- INHALTSÜBERSICHT ZUM THEMA RATENZAHLUNG
- Die Ratenzahlung
- Die Stundung
- Der Ratenkauf
- Die Vor- und Nachteile der Ratenzahlung
- Die Teilzahlungsfunktion der Kreditkarte
Die Ratenzahlung
Eine Ratenzahlung bedeutet, dass der Schuldner den zu zahlenden Betrag nicht in einer Summe, sondern in mehreren Teilbeträgen bezahlt. Ratenzahlungen lassen sich in Stundungen und in Ratenkäufe aufteilen, maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu welchem die Ratenzahlungsvereinbarung erfolgt. Das gilt im Schuldrecht, im Steuerrecht werden die Begriffe Stundung und Ratenzahlung abweichend definiert.
Das Finanzamt stellt an die Gewährung einer Stundung hohe Ansprüche, kann aber nach deren Ablehnung eine Ratenzahlung genehmigen, wodurch der Steuerzahler sein erhofftes Ziel erreicht. Die zu zahlenden Teilbeträge werden bei Stundungen ebenso wie bei Ratenkäufen als Raten bezeichnet. Üblicherweise ist jede Rate gleich hoch, wobei eine abweichende Anfangsrate oder Schlussrate der Rundung dient. Abweichungen wie eine hohe Anzahlung oder eine große Schlussrate sind möglich. Die Vertragsfreiheit erlaubt auch die Vereinbarung von Ratenplänen mit je nach Zahltermin (Tag der Zahlung) unterschiedlichen Beträgen, in der Praxis kommt diese Variante eher bei Stundungen als bei Ratenkäufen vor.
Die Stundung
Ursprünglich bezeichnet die Stundung den Sachverhalt, dass sich Gläubiger und Schuldner darauf verständigen, den Fälligkeitstermin einer Zahlung zu verschieben. Dabei kann es sich um die komplette Forderung oder um Teilbeträge handeln. Hieraus entwickelte sich eine weitere Bedeutung, so dass als Stundung auch eine Ratenzahlung bezeichnet wird, welche die Vertragspartner erst nach dem Erhalt einer Rechnung beziehungsweise einer Zahlungsaufforderung vereinbaren. Üblicherweise beruht die Stundung auf einem Antrag des Schuldners. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe oder zu Schadenersatz-Leistungen beziehungsweise Schmerzensgeldzahlungen kann der Richter die Ratenzahlung auch im Urteil anbieten. Häufige Gründe für Stundungen sind höher als erwartet ausfallende Rechnungen für Strom und Gas.
Viele Energieversorger sind auf Bitten des Kunden bereit, auf Jahresrechnungen eine Ratenzahlung von bis zu sechs Monatsraten einzuräumen, wofür große Versorger oftmals keine Zinsen berechnen. Sie lehnen die Ratenzahlung bei wiederholt verspäteten Zahlungseingängen während der Abrechnungsperiode aber ab. Dass nach einer Anschaffung eine Stundung vereinbart wird, überrascht möglicherweise, da in diesem Fall der direkte Abschluss eines Ratenkaufes sinnvoller erscheint. Zahnärzte und Kliniken weisen jedoch ihre Patienten häufig darauf hin, dass die zu leistenden Eigenanteile über einen Abrechnungsdienstleister angefordert werden und dieser ab einer bestimmten Summe eine Ratenzahlung anbietet. Da diese erst nach Erhalt der Rechnung verbindlich vereinbart wird, handelt es sich schuldrechtlich gesehen um eine Stundung, auch wenn der Patient bereits bei Vertragsabschluss angab, die Rechnung in Raten zahlen zu wollen.
Der Ratenkauf
Der zweite Fall der Ratenzahlungsvereinbarung betrifft den Ratenkauf. Andere Begriffe sind Kauf auf Raten, Teilzahlung beziehungsweise Teilzahlungskauf oder Finanzkauf, wobei der zuletzt genannte Begriff doppeldeutig ist und auch für die Vermittlung eines Ratenkredites über den Händler benutzt wird.
Die Abgrenzung zwischen einer Ratenzahlung beim Händler und einem Ratenkredit besteht darin, dass der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung die einzelnen Beträge (Monatsraten) direkt an den Händler überweist, während er bei der zusätzlichen Aufnahme eines Ratenkredites die Tilgungen an eine Bank leistet.
Damit hat der Käufer bei einer Ratenzahlung für den Kauf und für die Finanzierung einen einzigen Vertragspartner. Der Händler refinanziert die von ihm genehmigten Ratenzahlungen seinerseits über eine Bank und muss auf Grund der dabei entstehenden Kosten üblicherweise Zinsen verlangen (Aufpreis). So entsteht ein Aufpreis, der sich dynamisch nach der Anzahl der monatlichen Raten und des Kaufpreises zusammensetzt. Wie sich ein Aufpreis zusammensetzt erfahren Sie im Exkurs unten.
Einige Versandhäuser und Technikfachgeschäfte bieten zinsfreie Ratenzahlungen an, in diesem Fall hat der Händler die ihm entstehenden Zinskosten bereits in den Kaufpreis die Preise eeingerechnet. (Meist wird jedoch ein effektiver Jahreszins angegeben). Vor dem Abschluss eines Ratenkaufvertrages erfolgt eine Bonitätsprüfung. Bei Bestandskunden - Kunden die schon einmal bestellt/gekauft haben - nutzen die meisten Händler die Bonitätsdaten aus bisherigen Geschäftsbeziehungen und gehen davon aus, dass bislang pünktliche Zahler auch die vereinbarten Raten (meist Monatsraten) pünktlich innerhalb der Laufzeit begleichen werden.
Bei Erstbestellern nehmen Versandhändler eine Schufa-Anfrage vor, zusätzlich verlangen sie bei größeren Summen (Kaufpreisen) eine Anzahlung. Die einmalige Zahlung zu Vertragsbeginn minimiert nicht nur die Schuldsumme und das Ausfallrisiko, sondern dient zugleich als Indiz für die Bonität des Bestellers. Wenn ein Händler die beantragte Ratenzahlung ablehnt, kommt der Kaufvertrag nicht zustande, sofern der Kunde nicht der vorgeschlagenen Sofortzahlung des Kaufpreises zustimmt. Ergänzend zur Ratenzahlung bieten große Versandhändler regelmäßig eine Zahlpause. Diese bedeutet, dass die erste Rate erst nach einigen Monaten zu begleichen ist.
Exkurs: Wie kommt man auf den Aufpreis?
Einige Versandhäuser bieten die Möglichkeit eines Ratenkaufs an. Dabei entsteht für den Käufer ein sogenannter Aufpreis (bzw. Aufschlag). Die Aufpreise richten sich nach der Anzahl der Monatsraten sowie dem Kaufpreis. Eine exemplarische Beispielrechnung für Aufpreise bietet der Versandhandel Otto oder auch Quelle an. Der Aufpreis auf den ursprünglichen Kaufpreis berechnet sich dort: aus Kaufpreis x monatlicher Aufpreis Y Anzahl der Monatsraten : 100 = Aufpreis des Käufers. Die monatlichen Aufpreise sind einer Aufpreis-Tabelle beim Händler zu entnehmen. Häufig werden im Zusammenhang mit Ratenkäufen von Versandhäusern Gutscheine geboten. Prüfen Sie in jedem Fall sorgfältig ihre Finanzen – ein Gutschein nützt nichts, wenn Sie die Zahlungsfristen nicht einhalten können. Vor der Bestellung sollten Sie die Finanzen Ihres Haushaltes prüfen.
Vorteile und Nachteile von Ratenzahlungen
Wenn Verbraucher unerwartet hohe Rechnungen erhalten, bietet ihnen die nachträgliche Vereinbarung einer Ratenzahlung die Möglichkeit, diese ohne Aufnahme eines externen Kredites zu bezahlen. Überraschend hohe Stromrechnungen erfolgen häufig nach einem Familienzuwachs, da kaum jemand daran denkt, dass sich der Stromverbrauch nach der Anzahl der Familienmitglieder richtet und auch Babys mitzuzählen sind, zumal Babywäsche Strom verbraucht. Auch bei der Anschaffung dringend benötigter Haushaltsgegenstände (mit hohem Kaufpreis) ist eine Ratenzahlung hilfreich. Das Ansparen auf eine Waschmaschine ist bei einem überraschenden Defekt des alten Gerätes nicht möglich, da die ersatzweise Nutzung eines Waschsalons mit enormen Zusatzkosten und einem großen Zeitaufwand verbunden ist. Somit sind Ratenzahlungen grundsätzlich eine sinnvolle Einrichtung, für dringend benötigte Einkäufe. Im Gegensatz zu Ratenkrediten erfolgt über den Händler jedoch nur eine eingeschränkte Prüfung der Bonität des Kunden.
Wenn Patienten nicht wissen, dass die zahnärztliche Abrechnungsstelle ihnen eine Ratenzahlung einräumen wird, verzichten sie auf medizinisch oder optisch notwendigen Zahnersatz. Ratenzahlungen über Händler sind leicht. Während ein Kreditinstitut bei einer Schufa-Anfrage auch Daten über bestehende Verbindlichkeiten erhält, informiert die Schufa einen Händler nur über vorhandene Negativeinträge und die gespeicherten Adressdaten.
Damit ist es möglich, mehrere Verträge über Ratenkäufe abzuschließen. Für den Verbraucher ist es zunächst vorteilhaft, trotz bestehender Verbindlichkeiten eine Ratenzahlung beim Händler vereinbaren zu können. Das gilt auch bei einem geringen Einkommen, denn das Anfordern einer Verdienstbescheinigung ist im Versandhandel weitgehend unüblich. Auch stationäre Händler wie Technikfachgeschäfte und Verbrauchermärkte fordern nur bei größeren Kaufbeträgen (Kaufpreisen) einen Einkommensnachweis an, in anderen Fällen reicht der Nachweis über ein bestehendes BankkKonto bei einer Bank.
Die leichte Verfügbarkeit von Teilzahlungen führt dazu, dass diese wesentlich häufiger als Ratenkredite zu Verbraucherinsolvenzen beitragen. Verbraucher sind besonders gefordert, vor der Vereinbarung einer Ratenzahlung selbst zu prüfen, ob sie die zu zahlenden Raten tatsächlich rechtzeitig begleichen können, da die bankübliche Haushaltsrechnung vor der Kreditvergabe von Händlern grundsätzlich nicht vorgenommen wird. Prüfen Sie also alle Einnahmen und Ausgaben auf Ihrem Konto, um realistisch einschätzen zu können, ob sie die Ratenzahlungen gewährleisten können. Nur so ist eine Finanzierung auf Raten sinnvoll.
Die Teilzahlungsfunktion der Kreditkarte
Eine besondere Form der Ratenzahlung bietet die Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion. Hierbei zahlt der Kreditkarteninhaber monatlich wahlweise den Mindestbetrag oder jeden beliebigen höheren Betrag an den Aussteller der Kreditkarte zurück, während der Händler den Gesamtbetrag (Kaufpreis) vom Kreditkartenunternehmen in einer Summe erhält. Der Antrag auf Teilzahlung ist bei den meisten Kreditkarten möglich, jedoch sollte sich jeder Verbraucher die Nützlichkeit dieser Funktion vorher gut durchrechnen.
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