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Kreditsicherheiten

Banken verlangen stets bestimmte Kreditsicherheiten, die im Falle eines Nichtbegleichens eines Kredites der Bank verwertet werden können. Hier erfahren Sie welche Sicherheiten am geeignetsten sind.

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Wer bereits einmal einen Kredit aufgenommen hat, kennt das Prozedere: Banken verlangen - egal, wie hoch die Kreditsumme auch ausfallen mag - gewisse Kreditsicherheiten, die im Falle eines Nichtbegleichens des Kredites von Seiten der Bank verwertet werden können.
Nun fällt nicht jedem Kreditnehmer immer auf Anhieb ein, welche Kreditsicherheiten denn für die Bank bei einem Darlehen am wertvollsten und somit am geeignetsten sind (Sachsicherheiten, Immobilien). Aus diesem Grund sollen diese her zusammengetragen und etwas näher beleuchtet werden.

Kreditsicherheiten - Warum sind sie sinnvoll

Warum sind Kreditsicherheiten sinnvoll?

Kreditsicherheiten - Diese Sicherheiten sind sinnvollKreditsicherheiten dienen den Banken in erster Linie als zusätzliches Instrument zur Absicherung eines Kredites. Zwar wird bei jeder Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit (Bonität) überprüft; jedoch ist dies immer nur eine Momentaufnahme und sagt nichts darüber aus, wie sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit entwickelt.
Sollte der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden, so würden die Kreditsicherheiten zur Befriedigung der Kreditgeber (Gläubiger) herangezogen. Das Risiko für den Kreditgeber vermindert sich durch diese Sicherheiten stark. 


Welche Kreditsicherheiten es gibt

Kreditsicherheiten - Welche gibt es?Generell unterscheidet man bei einem Kredit zwei Arten von Sicherheiten: Personalsicherheiten und  Realsicherheiten.

⦁ Bei den Personalsicherheiten handelt es sich um eine Haftung des Kreditnehmers oder einer zweiten oder dritten Person. Sollte die Kreditsumme sehr hoch sein, kann die Bank auch noch mehrere Personen für die Haftung verlangen.
⦁ Hingegen haftet man bei den Realsicherheiten mit Vermögensobjekten (auch Sachsicherheiten), die man während der Kreditlaufzeit rechtlich an die Bank überschreibt. 

Kreditsicherheiten - Diese Sicherheiten gibt es.

Zudem kann man zwischen Sicherungsgeschäften und fiduziarischen Geschäften unterscheiden. Während man Erstere mit Hilfe einer Bürgschaft, einer Verpfändung oder einer Hypothek ermöglicht, erfolgt bei dem fiduziarischen Geschäft eine Sicherungsübereignung oder der Eintrag der Grundschuld. (Sicherungsübereignung: darunter versteht man im Bankenwesen eine Kreditsicherung durch bewegliche Sachen und Sachgesamtheiten. Bei der Sicherungsübereignung erlangen die Kreditinstitute durch Übereignung Eigentum. Dem Sicherungsgeber wiederum wird der Besitz zwecks weiterer Nutzung der Gegenstände überlassen. 


Kreditsicherheiten: Dies kann die Bank verlangen

Kreditsicherheiten - Diese Sicherheiten kann die Bank verlangen. Was auf den ersten Blick recht trocken und kompliziert klingt, wird bei einem normalen Kredit meist gar nicht verlangt. Privatpersonen müssen nicht damit rechnen, dass die Bank als Kreditsicherheiten komplizierte Dinge verlangt. Vielmehr gibt es hier einige gängige Kreditsicherheiten, die nun etwas genauer beleuchtet werden sollen.


Die Bürgschaft als Sicherheit bei einem Kredit

Kreditsicherheiten - Bürgschaft als Sicherheit bei einem KreditEine Bürgschaft ist die wohl gängigste Kreditsicherheit bei einem Privatkredit. Als Kreditnehmer muss man der Bank bzw. dem Kreditinstitut als Sicherheit einen solventen Bürgen benennen, der im Falle einer Nichtbegleichung der Verbindlichkeiten diese Verpflichtung übernimmt und die Kreditraten so lange bedient, bis entweder der Kreditnehmer wieder dazu in der Lage ist oder bis der Kredit abgezahlt ist. 
Kommt es dazu, erlangt der Bürge automatisch eine Forderung gegen den eigentlichen Schuldner. Das bedeutet, dass der Bürge sich das Geld mittels einer Forderung gerichtlich vom Kreditnehmer zurückholen kann.

Grundpfandrechte als Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten - GrundpfandrechteDiese Art der Sicherheiten bei Krediten kommt hauptsächlich bei Immobilienfinanzierungen zum Tragen. Denn mit dem Pfandrecht bzw. Grundpfandrecht hat man die Möglichkeit, den Kredit durch die Verpfändung einer Sache – konkret: einer Immobilie oder gar eines Grundstückes abzusichern. 

Auf rechtlich stabile Füße wird das Grundpfandrecht (Pfandrecht) durch den Eintrag in das Grundbuch gestellt. Dieser Eintrag (Sicherheit), welcher Grundschuld genannt wird, erlischt erst, wenn die Finanzierung komplett abgeschlossen ist.
Es ist zudem möglich, dass mehrere Grundpfandrechte gleichzeitig im Grundbuch vermerkt werden. Die höchstmögliche Kreditsicherheit hat dabei die Grundschuld, die als erstes eingetragen wurde. Sollte die Bank ein Recht auf die Kreditsicherheit haben, so wird auch immer zuerst die erste Grundschuld bedient. Alle weiteren Einträge werden der Reihe nach bedient.

Hypotheken sind ebenfalls als Kreditsicherheiten geeignet

Auch Hypotheken kommen hauptsächlich bei Immobilienfinanzierungen zum Tragen. Dabei wird das Grundstück als Sicherheit mit einer Geldforderung belastet, die als Sicherheit dienen soll. Besonders gerne wird diese Variante bei langfristigen Krediten genutzt.


Restschuldversicherungen

Kreditsicherheiten - RestschuldversicherungDie Restschuldversicherung wird gerne in Kombination mit einer Bürgschaft von  Banken als Sicherheit verlangt. Mit dieser kann sich der Kreditnehmer gegen unvorhersehbare Risiken wie Verlust des Arbeitsplatzes, die Arbeitsunfähigkeit oder gar den Tod absichern.
Wird eine solche Versicherung abgeschlossen, so garantiert sie nicht nur Sicherheit für den Kreditnehmer und den Kreditgeber, sondern auch den Bürgen. Denn dieser muss nicht mehr einspringen, wenn die Versicherung die Restschuld begleicht.


Die Risikolebensversicherung als Kreditsicherheit

Kreditsicherheit - RisikolebensversicherungBei der Risikolebensversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, die nur im Falle des Todes des Kreditnehmers Leistungen erbringt. Sie ist zeitlich auf die Dauer der Finanzierung begrenzt und wird häufig zur Absicherung von Hypothekendarlehen verwendet.
Viele Banken verlangen die Risikolebensversicherung von ihren Kreditnehmern. Jedoch ist niemand dazu verpflichtet, diese auch bei der Bank abzuschließen. Vielmehr sollte man sich nach dem günstigsten Anbieter umsehen.

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