Bedeutung: Zinsbindungsfrist
Zinsbindungsfrist ist ein Begriff, der sowohl bei Finanzierungen für Privatpersonen als auch bei gewerblichen Finanzierungen verwendet wird. Gleichfalls taucht er im Zusammenhang mit allen denkbaren Arten von Krediten auf.
Eine Frist der Zinsbindung kann für eine Immobilienfinanzierung genauso vereinbart werden wie für einen Fahrzeugkredit oder einen Konsumkredit. Die Zinsbindungsfrist in einem Kredit gibt Auskunft darüber, für welchen Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart wird. Deshalb werden solche Darlehen auch als Festzinsdarlehen bezeichnet.
Eine vereinbarte Zinsbindung sichert sowohl dem Kreditgeber als auch dem Kreditnehmer die Möglichkeit, die Ausgaben und Einnahmen für diesen Zeitraum konkret planen zu können. In der Zeit der Zinsbindung fällt auf beiden Seiten das Risiko von Veränderungen weg, was bei Krediten ohne Zinsbindungsfrist durch die Schwankungen der Zinsen auf dem nationalen und internationalen Finanzmarkt besteht. Das kann sowohl ein Vorteil als auch ein Nachteil sein.
Wird ein Festzinsdarlehen beispielsweise in einer Phase eines allgemein niedrigen Zinsniveaus aufgenommen, kann man das Durchschlagen allgemeiner Zinssteigerungen auf den eigenen Kredit damit verhindern. In Phasen allgemein hoher Zinsen raten die Experten, sich Festzinsdarlehen genauestens anzuschauen, weil man sonst gegebenenfalls Vorteile verschenken würde, die sich durch sinkende Zinsen auf dem weltweiten Finanzmarkt ergeben könnten. Deshalb ist beim Wunsch nach einer Zinsbindungsfrist für einen Kredit immer eine ganz individuelle Beurteilung der jeweiligen Marktlage und der sich abzeichnenden Trends auf dem Finanzmarkt notwendig.
Mögliche Laufzeiten bei der Zinsbindungsfrist
Die verhandelbaren Fristen einer Zinsbindung sind ausschließlich vom Willen der Vertragsparteien abhängig. Sie können für wenige Monate genauso gut wie für die gesamte Laufzeit eines Kredits vereinbart werden.
Eine Festlegung der Zinsen für die komplette Laufzeit ist beispielsweise bei den Konsumkrediten und den Kleinkrediten üblich. Bei Immobilienfinanzierungen findet sich in den Verträgen eine Fixierung der Zinsen über mehrere Jahre. Ob das fünf oder zehn Jahre sind, hängt von der allgemeinen Marktlage und der individuell vereinbarten Zinshöhe ab.
Ist eine Senkung des Zinsniveaus anzunehmen, möchten sich die Kreditgeber gern längerfristige Zinsbindungen sichern. Deuten die Zeichen auf dem Finanzmarkt darauf hin, dass es kurzfristig Erhöhungen der Zinsen geben könnte, sind in der Regel nur kurze Fristen einer Zinsbindung zu bekommen.
Höhe der Zinsen
Wie hoch die vereinbarten Zinsen sind, hängt bei den Festzinsdarlehen von mehreren Faktoren ab. Dabei spielen die allgemeinen Marktdaten eine Rolle. Aber auch die Bonität des Kreditnehmers wird mit einbezogen. Hinzu kommt die Bewertung des Ausfallrisikos, was sich auf Seiten des Kreditgebers ergibt. Hierauf kann der Kreditnehmer zum Beispiel mit dem Angebot von Sicherheiten Einfluss nehmen.
Eine Zinsbindungsfrist mit niedrigen Zinsen lässt sich üblicherweise mit schnell verwertbaren Sicherheiten erreichen. Dazu gehören Sparguthaben und Guthaben in Versicherungen. Auch die Beleihung von Immobilien wäre ein gangbarer Weg zu niedrigeren Zinsen, wobei hier allerdings die entstehenden Kreditnebenkosten gegen die erzielbaren Zinsvorteile aufgewogen werden müssen.
Was versteht man unter einer Prolongation bei der Zinsbindungsfrist?
Ist in einem Kreditvertrag die Option einer Prolongation mit enthalten, bedeutet das, die Konditionen eines Kredits können in gleicher Form für den gleichen Zeitraum noch einmal festgelegt werden. Lohnenswert ist der Gebrauch dieser Option der Prolongation für den Kreditnehmer dann, wenn sich die Zinsen in der Zwischenzeit erhöht haben.
Auch der Begriff "Rollover" wird im Zusammenhang mit der Zinsbindungsfrist verwendet. Er kommt zum Einsatz, wenn nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Frist der Zinsbindung eine neue Frist mit veränderten Konditionen in den Kreditvertrag aufgenommen wird. Das ist ebenfalls sowohl bei privaten als auch gewerblichen Krediten möglich. Bei der Prolongation und dem Rollover ist es üblich, dass der Kreditgeber dem Kreditnehmer die Möglichkeit einräumt, einen Teil oder den ganzen Kredit tilgen zu können.
Während der Laufzeit einer Zinsbindungsfrist ist eine kostenfreie Zwischentilgung oder Komplettablösung eines Darlehens in der Regel nicht möglich. Das Ziel einer solchen Klausel im Kreditvertrag besteht darin, dem Kreditgeber ein Mindestmaß an Einnahmen aus einem Kredit zu sichern.
Mögliche Zusatzvereinbarungen zu einer Zinsbindungsfrist
Wird in einem Kreditvertrag eine Zinsbindungsfrist vereinbart, heißt das nicht zwangsläufig, dass der Kreditnehmer einen gleich bleibenden Zinssatz zu zahlen hat. Es kann auch ein gestaffelter Zinssatz vereinbart werden. Damit wird das markante Kennzeichen der planbaren und festgeschriebenen Zinsen nicht beeinträchtigt. Je nach Marktlage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages können sowohl steigende als auch sinkende Zinsen vereinbart werden.
Eine Klausel über einen Ausschluss der Kündigung eines Kredits durch den Kreditnehmer während der Laufzeit einer Zinsbindungsfrist muss im Kreditvertrag nicht gesondert festgeschrieben werden, da dies bereits im Paragrafen 489 BGB verankert ist.
Eine Ausnahme lässt diese gesetzliche Regelung nur dann zu, wenn die Frist einer Zinsbindung einen Zeitraum von zehn Jahren überschreitet. Von dieser Ausnahme kann der Kreditnehmer erst nach zehn absolvierten Jahren der Laufzeit eines Darlehens Gebrauch machen und muss dabei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten.
Eine weitere Ausnahme hat der Gesetzgeber für die Verbraucherdarlehen ohne Besicherung mit Pfandrechten geschaffen. Hier ist die Kündigung trotz Zinsbindung nach sechs Monaten absolvierter Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich.
Zwischentilgungen
Auch wenn eine längere Zinsbindungsfrist Bestandteil eines Kreditvertrags ist, kann zwischen den Vertragparteien die Möglichkeit von Zwischentilgungen vereinbart werden. Dabei werden sowohl die nutzbaren Zeitpunkte bereits beim Abschluss des Kreditvertrages konkret festgelegt. Auch zur Höhe der möglichen Zwischentilgungen werden konkrete Vereinbarungen getroffen. Das könnten Festbeträge sein.
Alternativ können aber auch Prozentsätze der jeweiligen Restkreditsumme für die Höhe einer Zwischentilgung in den Vertrag aufgenommen werden. Das unterscheidet die Festzinsdarlehen von den Krediten mit einem flexiblen Zinssatz, bei denen bei jeder Zinsanpassung Tilgungen in beliebiger Höhe durch den Kreditnehmer getätigt werden können.
Eine weitere mögliche Zusatzvereinbarung für ein Festzinsdarlehen ist die Währung, in der die Kreditsumme ausgereicht und in der die Raten aus Zins und Tilgung gezahlt werden müssen. Sie ist notwendig, wenn es sich um einen Kredit aus dem Ausland handelt. Er wird deshalb gern gewählt, weil hier in der Regel keine Eintragung der Finanzierung in der Schufa erfolgt.
Von einem Auslandskredit in einer Drittwährung kann man besonders dann profitieren, wenn die Aussichten gut sind, dass der Euro stärker werden könnte. Allerdings sollte man sich in diesem Fall sehr genau informieren, wie im Herkunftsland des Festzinskredits die Möglichkeiten einer vorzeitigen Kündigung gesetzlich geregelt sind. Sie weisen teils deutliche Unterscheide zu den in Deutschland üblichen Grundsatzregelungen auf.