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Kreditgeschäft

Der Begriff Kreditgeschäft (auch Bankgeschäft) fasst alle Darlehensangebote von Kreditinstituten wie Banken und Sparkassen zusammen, die zur Finanzierung privater oder geschäftlicher Vorhaben genutzt werden können. Die beim Kreditgeschäft zum Einsatz kommende Darlehensvariante ist vor allem abhängig vom Zweck der Finanzierung sowie von der gewünschten Laufzeit. Diese unterschiedlichen Faktoren werden alle in einem Darlehensvertrag festgehalten.

Kreditgeschäft

Die kurzfristigen Finanzierungsoptionen

Um einen kurzfristigen finanziellen Engpass zu überbrücken, bieten Kreditinstitute, Banken und Sparkassen im Grunde zwei unterschiedliche Darlehensvarianten:

  • Dies ist zum einen der Dispositionskredit, der auf einem privaten Girokonto mit Gehaltseingang vergeben werden kann. Die Kredithöhe ist hier abhängig vom Einkommen des Darlehensnehmers, in der Regel erfolgt die Einrichtung der Kreditlinie in Höhe des doppelten oder des dreifachen Nettogehalts.
  • Eine regelmäßige Kredittilgung gibt es bei dieser Art von Kreditgeschäft nicht, die Rückzahlung des Darlehens erfolgt lediglich durch die vorhandenen Kontoeingänge. Auf geschäftlichen Konten wird der Dispositionskredit als Betriebsmittelkredit bezeichnet.

 

  • Als Alternative zum Dispositionskredit wird häufig auch der Rahmenkredit vergeben. Die Kreditlinie wird hier auf einem separaten Kreditkonto eingerichtet und ist so nicht direkt an den Gehaltseingang gebunden.
  • Auch der Rahmenkredit kann individuell genutzt oder als Geldreserve eingerichtet werden. Zinsen werden wie beim Dispositionskredit nur dann fällig, wenn der Kredit in Anspruch genommen wird und lediglich auf die Höhe der genutzten Kreditsumme berechnet.

 

Diese beiden Darlehensvarianten gehören zu den Gelddarlehen. Allerdings gibt es neben Gelddarlehen auch die Kreditleihe. Die Geldleihe gibt dem Kunden finanzielle Vorteile wohingegeben die Kreditleihe keine finanziellen Mittel bietet sondern die Bank ihre eigene Kreditwürdigkeit anbietet. Die Kreditleihe wird allerdings meist nur Unternehmen genehmigt. Die Form des Kredits den Unternehmen hierfür nutzen ist der Akzeptkredit. Hier wird der Akzeptkredit genauer erklärt.

Mittelfristige Finanzierungen als Kreditgeschäft

Für die Finanzierung privater Anschaffungen haben die Banken den Ratenkredit im Angebot. Dieser kann meist mit Kreditsummen von 1.000 - 75.000 Euro genutzt werden, die Laufzeiten betragen je nach Vereinbarung zwischen 6-120 Monate.

Durch die flexiblen Kreditbeträge und Kreditlaufzeiten kann jeder Kunde bzw. Darlehensnehmer seinen Kreditbedarf individuell decken und sogar selbst Einfluss auf die monatliche Rate nehmen und den Prozess etwas lenken.

Durch eine Verlängerung der Kreditlaufzeit ist es nämlich möglich, die anfallende monatliche Rate zu senken, bei einer Erhöhung der Kreditlaufzeit hingegen können Zinskosten gespart werden und der Prozess kann somit verkürzt bzw. verlängert werden.

Mittelfristige Finanzierungen als Kreditgeschäft

Der Ratenkredit zeichnet sich vor allem durch die Tatsache aus, dass kein konkreter Verwendungszweck vorgegeben wird und der Kredit so für eine Umschuldung ebenso genutzt werden kann wie für den Möbelkauf oder die Urlaubsfinanzierung.

Die monatlichen Raten sind bei dieser Form des Kreditgeschäfts so berechnet, dass die Kreditschuld am Ende der Laufzeit vollständig getilgt ist und keine Restschuld verbleibt. Eine neue Form des Ratenkredites ist der Ballonkredit, der häufig für Autofinanzierungen eingesetzt wird.

Hier verbleibt zum Ende der Laufzeit eine Restschuld, die dem Wert des Fahrzeugs entspricht, welches dann entweder verkauft oder oft sogar an den Händler zurückgegeben werden kann.

Langfristiges Kreditgeschäft: Finanzierung beim Immobilienerwerb

Bankkunden bzw. Darlehensnehmer, die sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen, benötigen hierfür eine langfristige Finanzierung, die über 25-30 Jahre abgeschlossen werden kann. Durch derart lange Laufzeiten sind auch größere Beträge von 150.000 - 200.000 Euro problemlos und mit einer bezahlbaren Monatsrate zu finanzieren.

Die Immobilienfinanzierung ist im Vergleich zum Ratenkredit ein Darlehen mit festem Verwendungszweck, welches lediglich für den Immobilienerwerb, den Neubau eines Hauses oder für Renovierungen und Modernisierungen eingesetzt werden kann. Die Verwendung der Gelder muss der Bank in diesem Fall sogar nachgewiesen werden und macht den Kreditprozess etwas aufwendiger.

Neben der langen Laufzeit und dem festen Verwendungszweck wird die Baufinanzierung auch durch die Eintragung einer Grundschuld als Kreditsicherheit gekennzeichnet. Da noch vor einigen Jahren Hypotheken als Sicherheit eingetragen wurden, wird dieses Darlehen heute auch noch als Hypothekendarlehen bezeichnet.

Mögliche Sicherheiten im Kreditgeschäft

Mögliche Sicherheiten im KreditgeschäftDa das Kreditgeschäft für das allgemeine Bankgeschäft der Banken durchaus mit Risiken verbunden ist, werden insbesondere für höhere Darlehenssummen häufig Kreditsicherheiten vereinbart, die die Banken vor möglichen Kreditausfällen schützen sollen und den Kreditprozess somit nicht weiter beeinträchtigen. Welche Sicherheiten im Einzelnen benötigt werden, kann im Bankgespräch vereinbart werden.

Bei kurz- und mittelfristigen Kreditgeschäften werden in der Regel keine Sicherheiten benötigt, da der Aufwand für die Sicherheitenverwaltung meist nicht im Verhältnis zum Ertrag steht. Der Dispositionskredit kann daher ebenso wie der Rahmenkredit und der Ratenkredit ohne Sicherheiten vergeben werden. Lediglich bei Autokrediten wird das Fahrzeug häufig als Sicherheit genutzt. Bei langfristigen Darlehen hingegen können verschiedene Sicherheiten genutzt werden.

Die wohl wichtigste und bekannteste Sicherheit im Kreditgeschäft ist die Grundschuld, die ins Grundbuch des zu finanzierenden Objekts eingetragen wird.

Alternativ können auch Sparguthaben oder Bausparguthaben an die Bank verpfändet werden. Zusätzlich können Lebensversicherungen, die einen bereits vorhandenen Rückkaufwert aufweisen, als Sicherheit eingetragen werden.

Kreditverträge als Vertragsgrundlage für ein Kreditgeschäft

Bei jeder Darlehensaufnahme werden zwischen Bank und Darlehensnehmer individuelle Vereinbarungen getroffen, zu denen die Kreditsumme ebenso gehört wie die Kreditlaufzeit, die Verzinsung sowie die monatliche Rate und eventuell eine Kreditsicherheit.

Diese Fakten werden, damit sie für beide Seiten nachvollziehbar sind, in einem Darlehensvertrag schriftlich fixiert. Dieser Darlehensvertrag ist dann Grundlage für die weitere Geschäftsbeziehung und regelt sowohl für die Bank wie auch für den Kunden Rechte und Pflichten aus dem Kreditgeschäft. Der Darlehensnehmer sollte also immer darauf achten, dass ein Darlehensvertrag aufgesetzt wird. 

Die Bank hat hierbei die Verpflichtung, dem Darlehensnehmer das Geld fristgerecht zur Verfügung zu stellen, der Darlehensnehmer hingegen verpflichtet sich zur monatlichen Zahlung der Kreditrate sowie zur Stellung der Sicherheiten.

Anforderungen für Kreditinstitute

Anforderungen für KreditinstituteIm Sinne des Kreditwesengesetz (KWG) müssen sich Kreditinstitute bei ihren Geschäften in Hinsicht auf ihre Kreditprozesse an das Kreditwesengesetz (KWG) halten. Die Aufgaben des KWG bestehen aus der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens. Dabei steht besonders die Sicherung sowie die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft im Vordergrund. Allerdings ist auch der Schutz der Gläubiger und deren Einlagen von hoher Relevanz.

Zusätzlich müssen sich die Geschäfte auch nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) gestaltet werden. Die MaRisk gibt Verwaltungsanweisungen bezüglich des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten.

Die Aufgabe der Bankenaufsicht gehört zu einer der vielen Aufgaben der Deutschen Bundesbank. Die Deutsche Bundesbank überwacht also die Geschäfte und Tätigkeiten der Kreditinstitute gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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