- INHALTSÜBERSICHT ZUM THEMA EINKOMMENSNACHWEIS
- Einkommensnachweise für unterschiedliche Personengruppen
- Einkommensnachweise für Selbstständige
- Welche Funktion hat der Einkommensnachweis?
- Beispiele für Anwendungsbereiche
- Sofortkredite mit nur einem Einkommensnachweis
- Fazit: Kredite von MAXDA
Allgemeines zum Einkommensnachweis
Ganz gleich, ob eine Wohnungseinrichtung, ein Auto, ein Haus oder eine geschäftliche Investition zu finanzieren ist: Der Einkommensnachweis wird stets benötigt.
Dieses Dokument belegt die monatlichen bzw. jährlichen Einkünfte des Antragstellers und Kreditnehmers. Abhängig vom Kreditvolumen und vom Status des Darlehensnehmers sieht der Einkommensnachweis unterschiedlich aus. So ist das Verfahren und auch der Umfang der einzureichenden Dokumente abhängig davon, ob es sich beim Antragsteller um einen Arbeitnehmer oder Selbstständigen handelt. Letzterer muss seine Einnahmen weitaus umfangreicher belegen.
Der Einkommensnachweis bzw. die Verdienstbescheinigung erfüllt in erster Linie die Funktion, die Bonität von Personen: Privatpersonen und Selbstständigen zu prüfen. MAXDA Kunden haben es hier unkompliziert. So benötigen wir von Ihnen nur eine Kopie der letzten anstatt der sonst üblichen drei letzten Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen.
Einkommensnachweise für unterschiedliche Personengruppen
Grundsätzlich kann der Einkommensnachweis in drei Kategorien unterteilt werden: Nachweise für Angestellte, Arbeiter oder Beamte, Nachweise für Selbstständige und Nachweise anderer Einkommensarten. Beschäftigte erhalten in aller Regel eine monatliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung. Im Falle einer Kreditanfrage sind dem Kreditgeber die letzten drei Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen als Einkommensnachweis vorzulegen.
Alternativ dazu kann der Arbeitsvertrag ausgehändigt werden. Dabei ist aber zu bedenken, dass dem Kreditgeber nun sämtliche Vertragsdetails bekannt sind. Es ist daher zu überlegen, ob eine Verdienstbescheinigung durch den Arbeitgeber die bessere Wahl sein kann. Allerdings muss jetzt dem Arbeitgeber erklärt werden, warum dieser Einkommensnachweis notwendig ist.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Vorlage der letzten drei Kontoauszüge dar, aus denen die regelmäßige Lohn- bzw. Gehaltszahlung hervorgeht. Dies ist die diskreteste Form, Einkommen nachzuweisen. Um nicht alle Kontobewegungen offenzulegen, können die nicht relevanten Gut- bzw. Lastschriften geschwärzt werden.
Einkommensnachweise für Selbstständige
Im Gegensatz zum Festangestellten (Arbeitnehmer) muss der Selbstständige einen umfassenderen Nachweis seiner Einnahmen (Einkommensnachweis) erbringen. Hierzu gehören die Jahresabschlüsse und die Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). In Einzelfällen werden sogar Jahresabschlüsse und Steuerbescheide (Einkommenssteuerbescheide) der letzten drei bis vier Jahre verlangt.
Auch beim Steuerberater kann eine schriftliche Auskunft angefordert werden. Da er für die Richtigkeit von Angaben haftet, hat seine Bewertung einen hohen Stellenwert. Neben den klassischen Einkommensarten durch unselbstständige bzw. selbstständige Tätigkeiten zählen Einkünfte aus Vermietungen, Wertpapierdepots oder Renten ebenfalls zur Kreditabsicherung.
Als Einkommensnachweis aus Vermietungen gilt der jeweilige Mietvertrag. Wertpapierdepots werden durch Wertpapierabrechnungen dokumentiert, die der Wertpapierverwalter ausstellt. Die Rente wird - wie ein Festgehalt - monatlich ausgezahlt und ebenso durch einen monatlichen Einkommensnachweis beurkundet (Rentenbescheid). Unabhängig von der Art des Einkommens bestätigen Sie mit einem Einkommensnachweis dem Kreditgeber Ihre Leistungsfähigkeit. Sie signalisieren, dass Sie den benötigten Kredit zurückzahlen können. Weitere Informationen zum Kredit für Selbstständige finden Sie hier.
Welche Funktion hat der Einkommensnachweis?
Der Einkommensnachweis bzw. die Verdienstbescheinigung erfüllt in erster Linie die Funktion, die Bonität von Personen: Privatpersonen und Selbstständigen zu prüfen. Er wird bei Kreditanfragen oder Kontoeröffnungen benötigt und oftmals auch von Behörden verlangt. Ein Einkommensnachweis hilft dem Kreditberater, sich einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Kunden zu verschaffen. Ohne einen Einkommensnachweis ist die Beantragung eines Kredits sehr schwer, häufig sogar unmöglich. Der Einkommensnachweis bildet für den Kreditgeber die Grundlage zur Beurteilung, ob der Kreditwerber unter normalen Umständen in der Lage ist, die Kreditsumme zurückzuzahlen.
Beispiele für Anwendungsbereiche
Dies gilt zum Beispiel für das Anmieten bzw. den Kauf von Wohnungen und Häusern, das Leasen oder Finanzieren von Autos und den Einkauf im Handel, unabhängig davon, ob im realen bzw. im virtuellen Geschäft oder beim Teleshoppingunternehmen.
Wer ein Konto eröffnen möchte, wird ebenfalls in der Regel gebeten, den Einkommensnachweis zu erbringen. Das Institut versucht auf diesem Weg, einen ersten Eindruck der finanziellen Situation des Neukunden zu gewinnen, um eine maßgeschneiderte Lösung anbieten zu können. Sofern mit der Kontoeröffnung zeitgleich ein Dispositionskredit eingerichtet werden soll, sind die letzten drei Einkommensnachweise einzureichen. Behörden können einen Einkommensnachweis verlangen, wenn sie Beträge für Unterhaltszahlungen ermitteln. Der Einkommensnachweis gibt hierbei Auskunft über die Höhe der regelmäßig zu leistenden Zahlungen.
Will ein Selbstständiger etwaigen Investitionsbedarf finanzieren, so muss er sein Geschäft bzw. seine selbstständige Tätigkeit mindestens zwei Jahre ausüben. Diesen Zeitraum wertet der Kreditgeber für gewöhnlich als ausreichend, um zu beurteilen, ob sich die neue Geschäftsidee bewährt hat. Da Selbstständige - anders als Festangestellte - nicht unbedingt regelmäßig jeden Monat entlohnt werden und ihren Umsatz selbst erwirtschaften müssen, ist ihre Einkommenssituation mit mehr Risiko behaftet als die von Arbeitern, Angestellten und Beamten. Ein Einkommensnachweis, der zum gewünschten Kredit führt, ist in diesen Fällen fast immer erst nach Ablauf der ersten zwei Jahre möglich.
Sofortkredite mit nur einem Einkommensnachweis
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So benötigen wir von Ihnen nur eine Kopie der letzten anstatt der sonst üblichen drei letzten Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen (Verdienstabrechenungen ).
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