen.

Prämiensparen

Eine Sonderform beim Sparen bzw. des Sparbuches ist das Prämiensparen. Es gehört zu den Banksparplänen. Die Zinsen sind auch hier variabel. Der Unterschied zum normalen Sparbuch ist, dass man sich verpflichtet, monatlich einen festen Betrag zu sparen. Dieser Betrag wird bei Vertragsabschluss vereinbart.

Anders als beim normalen Sparkonto zahlt das Kreditinstitut bei dieser Anlageform zusätzlich Prämien. Sie betragen bei Anlagebeginn fest vereinbarte Prozentsätze von den im Jahr gesparten Beträgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Kündigt der Anleger Beträge dieser Spareinlage, werden keine Prämien mehr gezahlt. Das Konto wird als normales Sparkonto weitergeführt.

Sparen mit Sparbriefen

Eine weitere Möglichkeit zum Sparen ist der Sparbrief. Dieser ist festverzinslich, das heißt, das ausgebende Kreditinstitut zahlt einen festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit, die in unterschiedlicher Länge angeboten wird. Der Sparbrief ist eine Namensschuldverschreibung, das heißt, der Name des Inhabers ist angegeben. Zahlung darf nur an den in der Urkunde eingetragenen Berechtigten erfolgen. Wird der Zahlungsanspruch durch eine Zession abgetreten, muss der neue Gläubiger die Abtretung lückenlos nachweisen.

Sparen mit Bausparen

Beim Bausparen schließt der Anleger einen Vertrag mit einer Bausparkasse. Dabei wird eine vereinbarte Bausparsumme festgelegt. Häufig wird solch ein Vertrag über ein Kreditinstitut vermittelt. Eine Besonderheit dieser Sparform ist, dass sie zu den Möglichkeiten gehört, vermögenswirksame Leistungen anzulegen. Der Sparer erhält auf die eingezahlten Beträge eine Förderung in Form von Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie.

Ein Bausparvertrag gliedert sich in zwei Phasen. Zuerst beginnt die Sparphase und anschließend die Darlehensphase. In der Sparphase zahlt der Anleger jeden Monat Beträge auf das Vertragskonto ein. Dies können private Einzahlungen oder wie oben beschrieben die vermögenswirksamen Leistungen sein.

Dazu kommen Zinsen, die von der Bausparkasse an den Sparer gezahlt werden, sowie die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie. Alles zusammen bildet das Bausparguthaben. Nach einer mehrjährigen Sparphase wird ein Mindestguthaben erreicht. Dies ist ein vertraglich festgelegter Prozentanteil der Bausparsumme. Das Erreichen des Mindestguthabens ist ein Kriterium dafür, dass der Vertrag zuteilungsreif wird.

Weitere Kriterien sind in den allgemeinen Bestimmungen für Bausparverträge (ABB) zu finden. Je nachdem, bei welcher Bausparkasse man den Vertrag abschließt und welchen Tarif man wählt, gibt es jedoch Unterschiede. Wird ein Vertrag zugeteilt, bedeutet das, dass die Bausparkasse den Vertrag freigibt. Der Anleger kann sich das Guthaben auszahlen lassen. Des weiteren kann er das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, und zwar für wohnwirtschaftliche Zwecke.

Die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten des Darlehens sind im Bausparkassengesetz (BauSparG) aufgeführt. Mit Beginn der vom Sparer zu leistenden Tilgungsraten beginnt die Darlehensphase des Bausparvertrages. Der Tilgungszinssatz wird schon bei Vertragsabschluss festgelegt. Es besteht auch die Möglichkeit, neben den Raten zusätzliche Rückzahlungen zu leisten, bis hin zur vollständigen vorzeitigen Tilgung des Darlehens. Vorfälligkeitsentschädigungen werden seitens der Bausparkasse nicht erhoben.

Das Sparen durch Einzahlung in einen Investmentfonds

Ein Investmentfonds ist das Sondervermögen einer Investmentgesellschaft. Diese erhält Geld von Anlegern, fasst es in diesem Sondervermögen zusammen und investiert damit in Finanzanlagen. Dies können beispielsweise Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder auch Immobilien sein. Die Anleger erkaufen sich mit dem eingezahlten Geld Anteilsscheine.

Geldbeträge in Investmentfonds einzuzahlen ist damit eine weitere Möglichkeit, zu sparen. Häufig wird dieses Geschäft durch ein Kreditinstitut oder einen privaten Anlageberater vermittelt. Man kann auch einen Sparvertrag abschließen, der die Verpflichtung zu regelmäßigen Einzahlungen enthält. Dies wird Fondsparplan genannt.

Für den Käufer der Fondsanteile wird ein Wertpapierdepot angelegt. Erträge erzielt der Anleger hierbei nicht durch Zinszahlungen, sondern durch die Wertsteigerung des Fonds. Die Anteilsscheine werden an der Börse gehandelt und unterliegen damit Kursschwankungen. Die Rendite ergibt sich je nach Kursentwicklung. Die Fonds unterscheiden sich dabei in ihrer Zusammensetzung. Es gibt zum Beispiel Aktienfonds mit einer Aussicht auf höhere Renditen, die jedoch mit einem größeren Risiko verbunden sind und es gibt Rentenfonds, das heißt Fonds mit festverzinslichen Wertpapieren, die voraussichtlich, eine niedrigere Rendite bringen, aber dafür auch ein geringeres Risiko aufweisen.

Des weiteren gibt es Mischfonds, in denen risikoreichere und risikoärmere Anteile gemischt sind. Es werden auch Garantiefonds angeboten. Hierbei wird die Rückzahlung eines festgelegten Betrages zum Ende der Vertragslaufzeit garantiert. Während der Laufzeit unterliegen auch diese Fonds Kursschwankungen.

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