Verjährung von Schulden
In Deutschland gilt fast jeder zehnte Erwachsene als überschuldet. Eine Tatsache, die sich besonders in den letzten Jahren noch einmal dramatisch zugespitzt hat und für immer mehr Insolvenzen sorgt. Doch was sind eigentlich Schulden und wie kann eine Verjährung von Schulden stattfinden?
Was sind Schulden?
Schulden im klassischen Sinne sind dann gegeben, wenn man als Verbraucher mehr Geld ausgegeben als eingenommen hat. Hat also eine dritte Person eine gewünschte Leistung erbracht, die der Verbraucher nicht begleichen kann, hat er bei dieser Person Schulden. Sie sind somit das Gegenstück zum Vermögen und addieren sich durch die anfallenden Zinsen immer mehr auf.
Was am Anfang noch eine Schuldenlast ist, kann so sehr schnell in der Schuldenfalle enden. Wenn man dieser entkommen möchte, muss man eine Schuldenbremse einsetzen, die Schulden analysieren und mit gezielten Mitteln bekämpfen. Nur dann kann man irgendwann wieder schuldenfrei sein. Viele Schuldner hoffen auf eine Verjährung von Schulden und dass die Schulden durch diese gesetzliche Frist irgendwann von alleine verschwinden. Doch ganz so einfach ist es leider nicht. Denn eine Verjährung von Schulden ist nur möglich bei Dingen, die nicht im Vorfeld festgeschrieben wurden und kaum ein Gläubiger lässt sich diese Chance entgehen.
Was ist eine Verjährung von Schulden?
Wenn zu Silvester die Korken knallen und das neue Jahr mit viel Getöse begrüßt wird, dann hoffen auch viele Schuldner auf die Verjährung von Schulden. Doch ganz so einfach und simpel, wie es vielleicht auf den ersten Blick klingt, ist es leider nicht. Denn verjähren kann nur das, was nicht per Gericht festgeschrieben wurde. Und kaum ein Unternehmen lässt zu, dass Schuldner ohne einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid einfach so aus den Schulden entwischen können.
Als Schuldner sollte man daher immer damit rechnen, dass der Gläubiger auch kurz vor Ablauf der Frist noch mit einem richterlichen Bescheid die Verjährung von Schulden stoppt.
Die unterschiedlichen Fristen zur Verjährung von Schulden
Sollte man als Schuldner doch das Glück haben, dass ein Gläubiger die Schuld nicht festschreiben lässt, dann gibt es für die verschiedenen Schulden auch unterschiedliche Fristen zur Verjährung von Schulden. So ist die Regelverjährung von vormals 30 Jahren mit einem Gesetzesbeschluss aus dem Jahr 2002 auf 3 Jahre reduziert wurden. Eine relativ kurze Zeit, die Gläubiger wie auch Schuldner zum handeln bewegen sollte.
Doch die Regelverjährung gilt nicht für alle Schulden. So verjähren Schulden beim Vermieter in Bezug auf die Nebenkostennachforderungen beispielsweise bereits nach 12 Monaten. Beachtet werden muss hierbei, dass die Frist zur Verjährung von Schulden immer zum Jahresende endet. Stammen die Schulden beispielsweise aus dem August 2010 und haben eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, so ist diese Frist am 31.12.2013 verstrichen. Man sollte sich daher nie zu früh freuen.
Unterbrechung der Frist zur Verjährung von Schulden
Hat man einen Gläubiger, der es sehr genau nimmt, so kann dieser theoretisch noch zum 31.12. den Mahnbescheid zustellen lassen. Die Verjährung von Schulden wäre damit erst einmal gestoppt und die lange Frist von 30 Jahren wartet womöglich im Anschluss auf den Schuldner. Mitunter kann die Frist zur Verjährung von Schulden auch unterbrochen werden: Nämlich dann, wenn beispielsweise der Gläubiger eine Klage erhebt oder mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung trifft.
Auch wenn der Schuldner ein Insolvenzverfahren anmeldet, kann die Frist zur Verjährung von Schulden nicht aufrechterhalten werden. Denn wenn der Schuldner die Wohlverhaltensphase ohne Schaden überstanden hat, ist er nach 6 Jahren schuldenfrei. Egal welche vorherigen Fristen geltend gemacht wurden. Diese sind in solch einem Fall immer hinfällig.
Kommt es doch zu einer Festschreibung der Schulden, dann erhöht sich die Frist zur Verjährung von Schulden immer auf 30 Jahre. Das bedeutet, dass man die Schulden für mindestens 30 Jahre mit sich herumtragen muss, wenn man diese nicht durch eine Rückzahlung oder durch eine Insolvenz bereinigen kann. Schlimmer noch: Durch die Schulden ist auch die Schufa negativ belastet. Und dies kann sich in vielen alltäglichen Dingen zu einem Problem entwickeln.
Was bedeutet dies für den Schuldner?
Als Schuldner muss man sich bewusst sein, dass Schulden nicht so "einfach" verschwinden. Nahezu alle Gläubiger werden sich die Schulden durch einen richterlichen Beschluss schützen lassen. Dabei können aus sehr kleinen Schulden recht große werden. Denn durch den Mahn- und Vollstreckungsbescheid fallen viele Gebühren und Zinsen an, die sehr schnell deutlich über der eigentlichen Schuld liegen können.
Besser ist es, wenn man es als Schuldner gar nicht erst so weit kommen lässt und von Anfang an aktiv gegen die eigenen Schulden vorgeht. Fakt ist, dass man diese nicht aussitzen kann und das sie zu einem immer größeren Problem werden, dass sich durch das gesamte Leben zieht.
Eine Umschuldung kann helfen
Wenn auch Sie sich vorgenommen haben, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen und ihre Schulden von Anfang an richtig anzupacken, dann kann Ihnen eine Umschuldung helfen. Bei einer Umschuldung fasst man alle Schulden in einem Kredit zusammen und begleicht diese eine große Schuld dann in kleinen monatlichen Raten. Diese Maßnahme bringt Vorteile mit sich. So müssen Sie nicht viele Gläubiger auf einmal bedienen.
Es ist sehr schwierig, mit wenigen finanziellen Mitteln mehrere Gläubiger gleichzeitig zu bedienen. Fasst man aber alle Schulden zu einer großen Schuld zusammen, so kann man die einzelnen Gläubiger auszahlen und muss nun nur noch die eine große Schuld abbezahlen. Und dies geht meist einfacher und preiswerter von statten. Denn man spart nicht nur viele Zinsen, sondern kann bei der Umschuldung auch die Laufzeit des Kredites und somit die Ratenhöhe steuern.
Haben Sie nur wenig Geld zur Verfügung, können Sie die Raten recht klein halten und entsprechend auswählen. Steht mehr Geld zur Verfügung und wollen Sie die Schuld so schnell wie möglich begleichen, dann ist dies bei einer Umschuldung ebenfalls ohne weiteres möglich. Je nachdem, wie Sie dies gerne hätten und was Ihre persönliche finanzielle Situation zulässt, hilft MAXDA Ihnen gerne weiter.