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Tilgung

Hier werden die wichtigsten Fakten zu Tilgung erklärt. 

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Tilgung 

Unter Tilgung versteht man die Rückzahlung von Schulden. Diese kann sowohl planmäßig als auch außerplanmäßig erfolgen. Eine Tilgung wird dabei nicht nur bei Krediten, Darlehen oder Anleihen durchgeführt, sondern bei jeder Art von Geldforderung.
Die Rückzahlungen erhöhen beim Gläubiger die Liquidität, während sie beim Schuldner für eine Reduzierung dieser sorgen. So ist es ratsam, die Tilgungsraten an den aktuellen und künftigen Einnahmen des Schuldners festzusetzen. 

Tilgung Was versteht man darunter

Was versteht man unter einer Tilgung?

Der Begriff Tilgung stammt aus dem Finanzwesen und  bezeichnet die Rückzahlung von Schulden oder  anders ausgedrückt die Löschung von Lasten. Dies kann planmäßig oder außerplanmäßig erfolgen. Eine Tilgung ist  ein wichtiger Bestandteil bei allen Formen von Geldforderungen, insbesondere bei Darlehen, Krediten oder Anleihen. Die Tilgung stellt hier eine essentielle Bedingung dar.
Diese wird in einem Vertrag zwischen zwei Parteien, dem Gläubiger (= Kreditgeber) und dem Schuldner (= Kreditnehmer),  mit den dabei übereinstimmenden Willenserklärungen - festgehalten. Als Gläubiger stellt man finanzielle Mittel zur Verfügung, die der Schuldner mittels der geplanten Tilgung begleicht.  Eine außerordentliche Rückzahlung ist  nach Absprache möglich.
Der Tilgungssatz definiert dabei den Anteil der Monatsrate, der zur Tilgung der Darlehenssumme dient, beinhaltet aber nicht den Zinsanteil. Die monatliche Rate ergibt sich anteilig aus einem Teil, der zur Tilgung der Darlehenssumme (Tilgungssatz) aufgewendet wird und einem weiteren Teil, der der Tilgung der Zinsschuld dient. Entscheidend für eine erfolgreiche Begleichung der Schuld sind zwei Dinge: 

  1. Der Schuldner verpflichtet sich zur  vollständigen Rückzahlung - kurzum der Tilgung - des geliehenen Betrages. Hinzu kommen im Vertrag vereinbarte Zinsen. Als getilgt gilt die Schuld erst nach Ausgleich des gesamten Betrages.
  2. Die Zinsen werden vom Ausgangsbetrag berechnet. Dies geschieht prozentual. Die Gesamtschuld ergibt sich aus dem eigentlichen Geldbetrag und den Zinsen.

Was ist der Unterschied zwischen Tilgung und Rate?

Tilgung - Der Unterschied zwischen Tilgung und Rate

Bei der Rate handelt es sich um den tatsächlichen monatlichen Betrag, der zur Begleichung des Tilgungsdarlehens anfällt. Die Rate setzt sich in der Regel aus dem Tilgungsanteil bzw. Tilgungssatz und den Zinsen zusammen. Allerdings muss die monatlich zu zahlende Rate, vor allem zu Beginn der Kreditlaufzeit, keine Tilgung enthalten. In diesem Fall werden durch die Rate (zunächst) nur die Zinsen bezahlt, das Darlehen wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgt.
Die Tilgung bezeichnet lediglich die eigentliche Rückzahlung der Darlehenssumme. Ob die Monatsraten bereits einen  Tilgungssatz  enthalten oder allein aus den Zinsen bestehen, hängt von der gewählten Tilgungsvariante ab. Bei Abschluss des Darlehensvertrags wird die Höhe der monatlichen Raten entsprechend der gewählten Konditionen berechnet und festgesetzt.
Spricht von der  Tilgung, ist damit die Rückzahlung des tatsächlichen Darlehensbetrages ohne Zinsen gemeint. Diese Rückerstattung an den Gläubiger kann in monatlich festgeschriebenen Teilbeträgen, als auch in einem Betrag zum Ende der Kreditlaufzeit erfolgen. Ein Beispiel bietet hier die Variante des endfälligen Darlehens.

Gibt es Darlehen ohne Tilgung?

Tilgung - Gibt es Darlehen ohne Tilgung

Ja, man spricht dann von einem  tilgungsfreien Darlehen.  Allerdings ist dieser Begriff etwas verwirrend, da dennoch monatliche Kosten anfallen. Anders als bei der klassischen Variante werden in diesem Fall die Zinsen in monatlichen Raten abgezahlt. Die restliche Darlehenssumme ist zum Laufzeitende als Gesamtbetrag zur Tilgung fällig. Aus diesem Grund spricht man bei dieser Sonderform auch von einem endfälligen Darlehen. Es findet zum Beispiel Anwendung bei der Immobilienfinanzierung und der Baufinanzierung.

Solch ein Darlehen ohne Tilgungsplan bietet den Vorteil der niedrigen finanziellen Belastung während der Darlehenslaufzeit. Jedoch sollte man im Stande sein, die gesamte Tilgungssumme schlussendlich auch bezahlen zu können. Insofern besteht die Option, die Rückzahlung mittels eines Bausparvertrages oder einer Lebensversicherung durchzuführen. Vermehrt lässt sich so der Traum vom Eigenheim leichter erfüllen. Etwas salopp formuliert  spart man sich sein Haus zusammen, während man bereits darin wohnt. Allerdings sollte beachtet werden, dass die zu erwartende Auszahlungssumme höher sein sollte als das Darlehen. Einer möglichen Inflation über den Verlauf der Kreditlaufzeit sollte dadurch vorgesorgt werden können.

Tilgung - Wie funktioniert das?

Wie funktioniert eine Tilgung? 

Welche Voraussetzungen für eine Tilgung gibt es?

Tilgung - So funktionierts
  •  Alter: Bei der Vergabe von Darlehen achten Kreditgeber insbesondere darauf, ob das 18. Lebensjahr bereits vollendet ist. Erst dann gilt man in Deutschland als vollkommen geschäftsfähig. Nach oben hin setzen die Darlehensgeber die Grenzen meist um das Renteneintrittsalter herum. Es gibt wenige Kreditinstitute, die sich auf das „hohe Alter“ bzw. auf Rentner spezialisiert haben. Der Grund liegt schlichtweg beim erhöhten Risiko des Todesfalls noch während der Darlehenslaufzeit.
  • Wohnsitz: Zur Gewährung eines Kredites in Deutschland ist ein fester Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland unabdingbar.
  • Einkommen: Für ein Darlehen ist ein regelmäßiges Einkommen entscheidend. Für Arbeitnehmer in Festanstellung werden die letzten drei Lohn- bzw. Gehaltsnachweise als Referenz eingefordert. Die Banken möchten Gewissheit darüber erlangen, ob sich der Geldeingang in naher Zukunft  ändert oder stabil bleibt. Sollten  hierbei starke Schwankungen vorhanden sein, ist es bedeutend schwieriger das gewünschte Tilgungsdarlehen zu erhalten. Gleiches gilt bei befristeten Arbeitsverträgen oder einem Kreditantrag innerhalb der Probezeit. Kreditgeber wägen grundsätzlich ihr Risiko der Kreditvergabe im Vorfeld ab. Von daher ist es für Selbständige oftmals schwerer einen Kredit zu bekommen. Auch bei einer positiven betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) und aussagekräftigem Steuerbescheid sehen Banken vielfach eine Problematik über eine längere Zeit. Hierbei sind die Einnahmen aus der Vergangenheit nicht gleichbedeutend als Sicherheit für die Zukunft.
  • Kreditsicherheiten: Diese werden quasi als Pfand benötigt, damit der Gläubiger bei der Ausgabe größerer Tilgungsdarlehen mehr Vertrauen und somit mehr Sicherheit erlangt. Gerade im Bereich von Immobilienkrediten, Baufinanzierungen oder zum Beispiel  beim Kauf eines Neuwagens binden sich die Schuldner für einen langen Zeitraum an eine monatliche Belastung.
  • Bonität: Die Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Sie wird durch die Schufa oder andere Scoring-Agenturen bestimmt. Diese sogenannten Auskunfteien sammeln Daten bezüglich bestehender Kredite, Mobilfunkverträge und - vereinfacht ausgedrückt - dem Zahlungsverhalten des Verbrauchers. Eine sehr gute Bonität wirkt sich positiv auf den veranschlagten Zinssatz aus. Sollten negative Schufa-Einträge existieren, wirkt sich das in der Regel negativ auf die Bewilligung des Kreditantrages aus. 
  • Bürgschaft: In seltenen Fällen genügen dem Darlehensgeber die eigenen Sicherheiten nicht als Absicherung. Um eine Ablehnung abzuwenden, wird dann ein Bürge als Bedingung für den Kreditvertrag benannt. Sollte der Ernstfall eintreten und der Kreditnahmer kann die Monatsraten nicht mehr bezahlen, muss der Bürge dafür gerade stehen. Er tritt an die Stelle des Schuldners und ist verpflichtet die Tilgung des Darlehens an seiner statt zu übernehmen. Je nach Vertragslage kann das bereits beim ersten Ausfall der Zahlung der Fall sein.
  • Zusätzliche Versicherungen: Durch optionale Versicherungen, wie der Restschuldversicherung, verschafft sich die kreditgebende Bank eine weitere Möglichkeit der Absicherung. Diese sind ein sehr bewährtes Mittel der Kreditgeber. Ob als Zusatzgeschäft oder auch zur eigenen Absicherung. Durch die Vorgabe zum Abschluss einer zusätzlichen Restschuldversicherung beispielsweise werden potentielle Risiken des Schuldners abgedeckt. 

Tilgung - Unterschiedliche Arten von Tilgung

Welche unterschiedlichen Arten von Tilgung gibt es?

Es wird im Allgemeinen zwischen der planmäßigen und außerplanmäßigen Tilgung unterschieden, ebenso zwischen Ratentilgung und Einmaltilgung.
Planmäßige Tilgungen: Diese Tilgungen werden aufgrund einer Tilgungsvereinbarung im Kreditvertrag getroffen. Meistens erfolgen diese in bestimmten Abständen und in einer bestimmten Höhe.

  • Außerplanmäßige Tilgungen: Diese Rückzahlungen sind nicht gesondert vereinbart, sondern erfolgen ohne festen Plan. Es besteht keine Verpflichtung für Schuldner, außerplanmäßige Tilgungen überhaupt zu erbringen. Er kann sich auch einfach an die Vereinbarungen im Kreditvertrag halten. Außerplanmäßige Rückzahlungen haben aber eine Verkürzung der Kreditlaufzeit zur Folge und somit auch reduzierte Kosten.
  • Ratentilgung: Ratentilgung bedeutet, dass die Rückzahlungen anteilig über die gesamte Kreditlaufzeit verteilt sind. Diese erfolgen zu festgelegten Zeitpunkten. Einmaltilgung: Eine Einmaltilgung bedeutet, dass der vollständige Kreditbetrag in einer Einmalzahlung am Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird. Das bedeutet, dass die Liquidität des Schuldners während der Kreditlaufzeit nicht beeinträchtigt wird. Allerdings muss der Schuldner zum Rückzahlungszeitpunkt die gesamte Kreditsumme plus Zinsen und Kosten begleichen.
  • Annuitätentilgung: Die Annuitätentilgung ist eine regelmäßige Rückzahlung, bei der sich der Annuitätenbetrag aus dem Tilgungs- und Zinsanteil zusammensetzt. Dabei bleibt der Betrag stets der gleiche. Wird die Tilgungsrate erhöht verringert sich zeitgleich der Zinsanteil und umgekehrt. Im Gegensatz zur Annuitätentilgung werden die zusätzlichen Zinsbelastungen bei den anderen Tilgungsarten nicht berücksichtigt. Amortisation wird die Tilgung in Bezug auf langfristigen Krediten wie z. B. Immobilienfinanzierungen genannt.

Tilgung - Der Tilgungsplan

Der Tilgungsplan

Was sollte man bei der Tilgung für ein Darlehen grundsätzlich beachten?Tilgung - Tilgungsplan - Was gilt es bei einem Darlehen zu beachten.

Ein Darlehen sollte im Idealfall einen Mehrwert für das eigene Leben schaffen. Sei es durch seine produktbezogene Verwendung oder auch zur finanziellen Entlastung. Um hierbei den Überblick zu behalten, lohnt es sich einige Punkte bei der Kreditwahl zu berücksichtigen.

  • Die Kreditlaufzeit: Dieser Aspekt sollte nicht unterschätzt werden. Das gewählte Darlehen und dessen Tilgung begleiten den Kreditnehmer schließlich über einen längeren Zeitraum. Um die richtige Laufzeit für sich zu finden, sollten immer bestimmte Eventualitäten geklärt werden. Es stellen sich beispielsweise Fragen, wie zum Beispiel:
    • Wie sicher ist der Job?

    • Bleibt im Tilgungszeitraum genug Geld übrig für ungeplante Sonderausgaben oder um sich eine Reserve anzulegen?

    • Wie lange ist die zu erwartende Lebensdauer des gewünschten Produktes, das finanziert werden soll?

  • Der Zinssatz p. a. : ist eine äußerst wichtige Größe bei der Entscheidung für ein Tilgungsdarlehen. Der Zusatz „p. a.“ kommt aus dem Lateinischen (per annum) und  bdeutet auf Deutsch „für das Jahr“ - also jährlich. Dieser Begriff ist bei Tilgungsangeboten jedweder Art allgegenwärtig. Der angegebene Prozentsatz sagt aus, wie viele Zinsen im Jahr auf die Darlehenssumme hinzukommen werden. Da sich der finanzierte Betrag mit jeder Monatsrate idealerweise reduziert, verändert sich mit den Jahren demnach auch der zu zahlende Zinsanteil. Banken berechnen von daher bereits beim Kreditabschluss den Zinssatz p. a. über die gesamte Kreditlaufzeit hinweg. Zu Beginn der Laufzeit  wird hauptsächlich der Zins an die Bank getilgt. Erst anschließend beginnt   die eigentliche Rückzahlung des Darlehens.
  • Die Höhe der monatlichen Tilgungsrate: Die Tilgungshöhe und damit die monatliche Belastung sollte gut überlegt sein. Um einen Kredit schneller zu tilgen, ist eine höhere Rate durchaus sinnvoll. Schließlich verringert sich mit jeder geleisteten Zahlung der Tilgungsanteil. Wiederum lässt sich mittels einer längeren Laufzeit eine niedrigere Tilgungsrate kalkulieren. Damit man der Bank nicht vorwiegend ihren Zinsanteil bezahlt, sollte der Tilgungssatz  nicht zu niedrig angesetzt werden. Es  gilt stets zu beachten, dass man sich nicht für die Dauer der Kreditlaufzeit mit seinen Ausgaben nicht  übernimmt.
  • Der Tilgungstermin: ist ein kleines, jedoch sehr wichtiges, Detail. Meistens besteht die Wahl, zwischen der terminierten Abbuchung zum ersten eines jeden Monats oder zur Monatsmitte. Der Stichtag kann aber meist individuell angepasst werden. Zum gewählten Datum sollte unbedingt genügend Geld auf dem angegebenen Konto vorhanden sein. Eine Rückbuchung der Lastschrift bringt stets unnötige Mehrkosten mit sich, die es zu vermeiden gilt.

Was versteht man unter Tilgungsstreckung?

Tilgung - Was versteht man unter Tilgungsstreckung.Dieses besondere Instrument im Bankwesen ermöglicht Kreditnehmern den Erhalt eines zweiten Darlehens. Zur Anwendung kommt die Tilgungsstreckung zumeist bei Kreditverträgen mit vorheriger Einbehaltung eines sogenannten Disagios (auch Abgeld genannt).. Dabei handelt es sich um einen Abschlag, der im Zuge der Kreditbewilligung geleistet wird. Der Betrag wird bereits im Vorfeld von der Kreditsumme abgezogen und dementsprechend nicht mit ausgezahlt. Bei der Tilgungsstreckung besteht nun die Möglichkeit einen zweiten Kredit eingeräumt zu bekommen. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen wird dann in Höhe des Disagios ausgezahlt. Zu leistende Tilgungsraten finden in diesem Fall jedoch zuerst auf das Streckungsdarlehen Anwendung. Erst im Anschluss beginnt die Tilgung des Hauptdarlehens. Daher wird die Tilgung insgesamt in die Länge gezogen - also gestreckt.


Tilgungsstörungen - Definition, Vermeidung und Abhilfe

Tilgung - Tilgungsstörung.
Was versteht man unter Tilgungsstörungen?

Von Tilgungsstörungen wird gesprochen, sofern vereinbarte Tilgungen teilweise oder vollständig ausbleiben. In diesem Fall existiert ein Schuldnerverzug oder eine Leistungsstörung. Meistens haben sich die Kreditgeber in den Verträgen mittels einer Kündigungsklausel abgesichert, die den Gläubigern ermöglicht, den vollständigen offenen Kreditbetrag sofort zurück zu verlangen, sobald eine Tilgungsstörung vorliegt. Aus Kulanz tritt diese aber meistens nicht sofort in Kraft.
Die sogenannte Cross-Default-Klausel in Kreditverträgen soll eine Änderung der Tilgungsvereinbarung und Tilgungsrangfolge seitens des Schuldners unterbinden. Die Tilgungsrangfolge tritt in Kraft, wenn der Schuldner bei mehreren Gläubigern Schulden hat und nicht in der Lage ist alle Tilgungen zu leisten. Es gibt Möglichkeiten, einer Tilgungsstörung entgegen zu wirken.

Tilgungsstundung - Die Aussetzung der Tilgungszahlungen

Ist es möglich die Tilgung während der Kreditlaufzeit aussetzen?

Tilgungsstundung - Aussetzen der Tilgungszahlungen

Es ist möglich, eine Stundung zu veranlassen, oder eine neue Tilgungsvereinbarung auszuhandeln. Eine Stundung stellt dabei eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger dar, eine Forderung über den Fälligkeitszeitpunkt hinaus schuldig zu sein und diese zu einem späteren Zeitpunkt zu tilgen. Beide Möglichkeiten eine Tilgungsstörung aufzuheben, Stundung und neue Tilgungsvereinbarung, haben eine Verlängerung des Tilgungszeitraums zur Folge. Ebenso erhöht sich die Zinsbelastung. Zeitgleich können aber auch die Tilgungsbeiträge reduziert werden. Diese Vorgehensweise wird zuweilen dann notwendig, wenn sich die persönlichen und finanziellen Umstände des Schuldners geändert haben. Diese möglichen Änderungen im Tilgungsplan können eine zu hohe Verschuldung des Schuldners verhindern.

Tilgung - Häufig gestellte Fragen

Ist bei vorzeitiger Tilgung der komplette Zins zu zahlen?

Nein, allerdings ist eine vorzeitige Ablösung des Tilgungsdarlehens mit weiteren Kosten verbunden. Der Bank entsteht durch die frühzeitige Tilgung ein finanzieller Schaden. Dies klingt zunächst merkwürdig, ist jedoch begründet. Der Kreditgeber erleidet einen Verlust an seinem Zins für die ausstehende Laufzeit. Vermehrt wird eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Diese bemisst sich prozentual an der Restschuld zum Zeitpunkt der Ablösung. Bei Ratenkrediten beläuft sie sich auf maximal ein Prozent. Aus diesem Grund sollten Sie vor einer vorzeitigen Ablösung nochmal gut durchkalkulieren oder sogar Umschulden, ob sich solch eine Sondertilgung wirklich lohnt.  Auch ein Prozent kann eine erhebliche Summe darstellen. Ob eine Sondertilgung bei der gewählten Darlehensform ohne weiteres möglich ist und unter welchen Bedingungen diese erfolgen kann, ist stets als separate Klausel im Kreditvertrag festgehalten. Wer sich die Option der Sondertilgung für die Zukunft offen halten möchte, sollte daher bereits bei Vertragsabschluss genauestens auf die Konditionen diesbezüglich achten. Analysieren Sie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung - in der Regel beträgt diese ein Prozent der Restschuld - sollte diese höher als ein Prozent der Restschuld sein, so könnten die Kosten der vorzeitigen Ablösung des Tilgungsdarlehens eventuell zu hoch sein. 

 

Wie flexibel ist man bei der Tilgung eines Bauspardarlehens?

Tilgung - Flexibilität bei der Tilgung eines Bauspardarlehens

Grundsätzlich gibt enthält jeder Bausparvertrag festgelegte Tilgungsraten, die nicht verhandelbar sind. Dies betrifft in erster Linie die vorgegebene Mindesttilgungsrate. Diese darf nicht unterschritten werden. Allerdings können die Tilgungsraten variieren. Dies ist abhängig von der Bewertungszahl oder anderen Kriterien wie Wahl- oder Mehrzuteilung. 
Es ist möglich Sondertilgungen in jeder Höhe zu leisten. Die monatliche Tilgungsrate kann bei Bedarf jederzeit erhöht werden. Die Mindesttilgungsrate darf also nicht unterschritten werden - bei Erhöhungen ist man flexibel. 

Muss die Tilgung vom Gläubiger zurückgezahlt werden?

Tilgung - Muss die Tilgung vom Gläubiger zurückgezahlt werden

Nach § 362 ff. BGB handelt es sich bei einer Tilgung um eine Erfüllung. Dadurch gelten die im § 362 ff. BGB festgelegten Bedingungen. Im Abs. 1 ist ebenfalls festgehalten, dass das Schuldverhältnis mit der vollständigen Überbringung der geschuldeten Leistung aufgehoben wird. Dabei muss die Tilgung nicht zwangsläufig vom Schuldner selber erbracht werden, sodass theoretisch auch Verwandte, Freunde usw. einstehen können.
Den Gläubiger hat es laut Gesetz im Grunde nicht zu interessieren, woher und von wem die Tilgungen erbracht werden.

Was passiert wenn ein Schuldner beim selben Gläubiger mehrere Schuldenverhältnisse hat?

Hat ein Schuldner beim selben Gläubiger mehrere Schuldverhältnisse, so ist nach § 366 Abs. 2 BGB eine Tilgungsbestimmung aufzusetzen. Diese beinhaltet neben der eigentlichen Tilgung auch die zusätzlichen Kosten und Zinsen. Diese müssen, wie im § 367 Abs. 1 BGB festgelegt, erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und im letzten Vorgang erst auf die Schuld angerechnet werden.


Welche rechtlichen Bedingungen gelten für den Zahlungseingang?

Tilgung - rechtlichen Bedingungen für den ZahlungseingangDie Tilgungen sind am Leistungsort zu entrichten, der für gewöhnlich der Wohn- oder Geschäftssitz des Gläubigers ist. Eine schriftliche Quittung kann der Schuldner vom Gläubiger über die erbrachten Tilgungen verlangen laut § 368 BGB. Bei der Erbringung von Tilgungen liegt keine Bringschuld vor, auch wenn der Leistungsort der Geschäfts- oder Wohnsitz des Gläubigers ist. Hier greift § 270 BGB und demnach handelt es sich dabei um eine qualifizierte Schickschuld. Dies hat zur Folge, dass der Schuldner das vollständige Risiko trägt, bis die Tilgung nachgewiesenermaßen beim Gläubiger angekommen ist. Dabei ist es unerheblich, ob es zu einer Fehlausführung seitens des Schuldners kommt oder ein Bankirrtum vorliegt etc.
Sollte der Tilgungsbetrag gar nicht oder verspätet beim Gläubiger eintreffen, so ist der Kreditnehmer verpflichtet, den Betrag nochmals zu leisten. Ein verspäteter Eingang beim Gläubiger wird nicht beachtet, sofern der Schuldner alle erforderlichen Schritte zur pünktlichen Zahlung früh genug ausgeführt hat. Der Schuldner wird erst vom Risiko befreit, sobald der Betrag beim Gläubiger eingegangen ist. Danach trägt der Gläubiger die komplette Verantwortung für die eingegangene Tilgung.

Kann der Tilgungssatz steuerlich geltend gemacht werden?

In der Steuererklärung können nur die Zinsen für ein Darlehen geltend gemacht werden, aber eben nicht die Tilgung (Tilgungssatz) hierfür.

Die rechtliche Lage zur Tilgung

Nach § 362 ff. BGB handelt es sich bei einer Tilgung um eine Erfüllung. Dadurch gelten die im § 362 ff. BGB festgelegten Bedingungen. Im Abs. 1 ist ebenfalls festgehalten, dass das Schuldverhältnis mit der vollständigen Überbringung der geschuldeten Leistung aufgehoben wird. Dabei muss die Tilgung nicht zwangsläufig vom Schuldner selber erbracht werden, sodass theoretisch auch Verwandte, Freunde usw. einstehen können.

Den Gläubiger hat es laut Gesetz im Grunde nicht zu interessieren, woher und von wem die Tilgungen erbracht werden. Hat ein Schuldner beim selben Gläubiger mehrere Schuldverhältnisse, so ist nach § 366 Abs. 2 BGB eine Tilgungsbestimmung aufzusetzen. Diese beinhaltet neben der eigentlichen Tilgung auch die zusätzlichen Kosten und Zinsen. Diese müssen, wie im § 367 Abs. 1 BGB festgelegt, erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und im letzten Vorgang erst auf die Schuld angerechnet werden.

Die Tilgungen sind am Leistungsort zu entrichten, der für gewöhnlich der Wohn- oder Geschäftssitz des Gläubigers ist. Eine schriftliche Quittung kann der Schuldner vom Gläubiger über die erbrachten Tilgungen verlangen laut § 368 BGB. Bei der Erbringung von Tilgungen liegt keine Bringschuld vor, auch wenn der Leistungsort der Geschäfts- oder Wohnsitz des Gläubigers ist. Hier greift § 270 BGB und demnach handelt es sich dabei um eine qualifizierte Schickschuld. Dies hat zur Folge, dass der Schuldner das vollständige Risiko trägt, bis die Tilgung nachgewiesenermaßen beim Gläubiger angekommen ist. Dabei ist es unerheblich, ob es zu einer Fehlausführung seitens des Schuldners kommt oder ein Bankirrtum vorliegt etc.

Sollte der Tilgungsbetrag gar nicht oder verspätet beim Gläubiger eintreffen, so ist der Kreditnehmer verpflichtet, den Betrag nochmals zu leisten. Ein verspäteter Eingang beim Gläubiger wird nicht beachtet, sofern der Schuldner alle erforderlichen Schritte zur pünktlichen Zahlung früh genug ausgeführt hat. Der Schuldner wird erst vom Risiko befreit, sobald der Betrag beim Gläubiger eingegangen ist. Danach trägt der Gläubiger die komplette Verantwortung für die eingegangene Tilgung.

 

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