Warenkredit
Was ist ein Warenkredit?
Bei einem Warenkredit wird ein Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer geschlossen. Da eine Ware zwar gekauft, aber nicht in einer Summe bar bezahlt wird. Es wird ein Kreditvertrag über eine bestimmte Summe geschlossen und im gleichen Zug eine Ware dem Kunden überlassen.
Der Warenkredit wird im Allgemeinen auch als Handels- oder Lieferantenkredit bezeichnet. Demnach wird der Warenkredit besonders häufig im Handel eingesetzt, insbesondere im Versandhandel.
Viele große Versandhäuser offerieren ihren Kunden bei vorliegender Bonität Warenkredite, was mehr Kunden zu einem Kauf verhelfen soll. Gerade bei größeren Anschaffungen ist der Kunde oftmals gar nicht in der Lage die Rechnungssumme auf einmal zu bezahlen. Ein Warenkredit kann hier Abhilfe schaffen. Nach Abschluss des Vertrages zwischen Versandhaus und Kunde wird die Ware dem Kunden überlassen. Der Kunde zahlt dann innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels die Kreditsumme zurück, in der Regel zuzüglich Zinsen. Die vom Käufer erworbene Ware befindet sich demnach in seinem Besitz, allerdings wird er erst nach Tilgung der Kreditsumme auch Eigentümer. Ein Warenkredit stellt für den Lieferanten einer Ware immer ein potenzielles Risiko dar, deshalb gilt der so genannte Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung der Ware.
- INHALTSÜBERSICHT ZUM THEMA WARENKREDIT
- Lieferantenkredit
- Restkreditversicherung
- Vorteile des Warenkredits
- Beispiel für einen Warenkredit
Der Lieferantenkredit
Ein Warenkredit oder auch Lieferantenkredit hat meist kurzfristige Zahlungsziele, die zwischen 30 und 90 Tagen liegen. Anders als bei anderen Kreditarten ist die Rückzahlung also sehr kurz angesiedelt. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückzahlung kann der Lieferant die Ware zurückverlangen. Ein Lieferantenkredit ist eine Form des Sachdarlehens. Bei einem Lieferantenkredit besteht häufig auch einen Warenkreditversicherung. Sie schützt den Lieferanten vor Forderungsausfällen. Mittelständische Unternehmen können Kreditausfälle in mehrstelliger Höhe meist nur schwer verkraften. Mit einer Warenkreditversicherung werden diese Unternehmen vor Kreditausfällen geschützt. Die Vergabe eines Warenkredites liegt grundsätzlich im Ermessen des Lieferanten. Bei Versandhäusern wird vor Vergabe eines Warenkredits die Bonität des Kreditnehmers geprüft. Dies geschieht durch Unternehmen, die sich auf die Bewertung der Bonität von Kunden spezialisiert haben. Mit dem Rating- bzw. Score-Verfahren wird das Zahlungsverhalten des Kunden aus vorangegangenen Käufen analysiert und eingestuft. Diese Daten werden auf Wunsch Versandhäusern übermittelt, die dann auf dieser Grundlage dem Kunden beim Kauf einer Ware einen Warenkredit gewähren. Der Kunde hat jedoch kein gesetzliches Recht auf Gewährung eines Warenkredits. Der Kreditnehmer kann diese Form der Finanzierung nutzen, um sich so kurzfristig ein Darlehen zu sichern. Für gewöhnlich beginnt die Kreditierung mit der Warenlieferung bei dem Kreditnehmer. Eine entsprechende Zahlungsfrist wird durch den Kreditgeber festgeschrieben. Hier sollte man sich als Kreditnehmer sehr genau informieren.
Rechtstipp: Achten Sie besonders auf Zahlungsziel, Eigentumsvorbehalt. Gerade hier bietet sich die Möglichkeit bares Geld zu sparen, denn hier gewähren Verkäufer zuweilen Skonto für Schnellzahler.
Restkreditversicherung
Gerade bei größeren Warenlieferungen fordern Kreditgeber eine Restkreditversicherung. Diese sichert im Bedarfsfall sowohl Hinterbliebene als auch Verkäufer vor einem möglichen Kreditausfall. Gerade für Laien öffnet sich hier eine Welt voller Fachbegriffe, über die man sich schon im Vorfeld genauestens informieren sollte. Ein gutes Wirtschaftslexikon hilft jedoch gut weiter um sich in diesem Bereich selbständig zu belesen.
Vorteile des Warenkredits
Ein Warenkredit ist für den Kunden mit Vorteilen behaftet. Bei einem Warenkredit werden meist Zinsen in einer bestimmten Höhe erhoben, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein können. Mit dem Kauf der Ware kommt der Kreditvertrag zustande. Der Empfang der Ware muss quittiert werden. Um einen Zahlungsausfall zu vermeiden wird ein Warenkredit in der Regel bei guter Bonität des Kunden gewährt. Ein Warenkredit ist aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken.
Auf Grund des recht kurzen Zahlungsziels von in der Regel 30 bis 90 Tagen sollte der Schuldner genau für sich abwägen, ob er innerhalb dieses Zeitraums die Ware zurückbezahlen kann. Die Rückzahlung kann in einer Summe oder aber in mehreren Raten erfolgen. Die Rückzahlungsmodalitäten werden bei einem Warenkredit zwischen Lieferant und Kunde schriftlich fixiert. Ein Warenkredit wird sehr häufig von Privatpersonen in Anspruch genommen. Der Vorteil für den Kunden ist, dass er die erforderliche Summe nicht sofort bezahlen muss und zudem die gekaufte Ware kurzfristig geliefert bekommt. Er muss also erst später bezahlen, erhält die Ware aber praktisch sofort.

Ein Kredit hat generell etwas mit "Treu und Glauben" zu tun, woraus sich dieser Begriff auch definiert. Der Lieferant überlässt eine Ware an den Empfänger in "Treu und Glauben", dass er den Kaufpreis hierfür erhalten wird. Es wird demnach vom Kunden erwartet, dass er die gelieferte Ware auch fristgerecht bezahlt. Dies trifft im Regelfall zu und führt automatisch zu einer positiven Kreditwürdigkeit des Kunden im Falle eines weiteren Kaufes. Im Versandhandel kommt dem Warenkredit eine besondere Bedeutung zu. Viele Kunden möchten beim Kauf einer Ware einen Warenkredit in Anspruch nehmen. Häufig entscheidet sich der Kunde schneller für eine Ware, wenn er einen Warenkredit eingeräumt bekommt. Diese Art von Kredit ist für die Wirtschaft also von hoher Bedeutung.
Beispiel für einen Warenkredit
Folgendes Beispiel möge die Sachlage verdeutlichen: Frau M. kauft bei einem Versandhaus Waren in Wert von 1.000 Euro. Der nominale Zinssatz liegt bei 7 Prozent. Man multipliziert die Darlehenssumme mit dem Prozentsatz. Man erhält dann die Zinsen, die in einem Jahr zu zahlen wären. In diesem Fall sind das 70 Euro. Die Darlehenssumme beträgt demnach 1.070 Euro. Bei manchen Warenkrediten fallen zudem noch andere Aufschläge an. Die Darlehenssumme dividiert man durch die Anzahl der Monate, in diesem Fall 12 Monate. 89,16 Euro sind hier monatlich zurückzuzahlen.