Vorfälligkeitsentschädigung
Wann genau eine Vorfälligkeitsentschädigung von Kreditgebern verlangt wird und was man unter einer Vorfälligkeitsentschädigung versteht, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Eine Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit Krediten wird meist verlangt, wenn der Kredit vorzeitig abgelöst wird. Gerade bei besonders günstigen rät die Verbraucherzentrale dazu die Sondertilgungsrechte besonders im Auge zu behalten.
- INHALTSÜBERSICHT ZUM THEMA VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG
- Vorfälligkeitsentschädigung beim Kredit
- Vertragsgestaltung eines Kredits
- Baufinanzierung
- Kündigung und Tilgung eines Darlehens
Vorfälligkeitsentschädigung beim Kredit
Ein Kredit ist in der Regel zeitlich begrenzt. Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbaren Raten, die innerhalb eines festen Zeitrahmens die Kreditsumme samt Zinsen abtragen. Nur selten wählen Kreditnehmer dabei Finanzierungsmodelle mit variabler Verzinsung.
Der überwiegende Teil der Kredite wird mit einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit abgeschlossen. Dies ist davon unabhängig, ob es sich um Verbraucherkredite für Konsumgüter, kurz- und mittelfristigen Finanzbedarf in anderen Lebensbereichen oder eine langfristige Immobilienfinanzierung handelt.
Während der vertraglichen Laufzeit bleiben bei Festzinskrediten die Ratenhöhe und auch die Zinshöhe gleichbleibend und für den Kreditnehmer planungssicher. Es ändert sich lediglich im Verlauf der Rückzahlung das Verhältnis von Tilgung und Zinsanteil der Rate. Ausgangspunkt für die Zinshöhe ist der marktübliche Zins zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Wird diese feste Vereinbarung abgeändert, weil der Kreditnehmer durch einen unerwarteten Geldzufluss oder eine Umschuldung vorzeitig die noch offene Kreditsumme komplett ablöst, verlangen viele Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Vertragsgestaltung eines Kredits
Die überwiegende Zahl der Kredite sind Vereinbarungen mit Festzins. Für den Kreditnehmer bedeutet dies, dass er eine Kreditsumme erhält, die er zusammen mit den Zinsen in einem vorher festgelegten Zeitraum zurückzahlt. Dies erfolgt in monatlichen Raten, die die Rückführung der Kreditsumme und die Zinsen bedienen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird für Kreditgeber und Kreditnehmer aktuell, wenn durch die vorzeitige Erfüllung der Schuld der Vertrag ebenso vorzeitig endet.
Der Ratenplan wird abgeändert und damit auch die Kalkulation des Kreditgebers. Er hat mehrere Nachteile, die er durch die Vorfälligkeitsentschädigung ausgleicht. Ein Nachteil ergibt sich daraus, dass Kredite refinanziert werden. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung erhält der Kreditgeber für die Neuanlage des vorzeitig wieder für ihn verfügbaren Kreditbetrags nur die Zinsen, die zum aktuellen Zeitpunkt möglich sind.
Erhält er dabei im Vergleich zum ursprünglichen Zins bei Vertragsschluss einen niedrigeren Prozentsatz, kommt es zu einem Verlust bei der Neuanlage der vorzeitig erhaltenen Ablösesumme. Diese Differenz fließt in die Vorfälligkeitsentschädigung ein. Der zweite Bestandteil der Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich als entgangener Gewinn bezeichnen. Die Zinsen, die ein Kreditnehmer während der Laufzeit mit seinen Raten zahlt, entfallen durch die vorgezogene Gesamttilgung.
Abzüglich eines Ausgleichs dadurch, dass der Rückzahlungsbetrag bis zur weiteren Verwendung vom Gläubiger angelegt werden kann, stellt diese Differenz den Gewinnverlust oder Margenschaden dar. Dieser geht ebenfalls in die Vorfälligkeitsentschädigung ein. Dabei kann ein Kreditgeber nicht in jedem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Geht die Kündigung des Kredits von ihm selbst aus, ist nur in Ausnahmefällen ein - über den möglicherweise bis dahin entstandenen Verzugsschaden - weiterer Schaden in Anlehnung an die Vorfälligkeitsentschädigung zu beanspruchen.
Berechnungsmethoden und Schadensgrenzen
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht alleine den Vorstellungen des Kreditgebers überlassen. Sie unterliegt festen Regeln, die die Interessen des Gläubigers und des Schuldners gegeneinander abwiegen. Darlehensgeber berechnen die Vorfälligkeitsentschädigung nach der Aktiv-Aktiv-Methode oder der Aktiv-Passiv-Methode. Erstere ermittelt den Schaden, wenn der vorzeitig getilgte Restkredit unmittelbar wieder in ein neues Kreditgeschäft fließt.
Je nach Änderung der neuen Verzinsung ist der Schaden für den Kreditnehmer überschaubar. Die Aktiv-Aktiv-Methode findet in der Praxis allerdings seltener Anwendung als die Aktiv-Passiv-Methode. Dabei wird der vorzeitige Rückzahlungsbetrag zunächst wieder angelegt. Ist die Verzinsung geringer als bei der direkten Neuvergabe als Darlehenssumme erhöht sich die Schadenssumme.
Zur Berechnung ermittelt der Kreditgeber die Erträge des vorzeitig getilgten Kredits bis zum Ende der Laufzeit. Diese werden den Erträgen bei einer Anlage der Summe in Hypothekenpfandbriefen gegenübergestellt. Errechnet wird, welcher Anlagebetrag in Hypothekenpfandbriefen für die Dauer der Laufzeit erforderlich wäre, um den Gewinn aus dem ursprünglich vereinbarten Darlehen zu erreichen. Die Differenz ist der Schaden, der sich abzüglich ersparter Aufwendungen und Verwaltungskosten in der Vorfälligkeitsentschädigung niederschlägt. Weitere Berücksichtigung finden eine oder mehrere theoretisch mögliche Sonderzahlungen, die die Kreditsumme zusätzlich über die Laufzeit verteilt reduziert. Sondertilgungen sind je nach Vertragsgestaltung auf jährliche Prozentsätze oder insgesamt auf die Kreditsumme gerechnete Höchstzahlungen begrenzt. Auch diese rein hypothetischen Zahlungen müssen berücksichtigt werden.
Die Entschädigungssummen werden bei Verbraucherkrediten gesetzlich auf einen prozentualen Anteil von 1,0% begrenzt. Lag die Restlaufzeit unter einem Jahr, mindert sich die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung auf 0,5% der noch offenen Kreditsumme. Anders stellt sich dies bei Hypothekenzinsen dar. Eine derartige Begrenzung auf einen Prozentsatz der Restkreditsumme gibt es dort nicht. Eine vorzeitige Ablösung kann mit einer beträchtlichen Vorfälligkeitsentschädigung verbunden sein, wenn die Restlaufzeit des Immobilienkredits noch entsprechend lang ist.
Vereinbarungen und Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist keine zwingende, gesetzliche Vorschrift. Kreditnehmer, die ein Darlehen aufnehmen, können in der Verhandlung mit dem Darlehensgeber die Frage nach den Kosten einer vorzeitigen Ablösung des Kredits frei thematisieren. Vielfach hängt es vom Verhandlungsgeschick des Kreditnehmers ab, ob die Vorfälligkeitsentschädigung wirklich vereinbart wird. Zum Teil wird seitens des Kreditgebers ohne zusätzliche Kreditkosten oder mit nur geringeren Gebühren angeboten, bereits bei der Kreditvereinbarung, zusätzliche Sonderzahlungen oder eine vorzeitige Rückzahlung zu akzeptieren.
Für Kreditnehmer, die während der Zeit der Rückführung des Darlehens mit ausreichenden Summen zur Ablösung des Restkredits rechnen können, lohnt sich diese Zusatzvereinbarung. Dazu besteht die Möglichkeit, noch während der geplanten Auflösung über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu verhandeln. Kreditgeber sind durch die Berechnungsmethoden nicht darin begrenzt, Abschläge vorzunehmen und den errechneten Betrag zu reduzieren. Selbst in dem Fall, in dem ein Verzicht oder eine Reduzierung nicht erreicht wird oder vorgesehen ist, stellt dies für den Kreditnehmer keinen Ausschlussgrund für eine Ablösung oder Umschuldung dar.
Auch trotz der Vorfälligkeitsentschädigung kann sich für Darlehensnehmer die vorzeitige Ablösung oder die Kombination mit einer Umschuldung bezahlt machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kredit mit vergleichsweise hoher Verzinsung abgeschlossen wurde. Ändert sich das Zinsniveau zugunsten des Kreditnehmers, führt die Einsparung bei einer Umschuldung zu genau berechenbaren Vorteilen. Je nach Kreditsumme und aktueller Niedrigverzinsung ist die Gesamtleistung zumeist erkennbar unter dem Betrag, der für die Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.
Der Schuldner hat zwar den ersten Kreditgeber zu entschädigen, kann aber bei gleicher Restlaufzeit durch die Umschuldung eine niedrigere Kreditrate erreichen. Möglich ist auch, dass er bei gleichbleibender Ratenhöhe eine insgesamt kürzere Laufzeit des Kredits mit dem neuen Kreditgeber vereinbart. Unter diesen Aspekten ist die Vorfälligkeitsentschädigung zwar ein Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsrechnung einer Kreditkündigung, stellt aber grundsätzlich keinen Ausschlussgrund für eine Umorientierung des persönlichen Finanzierungsmodells dar. Je größer die Differenz zwischen den vorher vertraglich vereinbarten Zinsen und den aktuell angebotenen Zinsen ist, desto höher ist der wirtschaftliche Vorteil selbst unter Berücksichtigung einer möglicherweise zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung.
Baufinanzierung
Besonders im Bereich der Immobilien- und Baufinanzierung geht es um eine langfristige Gewährung von Darlehen. Bei einer Baufinanzierung ist der Kreditnehmer über viele Jahre mit seiner Bank verbunden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Kreditsumme für diesen Zeitraum einer Zinsbindung unterliegt. Da es in Deutschland üblich ist, dass die Kreditinstitute für die Geldanlage keine variablen Zinssätze vereinbaren, trägt die Bank das Risiko von Zinsschwankungen. Um dieses Risiko auszugleichen, wird in einem Kreditvertrag eine höhere Sollzinsbindung vereinbart als die Bank selbst trägt.
Wird die Baufinanzierung früher als geplant beendet, entsteht der Bank dadurch ein möglicher Schaden. Ist der marktübliche Zinssatz nämlich geringer als zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehens, entsteht ein Refinanzierungsschaden. Der Refinanzierungsschaden resultiert aus der Differenz des niedrigeren Zinssatzes, der Restschuld und der Restlaufzeit.
Gerade im Bereich der Baufinanzierung gibt es mehrere Gründe, warum sich die Bank gegen Verlust schützen muss. So kann z B. ein Haus trotz Darlehen verkauft werden. Mögliche Gründe sind:
- Anderweitige Insolvenz des Kreditnehmers
- Ortswechsel durch Krankheit oder Beruf
- Ende einer Partnerschaft und gleichzeitiges Anstreben der Gütertrennung
- Tod des Kreditnehmers
- Verlust der Einkommensquelle.
Die beste Baufinanzierung mittels Rechner finden
Um herauszufinden welche Baufinanzierung am besten zu Ihnen passt, hilft ein Rechner den besten Anbieter zu finden. Schließlich ist es Ihr Geld. Und im Vorfeld zu wissen, mit welcher Bank sich die Baufinanzierung wirklich lohnt, ist ein Rechner die beste Grundlage. Bei der Berechnung von Krediten hat jede Bank ihre eigenen Besonderheiten. Daher können Sie sich mittels Rechner den besten Überblick über aktuelle Angebote verschaffen.
Vorfälligkeitsentschädigungsrechner
Sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungsrechner oder einfach Vorfälligkeitsrechner finden sich zunehmend im Internet. Die Berechnung der Vorfälligkeitszinsen ist ein recht komplexer Vorgang. Daher bietet sich die Verwendung eines Vorfälligkeitsentschädigungsrechners durchaus an. Bei jedem seriösen Finanztip oder Finanzberater wird ein Vorfälligkeitsrechner zu Rate gezogen oder zumindest empfohlen.
Neben den bereits erwähnten Aspekten kommt noch der sogenannte Margenschaden hinzu. Da Banken ihren Gewinn dadurch erzielen, dass sie Einlagen geringer verzinsen als ihre Kredite. Hier lieg die Differenz – je nach Konjunkturlage – zwischen 5 und 15 Prozent auseinander. Das ist die Marge der Bank. Kreditinstitute benötigen die Marge um Risiken, Schwankungen und Verluste auszugleichen. Fällt durch vorzeitige Ablöse diese Marge weg, spricht man von einem Margenschaden.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung bezieht sich auf das Zusammentreffen von Margenschaden und Refinanzierungsschaden. Ein Vorfälligkeitsrechner verschafft einen genauen Einblick in die Höhe des Risikos seitens des Kreditnehmers.
Kündigung und Tilgung eines Darlehens
Kündigung des Darlehensvertrages
Da die Kreditinstitute nicht verpflichtet sind grundpfandrechtlich basierte Darlehen vor Ende Zinsfestschreibungszeit zu beenden, Hat der Bundesgerichtshof (BGH) hierzu explizite Urteile gefällt bzw. eine stete Rechtsprechung initiiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich hierzu folgendermaßen geäußert. Das in begründeten Einzelfällen wie der Verkauf der Immobilie oder die Erweiterung des Darlehensvertrages die Bank der Rücknahme des Darlehens zustimmen muss.
Auch bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren kann der Kreditnehmer nach 10 Jahren die Finanzierung beenden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Gibt es jedoch Gründe seitens des Kreditgebers zu einer vorzeitigen Darlehenskündigung, hat der Kreditnehmer nicht nur die Restschuldsumme, sondern auch die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Ist der Kreditnehmer dazu nicht in der Lage, muss er sich um eine Anschlussfinanzierung bemühen. Ist die Anschlussfinanzierung ebenfalls ergebnislos, ist häufig ein Inhaberwechsel der beliehenen Immobilie die Folge. Die Vorfälligkeitszahlung ist demzufolge eine Entschädigung für die Bank bzw. den Kreditgeber. Diese Entschädigung ist ein fester Teil des Vertrags und fließt in die Berechnung mit ein.
Sondertilgung von Darlehen
Zusätzlich zu einem einfachen Kreditvertrag können mit der Bank oder dem jeweiligen Kreditgeber Sondertilgungen vereinbart werden. Dergleichen Regelungen hängen stark vom Gegenstand der Finanzierung ab. Bei der Anschaffung von Fahrzeugen wird in der Regel eine kurzfristige Finanzierung bevorzugt. Zudem hängt der Vertrag auch von der Höhe der Kreditsumme ab. Je nachdem, wie viel Geld bei dem Kreditnehmer vorhanden ist, kann der Vertrag so gestaltet werden, dass die Restschuld unterschiedlich hoch ausfällt.
Mit Hilfe von einem Rechner können Sie die Höhe der im Vertrag festgelegten Restschuld und – in Kombination zur Zinsbindung – die optimale Laufzeit berechnen. Zumeist wird in den letzten Monaten des Vertrags die Höhe der Geldsumme bzw. der Restschuld größer sein als die normale Kreditrate. Wird nun ein spezieller Vorfälligkeitsrechner eingesetzt, kann dieser Aspekt der der Finanzierung explizit betrachtet werden.